Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir waren uns, was den Brand- und Katastrophenschutz angeht, in der Vergangenheit eigentlich immer einig. Wir haben es mit sehr vielen engagierten Ehrenamtlern zu tun, die den Brand- und Katastrophenschutz in unserem Land sicherstellen. Da das zu großen Teilen ehrenamtlich erledigt wird, sind wir natürlich auch dafür, denen, die das machen, eine gute Ausstattung zur Verfügung zu stellen und gute gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie diese Aufgabe vernünftig erfüllen können.
Bei dem, was heute von CDU und FDP vorgelegt worden ist, handelt es sich um kleine Änderungen bzw. um Anpassungen im Gesetz. Ich sehe dort nicht viel Kritisierenswertes. Herr Kollege Franz hat schon die beiden Knackpunkte angesprochen; ich will sie daher nur kurz umreißen.
Es gibt Kommunikationsmittel, über die man SMS verschicken kann. Wenn es der Alarmierung der Bevölkerung dient, soll man auch solche Dienste nutzen können. Das spielt überhaupt keine Rolle, wenn sich die Menschen in die Adressdateien eintragen lassen.
Aber die Kosten muss man im Rahmen einer Anhörung noch einmal erörtern. Ich verweise darauf, dass der Herr Sozialminister von Konnexität gesprochen hat, als es um das Gleichberechtigungsgesetz ging.
Die Ankündigung, hierfür 15.000 € zur Verfügung zu stellen, ist im Grundsatz gut. Gleichwohl muss man darauf hinweisen, dass es eigentlich die laufenden Kosten sind, die die Mittel der Kommunen auffressen. Hier wurden gleich mal 3.000 € angegeben. Das kann sich über die Jahre summieren. Von daher muss man das unter dem Ge
sichtspunkt der Konnexität noch einmal prüfen. Auch über die Servicepunkte, d. h. über deren Bezahlung und Unterhaltung, sollte man im Rahmen der Anhörung noch einmal diskutieren.
Am Ende sage ich es noch einmal: Im Grundsatz sind es kleine Änderungen, gegen die man nichts haben kann. Wir wollen eine gut ausgestattete und auf guten gesetzlichen Grundlagen arbeitende Feuerwehr haben. Das Gleiche gilt für den Katastrophenschutz. Dann müssen wir solche Gesetze auch einmal ändern. Gleichwohl wundert es uns, dass das nicht die Landesregierung macht, sondern dass die Fraktionen das in Angriff nehmen. Aber das kennen wir in diesem Haus ja schon. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Als nächster Redner hat sich für die FDP-Fraktion Herr Kollege Dr. Blechschmidt zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege Dr. Blechschmidt, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist das ureigene Recht der Fraktionen, auch der Regierungsfraktionen, Anträge zu stellen und Gesetzentwürfe vorzulegen. Das gilt für Oppositionsfraktionen, aber auch für Regierungsfraktionen. Dies ist eine Initiative der Regierungsfraktionen.
(Günter Rudolph (SPD): Der Minister hat wahrscheinlich Formulierungshilfe gegeben, wie üblich! – Gegenruf des Ministers Boris Rhein: Die habe ich euch immer angeboten! – Weitere Zurufe)
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Günter Ru- dolph (SPD): Endlich trifft es einmal den Richtigen!)
Ja, Herr Rudolph, irgendwann trifft es den Richtigen, aber im Moment nicht. – Wir wollen zu dem wirklich überschaubaren Gesetzentwurf zurückkommen, dessen wichtige Punkte von allen Rednern schon skizziert wurden. Auch ich möchte das kurz machen. Es geht nicht nur um KATWARN, sondern es werden auch die Brandmeldezentralen auf der Kreisebene neu geregelt. Der Krisenstab der Landesregierung – der Katastrophenschutz hat sich bewährt – wird in seinen Strukturen neu festgeschrieben. Es gibt kleine redaktionelle Änderungen.
KATWARN – da haben alle Vorredner recht – ist der größte Bereich. Wir diskutieren hier nicht zum ersten Mal darüber. Über die ganze Legislaturperiode verteilt sind verschiedene Anfragen dazu beantwortet worden. Ich kann auch mit Stolz feststellen, dass sich KATWARN in meinem eigenen Wahlkreis, in Bad Homburg, bewährt hat.
Auch in Frankfurt, in Darmstadt, in Dieburg und im Schwalm-Eder-Kreis wurden praktische Erfahrungen gesammelt.
Das Bürgerinformationssystem KATWARN wird heute gesetzlich verankert. Das ist ein guter Schritt. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Gleichwohl gehe ich davon aus, dass sie, im Gegensatz zu anderen Diskussionen, einigermaßen überschaubar ausfallen wird. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Blechschmidt. – Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Rhein. Herr Staatsminister Rhein, Sie haben das Wort.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will, auch mit Blick auf die Uhr, die Diskussion nicht unnötig verlängern. Ich garantiere Ihnen – das weiß auch Günter Rudolph –, dass wir Sie weiterhin konstruktiv dabei unterstützen werden, das Informationssystem KATWARN einzuführen. Das ist das, was wir leisten können. Wir sehen uns in dieser Frage als Dienstleister.
Dabei will ich es bewenden lassen. Ich freue mich auf die konstruktiven Beratungen im Ausschuss. Ich bin sicher, dass wir, was das HBKG anbelangt, am Ende nicht Schwanzmeister, sondern Kopfmeister sein werden. Da werden wir ganz vorne sein. – Herzlichen Dank und einen wunderschönen guten Abend.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, Drucks. 18/7251.
Als Erstes lasse ich über die Petition Nr. 3799/18 abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. Wer ist dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Das heißt, bei Nichtbeteiligung der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion DIE LINKE ist diese Beschlussempfehlung angenommen worden.
Wir kommen zu der Petition Nr. 4191/18. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die restlichen Fraktionen im Hessischen Landtag. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen worden.
Petition Nr. 4227/18: Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen der CDU, der FDP, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen worden.
Es ist beantragt, die Petition Nr. 4290/18 herauszunehmen und an den Petitionsausschuss zurückzuüberweisen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zu dieser Petition eine Aussprache mit jeweils fünf Minuten Redezeit beantragt. Frau Kollegin Öztürk, Sie haben die Möglichkeit, fünf Minuten zu sprechen. Bitte schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! An unserem Abstimmungsverhalten haben Sie gesehen, dass der Petitionsausschuss sehr darum bemüht ist, sich den Einzelfällen sachlich und parteiübergreifend zu widmen. Oft ist es so, dass wir nicht die gleiche Meinung haben und uns bei den Abstimmungen unterschiedlich verhalten, was Sie hier auch meistens mitbekommen. Bisher bestand aber immer ein Konsens darüber, dass wir die Petitionen einvernehmlich und entsprechend der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags behandeln.
Bitte erlauben Sie mir, darzustellen, warum wir die Einzelpetition Nr. 4290/18 herausgenommen haben. Es geht darum, dass wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Meinung sind, dass hier die Geschäftsordnung verletzt worden ist.
Wir möchten gern, dass diese Petition an den Ausschuss zurücküberwiesen wird. Der Grund dafür ist, dass in § 100 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags gesagt wird, dass die oder der Ausschussvorsitzende „für Petitionen Mitglieder des Ausschusses als Berichterstatter“ bestellt. „Die Berichterstatter haben im Auftrag des Ausschusses den Sachverhalt aufzuklären und dem Ausschuss einen Erledigungsvorschlag zu unterbreiten.“
In § 100 Abs. 4 wird gesagt, dass die Ausschüsse „über das Ergebnis der Ermittlungen und über den Vorschlag der Berichterstatter über die Erledigung der Petition“ beraten.
Genau in diesem Fall der Petition Nr. 4290/18, einer Petition, der ich als Berichterstatterin zugeteilt worden bin, hatte ich noch inhaltlichen Klärungsbedarf.
Wir haben im Ausschuss darüber gesprochen, und ich habe beantragt, die Behandlung dieser Petition noch eine Sitzung zu schieben. Ich war noch nicht in der Lage, einen inhaltlichen Erledigungsvorschlag zu machen. Dieser Bitte ist nicht gefolgt worden. Diese Bitte ist mehrheitlich von den Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt worden.
Da es ein Ausschuss ist, der sehr emotional ist, gehe ich davon aus, dass im Eifer des Gefechts eine Fehlentscheidung vonseiten der Fraktionen von CDU und FDP vorge
nommen wurde. Wir als GRÜNE möchten Ihnen heute die Möglichkeit geben, diese Fehlentscheidung zu korrigieren, damit wir weiterhin im Sinne der Einzelfälle im Konsens arbeiten, damit wir die Möglichkeit haben, die Petitionen inhaltlich ausreichend vorzubereiten, und dass nicht mit einer Mehrheit die Erledigung beschlossen wird.
Von daher bitten wir Sie heute, uns zu unterstützen, die Petition an den Ausschuss zurückzuüberweisen.
Eine inhaltliche Debatte möchten wir an dieser Stelle nicht führen, weil es uns wirklich wichtig ist, die Einhaltung der Geschäftsordnung auch für die nächsten Jahre hochzuhalten. Der hessische Bürger und die hessische Bürgerin müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass die Einzelfälle in ihrem Interesse überparteilich sachlich bearbeitet werden.