Herr Abg. Schneider, vielen Dank. – Es ist vereinbart, die erste Lesung ohne Aussprache durchzuführen. Das ist hiermit erfolgt.
Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Rechts- und Integrationsausschuss, federführend, und dem Unterausschuss Justizvollzug, beteiligt. Dem widerspricht keiner? – Dann ist das so beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und des Hessischen Kinderund Jugendhilfegesetzbuchs – Drucks. 18/7101 zu Drucks. 18/6886 –
Herr Präsident, vielen Dank. – Das ist die Beschlussempfehlung des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs, Drucks. 18/6886.
Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Vielen Dank. – Auch hier haben sich die Fraktionen darauf verständigt, die zweite Lesung ohne Aussprache durchzuführen. Damit ist sie erfolgt.
Ich frage Sie: Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig angenommen und damit zum Gesetz erhoben wurde.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder – Drucks. 18/7102 zu Drucks. 18/7006 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf Bitte des Herrn Frömmrich lese ich es gerne noch einmal ausführlich vor. Das ist die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Vielen Dank.
Herr Abgeordneter, vielen Dank. Sie haben gewonnen. Sie waren beim Vorlesen des Titels des Gesetzentwurfs schneller als ich.
Auch hier ist vereinbart, dass wir die zweite Lesung ohne Aussprache absolvieren. Ich stelle fest: Sie ist damit erfolgt.
Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Stimmt jemand dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig angenommen und damit zum Gesetz erhoben wurde.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen über die Errichtung und die gemeinsame Nutzung einer Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung – Drucks. 18/7103 zu Drucks. 18/7008 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD, der GRÜNEN und der FDP gegen die Stimme der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Danke schön.
Herr Berichterstatter, vielen Dank. – Wir haben fünf Minuten Redezeit vereinbart. Das Wort erhält Frau Abg. Hofmann für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf, der als Gesetz zum Ziel haben wird, dass die Sicherungsverwahrung durch das Land Hessen und das Land Thüringen in einer gemeinsamen Einrichtung, nämlich der in Schwalmstadt, erfolgen wird.
Die Fachpolitiker zumindest wissen das. Aber ich hoffe, dass es mittlerweile auch die Mitglieder des kompletten Hauses wissen. Denn wir haben über die Sicherungsverwahrung schon öfter gesprochen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer bemerkenswerten Entscheidung vom 4. Mai 2011 bei der Sicherungsverwahrung völlig neue Standards gesetzt. Es geht hier also um die Schwerstkriminellen, die aufgrund der Sicherheitslage untergebracht werden müssen.
Es hat neue Standards im Hinblick auf die erforderlichen Therapieangebote aber auch im Hinblick auf das Abstandsgebot gesetzt. Das heißt, es muss eine strikte Trennung zwischen den Sicherungsverwahrten auf der einen Seite und den Strafgefangenen auf der anderen Seite geben.
Ich will einräumen, dass diese Aufgabe eine Herausforderung für alle Bundesländer, aber natürlich auch für den Bund selbst ist. Dieser Aufgabe hat sich natürlich auch das Land Hessen zu stellen gehabt. Der eigentliche Gesetzentwurf wurde während der letzten Plenarsitzungsrunde mit Mehrheit mit den Stimmen der die Regierung tragenden Fraktionen verabschiedet.
Die SPD-Fraktion hat von Anfang an kritisiert, dass es unsägliche und vollmundige Ankündigungen des Justizministers Hahn gegeben hat, der leider heute während dieser Debatte nicht anwesend ist. Erst wollte er einen „Superknast“ einrichten.
Jetzt aber wollen wir – und das ist zu begrüßen – wenigstens eine gemeinsame Einrichtung mit Thüringen auf den Weg bringen. Das ist deshalb zu begrüßen, weil es Synergien schafft und natürlich auch wirtschaftlicher ist.
Aber natürlich ist es völlig deplatziert, sich hier vonseiten der Landesregierung zu beweihräuchern oder zu loben. Denn, und daran muss ich an dieser Stelle erinnern, durch Ihr selbstverschuldetes Hin und Her zwischen den Standorten Weiterstadt und Schwalmstadt – glücklicherweise wird es Schwalmstadt – haben Sie wertvolle Zeit verloren. Die Zeit drängt. Zum 31.05. dieses Jahres müssen die neuen Standards umgesetzt werden.
Was die Kosten anbelangt, so stand zu befürchten, dass sie explodieren. Herr Müller, da brauchen Sie gar nicht den Kopf zu schütteln. Ich appelliere an Ihr Erinnerungsvermögen: Die Kosten schienen zu explodieren, weil Sie beispielsweise die falsche Zimmergröße angenommen hatten und auch falsche Energiekosten.
Wegen diesem Hin und Her und auch aus Gründen der Unprofessionalität müssen die Sicherungsverwahrten nun übergangsweise in Weiterstadt untergebracht werden. Das bedingt, dass in Weiterstadt zusätzliche Umbaukosten anfallen und natürlich auch weitere Zusatzkosten für das Personal; denn es werden professionelle Kräfte aus dem allgemeinen Vollzugsdienst der JVA Schwalmstadt übergangsweise in Weiterstadt Dienst tun und auch dort wohnen. Diese zusätzlichen Kosten wären hinfällig gewesen, wenn Sie hier von Anfang an professioneller gearbeitet hätten.
Eines aber kann ich Ihnen sagen: Herr Dr. Kriszeleit, Sie werden genügend Gelegenheit haben, dem zuständigen Fachausschuss Rechenschaft über diese Zusatzkosten abzulegen. Auf unseren Wunsch hin findet die nächste Sitzung des Unterausschusses Justizvollzug in der JVA Weiterstadt statt, und die SPD-Fraktion hat einen diesbezüglichen Berichtsantrag auf den Weg gebracht, in dem wir genau diese Zusatzkosten abfragen. Sie werden da also genügend Zeit und Raum haben, uns das im Detail darzulegen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, bei der Umsetzung der Neuregelung der Sicherungsverwahrung in Hessen sind seitens der Landesregierung viele Fehler gemacht worden. Aber es ist sinnvoll, hier eine gemeinsame Einrichtung mit Thüringen zu realisieren. Deshalb wird die SPD-Landtagsfraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Lachen der Abg. Dr. Christean Wagner (Lahntal) und Hartmut Honka (CDU) – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das hätten wir auch kürzer haben können!)
Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Kollegin Hofmann hat dankenswerterweise die Grundzüge dargestellt. In der letzten Plenarrunde haben wir ausführlich über die Neuregelung der Sicherungsverwahrung diskutiert. Wenn man die Sicherungsverwahrung so organisiert, wie das beschlossen wurde – es gab Unterschiede im Detail, aber im Grundsatz waren wir uns einig –, dann ist es sinnvoll, mit anderen Bundesländern zusammenzuarbeiten. Da kann man durchaus Synergien schöpfen und Mittel einsparen.
Eines finde ich bedauerlich, und vielleicht kann das Dr. Kriszeleit dem Minister übermitteln: Ich finde es nicht hilfreich, wenn wir heute hier einen Gesetzentwurf zu einem Staatsvertrag verabschieden und darüber diskutieren – aber vor einer guten Stunde der Minister das schon alles über eine Pressemitteilung als beschlossen herausgibt.
(Günter Rudolph (SPD): So ist es! Schlechter Stil! – Janine Wissler (DIE LINKE): Wenn er nicht da ist, kann er auch nicht wissen, wann wir das beschließen!)
Das finde ich nicht besonders zielführend, auch in Anbetracht der Tatsache, dass er heute gar nicht da ist.
Ansonsten aber will ich sagen: Wir stimmen diesem Gesetzentwurf in seiner Intention zu. Es ist richtig, hier zusammenzuarbeiten und Synergien zu heben. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die eben genannten Kritikpunkte sämtliche sind, die Ihnen zu diesem Gesetzentwurf zum Staatsvertrag einfallen, dann ist das das Zeichen, dass es ein sehr guter Staatsvertrag geworden ist und es ansonsten tatsächlich überhaupt nichts auszusetzen gibt – und das bei diesem schwierigen Thema Sicherungsverwahrung. Es ist wirklich nicht einfach, dort eine Regelung zu finden, die für alle verträglich ist und von allen einvernehmlich getragen werden kann. Es ist gelungen, und das ist sehr schön.