Ich will noch einmal daran erinnern, dass wir letzte Woche die zweite Lesung vorbereitet haben. Sie haben uns am Montag die Auswertung der Anhörung zukommen lassen. Ich glaube, es waren 40 Anzuhörende anwesend. Die Anhörung hat vier Stunden gedauert. Am Montag haben wir das Protokoll bekommen. Einen Tag, bevor wir die Beratung haben, legen Sie uns einen 13-seitigen Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf vor und reden davon, das sei ein ordentliches Verfahren gewesen. Das glaube ich nicht. Das hätte man deutlich anders machen können.
Ich will dazusagen, dass sauberes und ordentliches Regieren, bei dem man auch versucht, einen gesellschaftlichen Konsens zu organisieren, anders aussieht.
Ich glaube, das ist auch ein bisschen der Theorie geschuldet. Das ist durchsichtig; das kann man auch sagen. Das Vorgehen ist natürlich auch dem Wahltermin geschuldet: Sie wollen jetzt noch schnell das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz auf den Weg bringen. Demnächst wollen Sie auch schnell die Umsetzung der Tarifabschlüsse gesetzlich verankern, um die Beamtinnen und Beamten vor der Wahl gnädig zu stimmen. Herr Kollege Heinz, das wird Ihnen nicht gelingen; denn die Beamtinnen und Beamten können sich noch gut erinnern, was sie in den vergangenen Jahren von Ihnen präsentiert bekommen haben.
Da Sie es angesprochen haben, will ich noch einmal auf die 2,8-prozentige Erhöhung eingehen. Man muss einmal darauf eingehen, wenn Sie hier immer andere Länder anführen. Ich finde eine Erhöhung um 2,8 % in Ordnung. Sie setzen aber die Einmalzahlung aus; das muss man deutlich sagen. Der Herr Innenminister hat bei der Vorstellung des Tarifabschlusses für die Angestellten gesagt, gerade das sei
die Komponente, die die kleinen und mittleren Einkommen betreffe. Gerade das streichen Sie weg. Herr Kollege Heinz, Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Beamtinnen und Beamten 2,4 % dieser 2,8 % selbst erarbeiten; denn das ist der Anteil, der für die Mehrarbeit veranschlagt werden muss. Es ist also nicht zu sehen, dass sie im Vergleich zu anderen Bundesländern viel mehr bekommen. Das ist eine Schimäre.
Ich will auf ein paar Punkte eingehen, über die wir, wie ich glaube, auch in der dritten Lesung noch einmal sprechen müssen. Dazu gehört z. B. das Altersgeld. Ich habe mehrfach danach gefragt. Ich glaube, die Mediatorinnen und Mediatoren haben einen interessanten Vorschlag gemacht. Ob das auch zum Wohle des Landes sein wird, weiß ich nicht; denn wir bilden relativ aufwendig gute, qualifizierte Beamtinnen und Beamte aus, und wenn diese dann wechseln, geben wir Ihnen sozusagen zur Belohnung die gute Altersversorgung für Beamte mit. Ich weiß nicht, ob das für das Land von Vorteil ist. Ich bin da eher pessimistisch.
Auch der Kollege Rudolph hat ein paar Punkte angesprochen. Ich glaube, wir müssen, was die ehrenamtliche Arbeit betrifft, nachsteuern. Die Praktiker haben auch Kritik an den Beurteilungen geübt. Der Vertreter des technischen Dienstes hat sich in der Anhörung deutlich geäußert. Im technischen Dienst fühlt man sich mit dem, was vorgelegt worden ist, nicht ausreichend gewertschätzt.
Die Ermächtigung zum Punkt Beihilfe ist ein Thema, über das wir noch einmal diskutieren müssen. Ich glaube nicht, dass das so geht. Auch das Teilen von Stellen ist ein schwieriger Komplex. Dass man es hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten ermöglicht, Stellen zu teilen, ist schwierig; ich gebe das zu. Auch beamtenrechtlich wird es wahrscheinlich schwer zu organisieren sein. Aber ich glaube, wenn man es will, kann man es durchaus regeln.
Das sind die Punkte, die wir in der dritten Lesung aufgreifen werden. Wir werden sehen, wie die dritte Lesung ausgeht. Ich freue mich darauf. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs für ein Zweites Dienstrechtsmodernisierungsgesetz in der Fassung des Änderungsantrags, den die Fraktionen der CDU und der FDP vorgelegt haben, will ich um Ihre Zustimmung dafür werben. Ich glaube nämlich, es ist ein außerordentlich guter Gesetzentwurf. Dieser Gesetzentwurf bedeutet eine Weichenstellung für das zukünftige Beamtenrecht in Hessen. Das ist eine Weichenstellung in eine gute Richtung; denn sie gewährleistet einen modernen und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst in Hessen.
Lieber Kollege Günter Rudolph, deshalb bin ich sehr dankbar, dass CDU und FDP diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Ich habe es schon einmal gesagt: Natürlich haben wir Unterstützung geleistet. Aber diese Unterstützung haben wir genauso der Opposition angeboten, auch zur Optimierung der Gesetzentwürfe, die wir von Ihnen lesen. Ins
besondere sorgt das dafür, dass wir ein zügiges Gesetzgebungsverfahren haben, ohne dass dabei die Anhörungsrechte in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt werden.
Das, was wir jetzt hier vorliegen haben, zeigt sehr deutlich, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir sind auf einem sehr guten Weg. Man kann es dabei nicht jedem recht machen; auch das ist klar. Aber die Anhörung ist aus meiner Sicht sehr erfreulich verlaufen. Das ist bei einem derartigen Mammutwerk nicht automatisch zu erwarten. Deswegen will ich, auch mit Blick auf die Uhr und auf den schönen Abend, nur auf einige wenige Punkte eingehen.
Etwas außerhalb des Gesetzentwurfs – ich glaube, Herr Frömmrich und Herr Schaus sind darauf eingegangen – befindet sich das Thema 42-Stunden-Woche.
Hessen ist in der Tat das letzte Bundesland, das noch die 42-Stunden-Woche hat. Aber Sie dürfen den Leuten keinen Sand in die Augen streuen und so tun, als könne man einfach einen Hebel umlegen und von heute auf morgen zur 41-Stunden-Woche zurückkehren. Wenn wir nämlich die Staffelungen und das Lebensarbeitszeitkonto einbeziehen, stellen wir fest, dass wir unter dem Strich von 41 Stunden sprechen.
Die einfache Rückkehr zur 40-Stunden-Woche würde 155 Millionen € kosten. Sie müssten den Leuten erst einmal erklären, wie Sie das schaffen wollen. So, wie Sie es darstellen, ist das eine unseriöse Forderung.
Wir haben im Anschluss an die Tarifverhandlungen einen anderen Weg gewählt. Wir haben nämlich eine lineare Anpassung vorgeschlagen: zeit- und wirkungsgleich um jeweils 2,8 % zum 1. Juli 2013 und zum 1. April 2014. Damit geht Hessen im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern, ausgenommen Hamburg und Bayern, einen sozial gerechten und ausgewogenen Weg.
Das bringt den Beamten richtig etwas ins Portemonnaie. Was die Übernahme der Einmalzahlung betrifft: Natürlich hätten wir sie den Beamtinnen und Beamten gern gegeben, das ist doch keine Frage. Das ist doch nichts, bei dem man sagt: Das will ich nicht. – Aber wir haben die Schuldenbremse, und wir haben auch die Pflicht, den Haushalt zu konsolidieren. Wenn wir die Einmalzahlung gewährt hätten – eigentlich die Zweimalzahlung –, hätte das Mehrausgaben von 83,3 Millionen € bedeutet. Auch das muss man dabei sehen.
Andererseits verkennt der dbb Hessen aber nicht, dass in anderen Bundesländern, wie RheinlandPfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, um nur einige zu nennen,
Jetzt schauen wir, was das den Beamten bringt. Das bringt beispielsweise dem Polizeioberkommissar in A 10, Stufe 8, im ersten Schub zum 01.07.2013 82,69 € und im zweiten Schub noch einmal 84,83 € im Monat obendrauf. Das ist doch bares Geld.
Oder nehmen Sie die Grundschullehrerin in A 12, Stufe 8. Die bekommt ab dem 01.07.2013 96,82 € mehr, und ab dem 01.04.2014 bekommt sie obendrauf 99,34 €. – Ich finde, das ist ein guter Vorschlag, den CDU und FDP hier gemacht haben. Dafür sage ich als Beamtenminister herzlichen Dank. Das ist eine gute Leistung.
Das ist ein wirklich gelungenes Gesetzeswerk. Christian Heinz, von dem ich schon gestern betont habe, dass er ein wirklicher Vorzeigebeamter im hessischen Innenministerium gewesen ist, ein Parlamentsreferent, wie man ihn sich wünscht, kann das wirklich beurteilen.
Er hat noch einmal sehr deutlich gemacht, dass Gesprächsbereitschaft auch für die Vorschläge der SPD gegeben ist, die Günter Rudolph heute gemacht hat. Ich sage für das Innenministerium und für die Landesregierung: Auch wir sind in der Frage gesprächsbereit. Lassen Sie uns doch einfach anschauen, was Sie da vorgelegt haben.
Beispielsweise die Frage der Teilzeit – ich nenne es Teilzeit – für die Marburger Kollegin ist eine Frage, die man nicht so einfach vom Tisch wischen kann. Das gebe ich zu. Wir alle sind für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist in diesem Bereich aber nicht so ganz einfach. Wie ich bei einem Wahlbeamten die Stelle teile, das ist eine schwierige Sache. Trotzdem ist es, wie man so schön sagt, des Schweißes der Edlen wert. Wir sollten uns daranbegeben.
Zu den Freistellungen hat Christian Heinz eine gute Aussage gemacht. Dazu muss ich überhaupt nichts hinzufügen.
Lassen Sie mich noch eine letzte Anmerkung machen. Die Anhörung war auch deswegen sehr erfreulich, weil sie deutlich gezeigt hat, dass die Reform, die hier vorliegt, keinen versteckten Pferdefuß für die Bediensteten enthält. Im Gegenteil, nicht nur, dass keine Beamtin, kein Beamter, keine Richterin und kein Richter Nachteile erleiden muss, wenn wir das hier umsetzen – viele, die meisten Beamten, profitieren von der Modernisierung dieses Besoldungsrechts. Insoweit glaube ich, dass wir auf einem sehr guten Weg sind.
Ich beeile mich. Eine allerletzte Anmerkung, Herr Vorsitzender des Innenausschusses, Herr Klee. Ich will mir Ihren Zorn um eine solche Uhrzeit nicht unnötig zuziehen. Aber ich will deutlich zu der Gesetzesinitiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen: Bereits vor nahezu drei Jahren sind auf Initiative dieser Landesregierung die Lebenspartnerschaften in allen Rechtsbereichen gleichgestellt worden. Jetzt beabsichtigen Sie, mit einem bloß auf Teilbereiche des Bezahlungsrechts beschränkten Gesetzentwurf eine Ausdehnung der Rückwirkung der Gleichstellung auf den 1. August 2001 zu erreichen, sparen dabei aber wichtige Bereiche aus, nämlich Leistungsvorschriften wie beispielsweise das Umzugskostengesetz. Das halte ich für unvollständig. Deswegen ist der Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, inkongruent. Er ist auch nicht ausgewogen. Deswegen werden wir, um der wichtigen Bedeutung der Rückwirkungsproblematik im gesamten Gefüge des hessischen Landesrechts gerecht zu werden, dies entsprechend regeln. Das haben wir vor. Das werden die Regierungsfraktionen machen. Deswegen befürworte ich diese Regelungen ausdrücklich. – Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Einen schönen Abend und bis zur dritten Lesung.