Aber der gute ehemalige Ministerialbeamte Heinz und heutige wie auch zukünftige Wahlkreisabgeordnete Christian Heinz sagt, man muss schon sehr genau schauen, welchen Aufwand ein solches Gesetz mit sich bringt, wenn es in Kraft treten würde. Hier hat Herr Heinz vollkommen recht – und Herr Blechschmidt ebenfalls –, wenn er sagt, dieser Gesetzesentwurf sei schon bemerkenswert. Für das Verfahren, das Sie dort gewählt haben, wäre ein Begriff wirklich treffend, nämlich: Vorratsdatenverarbeitung. Das, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf fabrizieren wollen, ist Vorratsdatenverarbeitung,
sodass es sogar einen Christdemokraten schüttelt. Da schüttelt es sogar einen Christdemokraten. Das will ich Ihnen sehr deutlich sagen.
Denn für die Veröffentlichung müssten sämtliche Informationen bearbeitet werden, gleichgültig, ob sich jemals eine Bürgerin dafür interessiert oder ob sich kein Bürger jemals dafür interessiert. Das ist gleichgültig.
(Marius Weiß (SPD): Lassen Sie das doch die Bürger selbst entscheiden! Sie wollen doch den mündigen Bürger!)
Meine Damen und Herren, natürlich kostet das auch etwas. Was Sie aber beim Punkt „Kosten“ aufgeschrieben haben, ist schon etwas sehr Besonderes. Denn dieser Gesetzentwurf verweist unter dem Punkt „finanzielle Mehraufwendungen“ ganz lapidar auf die Gebührenvorschrift von § 15. Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzentwurfs ist nämlich – jetzt zitiere ich – „die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte … kostenfrei“. Die sind kostenfrei. Das ist aber eine derart weitgehende Ausnahme von der Kostenpflicht, dass man wirklich die Frage stellen muss: Von welcher Welt sind Sie eigentlich?
(Marius Weiß (SPD): Sie haben doch eben gesagt, kein Mensch würde dieses Gesetz in Anspruch neh men! Dann kann es aber auch nichts kosten! Was denn nun?)
Schon aus diesen Gründen ist dieser Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig. Wieder einmal gehen Sie mit den Ressourcen der Landesverwaltung rücksichtslos und fahrlässig um.
Die Argumente für und gegen dieses Gesetz sind mehrfach ausgetauscht. Mehr muss ich dazu nicht sagen.
Die Frage lautet natürlich: warum eine erneute Befassung mit diesem Gesetzentwurf? – Ich will es Ihnen sagen, aber Günter Rudolph hat es Ihnen auch schon gesagt: Die Landtagswahl naht. Er hat es ganz offen gesagt:
Damit will man im Grunde nichts Neues bewirken, sondern ein bisschen Stimmung fabrizieren. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird aber wie beim letzten Mal sein: Es wird ein untauglicher Versuch bleiben.
Ich sage Ihnen: Wir sind jederzeit bereit, uns mit dem Thema Informationsfreiheit inhaltlich auseinanderzusetzen. Das gilt, zumal für diese Landesregierung. Aber wir tun das, wenn es neue Erkenntnisse für eine Befassung gibt, die das sinnvoll erscheinen lassen. Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt diese Voraussetzung mit keinem einzigen Wort. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Hessisches Transparenzgesetz, Drucks. 18/7200.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) – Drucks. 18/7201 –
Eingebracht wird dieser Gesetzentwurf von Frau Kollegin Dorn. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. – Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Heute haben Sie die Chance, zu beweisen, ob Sie Bürgernähe wirklich leben oder ob Sie die nur im Wahlkampf vor sich hertragen. Wollen Sie eine echte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger? Dann würde die Energiewende eine wirklich große Chance bieten. Genau deswegen stellen wir Ihnen heute diesen Gesetzentwurf vor.
Ministerpräsident Bouffier ist für seine Leutseligkeit berühmt. Die ist positiv und schön, wenn es um Jubiläen bei der Feuerwehr geht – aber für eine Politik wirklich mit den Bürgerinnen und Bürgern braucht es entschieden mehr.
Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Kommunen an den Pachteinnahmen bei Windrädern auf dem Gebiet von Hessen-Forst beteiligen. Das sind Windräder in der Nachbarschaft von Kommunen, aber nicht auf Kommunengebiet, sondern auf dem Gebiet von Hessen-Forst. Beim Energiegipfel waren wir uns alle in diesem Punkt einig. Was aber tun Sie, was tut Frau Puttrich während der letzten Monate? Sie verstecken sich hinter Formalia und Ausreden. Rheinland-Pfalz hat längst vorgemacht, wie gut das klappt. Packen wir es endlich an.
Wir würden eine echte Win-win-Situation schaffen: Wenn wir die Kommunen und damit die Bürgerinnen und Bürger, auch in Genossenschaften, daran beteiligen würden, dann entstünde vor Ort auch mehr Akzeptanz für die Windräder.
Wenn es mehr Akzeptanz vor Ort gibt, dann wird es auch mehr Windräder auf der Fläche von Hessen-Forst geben. Den kleinen Teil, den wir abgeben würden – wir schlagen vor, bis zu 30 % –, würden wir als Land doppelt zurückerhalten. Die Kommunen würden finanziell profitieren, das Land würde finanziell profitieren, die Energiewende würde schneller vorangehen. Lassen Sie uns doch endlich die Energiewende in Bürgerhände bringen – dabei würden alle gewinnen.
Wie oft haben Sie auf dem Energiegipfel betont, die mangelnde Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern sei eine solch hohe Hürde? Wenn wir ehrlich sind, dann waren es eigentlich immer Sie, die die Energiewende nicht akzeptiert haben. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Energiewende schon längst akzeptiert. Das waren die Einzigen in Hessen, die die Energiewende schon vorangebracht haben, als Sie noch im Atomzeitalter stecken geblieben waren.
Natürlich gibt es vor Ort Zweifler. Die Frage ist dann: Steuern wir gegen diese Zweifler? Wollen wir die Leute informieren, sie frühzeitig finanziell beteiligen? Oder schüren Sie im Gegenteil genau die Zweifel, die vor Ort bestehen, und machen Sie den Menschen Angst?
Eine Partei wie die FDP, die mit brennenden Windrädern den Menschen in Wiesbaden Angst davor macht, dass Windräder den Wald abfackeln könnten, und die einen Wirtschaftsminister stellt, der noch dazu verantwortlich dafür ist, dass eine Wiesbadener FDP ein Bürgerbegehren startet, und zwar nicht ein Bürgerbegehren gegen die Windräder an sich, sondern ein Bürgerbegehren gegen die Prüfung des Einsatzes von Windrädern – das muss man sich einmal vorstellen –, was soll man von einer solchen FDP noch erwarten?
Was die Energiewende angeht, so haben wir die FDP vollkommen abgeschrieben. Frau Puttrich, ich glaube, auch Sie haben sie schon längst abgeschrieben, aber leider können Sie das nicht zugeben.
Die Frage ist, wer jetzt eigentlich bei der CDU gewinnt. Ist es Umweltministerin Puttrich, oder ist es ein Dr. Arnold, der in Fulda Windräder „mit aller Kraft verhindern will“? Ist es Ministerpräsident Bouffier,