Protokoll der Sitzung vom 22.05.2013

Es wurde beantragt, über drei Petitionen getrennt abzustimmen. – Bitte schön, Herr Kollege Rudolph.

Frau Präsidentin, wir bitten über, die Petition Nr. 4251/18 namentlich abzustimmen.

Die namentliche Abstimmung über Petition Nr. 4251/18 wurde beantragt. Wir werden das tun. – Bitte einen kleinen Moment.

Ich lasse jetzt in namentlicher Abstimmung über die Petition Nr. 4251/18 abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, der möge sich bitte mit Ja zu Wort melden, die anderen mit Nein.

(Namensaufruf – Abstimmungsliste siehe Anlage)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Ihnen das Ergebnis mitteilen. Wir haben 62, die für diese Beschlussempfehlung gestimmt haben, 51 haben dagegen gestimmt, und fünf Personen waren nicht anwesend. Somit ist diese Beschlussempfehlung angenommen worden.

Ich komme zur Abstimmung über die Petition Nr. 6164/16. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE, somit das gesamte Haus.

(Widerspruch bei der LINKEN)

DIE LINKE nicht, entschuldigen Sie bitte. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Somit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen worden.

Petition Nr. 4160/18: Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das übrige Haus bei Nichtanwesenheit des fraktionslosen Abg. Paulus. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen worden.

Jetzt lasse ich über den Rest der Petitionen abstimmen, Drucks. 18/7313. Wer diesen Beschlussempfehlungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen im Hessischen Landtag. Damit sind auch diese Beschlussempfehlungen angenommen worden.

Jetzt wurde mir mitgeteilt, Tagesordnungspunkt 40:

Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE betreffend die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags – Drucks. 18/7359 –

wird jetzt noch behandelt. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.

(Günter Rudolph (SPD): Ohne Aussprache!)

Ohne Aussprache? – Dann machen wir das so.

Dann geht dieser Antrag an den Ältestenrat. So wurde es beantragt, und dem widerspricht niemand. – Dann ist es so beschlossen.

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 68 auf:

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE betreffend Behandlung von Petitionen in der Sitzung des Petitionsausschusses am 24.06.2013 – Drucks. 18/7405 –

Auch dieser Antrag soll ohne Aussprache behandelt werden. Ich lasse über ihn abstimmen. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind alle Fraktionen im Hessischen Landtag. Damit ist auch dieser Antrag angenommen worden.

Jetzt bitte ich noch um etwas Geduld. Ich rufe die Beschlussempfehlungen ohne Aussprache auf. Die zur Abstimmung anstehenden Beschlussempfehlungen rufe ich in der Kurzform auf, auf die Berichterstattung wird jeweils verzichtet.

Tagesordnungspunkt 45, Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zum Thema Einbürgerungen erleichtern – Optionspflicht abschaffen. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung erteilen möchte, den

bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Tagesordnungspunkt 46, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zum Thema Chemieund Pharmastandort Hessen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Somit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen.

Tagesordnungspunkt 47, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zum Thema hessische Chemie- und Pharmaindustrie hat strategische Bedeutung. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Tagesordnungspunkt 48, Beschlussempfehlung des Rechts- und Integrationsausschusses zum Thema Rechtsextremismus in Justizvollzugsanstalten. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist das übrige Haus. Somit ist diese Beschlussempfehlung angenommen worden.

Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung.

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Herr Bellino, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, Sie haben es vorhin wahrscheinlich nicht gehört. Ich hatte Ihnen zugerufen, dass wir den Tagesordnungspunkt 6 heute noch behandeln werden. Wir haben uns im Vorfeld auf fünf Minuten Redezeit verständigt. Es kann auch weniger sein. Nachdem wir die namentliche Abstimmung haben machen müssen, haben wir jetzt auch noch die Zeit, uns dem wichtigen Thema Verfassungsschutz zuzuwenden.

Vielen Dank, Herr Bellino. – Mir wurde etwas anderes signalisiert, aber selbstverständlich rufe ich Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen und zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle – Drucks. 18/7352 –

Die erste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Faeser. Sie haben fünf Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Bellino, ich danke dafür, dass wir heute dieses wichtige Thema Verfassungsschutz noch beraten dürfen.

Meine Damen und Herren, die Aufarbeitung der rechtsterroristischen Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds und die Diskussionen rund um den Verfassungsschutz haben gezeigt, dass es für eine funktionierende wehrhafte Demokratie – –

(Anhaltende Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich bitte um etwas mehr Ruhe. Man kann die Rednerin kaum verstehen.

Die furchtbaren Vorfälle um die rechtsterroristische Mordserie des NSU haben gezeigt, dass es für eine funktionierende wehrhafte Demokratie eines umfassend kontrollierten, modernen und transparenten Verfassungsschutzes bedarf. Allerdings ist sehr viel Vertrauen der Bevölkerung in den Verfassungsschutz und in die übrigen Sicherheitsbehörden verloren gegangen. Deswegen müssen auch wir als Gesetzgeber diese breite Verunsicherung aufgreifen und den Verfassungsschutz neu ausrichten. Wir brauchen mehr Transparenz, Kontrolle und verbindliche gesetzliche Regelungen für den Einsatz von sogenannten Vertrauensleuten und umfangreiche Informationspflichten.

(Beifall bei der SPD)

Wir legen heute einen Gesetzentwurf vor, der diesen Vorgaben entspricht. In diesem Gesetzentwurf haben wir vor allem – das ist erstmals geschehen – den Einsatz der nachrichtendienstlichen Mittel im gewaltorientierten Extremismus als Schwerpunkt geregelt. Denn vom gewaltorientierten Extremismus gehen die größten Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung aus. Aus diesem Grund muss der Verfassungsschutz auch hierauf den größten Teil seiner Ressourcen verwenden.

Dabei wird der hessische Verfassungsschutz zu einem intensiven Informationsaustausch mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz verpflichtet. Der Verfassungsschutz sollte aber auch seine Rolle als gesellschaftliches Frühwarnsystem durch Präventionsmaßnahmen wahrnehmen.

Aufklärung und Prävention haben die Funktion, das gesellschaftliche Bewusstsein für die Gefahren, die von Extremisten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgehen, zu stärken. Deswegen muss das auch ein Teil der Arbeit des Verfassungsschutzes sein.

Die Befugnisse des Verfassungsschutzes werden in unserem Gesetzentwurf den Anforderungen höchstrichterlicher Rechtsprechung angepasst und mit einem umfassenden Kernbereichsschutz versehen. Ist der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betroffen, sind die Datenerhebungen in jedem Fall unzulässig.

Wir rechnen eigentlich mit einer breiten Zustimmung. Herr Staatssekretär Koch, Sie werden es vielleicht nachher sagen, die IMK, auf der sich der Minister heute befindet, beschäftigt sich mit der Neuausrichtung des Verfassungsschutzes. Das tun sie schon seit Dezember, es braucht also

auch nicht abgewartet zu werden, wie der Bundestags-Untersuchungsausschuss entscheidet.

(Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

In unserem Gesetzentwurf regeln wir sehr umfangreiche Informationspflichten, nämlich in § 4 des Gesetzentwurfs.

In der Nachbetrachtung der furchtbaren Morde des NSU fiel vor allen Dingen auf, dass sich die Behörden gegenseitig über ihre Maßnahmen leider nicht informiert hatten. Wir brauchen dringend eine Informationspflicht des Landesamts für Verfassungsschutz an das Bundesamt für Verfassungsschutz, und zwar nicht nur generell über Aktivitäten, sondern auch über die Frage, wo und für welche Themenbereiche V-Leute eingesetzt werden. Wir brauchen aber auch eine gegenseitige Informationspflicht der hessischen Sicherheitsbehörden. Die Bildung eines rechtsextremen Netzwerkes aus der JVA Hünfeld heraus hat gezeigt, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass die Justizvollzugsanstalten wissen, wen sie da aufnehmen, welchen rechtsextremistischen Hintergrund der gegebenenfalls hat.

(Beifall bei der SPD)

Herr Justizminister, die Idee, demnächst die Tattoos der Gefangenen zu fotografieren, geht völlig an der Sache vorbei. Bereits jetzt gibt § 479 Strafprozessordnung die Möglichkeit des Informationsaustauschs. Offenbar wird davon aber nicht genügend Gebrauch gemacht, weshalb wir in diesem Gesetzentwurf umfassende Informationspflichten zwischen den hessischen Behörden regeln. Ich glaube, dass das nach den gemachten Erfahrungen dringlich geboten ist.

Im Zuge der rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Verfassungsschutzgesetzes haben wir nicht nur die höchstrichterliche Rechtsprechung umgesetzt, sondern auch bei der Bestandsdatenauskunftsregelung einen Richtervorbehalt formuliert. Das hat übrigens auch die SPD im Deutschen Bundestag am Gesetzentwurf der Bundesregierung geändert und zusätzliche Benachrichtigungspflichten durchgesetzt. Meine Damen und Herren, wir wollen in Hessen doch nicht hinter der Bundesregelung zurückbleiben, sondern eher vorne sein.