Der Kollege Heinz stellt sich allen Ernstes hin und erzählt uns allen, dass man bei Anhörungen doch gefälligst zuhören muss, weil Anhörung etwas mit Zuhören zu tun hätte. Herr Kollege Heinz, vielleicht sollten Sie einfach das eine oder andere einmal nachlesen, was Sie vielleicht selbst nicht gehört haben, weil Sie damals noch in der Ministerialbürokratie waren. Das hilft auch, weil Sinn erfassendes Lesen meines Wissens auch bilden soll.
Ich will Ihnen einmal ein paar Kostproben geben, und zwar Kostproben von Menschen, von denen ich glaube, dass sie etwas von Informationsfreiheit und von Datenschutz verstehen. Der Datenschutzbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland, Herr Schaar, in der „Zeit“:
Transparenz sollte Grundsatz sein, nicht Ausnahme. … Es hat lange gedauert, bis das Informationsfreiheitsgesetz eine gewisse Bekanntheit erreicht hatte. Länger, als ich gedacht und gehofft hätte. … Inzwischen sind es viele andere Menschen, die sich damit aus persönlichen oder geschäftlichen Gründen beschäftigen.
So also Schaar, der Datenschutzbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland, der sagt, das ist ein gutes Gesetz, und Transparenz sollte der Grundsatz sein.
Ein Weiterer, den man durchaus nachlesen sollte, weil er ein kluger Mensch ist und zu Datenschutz etwas zu sagen hat, ist der ehemalige Datenschutzbeauftragte des Landes Hessen, ich glaube, eine der Koryphäen im Bereich des Datenschutzes, Prof. Simitis. Zitat aus der Anhörung des Innenausschusses vom 18.02.2007, also schon ein paar Tage her – Herr Heinz, vielleicht nicht nur hören, sondern auch lesen –:
Datenschutz und Informationsfreiheit hängen untrennbar miteinander zusammen. Der Datenschutz garantiert die Integrität des Einzelnen und des Bürgers. Die Informationsfreiheit garantiert seine Partizipationsmöglichkeiten. Beides zusammen sind Voraussetzungen einer demokratischen Gesellschaft, beides muss zusammen gesehen werden, und beides muss auch zusammen geregelt werden.
Prof. Simitis vertraue ich mehr als Ihnen, Herr Kollege Heinz, was Sie zum Thema Datenschutz gesagt haben.
Vielleicht sollten Sie auch den amtierenden Datenschutzbeauftragten Prof. Ronellenfitsch zur Kenntnis nehmen. Prof. Ronellenfitsch hat in allen Diskussionen gesagt, wo es um Informationsfreiheit und Datenschutz gegangen ist, wo man durchaus sagen muss, dass die Balance zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit hergestellt werden muss, wo wir auch sagen, es gibt im Gesetz Normierungen, wonach man gewisse Daten nicht herausgibt:
Um gleich die Berührungsängste zu nehmen: Es geht hier nicht um Rechts- und Linkskonstellationen oder Ähnliches. Es geht auch nicht um den Gegensatz von repräsentativer oder partizipatorischer Demokratie. Letztlich geht es darum, ob wir den Status quo des deutschen Amtsgeheimnisses bewahren wollen oder ob wir uns an die gewandelten Verhältnisse der modernen Informationsgesellschaft anpassen. Das ist das Entscheidende.
Ein mündiger Bürger, ein informierter Bürger ist allemal das, was wir uns in unserer Demokratie vorstellen.
Ich könnte Ihnen hier noch mehrere Fundstellen vortragen, wo es genau immer darum geht, diese Informationsfreiheit sicherzustellen. Dass es natürlich im Bereich der Kommunen, im Bereich der Verwaltungen Leute gibt, die sagen: „Das wollen wir nicht, das macht uns mehr Arbeit, das macht uns vielleicht auch mehr Kosten“, das ist verständlich. Aber die Menschen, die sich mit Informationsfreiheit auskennen
Frau Präsidentin, ich komme sofort zum Schluss –, die sich mit Datenschutz auskennen, sagen: Wir wollen Informationsfreiheit darstellen, weil es zu einer modernen, zu einer partizipativen Gesellschaft dazugehört, weil wir Bürger- und Freiheitsrechte haben wollen, weil wir Menschen haben wollen, die in dieser Demokratie mitmachen.
Wer in dieser Demokratie mitmachen soll, muss auch gut informiert sein. Springen Sie endlich einmal über Ihren Schatten, und stimmen Sie diesem Gesetz zu, das den Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten gibt, sich über Verwaltungsabläufe zu informieren.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Bevor ich Herrn Dr. Blechschmidt das Wort erteile, möchte ich auf der Besuchertribüne ganz herzlich jemanden unter uns begrüßen. Herr Karl Starzacher, ehemaliger Finanzminister und Landtagspräsident, herzlich willkommen – wir freuen uns, dass Sie im Landtag sind.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! So ist es. Wir haben mündige Bürger, wir haben gut informierte Bürger. Aber dazu bedarf es des Gesetzes nicht, um die Sache noch zu verbessern. Dieses Gesetz ist schlichtweg unnötig.
Wenn ein Beitrag den Kollegen Heinz bestätigt hat, dann ist es doch der Beitrag des Kollegen Frömmrich,
der mit seiner rückwärtsgewandten Diskussion – das ist alter Wein, ich würde sagen: schaler Wein im neuen Schlauch –, einer Diskussion, die wir mehrfach in diesem Landtag geführt haben, den Kollegen Heinz vollends bestätigt hat. Er hat die Diskussionen 2007 und 2009 en détail aufgezeigt. Er hat aufgezeigt, dass zurückgezogen wurde. Er hat aufgezeigt, was alles gemacht wurde. Wir diskutieren heute alten Wein in neuen Schläuchen. Das muss man auch einmal mit Ausrufungszeichen versehen.
Ja, andere Bundesländer haben das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zum Anlass genommen, ein eigenes Gesetz zu erlassen – nicht alle Bundesländer. Ich verweise auf die Diskussion in Baden-Württemberg, zurzeit auch interessant. Dieser Entwurf der Hessen-SPD heißt zwar nicht so, sondern nennt sich Hessisches Transparenzgesetz.
Es geht aber um das gleiche uralte Thema, Herr Kollege Rudolph. Daher galt auch das, was der Kollege Heinz ausgeführt hat. Das ist der alte, der schale Wein im neuen Schlauch, der Ihnen hier auch nicht weiterhilft. Herr Rudolph, der SPD fehlen die wirklich frischen Ideen. Das zeigt sich am Ende der Legislaturperiode umso mehr.
Sie werfen Ihre alten Gesetzentwürfe doppelt, dreifach, vierfach auf, keine neuen Initiativen, immer die alten. Und jetzt muss noch ein Etikettenschwindel oder ein neues Etikett herhalten, damit man die alten Diskussionen angeblich frisch führt, die schon mehrfach hier im Landtag geführt wurden.
Frau Faeser, auch heute haben wir wieder erlebt, dass uns die Sozialdemokraten mit wortreicher Rhetorik glauben machen wollen, nur mit diesem einen Gesetz wäre die Welt wieder ein Stückchen besser,
nur durch Zustimmung zu dieser tollen Idee werde dieser Landtag seiner Rolle endlich gerecht. Dem ist doch wahrlich nicht so. Das kann man doch wirklich nicht sagen.
Herr Rudolph, Sie müssen doch selbst zur Kenntnis nehmen, dass das öffentliche Interesse an Informationen in den Ländern, in denen ein Informationsfreiheitsgesetz besteht, sehr übersichtlich ist.
Deshalb schaue ich mit Zuversicht auf den 22.09. Wenn wir wirklich eine Abstimmung zu diesem Gesetz machen wollen, dann ist die Mehrheit für bürgerlich garantiert, weil die Bürger selbst erkannt haben, dass sie dieses Gesetz nicht brauchen.
Ich möchte nur einmal zwei Zahlen anführen. In Berlin wurden vom 30. Oktober 1999 bis zum Folgejahr lediglich 164 Anträge gestellt. Auf Bundesebene waren es im Jahr 2011 gerade einmal 3.280 Anträge.
Wenn Sie daraus am 22. September 2013 eine Volksabstimmung machen wollen, kann ich Ihnen sagen, das nehmen wir gerne auf. Da werden wir entsprechend argumentieren, und der Bürger wird abstimmen. Wir haben mündige Bürger. Er wird sehen, dass er ein solches Gesetz nicht braucht. Dieser Diskussion sehe ich mit Gelassenheit entgegen.
Das wird auch von der einen oder anderen Fraktion eingeräumt. Das wird auch von Herrn Rudolph eingeräumt. Mit der Einführung eines umfassenden Einsichtsrechts würden erhebliche Kapazitäten gebunden, und es würde ein hoher bürokratischer Aufwand geschaffen. Herr Kollege Heinz ist auch schon darauf eingegangen.
Ein weiterer, oft vorgetragener Kritikpunkt hinsichtlich der Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes ist die Gebühr, die es interessierten Bürgerinnen und Bürgern angeblich erschwere, an die Informationen zu gelangen. Der Hinweis auf die Gebühren kann in zweierlei Hinsicht nicht überzeugen. Die Gebühren müssen nämlich grundsätzlich die Kosten decken, die bei der beantragten Verwaltungshandlung entstehen. Wenn, wie vereinzelt von Kritikern der bestehenden Informationsfreiheitsgesetze vorgetragen, die Gebühren so hoch sind, dass für Menschen bestimmter Einkommensschichten eine Antragstellung von vornherein faktisch ausscheidet, spricht das doch auch für sich selbst.
Das haben Sie im Blick gehabt und wollen deshalb bewusst vom Kostendeckungsprinzip abweichen. Das bedeutet aber nichts anderes, als dass Sie unter dem Strich den Staatshaushalt mit diesen Kosten belasten wollen. Auch das wird von uns nicht hingenommen.
Angesichts des Aufwandes, den die Kommunen mit einem solchen Gesetz hätten, würden diese dem hessischen Finanzminister mit freudigem Hinweis auf die Konnexität die Rechnung präsentieren. Auch das wollen wir nicht. Auch das muss verhindert werden.
Der Grundsatz, dass jede Bürgerin und jeder Bürger unseres Landes Zugang zu den sie betreffenden Informationen bekommen muss, wird von den Mitgliedern der FDP selbstverständlich geteilt. Deswegen sind Beteiligungs-, Akteneinsichts- und Informationsrechte bis hin zu datenschutzrechtlichen Auskünften und dem Löschungsanspruch bereits seit Jahren in den relevanten Gesetzen vorgesehen. Das ist wichtig.