Wilhelm Reuscher

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Bilder aus Syrien, die uns seit Monaten in den Nachrichten ins Haus gesendet werden, machen uns betroffen, machen uns verärgert über das, was in dem Bürgerkrieg in Syrien abgeht – eine humanitäre Katastrophe, die ihresgleichen sucht. Die Vereinten Nationen sprechen von einer Katastrophe, wie sie in den letzten 20 Jahren auf dieser Erde nicht vorgekommen ist. Es ist nicht nur in Syrien selbst eine Katastrophe. Auch die Nachbarländer sind davon betroffen: 1,3 Millionen Flüchtlinge, die in den Nachbarländern unterkommen.
Die humanitäre Hilfe der Vereinten Nationen, der Länder der Welt ist angelaufen. Man versucht zumindest, soweit es möglich ist, humanitäre Hilfe zu leisten, indem man, vor allem wenn jetzt Wintereinbruch ist, den Leuten eine auskömmliche Unterkunft gewährt. Innerhalb Syriens sind 3,6 Millionen Flüchtlinge unterwegs. Der Gipfel der humanitären Katastrophe, wo man sich fragt, wie die Menschheit gestrickt ist, ist der Einsatz von Giftgas. Die Vereinten Nationen können an der Stelle nicht so viel machen, außer man versucht, die Flüchtlinge aus diesem Land herauszuholen.
Das machen wir. Die Bundesrepublik hat im Mai beschlossen, 5.000 syrische Flüchtlinge in der Bundesrepublik aufzunehmen. Das Land Hessen hat mit dem Erlass aus dem September zusätzlich ermöglicht, dass auch Verwandte der Menschen, die hier sind, nach Deutschland reisen können und zumindest für die Zeit hier leben können, in der es diese Zustände in Syrien gibt und sie nicht verändert werden können.
Nachdem der Erlass in die Praxis umgesetzt wurde, hat sich die finanzielle Problematik gezeigt, dass die Verwandten zwar die Unterkunft und Verpflegung übernehmen, was schon einmal den Staat und die Kommunen entlastet, aber, wenn es um Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit geht, die Kosten nicht kalkulierbar sind.
Aus diesem Grund hat die SPD diesen Antrag eingebracht. Ich habe mich ein bisschen gewundert. Im Grunde waren wir uns in allen Fraktionen doch einig, dass diese Änderungen umgesetzt werden müssen. Deswegen bin ich mir sicher, wenn im Ausschuss beraten wird, dass wir einen gemeinsamen Antrag daraus machen. Denn es ist eine humanitäre Notwendigkeit, dass wir die Regelungen so anpassen, dass es möglich ist, dass Menschen hierherkommen und die Verwandten, die hier leben, nicht in finanzielle Schieflage geraten. Das hat dazu geführt, dass die Anträge so dürftig eingehen, weil man nicht weiß, wie man das finanzielle Risiko für seine Verwandtschaft tragen kann.
Die Fristverlängerung ist hier auch angesprochen. Bis 28. Februar müssen die Visaanträge gestellt sein. Diese Frist soll durch den Antrag ebenfalls verlängert werden, was ich für richtig halte.
An der Stelle möchte ich auf eine Problematik hinweisen, die vielleicht ein bisschen in Vergessenheit gerät. Es geht um die türkischstämmigen Kurden, die aus der Türkei nach
Syrien geflüchtet sind und die jetzt aufgrund der Bürgerkriegssituation in Syrien nach Deutschland gekommen sind. Für die gilt die Regelung eigentlich nicht. Auch für diese Menschen muss es eine Möglichkeit geben, ihre Verwandten nachkommen zu lassen. Das halten wir für humanitär geboten. Sicher wird es im Ausschuss dazu entsprechende Diskussionen und Vorschläge geben.
Das möchte ich an der Stelle anregen. Ich hoffe, dass wir in der Diskussion im Ausschuss eine einvernehmliche Lösung finden und einen entsprechenden Antrag erarbeiten, der diesen Erlass so ändert, dass er in der Praxis anwendbar und humanitär hilfreich ist für die Menschen, die hierherkommen, die hier leben und die hier Schutz suchen, weil sie in ihrem Land ihres Lebens nicht mehr sicher sind. Ich hoffe, dass die Diskussion im Ausschuss zu diesem Ergebnis führt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Wagner, ich möchte Ihren eingangs zitierten Satz von den Fleißigen abends aufgreifen. Ich will es anders interpretieren. Wer tagsüber fleißig ist und ordentlich seine Arbeit macht, der kann abends die Erfolge einfahren. Das tun wir mit diesem Ersatzschulfinanzierungsgesetz.
Mit der vorliegenden Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes hat die CDU/FDP-Koalition ein gerechtes und transparentes Modell zur Finanzierung der hessischen Ersatzschulen auf den Weg gebracht. Wir sorgen dafür, dass sich Ersatzschulen in Hessen darauf verlassen können, eine langfristige und ausreichende Finanzierung zu erhalten.
Wir sehen Privatschulen nicht als Konkurrenz zu den öffentlichen Schulen, wie das die LINKEN tun. Für uns sind Schulen in freier Trägerschaft eine wichtige Bereicherung des Bildungsangebots und innovativer Bestandteil einer vielfältigen hessischen Bildungslandschaft.
Die FDP bekennt sich daher ausdrücklich zu den Schulen in freier Trägerschaft.
Meine Damen und Herren, der Trend hin zu Privatschulen ist ungebrochen. Eltern wollen selbst entscheiden, welche Form der Bildung für ihre Kinder richtig ist, ob in öffentlichen Schulen oder in Privatschulen.
Das garantiert das Grundgesetz, und das garantiert die Hessische Verfassung.
Für uns ist die Qualität beider Schulformen sehr wichtig. Deshalb haben wir im vergangenen Jahr auch erheblich in die Qualität der öffentlichen Schulen investiert. Die 105prozentige Lehrerversorgung wurde schon angesprochen; wir haben in diesem Jahr einen Bildungsetat, der in der Geschichte Hessens noch nie so hoch war.
Die beste Maßnahme, um das Sonderungsverbot einzuhalten, ist eine auskömmliche Finanzierung der Privatschulen. Das geschieht mit dem vorliegenden Entwurf des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes. Gemeinsam mit der CDU lösen wir das Wahlversprechen ein, den Ersatzschulen dauerhaft eine zukunftsorientierte Perspektive zu geben. Diese Novellierung ist eine grundsätzliche Reform mit weitgehenden Veränderungen. Deswegen war die zeitliche Achse auch so lange; es hat gedauert, um hier wirklich zu einem soliden Ergebnis zu kommen.
Es mussten vielfältige Anforderungen und Interessen berücksichtigt werden, deshalb hat der Prozess eben so viel Zeit in Anspruch genommen. Wir haben uns diese Zeit gelassen, um einen soliden und für alle Akteure akzeptablen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Dieses Gesetz wird, wie vorgesehen, rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft treten.
Auf der Grundlage von Daten aus dem SAP-System des Landes Hessen wurde ein differenziertes und sehr detailliertes Berechnungssystem auf Vollkostenbasis entwickelt, das zum ersten Mal mit hoher Genauigkeit die Schülerkosten pro Schulform an öffentlichen Schulen erfasst. Das ist ein komplexer Vorgang gewesen und war nur deshalb möglich, weil im SAP-System so ausreichende Datenbasen vorhanden sind.
Der runde Tisch war von Anfang an beteiligt. Das war wichtig, um eine breite Zustimmung der Verbände und der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulen in Hessen zu erhalten. Es hat sich gezeigt, dass es richtig war, diese frühzeitig einzubeziehen.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf vom Mai 2012 wurde noch einmal modifiziert und zwischen den Ersatzschulverbänden und dem Ministerium abgestimmt. Mit dem überarbeiteten Gesetzentwurf erhalten die Ersatzschulen eine strukturell nochmals verbesserte Finanzierung. Der neu entwickelte Stufenplan bis 2022 gewährleistet sowohl für die Ersatzschulen als auch für das Land eine hohe Planungssicherheit und verhindert, dass einzelne Schulformen weniger erhalten als nach dem alten Modell. Damit wird es keine Benachteiligung einzelner Schulformen geben.
Ich möchte jetzt nur kurz auf die wesentlichen Verbesserungen des vorliegenden Gesetzentwurfs eingehen. Wir
verwenden als Basis die Daten aus dem Jahr 2011. Kein Schülersatz wird künftig unter dem Schülersatz von 2012 liegen. Es gilt das Prinzip der Besitzstandswahrung. Wir berücksichtigen einen jährlichen Zuwachs an Schülern von 2,2 % im Privatschulbereich.
Ein wichtiger Punkt in diesem Gesetz ist der Inflationsausgleich. Das heißt, wir gewähren anhand der Besoldungssteigerung von A-13-Beamten einen Inflationsausgleich für den Schülersatz. Bisher gab es vom Land nur Zuschüsse für Investitionen. Jetzt beteiligt sich das Land auch an den Sachkosten und entlastet damit die Kommunen.
Neu ist, und das war eine Forderung der Ersatzschulverbände: Außerhessische Schüler werden jetzt vom Land in Höhe des Gastschulbeitrags bezuschusst. Auch das ist eine Entlastung, die für die Ersatzschulen wichtig ist.
Kernstück des Gesetzes ist die Korridorregelung, die sich im ersten Augenblick recht kompliziert anhört. Über einen zehnjährigen Stufenplan wird die Erstattung für alle Schulen unter Besitzstandswahrung auf 85 % für allgemeinbildende Schulen und 90 bzw. 100 % für Förderschulen angehoben. Die Korridorregelung sieht z. B. bei den Förderschulen vor: die Schülersätze ab 2013 plus 10 % bis maximal 46 % im Jahre 2022. Das ist für jede Schulform individuell ausgewiesen, sodass am Ende alle Schulen 85 bzw. 90 oder 100 % erhalten.
Die große Zustimmung der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulen in Hessen für diesen Stufenplan und die Korridorregelung zeigt, dass wir richtig, ordentlich und solide gearbeitet haben, auch wenn die GRÜNEN hier kritisieren, dass die Finanzierung in die Zukunft geschoben werde. Alles, was zukunftsorientiert ist, hat auch in Zukunft Auswirkungen. Wir haben gemeinsam mit der CDU seit 1999 den Etat für die Privatschulen von 118 Millionen € auf jetzt ca. 260 Millionen € gebracht. Wir werden bis Ende 2022 fast 400 Millionen € für die Privatschulen bereitstellen, sodass die Ersatzschulen damit in Zukunft auskömmlich finanziert sind
und sich all diese negativen Dinge, die hier angebracht wurden, eigentlich in Luft auflösen.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, auf die Anhörung und die Beratungen des Gesetzentwurfs. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist sicher ein ungewöhnlicher Vorgang, der hier jetzt abläuft, dass eine Petition im Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung erhält, die nicht von der Berichterstatterin kommt. Ich glaube, es ist aber einmal ein notwendiger Vorgang. Denn wir schlagen uns seit vier Jahren mit Petitionen herum, die durchaus auch auf die lange Bank geschoben werden.
Wir sind der Meinung, dass die Geschäftsordnung in dem Fall nicht verletzt wurde. In der Geschäftsordnung steht eindeutig, Herr des Verfahrens ist der Ausschuss, und der Berichterstatter handelt im Auftrag. Man kann das auch so interpretieren – das ist vielleicht eine kleine Kritik an der Ausschussvorsitzenden –, dass die Ausschussvorsitzende dafür sorgen müsste, dass die Petitionen rechtzeitig abgeschlossen werden.
Ich wehre mich zunächst einmal gegen die Unterstellung, dass wir hier leichtfertig Petitionen abschließen. Das tun wir nicht. Jeder, der im Ausschuss ist, von welcher Fraktion auch immer, bearbeitet die Petitionen sehr sorgfältig. Aber in dem Fall, nur in diesem außergewöhnlichen Fall, haben wir uns dazu entschlossen, einmal einen anderen Weg zu gehen und einen Beschlussvorschlag zu machen, der aus der Mehrheit des Ausschusses kommt.
Ich kann das auch begründen. Da wir inhaltlich nicht über die Personen reden können, muss man das auf etwas anderem Wege tun. Wir haben die Berichterstatterin gefragt, welche Argumente es denn noch geben würde. Es handelt sich hier um eine kosovarische Familie – das ist zumindest aus der Unterlage erkennbar, das kann man sagen –, die im Petitionsverfahren keine Chance hat; das ist für jeden erkennbar gewesen, mit Sicherheit auch für die Berichterstatterin.
Wir haben nachgefragt, welche Dinge noch nachzuforschen wären. Es waren nicht einmal irgendwelche Papiere, sondern ein Zeugnis, das noch nachgefragt werden sollte. An dieser Stelle haben wir gesagt, dass das keine inhaltliche Diskussion mehr ist. Die Berichterstatterin hätte auch am Ende nichts anderes als Sach- und Rechtslage – in einem oder zwei Monaten, ich weiß nicht, wie lang das noch hätte hinausgeschoben werden können – machen können. Was wir gemacht haben – wir haben Sach- und Rechtslage mit der Maßgabe „Härtefallkommission“ vorgeschlagen –, war eigentlich im Sinne des Petenten; denn der Petent hat ein Anrecht darauf. Diese Familie hat keine andere Chance, als über die Härtefallkommission überhaupt zu einem Aufenthaltsrecht zu kommen. Das ist es, was ich an dieser Verzögerung kritisiere.
Wir sind jederzeit bereit, Petitionen auch einmal zu schieben, wie man so schön sagt – wenn Papiere fehlen, wenn Heiraten anstehen, wenn irgendetwas anderes Wichtiges fehlt, was unter Umständen einen Aufenthalt berechtigt, wenn beispielsweise Kinder da sind, usw. Da sind wir sehr, sehr sorgfältig. Aber an dieser Stelle sind wir nicht mehr bereit, es zuzugestehen, dass der Ausschuss dazu benutzt wird – –
Aber nicht in dem Sinne, wie – –
Kinder im Sinne der Rechtslage, dass hieraus ein Aufenthaltsrecht entstehen könnte. – Wie gesagt, wir dürfen es nicht verwechseln: Das Aufenthaltsrecht kann für diese Familie nur über die Härtefallkommission entstehen, nicht über das Petitionsverfahren.
Die Berichterstatterin hat keinen anderen Vorschlag als Sach- und Rechtslage gemacht. Wir haben diesen Vorschlag etwas früher gemacht – Sach- und Rechtslage mit der Maßgabe „Härtefallkommission“. Es ist genau das, was im Sinne der Petenten ist.
Wir wollen eigentlich im Sinne des Petenten handeln und ihn nicht täuschen. Wir täuschen ja den Petenten über seine wirkliche Rechtslage. Wir tun so, als könnte er sich über das Petitionsrecht einen Aufenthalt verschaffen, und wissen ganz genau, dass es nicht geht. Genau das finde ich unfair gegenüber dem Petenten, wenn wir den Vorgang auf die lange Bank schieben.
Aus diesem einzigen Grund haben CDU und FDP sich dazu entschlossen, an der Stelle etwas zu tun, was in den vier Jahren nie vorgekommen ist. Aber es ist wichtig, dass es einmal gemacht wurde, dass wir nämlich klarstellen, dass der Petent auch ein Anrecht auf eine klare und schnelle Entscheidung hat. Die haben wir herbeigeführt. Sicher ist jetzt noch etwas rechtlich zu prüfen. Aber wir werden diese Petition nicht wieder an den Ausschuss überweisen; denn in diesem Fall bringt es gar nichts, noch einmal zu beraten und zu verschieben.
Ich bitte, jetzt entsprechend über diese Petition abzustimmen. Die Klärung dessen, was in der Geschäftsordnung steht, kann an anderer Stelle erfolgen.
Wir aber sind der Meinung, dass uns die Geschäftsordnung das Recht dazu gibt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Vierte Bericht des Petitionsausschusses liegt uns nun vor. Der Petitionsausschuss arbeitet parteienunabhängig und nur den Interessen des Petenten verpflichtet. Das ist ein Maßstab unseres Handelns.
Deshalb nehme ich den Dank und das Lob meiner Vorsitzenden, Frau Cárdenas, auch gerne entgegen. Ich gebe gleich zurück: Die Zusammenarbeit ist eigentlich sehr kollegial, auch wenn wir uns sehr oft kontrovers über die Durchführung von Verfahrensweisen auseinandersetzen. Ich denke aber, das liegt auch in der Natur der Sache.
Lassen Sie mich auf einige Anmerkungen und auf wenige Punkte des Berichts zurückkommen.
Die Petitionen ausländischer Mitbürger wurden schon angesprochen. Der Rückgang auf 18 % ist interessant. Dass diese Zahl so stark gesunken ist, liegt vielleicht auch daran, dass die Bleiberechtsregelungen – besonders für Kinder und Jugendliche, die in unserer Gesellschaft gut integriert sind – dazu geführt haben, dass weniger Petitionen erforderlich sind. Auch die Regelungen zur Rückführung in Richtung Irak und Syrien haben vielleicht dazu geführt, dass weniger Menschen Petitionen einreichen.
Der Schwerpunkt bei den serbischen und mazedonischen Staatsangehörigen hat sich im Spätsommer und im Herbst besonders deutlich gezeigt. Hierzu kann man aber sagen: Ein Bleiberecht über das Petitionsverfahren bzw. das Här
tefallverfahren ist da kaum zu erreichen. Deswegen hat sich der Ausschuss dazu entschlossen, diese Verfahren schneller zu bearbeiten – natürlich genauso sorgfältig, aber schneller. Doch sind Rückführungen im Winter ausgeschlossen.
Die im Anhang aufgeführten Beispiele von Petitionen möchte ich kurz aufgreifen. Als Berichterstatter betreue ich häufig Petitionen, die Konflikte zwischen Bürgern und Kommunen zum Gegenstand haben. Besonders das Baugenehmigungsrecht, z. B. Bauten im Außenbereich, oder naturschutzrechtliche Regelungen geben häufig Anlass, sich an den Petitionsausschuss zu wenden. Sind die rechtlichen Grundlagen eindeutig oder aber nicht zweifelsfrei zu ermitteln, gibt es kaum Möglichkeiten, den Petenten im Petitionsverfahren zu helfen. Ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ist natürlich schlichtweg nicht möglich – sehr oft auch zum Unverständnis der Petenten.
Häufig besteht aber die Möglichkeit, die Kontrahenten vor Ort zusammenzubringen und im Gespräch zwischen Petenten, Kommunen und Landesbehörden nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Vor-Ort-Termine haben im Petitionsrecht eine wichtige Funktion und sollten entsprechend genutzt werden, selbst wenn das mit einigem Aufwand, auch seitens der Verwaltung, verbunden ist.
Die öffentliche Übergabe von Petitionen wurde bereits angesprochen. Vonseiten der Bürger besteht zunehmend der Wunsch, ihr Interesse durch eine öffentliche Übergabe ihrer Petition an den Landtag zu demonstrieren. Dies gilt vor allem für Petitionen, die viele Unterstützer haben, z. B. Petitionen zu G 8/G 9 oder zum Uniklinikum Gießen/Marburg. Aber auch einzelne Bürger suchen den Weg einer öffentlichen Übergabe, um ihrem Petitionsanliegen Nachdruck zu verleihen.
Meiner Meinung nach können Abgeordnete in ihrem Wahlkreis jederzeit öffentlich Petitionen übernehmen, diese auch medienwirksam entgegennehmen und an den Petitionsausschuss des Landtags weiterleiten. Dazu braucht es keine Regelung; das liegt im Ermessen jedes Abgeordneten. Man kann eine solche Übergabe auch parteipolitisch nutzen – ich denke, das widerspricht den Regeln des Petitionsrechts in keinster Weise.
Besteht jedoch der Wunsch, die Petition direkt im Landtag dem Landtagspräsidenten oder seinen Vertretern zu übergeben, so bin ich der Ansicht, dass dies in einem geregelten Verfahren und ohne parteipolitische Einflussnahme zu erfolgen hat.
Die Neutralität des Präsidenten und des Landtags muss gewahrt bleiben. Für mich ist es also nachvollziehbar, dass der Landtagspräsident aufgrund der Vorgänge im Zusammenhang mit Petitionsübergaben im Landtag entschieden hat – –
Das muss man nicht teilen.
Ich finde die Entscheidung des Präsidenten, solche öffentlichen Übergaben erst einmal nicht zuzulassen, in diesem Fall aber richtig. Ich bin mir jedoch sicher, dass man daran arbeiten wird, ein geregeltes, parteienunabhängiges Verfahren zu finden, denn ich halte es für sehr wichtig, dass Petitionen auch öffentlich übergeben werden können.
Die Überarbeitung des Petitionsrechts ist schon angesprochen worden. Ich glaube, diesbezüglich sind wir als einziges Bundesland ziemlich im Hintertreffen, was die Modernisierung des Petitionsrechts betrifft.
Leider ist es in dieser Wahlperiode nicht mehr möglich, das umzusetzen.
Ich schlage vor, eine grundsätzliche Überarbeitung in Angriff zu nehmen. Ich denke, es geht da noch um andere Punkte als nur um E-Petitionen. Es gibt noch vieles, was man anders regeln müsste, z. B. die Dauer der Verfahren bei der Abarbeitung von Petitionen. Deswegen schlage ich vor, dass wir uns in der nächsten Wahlperiode zusammensetzen und vielleicht auch ein Petitionsgesetz schaffen, um dort unsere Regelungen hineinzuschreiben. Gesetze lassen sich vielleicht schneller ändern oder anpassen als die Geschäftsordnung des Landtags.
Zum Schluss möchte ich einen ganz herzlichen Dank aussprechen an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Petitionsreferats, aber auch an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ministerien, die uns im Petitionsverfahren sehr unterstützen. Das ist eine wichtige Arbeit, die auch für uns maßgeblich ist: Die Umsetzung der Petentenwünsche und -anliegen zu unterstützen. Herzlichen Dank also in diese Richtung. Ein entsprechender Dank wurde bereits ausgesprochen; ich schließe mich dem an. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich in das Thema einsteige, möchte ich doch noch eine Vorbemerkung machen. Frau Öztürk, wenn man ein so sensibles Thema zum Setzpunkt macht und es damit aus der parlamentarischen Diskussion heraushebt, dann sollte man es auch angemessen und sachlich behandeln. Ich bin eigentlich ein bisschen enttäuscht, dass hier so ein unsäglicher Konfrontationskurs bei diesem Thema gefahren wird, das uns allen wichtig ist.
Auch die Kritik an unserem Integrationsminister, er würde das mit Hinweis auf einen verfassungskonformen Weg verzögern, halte ich eigentlich für sehr schlecht. Damit verlässt man, das ist ganz einfach und klar, die sachliche Diskussionsgrundlage und verabschiedet sich von diesem Weg. Das wollen wir nicht.
Ich halte es da mit unserem Bundespräsidenten Joachim Gauck, der in kurzer und knapper Form etwas gesagt hat, was sehr richtig ist. Er sagte:
Muslime gehören zu Deutschland.
Weil Muslime auch zu Hessen gehören, sind wir der Meinung, dass unsere muslimischen Schülerinnen und Schüler islamischen Religionsunterricht an hessischen Schulen erhalten sollen. Das kann für uns aber nur ein moderner islamischer Religionsunterricht sein, der auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Regelungen und Bestimmungen erfolgt.
CDU und FDP haben in ihrer Koalitionsvereinbarung klar festgelegt, dass dieser islamische Religionsunterricht in Hessen zu ermöglichen ist. Wir streben dieses Ziel zügig und fundiert an.
Die Kritik der Opposition, die Landesregierung wolle die Einführung verzögern, entbehrt meiner Ansicht nach jeder Grundlage. Wir haben stets betont, dass der islamische Religionsunterricht auf der Grundlage des Grundgesetzes unser Anliegen ist.
Wir rufen dieses Thema hier immer wieder auf. Wir haben schon im Mai-Plenum darüber diskutiert. Es sind Anfragen gelaufen, die mit sehr sachlichen und fundierten Inhalten beantwortet wurden. Die Kultusministerin hat in der Sondersitzung des Kulturpolitischen Ausschusses sehr ausführlich darüber berichtet, wie denn die Schritte sind und dass wir das Ziel haben, im nächsten Schuljahr, also im Schuljahr 2013/2014, den islamischen Religionsunterricht einzuführen.
Der Setzpunkt bringt absolut nichts Neues. Er geht für mich ins Leere. Er fordert etwas, was wir schon in der Umsetzung haben. Ich habe eher das Gefühl, dass man hier auf einen bereits fahrenden Zug aufspringen und ein bisschen politisches Kalkül daraus ziehen will. Mehr ist das für mich nicht.
Das ist zwar menschlich verständlich, aber höchst unglaubwürdig. Das wird eigentlich auf dem Rücken unserer muslimischen Schülerinnen und Schüler ausgetragen.
CDU und FDP haben festgelegt, legitime Ansprechpartner für die Erteilung des Religionsunterrichts in deutscher Sprache zu suchen. Das kann nur verfassungskonform erfolgen. Da gibt es für uns keinen anderen Weg.
Wir übernehmen in Hessen eine Vorreiterrolle. Andere Bundesländer schauen genau hin, wie wir dieses Thema umsetzen. Damit unterscheiden wir uns deutlich von Nordrhein-Westfalen, die mit dem Beiratsmodell einen Weg gehen, der nach unserer Rechtsauffassung nicht grundgesetzkonform ist und auch von Verfassungsrechtlern und Fachleuten stark kritisiert wird.
Denn die klare Trennung von staatlichen Organisationen und Religionsgemeinschaften wird bei dem Beiratsmodell nicht beachtet. Wir wollen einen islamischen Unterricht auf der Basis des Grundgesetzes.
Wir sind in Hessen. Das ist keine Privilegierung der anderen Religionsgemeinschaften. Denn sie haben im Grunde genommen die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen wie jede andere Religionsgemeinschaft. Es gibt eine ganze Menge kleinerer Religionsgemeinschaften, die in Hessen Religionsunterricht neben den großen christlichen Kirchen machen dürfen. Wenn die verfassungsrechtlichen Bedingungen geklärt sind, dann hat man auch einen Anspruch auf Religionsunterricht in den Schulen. Wenn die beiden Organisationen dies erfüllen, dann können wir uns im Grunde genommen nicht dagegen entscheiden, sondern das hat ganz klare, rechtlich fundierte Grundlagen.
Ich möchte auch über die Zeitschiene ein bisschen ordnen. Wir können weit in die Vergangenheit zurückgehen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag im Jahr 2009 ganz klar entschieden, auf welchem Weg wir gehen wollen. Das Ende des Weges wird mit Ende der Legislaturperiode tatsächlich erreicht werden.
Wir haben den Runden Tisch eingerichtet und muslimische Gruppen, Islamexperten und Fachleute eingeladen. Es war sicherlich ein schwerer Weg. Es ist auch ein weiter Weg. Der Weg hat viele Stolpersteine. Ich denke, die entsprechenden Organisationen mussten sich an viele Dinge gewöhnen, die sie am Anfang nicht bereit waren zuzugestehen. Das war auch viel Überzeugungsarbeit.
Wir gehen ganz klar und eindeutig nach dem Zehnpunktepapier vor, das den Weg aufgezeigt hat, wie man das umsetzt. Wir begrüßen natürlich, dass DITIB und Ahmadiyya sehr aussichtsreiche Partner sind und dass wir diese beiden Partner gefunden haben. Die vorliegenden islamwissenschaftlichen und verfassungsrechtlichen Gutachten zeigen, dass wir da richtig liegen. Allerdings müssen die letzten Prüfungen vorgenommen und noch offene Fragen geklärt werden. Das ist selbstverständlich.
Da geht es z. B. um die Frage der Lehrbefähigung. Es geht auch um die Akzeptanz der Lehrkräfte durch diese beiden Organisationen. Das ist auch nicht so selbstverständlich. Es gibt da auf beiden Seiten durchaus Vorbehalte. Die müssen erst einmal überwunden werden.
Wir haben auch schon einen Weg aufgezeigt. Die JustusLiebig-Universität in Gießen hat bereits seit dem Wintersemester 2011/2012 einen Studiengang Lehramt an Grundschulen für das Unterrichtsfach islamische Religion. Wenn wir so etwas einrichten, dann haben wir das klare Ziel, das umzusetzen. Wir schaffen nach und nach und Punkt für Punkt die Voraussetzungen.
Aber es müssen auch alle Voraussetzungen erfüllt werden. Wir können nicht irgendwo auf halbem Weg abbiegen und sagen: Wir machen eine halbe Sache. Wir machen nur ganze Sachen – so, wie das die Verfassung vorgibt.
Die pädagogische Eignung ist sehr wichtig. Wir haben Religion als Pflichtfach. Die Schulaufsicht ist wichtig. Was im Fach Religion gelehrt wird, muss auch unter der Schulaufsicht stehen. Das muss geklärt werden.
Dann gibt es das Thema Mitglieder. Die großen christlichen Kirchen haben Mitgliederlisten. Bei den islamischen Gemeinden ist das eben nicht so eindeutig und klar herauszulesen. Auch da muss klar zugeordnet werden, wer in den islamischen Religionsunterricht geht und wer nicht. Die Eltern müssen das entscheiden.
All diese Dinge müssen noch geklärt werden. Hier gibt es aber keine Verzögerungen, sondern diese Probleme sind aufgetaucht und müssen geklärt werden.
Das Kerncurriculum ist von den beiden Organisationen noch nicht unterschrieben worden. Das muss man auch sagen. Es gibt zwar in dieser Richtung eine mündliche Zusage, aber das ist noch nicht ratifiziert, wie man so schön sagt.
Also auch hier sehe ich nicht Verzögerungen auf unserer Seite, wie das die GRÜNEN tun, sondern es gibt durchaus Dinge, die auf der anderen Seite noch geklärt werden müssen, und das kostet einfach Zeit.
Am Schluss will ich Folgendes betonen. Wir wollen einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Hessen nachhaltig und dauerhaft einführen. Das setzt voraus, dass wir dabei behutsam und vorsichtig vorgehen. Herr Schork hat es schon angesprochen: Sorgfalt geht hier vor Schnelligkeit. Das ist unsere Grundhaltung.
Große Anerkennung und Respekt habe ich vor den beiden Verbänden. Auch für sie war das kein leichter Weg. In den letzten Jahren wurden sehr viele Hürden überwunden. Das muss man sich vor Augen führen. Zeitdruck ist hier
ein schlechter Ratgeber, denn mit einem schlechten Ergebnis können wir am Ende nicht zufrieden sein.
Auf eines aber können Sie sich verlassen: Eine rot-grüne Mogelpackung wie in Nordrhein-Westfalen wird es mit uns in Hessen nicht geben. Wir werden islamischen Religionsunterricht anbieten, ohne zu tricksen und zu täuschen.
Sie können sicher sein, wir werden den islamischen Religionsunterricht auf den Weg bringen, und zwar verfassungskonform. Wir freuen uns darauf, dass ab dem Schuljahr 2013/14 muslimische Schüler und Schülerinnen an 25 Grundschulen am islamischen Religionsunterricht teilnehmen werden. An 25 anderen Schulen wird das Fach Ethik mit dem Schwerpunkt Islam eingeführt. Nach und nach wird das Angebot ausgeweitet werden.
Ausdrücklich möchte ich mich hier nochmals bei allen Beteiligten des Runden Tisches bedanken. Sie haben Hervorragendes geleistet. Das muss man einmal deutlich sagen. Wir können stolz auf das sein, was wir bisher erreicht haben. Wir sind auf einem guten Weg. Das Ziel steht klar vor Augen. Wenn wir mit dem Thema sachlich umgehen, wird das in der Öffentlichkeit auch sachlich diskutiert werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wurde vor Kurzem in einem Telefongespräch von einem Journalisten gefragt, ob wir nicht manchmal genervt seien von dem, was die Petenten vorbringen, denn die Anliegen seien oft doch sehr fragwürdig oder eigenartig – oder wie er es genannt hat. Ich habe ihm vehement widersprochen. Der Petitionsausschuss ist dafür da, die Anliegen dieser Menschen aufzunehmen, denn in dem Moment, wenn die Petenten ihre Anliegen vorbringen, sind diese für sie das Wichtigste, und deshalb müssen sie ernst genommen werden.
Die Zahlen und Daten zum Petitionsbericht wurden von meinen Vorrednerinnen sehr ausführlich behandelt. Einen Punkt möchte ich in meiner Rede vorziehen. Es geht um die Dauer der Bearbeitungszeit der Petitionen. Ich denke, das freie Mandat ist eine ganz wichtige Sache und steht hier nicht zur Diskussion.
Es steht aber auch nicht zur Diskussion, dass ein Petent ein Anrecht darauf hat – das ist im Petitionsrecht so festgehalten –, dass seine Petition zeitnah bearbeitet wird und er einen Bescheid bekommt. Das ist eine ganz wichtige Sache. Es gibt viele Beschwerden von Petenten, die lauten: „Das dauert mir alles zu lange, warum ist meine Petition noch nicht bearbeitet?“ Solche Beschwerden haben wir recht häufig.
Sicher gibt es eine Menge Gründe, warum man Petitionen nicht sofort abschließt oder bearbeitet. Das hat manchmal Gründe, die im Petenten liegen. Es kann z. B. sein, dass ein Petent ein Gerichtsverfahren angestrengt, nachdem eine Petition eingereicht hat. Dann ist man geneigt, diese Petition zurückzustellen, bis das Gericht entschieden hat. Wenn Gerichtsentscheidungen anstehen, werden Petitionen normalerweise gar nicht angenommen. Bei Ausländerpetitionen ist es oft der Fall, dass Papiere nicht zu beschaffen sind, um z. B. zu heiraten. Man weiß aber ganz genau: In dem Moment, wenn die Papiere da sind, wird auch ein Aufenthaltsrecht erteilt. Man muss also vorsichtig verfahren, wie Frau Wallmann gesagt hat.
Es ist völlig richtig: Die Bearbeitungsdauer ist ein Problem. Wir müssen daran arbeiten. Wir haben uns in der VPK unter den Obleuten darauf geeinigt, dass wir uns Petitionen, die ein Jahr lang nicht beraten wurden, vorlegen lassen, um mit den Berichterstattern zu reden, ob man die Petitionen nicht doch in der einen oder anderen Form abschließen kann. Wir haben uns auch darauf geeinigt, dass man solche Petitionen einmal im Jahr im Ausschuss aufruft. Ich halte das für ein behutsames Verfahren.
In anderen Ländern müssen Petitionen nach einem halben Jahr abgeschlossen werden, oder die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende nimmt die Petition vom Berichterstatter wieder zurück. Ich denke, die Bearbeitungsdauer einer Petition ist eine genauso ernsthafte Sache wie das Recht eines Abgeordneten, mit der Petition so sorgfältig umzugehen und sie so lange zu bearbeiten, bis er der Meinung ist, dass alle Ermessensspielräume abgeklopft sind, um dem Petenten wirklich gerecht zu werden.
Auf einen Punkt möchte ich noch eingehen: Dublin II. Wir bekamen in der Vergangenheit oft Fälle, bei denen Asylbewerber in sicheren Drittstaaten – wie man sie nennt – oder in europäischen Ländern ein Aufenthaltsrecht hatten, trotzdem nach Deutschland kamen und hier ein Petitionsverfahren anstrengten. Solche Eingaben können wir als Land Hessen natürlich nicht annehmen. Zuständig ist hier das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Wir müssen diese Eingaben an den Bund abgeben, auch wenn für uns die Anliegen der Petenten einsichtig sind. Darüber gab es in der Vergangenheit schon mehrfach Diskussionen. Man sollte aber Wert darauf legen, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wird und diese Petitionen an den Bund abgegeben werden.
Ich sehe, meine Zeit ist weitgehend abgelaufen.
Nur die Redezeit. Danke für den Hinweis, ich hätte mich sonst vertan.
Ich möchte mich dem Dank der Vorsitzenden anschließen, zum einen an die Mitarbeiter des Bereichs Petitionen, die hervorragend für uns arbeiten. Ohne sie könnten wir die Dinge gar nicht so umsetzen, wie es im Sinne des Petenten wichtig ist. Außerdem möchte ich mich bei den Mitarbeitern in den Ministerien bedanken, denn von ihren Gutachten und Stellungnahmen sind wir sehr abhängig. Natürlich geht der Dank auch an meine Kolleginnen
und Kollegen im Petitionsausschuss. Ich möchte dabei nicht vergessen, dass viele Petitionen in anderen Ausschüssen beraten werden. Auch den Kolleginnen und Kollegen, die diese Petitionen beraten und bearbeiten, einen herzlichern Dank. Ich hoffe, dass wir im Petitionsausschuss weiterhin hervorragend, kooperativ und kameradschaftlich-freundschaftlich zusammenarbeiten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der SPD gibt uns noch einmal die Gelegenheit, den erfolgreichen Ausbau der Ganztagsschulen in Hessen
unter dieser CDU/FDP-geführten Landesregierung herauszustellen. Die Anfrage und die Antworten darauf geben eine ganze Menge an Informationen her.
Ich will die Gelegenheit nutzen, mich bei der Kultusministerin zu bedanken. Sie hat doch konsequent und zielorientiert gemeinsam mit den Fraktionen von CDU und FDP den Ausbau von Ganztagsangeboten in Hessen vorangetrieben. Sie hat in der Vergangenheit etwas gesagt, was sie in ihrer Regierungszeit tatsächlich umgesetzt hat. Bisher ist das nämlich sehr erfolgreich.
Grundlage dieser erfolgreichen Ganztagsschulentwicklung ist auch das neue Hessische Schulgesetz, das bundesweit als vorbildlich anzusehen ist.
Ganztagsschulen bedarfsgerecht auszubauen, das ist für die FDP eine ganz wichtige Angelegenheit und hat auch zukünftig hohe Priorität für die CDU/FDP-Koalition. Die Bertelsmann Stiftung ist heute das eine oder andere Mal erwähnt worden. Wie auch der aktuell veröffentlichte „Chancenspiegel“ der Bertelsmann Stiftung belegt, schneidet Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr gut ab. Gerade im Punkt Integrationskraft – einer von vier Punkten –, Schüler mit Förderbedarf und Nutzung von Ganztagsschulen, gehört Hessen zu der Spitzengruppe. Das widerspricht eigentlich dem, was hier ständig behauptet wird. Das ist auch ein Erfolg dieser Landesregierung.
Die Zahlen sind heute bereits genannt worden, aber man kann es nicht oft genug wiederholen: Im Schuljahr 2012/2013 sind weitere 62 Schulen neu in das Ganztagsschulangebot aufgenommen worden. An 82 Schulen ist das Angebot erweitert worden. Wir stellen 115 Lehrerstellen dafür zur Verfügung. Wir haben das Ganztagsangebot in den letzten zehn Jahren verzehnfacht. 850 Schulen verfügen ab dem nächsten Jahr über ein Ganztagsangebot. Das sind 50 % aller öffentlichen Schulen. Im Bundesdurchschnitt liegt der Anteil bei 40 %.
Das ist ein erfolgreicher Prozess, den wir gestartet haben und der zu diesem Ergebnis geführt hat. Wir stehen bei den westdeutschen Flächenländern an der Spitze.
Eine ganze Menge Lehrer sind in diesen Ganztagsschulbereich hineingebracht worden. Allein 1.500 Lehrer sind im Ganztagsbereich tätig. Es sind immerhin 75 Millionen €, die wir hierfür in die Hand genommen und investiert haben.
Noch einmal zum Ganztagsschulbereich. Ganztagsschulen bieten allen Kindern und Jugendlichen, insbesondere Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten und oft schwierigen sozialen Verhältnissen, die Chance, sich optimal auf den weiteren Bildungsweg vorzubereiten und außerschulische Bildungserfahrungen zu machen. Wir sind uns mit unserem Koalitionspartner völlig einig, dass das ein wichtiges Anliegen der Ganztagsschule ist.
Chancengerechtigkeit heißt vor allem gleiche Bedingungen beim Bildungsstart. Das ist heute schon angesprochen worden. Das beginnt bei der frühkindlichen Bildung in der Kindertagesstätte und setzt sich im Ganztagsangebot fort. Auch sind wir in unserer Politik als Koalition, als Landesregierung von Anfang an konsequent vorgegangen.
Was heute überhaupt nicht oder nur am Rande erwähnt wurde, ist die neue Ganztagsschulrichtlinie, die seit November in Kraft ist. Sie gibt der Schule noch größere Freiräume bei der schulindividuellen Gestaltung dieses Ganztagsangebots. Darauf legen wir ganz großen Wert: Wir wollen keine Zwangsganztagsschule, die über das ganze Land gebunden ist, sondern wir wollen diese Freiheit.
Mit dieser Richtlinie sichern wir qualitative und attraktive Lehr- und Betreuungsangebote von der Grundschule bis über die Förderschulen. Wir fördern damit auch die individuelle Entwicklung unserer Kinder. Aber Schulen müssen auch die Freiheit haben, vor Ort selbst zu entscheiden, welches Ganztagsangebot das richtige ist.
Die Bedürfnisse der einzelnen Schulen stellen sich durchaus sehr unterschiedlich dar, denn je nachdem, ob sich die Schule in der Großstadt, im ländlichen Raum oder an besonderen sozialen Brennpunkten befindet, gibt es unterschiedliche Anforderungen. Wir halten es auch für wichtig, dass aus Sicht der Eltern der Besuch einer Ganztagsschule freiwillig ist. Eltern müssen frei entscheiden können, welches Ganztagsangebot und welche Form sie nutzen. Es entspricht unserem liberalen Verständnis, dass die Erziehung der Kinder zuallererst ein Anliegen und Obliegen der Eltern ist, so wie es im Grundgesetz als Grundsatz verankert ist.
Das sollte man bei der ganzen Diskussion nicht vergessen. Dabei verkennen wir nicht, dass unsere Schulen auf unterschiedliche Weise immer mehr Erziehungsaufgaben übernehmen müssen. So weltfremd sind wir nicht; die Welt hat sich auch hier gewandelt. Sie muss auch Defizite ausgleichen, die oft im Elternhaus oder im sozialen Umfeld begründet sind.
Zudem finden wir, dass Vereinbarkeit von Familie nur mit dem weiteren Ausbau von Ganztagsschulen möglich ist. Für uns, die FDP, stehen immer das Wohl des Kindes und die optimale Förderung des Kindes im Mittelpunkt.
Die neue Richtlinie, wenn man sich die einmal genau durchliest, gibt den einzelnen Schulen viel größere Gestaltungsfreiheit im personellen Bereich. Sie können ihre Personalstruktur selbst bestimmen. Sie können neben den Lehrkräften schul- und sozialpädagogische Fachkräfte einstellen – Sozialarbeiter, Erzieher. Es ist den Schulen ganz individuell überlassen, wie sich die Klientel oder die Schüler in dieser Schule darstellen und in welchem sozialen Milieu sich diese Schule befindet.
Der zentrale Punkt der Richtlinie für die ganztägig arbeitenden Schulen in Hessen – das ist meiner Ansicht nach ein bisschen zu kurz gekommen – sind die beschriebenen Profile. Hier gibt es einen Paradigmenwechsel. Wir sprechen nicht mehr von pädagogischer Nachmittagsbetreuung, was ich als Begriff auch gar nicht so toll finde.
Wir haben Profile und Qualitätsrahmen. Das Entscheidende ist der Qualitätsrahmen. Darin unterscheiden sich die einzelnen Ausprägungen der Ganztagsschulen. Mit der Definition von acht Qualitätsrahmen für drei mögliche Ganztagsprofile kann jede Schule ihren individuellen Weg zum Ausbau ihres Ganztagsangebots gehen. Unter der Bezeichnung Schule mit Ganztagsangebot werden künftig das, was man früher als pädagogische Nachmittagsbetreuung bezeichnet hat, und die kooperativen Gesamtschulen mit offenem Konzept zusammengefasst.
Die Profile 1 und 2 setzen ganz eindeutig auf Freiwilligkeit und freiwillige Teilnahme. Dazu muss man sagen, dass das Profil 1 sehr ausführlich beschrieben ist – Sie müssen sich das einmal durchlesen –, und zwar mit einer schönen Tabelle hinten dran. Dort steht genau, was man in den einzelnen Phasen an Bedingungen erfüllen muss.
Profil 1 ist für die Schulen der Einstieg. Wenn sich eine Schule auf den Weg zur Ganztagsschule macht, dann ist es oft nicht einfach, die räumlich-situativen Voraussetzungen umzusetzen. Das dauert seine Zeit. Dieses Profil 1 entspricht genau dem, was die Kultusministerkonferenz bundesweit als Ganztagsschulbetrieb definiert hat. Wir weichen nicht von dem ab, was bundesweit als Grundsatz für Ganztagsschulbetrieb definiert wurde.
Die gebundenen Formen sind dann in Profil 3 beschrieben.
Die Qualitätskriterien gliedern sich natürlich auf – das sollte man auch einmal differenziert betrachten –, z. B. in den Bereich Unterricht und Angebote, Lern- und Aufgabenkultur. Wie öffnet sich die Schule hin zu Kooperationspartnern? Wie sieht das Raum- und Ausstattungskonzept aus? Es wurde sehr viel in die Beschreibung gesteckt: Was ist Qualität? – Qualität ist für uns in der Ganztagsschule ein ganz wichtiger Begriff. Die Qualität steht für uns vor der Quantität. Eine Ganztagsschule, die nicht qualitativ ausgebaut ist, macht im Endeffekt keinen Sinn. Das wäre eine Aufbewahrungsanstalt, die wir alle nicht wollen.
Qualitätsrahmen sind auch dazu da, die Qualität zu vergleichen. Mit dem Qualitätsrahmen kann man hessenweit evaluieren. Mit der Evaluation ist es dann möglich, Qualitäten untereinander zu vergleichen.
Zusammenfassend möchte ich festhalten: Mit der neuen Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen sind wir auf einem sehr guten Weg zu einem zügigen und auch flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen. „Flächendeckend“ heißt nicht, dass jede Schule so wird, aber Ganztagsschulen müssen für jeden in unmittelbarer Nähe, im Kreis erreichbar sein, sodass man keine weiten Wege hat, wenn man tatsächlich eine Ganztagsschule braucht.
Ja, danke. – Mit dem Schuljahr 2011 wurde das neue Dreijahresprogramm aufgelegt. Das heißt, der Ausbau der Ganztagsschulen ist auch für die Kommunen eine sichere Option. Sie wissen also, wie die Ganztagsschulen über
mehrere Jahre finanziert werden. Wenn wir dieses Programm umsetzen, dann bin ich mir sicher, dass wir gemeinsam mit der CDU das Land Hessen zum Bildungsland Nummer eins in Deutschland machen. – Danke schön.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Ziele verfolgt das Hessische Kultusministerium mit der Initiative „Gütesiegel Berufsorientierung Hessen“?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der GRÜNEN und die Antwort der Landesregierung bieten durchaus einen sinnvollen Ansatz, im Parlament über das Thema zu reden, wie in Hessen verhindert werden kann, dass die Besitzverhältnisse darüber entscheiden, ob die Kinder auf Schulen in freier Trägerschaft gehen können. Im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung ist eindeutig festgelegt, dass die Genehmigung für Ersatzschulen zu versagen ist, wenn eine Sonderung nach Besitzverhältnissen gefördert wird.
Nach Meinung der FDP müssen die Ersatzschulen allen Bürgern ohne Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse offenstehen. Das ist ein ganz klarer Grundsatz, den wir verfolgen. Dazu stehen wir.
Ich denke, auch unser Koalitionspartner geht in diese Richtung.
Das führt zwangsläufig zu Konflikten. Denn Ersatzschulen müssen sich anders als öffentliche Schulen finanzieren. Das Grundgesetz und die Verfassung geben zwar den Auftrag, die Ersatzschulen zu unterstützen, aber eine Verpflichtung zur Finanzierung ist im Grundgesetz oder sonst wo leider nicht vorhanden. Das hat dazu geführt, dass es in den Bundesländern unterschiedliche und nicht vergleichbare Regelungen gibt.
Wenn man die tatsächlichen Kosten pro Schüler der öffentlichen Schulen mit denen der Ersatzschulen vergleichen will, stößt man in Hessen natürlich auf das Problem, dass die Kosten zwischen den kommunalen Trägern und dem Land aufgeteilt sind.
Schulen in freier Trägerschaft haben einen guten Zuspruch. In Hessen gehen 5,3 % der über 800.000 Schüler auf Ersatzschulen.
Ersatzschulen bzw. Schulen in freier Trägerschaft bieten natürlich alternative pädagogische Konzepte. Es ist uns sehr wichtig, dass so etwas in der Schullandschaft vorhanden ist. Da gibt es eine pädagogische Weiterentwicklung, von der auch die öffentlichen Schulen profitieren.
Einen Punkt möchte ich noch anfügen. Sie haben auch ergänzende Funktionen. Zum Beispiel gibt es weltanschauliche und konfessionelle Schulen, die der Staat eigentlich nicht betreiben darf.
Es stellt sich die Frage – das ist auch der Kern der Großen Anfrage –: Wie verhindern wir, dass eine Sonderung nach Besitzverhältnissen stattfindet? Da möchte ich einiges aufgreifen, was noch gar nicht erwähnt wurde.
Die Rechtsaufsicht wird von den Staatlichen Schulämtern ausgeführt. Änderungen beim Schulgeld müssen mitgeteilt werden. Eltern melden, wenn sich Dinge verändern und die Genehmigung dadurch nicht mehr gültig ist.
Es werden Ersatzschulen untereinander verglichen. Werden Darlehen gefordert, müssen diese so berechnet sein, dass das keine Belastung für die Eltern darstellt. Die Staatlichen Schulämter prüfen, wie viel Familien mit mittlerem Einkommen für die Ausbildung ihrer Kinder objektiv ausgeben. Es gibt also eine ganze Menge Aspekte, denen zufolge die Höhe des Schulgeldes in einer angemessenen und sozial verträglichen Weise festgelegt wird.
Das wurde hier auch schon angesprochen: Die Rechtssprechung hat diese Angelegenheit schon sehr oft aufgegriffen. Es gibt verschiedene Urteile dazu. Aber es gibt keine eindeutige Festlegung, wie hoch das richtige Schulgeld sein darf. Die Spanne reicht von einem zweistelligen Betrag, also einem unter 100 €, bis hin zu mehreren 100 €. Das ist sicherlich richtig.
Es kommt also darauf an, wie wir als Land die Ersatzschulen finanziell unterstützen. Da hat es in der letzten Zeit einen großen Fortschritt gegeben. Die Finanzierung der Ersatzschulen ist nämlich eine ganz wesentliche Angelegenheit. Denn darüber definiert sich am Ende die Höhe des Schulgeldes, das bezahlt werden muss.
Das ist einmalig in Hessen. Wir haben eine Methode gefunden, mithilfe der Lehrer- und Schülerdatenbank, der neuen Verwaltungssteuerung und des kaufmännischen Rechnungswesens sowie mit einem runden Tisch und im Gespräch mit den Ersatzschulverbänden – –
Die Methode ist in diesem Jahr so weit verfestigt worden, dass sie eine Basis für eine Änderung darstellen kann. Ich rate eigentlich dazu, diese Änderung nicht über das Knie zu brechen. Denn wir haben festgestellt, dass es, wenn wir die neue Berechnungsmethode anwenden, durchaus auch Verlierer dabei geben wird. Deswegen sollten wir da sehr behutsam vorgehen. Es ist durchaus sinnvoll, sich da etwas Zeit zu nehmen, um in Absprache mit den Ersatzschulverbänden und den kommunalen Trägern wirklich eine solide Basis für die Erneuerung der Ersatzschulfinanzierung zu schaffen.
Die Grundlage haben wir geschaffen. Dies ist im ganzen Bundesgebiet einmalig. Auf dieser Basis werden in keinem anderen Land die Kosten pro Schüler im öffentlichen Schulwesen so transparent ermittelt und berechnet. Das können wir als Grundlage nehmen.
Das Ergebnis zeigt, dass wir einfach behutsam vorgehen müssen. Wir können uns also durchaus etwas Zeit lassen. Denn da geht wirklich Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Im Endeffekt sollten wir gemeinsam eine Lösung finden. Hier müssen die Interessen mehrerer Leute aufeinander abgestimmt werden. Das betrifft die Ersatzschulen, die kommunalen Träger und die Finanzen. Denn es geht da auch um Geld. Wir haben z. B. durch die Veränderung der Versorgungsprämie – –
Ich danke Ihnen für den Hinweis. Ich komme zum Ende meiner Rede.
Mit der Veränderung der Versorgungsprämie haben wir bei der Ersatzschulfinanzierung schon Konsequenzen gezogen. Wir haben den Minusbetrag, der dadurch entstanden wäre, zunächst einmal ausgeglichen, damit die Ersatzschulen nicht benachteiligt werden.
Ich denke, wir sind da auf einem guten Weg. Wir werden die Finanzierung der Ersatzschulen auf eine neue Grundlage stellen. Aber dafür brauchen wir Zeit. Die nehmen wir uns, damit da ein solides Ergebnis herauskommt. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Cárdenas hat als Vorsitzende des Petitionsausschusses einen recht ausführlichen Bericht vorgelegt und die Inhalte und Zahlen genannt. Deshalb brauche ich an dieser Stelle eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Auch ich schließe mich der Einschätzung meiner beiden Vorrednerinnen hinsichtlich der Funktion und der Aufgabe des Petitionsausschusses an. Es gibt wohl kaum eine Einrichtung, auf die die Bürgerinnen und Bürger so viele Hoffnungen setzen und der sie so viel persönliches Vertrauen entgegenbringen wie dem Petitionsausschuss. In kaum einem anderen Ausschuss ist man, glaube ich, näher an den Problemen und Sorgen der Menschen als im Petitionsausschuss.
Das politische Tagesgeschäft spielt im Ausschuss weniger eine Rolle – vielmehr das, was das politische Tagesgeschäft hervorbringt. Gesetze und Regelungen werden von den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land täglich einer Art Praxistest unterzogen. Hierbei geschieht es gelegentlich, dass die Menschen mit dem Ergebnis dieses Praxistests unzufrieden sind und uns dazu eine Rückmeldung in Form von Beschwerde geben. Jeder Abgeordnete kennt das, denn wir erhalten nahezu täglich und ständig aus dem eigenen Wahlkreis solche Rückmeldungen. Wenn sich also Menschen in Form von Petitionen direkt an den Landtag wenden, ist dies ein Ausdruck persönlicher Betroffenheit und Unzufriedenheit mit gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, mit Entscheidungen von Behörden und Verwaltungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.
Die Stärke des Petitionsverfahrens liegt in der Möglichkeit der Berichterstatter, innerhalb des Rahmens unseres Rechtssystems Ermessensspielräume auszuloten, Kompromisse zu finden sowie Verfahren und Vorgänge transparent und verständlich zu machen. Über Regelungslücken in Gesetzen und Vorschriften kann in diesem Ausschuss gemeinsam mit den Vertretern der Ministerien beraten werden.
Das ist die Bandbreite, die die Arbeit in diesem Ausschuss spannend und interessant macht. Ich glaube, jedes Ausschussmitglied fühlt sich – ich denke, das kann ich für alle Kolleginnen und Kollegen feststellen – als Anwalt der Petenten, deren Petitionen er bearbeitet, denn die erste Frage, die sich stellt, ist immer, ob es möglich ist, dem Anliegen des Petenten Rechnung zu tragen, es zu erfüllen. Die Zusammenarbeit der Ausschussmitglieder empfinde ich als ausgesprochen konstruktiv und pragmatisch, über Parteigrenzen hinweg. Das macht die Arbeit in diesem Gremium angenehm und auch sinnvoll. Dafür möchte ich mich bei allen ganz herzlich bedanken.
Meine Damen und Herren, auch wenn man nicht immer helfen kann, so ist es für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes meist schon wichtig, festzustellen, dass es eine Anlaufstelle gibt, die ihre Beschwerden entgegennimmt, prüft und ihnen nach ausführlicher Beratung entsprechende Informationen zurückgibt. Wie schon angesprochen, ist in vielen Fällen eine Berücksichtigung nicht möglich. Aber in sehr vielen Fällen kommt man gar nicht zu einer Beschlussfassung, weil der Petent schon im Laufe des Verfahrens sagt, dass er mit dem, was man bei Beratungen vor Ort und bei Ortsterminen bereits umgesetzt hat, zufrieden ist.
Das Petitionsrecht ist in der Öffentlichkeit nicht allzu bekannt. Das muss man immer wieder feststellen, auch bei Umfragen. Umso wichtiger ist es daher, das Petitionsrecht möglichst vielen Bürgern nahezubringen. Dazu zählt unter anderem die Möglichkeit, Petitionen online einzureichen, sogenannte E-Petitionen. Dazu zählt auch die Möglichkeit, Sammel- und Massenpetitionen einzureichen, was immer häufiger vorkommt. Einige Beispiele sind in dem Bericht genannt: angefangen vom Nichtraucherschutz bis hin zur Abfallgebührensatzung. Viele Petitionen sind über das Internet wesentlich zeitsparender und für alle Beteiligten einfacher zu handhaben. Dazu sind natürlich entsprechende Maßnahmen auf der Internetplattform des Landtags erforderlich. Entsprechende Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags wurden auf Initiative aller Obleute im Ausschuss schon eingebracht.
Ich denke, wir alle sind uns darüber einig, dass es wichtig ist, die Menschen unseres Landes durch Angebote – wie die Bürgersprechstunden oder auch die Präsenz auf dem Hessentag – auf das Petitionsrecht hinzuweisen. Auf dem Hessentag in Oberursel wird es erstmals eine Podiumsdiskussion unter den Obleuten gegeben. Die Fraktionen können sich hier gegenüber dem interessierten Publikum zum Petitionsrecht äußern.
Zusätzlich wird es öffentliche Bürgersprechstunden geben. Der Petitionsausschuss ist derzeit in den Stand des Landtags integriert. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben aber gezeigt, dass die öffentliche Wahrnehmung des Ausschusses an dieser Stelle etwas gering ist. Es fehlen vor allen Dingen geschützte Bereiche, um Gespräche mit Petenten zu führen. Deshalb schlagen wir vor, in Zukunft einen eigenen Stand auf dem Hessentag zu präsentieren.
Ich komme zum Thema Ausländerpetitionen. Es ist schon angesprochen worden: In vielen Fällen können wir Ausländern bei ihren Petitionen nicht helfen. Es macht auch keinen Sinn, diese Petitionen über Jahre hinweg im Verfahren zu lassen. Das hilft den Petenten nicht. Das suggeriert die Möglichkeit einer Aufenthaltsgewährung, die am Ende nicht garantiert und gewährleistet werden kann. Es ist deshalb äußerst wichtig, solche Petitionsverfahren tatsächlich abzuschließen, wenn man erkennt, dass nichts mehr zu machen ist. Denn wir müssen uns an Recht und Gesetz halten, wir müssen nach Recht und Gesetz handeln.
Wir haben aber die Härtefallkommission, an die man die Fälle weitergeben kann – das sollte man relativ schnell tun –, in denen humanitäre Gründe tatsächlich zu einem Bleiberecht führen können. Ich finde, dazu sollten wir uns durchringen.
Ich bedanke mich für den Hinweis. – Trotzdem möchte ich mich meinen Vorrednern anschließen und den Mitarbeitern des Bereichs Petitionen meinen Dank aussprechen. Mein Dank gilt auch den Mitarbeitern der Ministerien, die uns hier immer fachlich sehr kompetent unterstützen. Ich freue mich auf eine weiterhin konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit im Petitionsausschuss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Cárdenas, ganz am Anfang möchte ich die Wortwahl, die Sie in diese Debatte eingebracht haben, ganz bewusst zurückweisen, in meinem Namen und im Namen meiner Fraktion, ich denke, auch im Namen der Koalition. Solche Begriffe sind hier nicht angemessen, sie sind falsch. Dafür sollten Sie sich entschuldigen.
Es ist uns allen bewusst: Die Verhältnisse im Kosovo sind nicht die besten. Das ist eines der ärmsten Länder in Europa, aber auch ein Land, das sich auf den Beitritt zur Europäischen Union vorbereitet und sich dabei sehr große Mühe gibt.
Im aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amtes heißt es, dass die Lebensbedingungen im Kosovo für alle Volksgruppen gleich schwierig sind. Die Roma werden aber vonseiten des Staates nicht verfolgt. Es gibt interethnische Auseinandersetzungen, aber sie sind rückläufig.
Das ist auch ein Erfolg der europäischen Politik. Durch die verschiedenen Aktivitäten der europäischen Staatengemeinschaft hat sich die Lage im Kosovo zunehmend verbessert. Zu den jüngsten Erfolgen zählt auch die gelungene Präsidentenwahl.
Aus Hessen wurden im Jahr 2010 insgesamt neun Roma zurückgeführt – von 224 Roma, die im Besitz einer Duldung sind. Diese Zahlen zeigen eindeutig, dass hier eine verantwortungsvolle Rückführungspolitik vonseiten der Bundesrepublik gemacht wird. In der Praxis wird jeder Einzelfall genau geprüft, und die Reintegrationsmöglichkeiten in der Republik Kosovo werden ganz genau abgewogen.
Eine maßvolle Rückführung von Minderheiten, insbesondere die der Roma, ist unter Berücksichtigung der ört
lichen Bedingungen im Kosovo durchaus möglich und zumutbar. Nach dem Rückführungsabkommen mit dem Kosovo erfolgt eine Rückführung nur mit Zustimmung der Republik Kosovo. Die Befürchtungen, dadurch werde das Land destabilisiert, sind überhaupt nicht nachvollziehbar. Frau Wallmann hat darauf hingewiesen, in welchen Punkten hier schon Verbesserungen erreicht wurden: Wohnungen, medizinische Versorgung, Schulen, Reintegration.
Die Bemühungen der Europäischen Union, durch eine geordnete Rückführung eine Verbesserung der Situation zu erreichen, werden konterkariert, wenn man hier einen Abschiebestopp verlangt. Eigentlich sollte man froh sein, dass es hier so viele Bemühungen gibt, um die Situation zu verbessern. Die Lage für Minderheitsangehörige ist in den verschiedenen Gebieten des Kosovo bestimmt sehr unterschiedlich. Es gibt durchaus Gebiete, in die man zurückführen kann, und in andere Gebiete – das verbietet sich auch – wird nicht zurückgeführt. Alles erfolgt in Abstimmung mit der Republik Kosovo.
In Hessen wollen wir am bewährten Prinzip der Einzelfallprüfung weiterhin festhalten. Ich möchte hier nochmals den Petitionsausschuss ansprechen: Wir beschließen dort keine Abschiebungen. Wir bekommen diese Petitionen, weil wir ein neues Härtefallgesetz haben. Das bedeutet, jeder Härtefall muss zuerst über den Petitionsausschuss laufen. Das führt dazu, dass wir im Petitionsausschuss vermehrt auch solche Petitionen von Roma bekommen.
Ich kann eigentlich versichern – das ist mein Eindruck im Petitionsausschuss allemal –, dass wir alle Möglichkeiten nutzen, um festzustellen, wie wir diesen Menschen helfen können. Ich denke, darin sind wir uns über alle Fraktionen hinweg einig.
Wenn eine besondere Maßgabe beschlossen wird, dann lautet die oftmals: Empfehlung Härtefallkommission. In dieser Härtefallkommission erst kann dann wirklich entschieden werden. Denn wir leben in einem Land, in dem Recht und Gesetz herrschen. Wir haben ein Asylrecht. Erst wenn alle möglichen gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Instrumente ausgeschöpft sind, bleibt die Möglichkeit, diese Menschen aufgrund humanitärer Fakten hier im Lande zu behalten.
Dass die Bemühungen der Europäischen Union noch weiter gehen, zeigt sich darin, dass die ungarische Ratspräsidentschaft die Absicht verkündet hat, die Integration der Roma zu einer gemeinsamen Sache Europas zu machen, also nicht nur für den Kosovo, sondern auch für Rumänien, Ungarn usw.
Als ersten Schritt hat man auf der 5. Sitzung der Europäischen Roma-Plattform die Mitteilung der Europäischen Kommission über die Rahmenstrategie vorgestellt. Die will man jetzt in breiter Öffentlichkeit diskutieren.
Ich denke, wir sind hier auf einem guten Weg. Seitens der Einrichtungen des Landes, seitens der Härtefallkommission und seitens des Petitionsausschusses gibt es keinen Grund, hier einen Abschiebestopp vom Bund zu fordern. Wir hier im Land können das sowieso nur für sechs Monate beschließen. Darüber können wir nicht hinausgehen. Das ist gerade in Nordrhein-Westfalen so geschehen und läuft dort jetzt aus. Würden wir jetzt einen Abschiebestopp für sechs Monate beschließen, dann würden die
Menschen im Winter wieder abgeschoben. Das kann aber doch nicht sein.
Unter den gegebenen Umständen halten wir einen generellen Abschiebestopp und die Aussetzung des Rückführungsabkommens für nicht erforderlich. Die Praxis, die wir hier haben, ist ausreichend gut und wird den Menschen gerecht. – Danke.
Abwarten. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal muss ich voranstellen: Wir begrüßen und unterstützen es ausdrücklich, dass die Hessische Landesregierung vielfältige und umfangreiche Initiativen in den Bereichen Sport, Gesundheit und Prävention in Kindergärten und Schulen auf den Weg gebracht hat und weiterhin fördert und damit die Qualität der schulischen Arbeit sichert und verbessert.
Sport und Gesundheit sind dadurch erfreulicherweise wieder ein wichtiger Bestandteil im hessischen Schulalltag geworden. Das war weiß Gott nicht immer so. Ich kenne noch Zeiten, als Sportunterricht regelmäßig ausgefallen ist. Da war nicht die Rede davon, dass Sport ein wichtiger Bestandteil ist.
Da hat man ganz andere Prioritäten gesetzt.
Ich habe heute viel gehört über Ehrenamt und Schuldenbremse. Herr Wagner, bei Ihnen geht das immer in Richtung bildungspolitische Grundsatzdiskussion, egal welcher Antrag hier gestellt wird, und es gibt eine Generalkritik an der Ministerin. Wir haben im Bildungsbereich nicht gespart. 1 Milliarde € mehr in den letzten zehn Jahren sind bestimmt kein Sparkurs.
Das kann ich gleich anhängen: Wir haben 70 Millionen € mehr ausgegeben und 45 Millionen € gekürzt,
aber nach Adam Riese bleibt immer noch ein positiver Betrag übrig.
Auf das Thema komme ich noch.
Um zum Thema zurückzukommen: Ich sehe immer noch, dass wir in der Bildung mehr ausgeben und nicht weniger. Aber es kommt darauf an, wie man rechnet, ob mit roten Zahlen oder mit schwarz-gelben Zahlen.
Tut mir leid, die kann ich jetzt nicht zulassen.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Initiativen, die hier angestoßen wurden. Unter dem Motto „Mehr Bewegung in den Kindergärten“ werden den Kindergärten regelmäßige Sportstunden in den Räumlichkeiten der Vereine angeboten. Dieses Programm wurde nicht gekürzt. Es gibt die Initiative „Schule & Gesundheit“ des Hessischen Kultusministeriums mit der Möglichkeit der Zertifizierung als Gesundheitsförderung der Schule. Hier geht es darum, Kindern, die wenig in Bewegung sind, die Übergewicht haben, zu zeigen, wie man sich verhält, wie man gesund lebt, wie man Sport treibt.
461 Schulen von den insgesamt 2.000 Schulen in Hessen haben 825 Zertifikate erhalten, über Ernährung, Bewegung, Sucht, Gewalt usw. Das Programm gibt es seit 2003, und es ist ein voller Erfolg. Das sollte man noch einmal deutlich machen.
Erweitert wurde dieses Programm durch die Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen, einem weiteren Baustein zur Verbesserung des Sportunterrichts an den Schulen, ergänzt durch die von der CDU/FDP-Koalition vereinbarten Zielsetzungen, die Unterrichtsversorgung und die Unterrichtsqualität durch mehr Lehrer an den Schulen wesentlich zu steigern. 500 weitere Lehrer im Jahre 2011, 1.650 Lehrer während dieser Legislaturperiode: Auch das trägt dazu bei, dass der Sportunterricht an den Schulen wieder regelmäßig stattfinden kann.
Im Schuljahr 2010/2011 arbeiten 713 Schulen mit Ganztagsprogrammen. Dafür werden 1.300 Lehrerstellen zur Verfügung gestellt. Da wird also nicht gespart. Es kommen Lehrer an die Schulen, und es wird dafür gesorgt, dass Ganztagsangebote stattfinden können.
Die Lehrerstellen entsprechen einem Gegenwert von 60 Millionen €. Die Schulen können einen Teil dieser Mittel dafür verwenden, Experten – nicht nur Übungsleiter – an die Schulen zu holen. Es gibt auch noch andere Vereine, die ihr Programm gerne an den Schulen vorstellen würden, die an den Schulen aktiv werden wollen. 380 der 713 Schulen, die ganztägig arbeiten, haben die Möglichkeit genutzt, Mittel – nicht Stellen – zu nehmen, um solche Initiativen anzustoßen.
Das kann er gern machen. Das übt. – Im Jahr 2010 wurden landesweit 475 Kooperationen mit Sportvereinen initiiert. Das heißt, die Zusammenarbeit wird auch in Zukunft nicht zusammenbrechen.
Folgendes muss man hier wirklich noch anfügen. Die Zusammenarbeit zwischen den Sportvereinen, den ehrenamtlichen Übungsleitern dieser Vereine und den Schulen kann immer nur ein ergänzendes Angebot sein. Man darf nicht vergessen, dass die Vereine ehrenamtlich arbeiten. Auch die Übungsleiter tun dies. Sie stehen nicht in unbegrenztem Maße zur Verfügung. Das heißt, mehr Geld in diese Sache hineinzustecken bringt wenig.
Die Gelder wurden noch nicht einmal komplett abgerufen. Das muss man dazu sagen. Ich komme gleich zu den Zahlen. – Mehr Geld dort hineinzustecken bringt nicht
unbedingt mehr. Es ist ja auch eine Belastung für die Vereine, wenn ihre Übungsleiter nicht für den Verein, sondern an den Schulen tätig sind.
Diese Belastung der Vereine sollte man bei dieser Diskussion berücksichtigen und nicht so tun, als gebe es unbeschränkte Ressourcen an qualifizierten Übungsleitern, auf die man für die Nachmittagsangebote an den Ganztagsschulen zurückgreifen kann.
Noch einmal zu den Zahlen, damit Sie alle mitrechnen können. In den vergangenen Jahren war es möglich, die Mittel für das Programm zur Förderung der Zusammenarbeit regelmäßig zu erhöhen. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurden diese Mittel in einem Teilbereich erstmals gekürzt. Die Staatlichen Schulämter haben rechtzeitig, im April dieses Jahres, darüber Informationen bekommen und, wie vorgesehen, die Verteilung der Mittel vor Ort vorgenommen. Das heißt, die Schulen wussten rechtzeitig über das Bescheid, was ihnen an Mitteln zur Verfügung stand.
Die Zuweisungshöhe richtet sich grundsätzlich auch danach, wie viele Projekte angemeldet sind. Kooperationsmaßnahmen zwischen den Schulen und den Vereinen können auch weiterhin stattfinden. Das ist kein Zusammenbruch der Zusammenarbeit, aber es mag sein, dass an der einen oder anderen Stelle ein Projekt nicht mehr realisiert wird. Im Grunde ist diese Zusammenarbeit aber weiterhin gewährleistet. 1,3 Millionen € stellt das Land Hessen dafür zur Verfügung.