Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Greilich, wir sind uns einig: Du sollst nicht falsches Zeugnis üben, du sollst keine falschen Steuererklärungen abgeben.
Herr Dr. Schäfer hat in Erwiderung auf Herrn Al-Wazir die Diskussion wieder aufgemacht zum Thema Daten-CDs und zur Haltung der Landesregierung. Ich will zitieren, was der damalige Innenminister im Jahre 2010, der heutige Ministerpräsident Bouffier, dazu gesagt hat. Ich glaube, das macht deutlich, wie die Haltung zu den CDs ist:
„Der Staat soll hier Millionen ausgeben, um Diebesgut zu kaufen. Der Rechtsstaat wird hier mit Füßen getreten“. Der Staat setze sich damit der Gefahr aus, sich auf eine Stufe mit Dieben und Verbrechern zu stellen.
Ja, genau so ist es. – Meine Damen und Herren, das ist Ihre Grundhaltung dazu. Es gab durchaus unterschiedliche Meinungen, einerseits der Justizminister, der Innenminister. Gott sei Dank gab es in dieser Angelegenheit eine andere Auffassung des Finanzministers, der gesagt hat: Wir kaufen an, bzw. wir unterstützen die Ankäufe und nehmen die Daten daraus. – Das will ich, weil hier von Wahrheit gesprochen wurde, zur historischen Wahrheit festhalten.
Deswegen wird an dieser Stelle die Kritik von Herrn AlWazir an dieser grundlegenden Differenz in dieser Landesregierung deutlich. Ich sage Ihnen: Was hier gemacht worden ist mit den Daten-CDs ist in der Tat ein Selbstschutz des Staates. Das ist zwar vielleicht nicht schön. Da sind wir uns einig. Aber genau weil wir es in Zukunft verhindern wollen und weil wir haben wollen, dass die Daten nicht illegal transportiert werden, wollen wir ein Abkommen mit der Schweiz, aufgrund dessen der Datentransfer stattfindet. Das ist doch der springende Punkt.
Herr Minister, auf das Argument müssen Sie sich doch einlassen. Sie argumentieren monetär an der einen oder anderen Stelle – es kommt immer auf den Fall an – möglicherweise nicht falsch. Aber, Herr Minister, auch wenn Sie monetär argumentieren, bleibt dieses Grundproblem doch. Zur Frage der monetären Argumentation müssen wir uns jeden Einzelfall anschauen. Ich weiß nicht, was am Ende im Hoeneß-Fall herauskommt.
Ich habe das Grundgesetz angesprochen. Ich weiß nicht, ob in anderen Fällen – wenn die strafrechtliche Verfolgung anfällt, wenn man ermitteln kann, wenn man weiß, was erläutert ist – am Ende ganz andere Summen herauskommen, als das Schweizer Abkommen garantiert hätte.
Meine Damen und Herren, Sie wissen es auch nicht, wenn wir ehrlich und sachlich darüber diskutieren. Deswegen kann man nicht nur monetär argumentieren, weil es nur über einen Kamm geschoren ist. Ihr großes Problem bleibt der Datenaustausch, und es bleibt, dass die strafrechtliche Verfolgung in großen Teilen nicht wirklich sein wird, sondern die Leute weiterhin in der Anonymität verschwinden.
Meine Damen und Herren, zu Recht wird beklagt – das war auch ein Argument des Finanzministers –, die Verjährungsfristen bei der Verfolgung von Steuerstraftaten seien zu gering. Herr Minister, dazu hätten Sie heute etwas sagen können. Es gibt einen Antrag – ich schaue die GRÜNEN an – des Landes Baden-Württemberg, der seit wenigen Tagen im Bundesrat vorliegt und eine Verlängerung der Verjährungsfristen auf zehn Jahre vorsieht.
Meine Damen und Herren, auch das ist ein Lackmustest für diese Regierung. Nehmen Sie das – weil Sie eben bekundet haben, es würde alles nicht stimmen, was der Kol
lege Kaufmann sagt – ernst? Wollen Sie, dass angegangen wird, dass wir länger Zeit haben, Leute, die vor langer, langer Zeit das Geld ins Ausland gebracht haben, zu verfolgen, oder nicht? – Auch da ist unsere Position klar. Wir wollen das verlängert haben, damit wir nachgehen können, dass auch strafrechtliche Verfolgung für Fälle möglich ist, die älter als fünf Jahre sind – nach allem, was gelaufen ist.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Alexander Noll (FDP): Das trifft das Grundproblem doch nicht! – Zuruf des Abg. Mario Döweling (FDP))
Das ist der Lackmustest. Ich will, weil Sie beklagt haben, wir sollen zu Ihrem Antrag Stellung nehmen, das gerne tun – zum Jahressteuergesetz, das Sie angesprochen haben. Sie reden von einer Entlastung für Bürger. In Ihrem Antrag reden Sie von 6 Milliarden €. In einem Antrag, der vor drei Tagen von der Landesregierung im Bundesrat eingebracht worden ist, wird nur noch von 3 Milliarden € gesprochen. Schlappe 3 Milliarden € Unterschied – was macht das? Zu dieser Differenz hätte ich gerne eine Aufklärung. Was bringt Ihr Jahressteuergesetz für die Bürger? Anders gefragt: Was bedeutet das an Steuerausfällen?
Da heißt es in Ihrem Antrag – man muss es vorlesen –: Die mittelfristig zunehmenden Überschüsse in öffentlichen Haushalten – für 2017 werden sie auf 18 Milliarden € prognostiziert – bieten ausreichend Spielraum, um einen gerechten Tarifverlauf bei der Einkommensteuer herzustellen.
Meine Damen und Herren, welche Überschüsse? Hessen hat die höchsten Defizite. Die hessischen Kommunen haben die größten Defizite von allen Ländern. Und da reden Sie von Überschüssen? Sie tun so, als könnten Sie wieder eine Feier auf Kosten der Kommunen und auf Kosten des Staates mit Ihren Tarifverläufen machen.
Sie müssen die Gegenfinanzierung festlegen. Solange der Tarifverlauf bei der Einkommensteuer in den Spitzensteuersätzen nicht geändert wird, bleibt Ihr Gesetz Makulatur und wird zu Recht im Bundesrat abgelehnt. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Schmitt. – Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Aussprache zu zwei Dringlichen Entschließungsanträgen. Ich gehe davon aus, dass darüber abgestimmt werden soll. – Es ist so.
Wer möchte dem Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Verhalten von Rot-Rot-Grün im Bundesrat schadet Hessen – „scheinheilige“ Argumentation zulasten der Bürgerinnen und Bürger, zustimmen? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Die
Ich lasse abstimmen über den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Steuerhinterziehung bei Amateuren wie Profis gleichermaßen bekämpfen. Wer stimmt zu? – LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – CDU, FDP dagegen. Damit ist dieser Dringliche Entschließungsantrag abgelehnt.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Ankündigungspolitik der Landesregierung beenden – Ja zur Nassauischen Heimstätte – Ja zur Landesverantwortung für bezahlbaren Wohnraum – Ja zu 1.000 Wohnungen jährlich – Drucks. 18/7222 –
Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Herausforderungen am Hessischen Wohnungsmarkt anpacken – Versorgung mit Wohnraum sicherstellen – Drucks. 18/7250 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Sonderprogramm“ der Landesregierung ist ein Schildbürgerstreich – Wohnraummangel durch ehrliche und stetige Wohnungspolitik bekämpfen – Drucks. 18/7284 –
Damit darf ich Herrn Kollegen Siebel für die SPD-Fraktion das Wort erteilen. Zehn Minuten Redezeit stehen zur Verfügung, Herr Siebel.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute diesen Setzpunkt gewählt, weil wir der Auffassung sind, dass wir nach 14 Jahren CDU/FDP-Regierung vor einem Scherbenhaufen der fehlgeleiteten Wohnungsbaupolitik in Hessen stehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 40.000 Menschen suchen in Hessen eine Sozialwohnung. 10.000 Wohnungen fehlen für Studierende. Sie haben 14 Jahre eine absehbare Entwicklung ignoriert. Sie haben Mahnungen aus der empirischen Wissenschaft ignoriert. Es wäre ein bisschen charmant formuliert, dass Sie das Thema verschlafen haben.
Es ist viel schlimmer. Sie haben sehenden Auges Ihre politischen Schwerpunkte anders gesetzt. Wohnen hat für die CDU und noch mehr für die FDP nie als Kernthema Ihrer Politik gegolten. In Ihrer Programmatik und in Ihrem Regierungshandeln hat Wohnen eine nachgeordnete Rolle gespielt. Das ist das, was Ihnen jetzt auf die Füße fällt.
Über Jahre hinweg haben wir ansehen müssen, wie der interne Streit zwischen Teilen der CDU und der FDP über die Frage Subjektförderung oder Objektförderung geführt worden ist. Ich kann mich entsinnen: Die CDU hatte einmal einen Wissenschaftsminister, der sinngemäß gesagt haben soll, dass Studentenwohnen keine Rolle spielt, weil man damit ja keinen Wahlkampf gewinnen könnte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Wagner, ich will Ihnen einmal die Meilensteine auch Ihres Scheiterns vorführen.
(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Vielleicht können Sie das einmal belegen! Sie stellen das als Behauptung in die Luft!)
Sie, Herr Wagner, haben mitverantwortlich 2011 die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft. Damit haben Sie, Herr Wagner, Mitverantwortung dafür zu tragen, dass den Kommunen in Hessen die einzige letzte Finanzierungsmöglichkeit genommen worden ist, um aus eigener Kraft Sozialwohnungen zu bauen.
Herr Wagner, Sie haben immer geleugnet – ich finde es ganz interessant, dass auch Sie sich jetzt einmal um Wohnungsbau kümmern –, dass der revolvierende Fonds in der Bank für Wirtschaftsförderung und Infrastruktur zugunsten des Wohnungsbauvermögens zu verändern ist. Es ist hochinteressant, dass jetzt nach Vorlage des Sonderprogramms doch 30 Millionen € umgesetzt werden können.
Bis vor zwei Monaten habe ich noch aus der Bank gehört, dass das nicht möglich ist, was jetzt plötzlich möglich gemacht werden soll. – Jetzt schüttelt auch noch einer, der im Beirat der Bank sitzt, heftig den Kopf. Der hat das auch immer behauptet.