Protokoll der Sitzung vom 23.05.2013

Wir haben im Jahr 2012 in Hessen 140 Millionen € für 200 Krankenhäuser ausgegeben, die 6 Millionen Einwohner versorgen sollen. Brandenburg hat in derselben Zeit 100

Millionen € für 62 Krankenhäuser ausgegeben, die 2,5 Millionen Einwohner versorgen sollen. Zieht man diesen Vergleich heran, kann man nur sagen: Hessen liegt hinsichtlich dessen, was es in seine Krankenhäuser investiert, ziemlich weit hinten. Das ist ein Teil des Problems.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist ein wesentlicher Teil der Ursache für die Schieflage vieler Krankenhäuser. Das wird sich nur ändern, wenn das, was an Geld fließt, deutlich mehr wird.

Ich bin ganz klar der Meinung, eine Regierung soll und muss bis zum Ende einer Legislaturperiode arbeiten. Aber ich frage mich schon, warum so etwas Elementares wie die Art und Weise der Investitionsfinanzierung bei unseren Krankenhäusern bis kurz vor Toresschluss aufgehoben wird: Geben wir als Land ein Steuerungsinstrument aus der Hand? Oder geben wir unseren Krankenhäusern hier mehr Freiheit, die sie brauchen? Geben wir ihnen Planungssicherheit? Das ist doch ein zentrales Thema. Wenn man das ans Ende einer Legislaturperiode quetscht, zeugt das doch davon, dass man vorher nicht darüber nachgedacht hat oder nicht darüber nachdenken wollte – oder dass man jetzt noch ganz dringend etwas Wichtiges für den Wahlkampf tun muss. An dieser Stelle tippe ich auf Letzteres.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Walter Arnold (CDU): So ein Blödsinn! – Gegenruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das Problem gibt es auch in Fulda!)

An dieser Stelle sage ich: Getroffene Hunde bellen. – So viel zu diesem Einwurf.

Dieser Antrag der SPD enthält eine Menge spannender Themen, über die wir unbedingt reden müssen. Natürlich brauchen wir so etwas wie Personalstandards. Wir müssen dann natürlich überlegen: Wie finanziert man die? Wie bekommt man das eingepreist?

Wir müssen schauen, dass wir die Versorgung in der Fläche erhalten, aber da gibt es ein paar unbestimmte Begriffe: Da steht „angemessene Zahl von Krankenhäusern“. Was ist angemessen? Da steht „wohnortnah“. Was ist wohnortnah? Darüber muss man nochmals reden: Wer legt fest, wie sich dieser Personalschlüssel zusammensetzen muss? Wie weit beteiligt man die Krankenhausgesellschaft an solchen Dingen? Was überlässt man der Regierung, die das auf dem Verordnungsweg regelt? Es gibt Regierungen, denen traue ich beim Verordnungsweg nicht so furchtbar viel zu, da wäre ich dann doch eher dafür, die Dinge gleich richtig zu regeln. Da gibt es noch viel, worüber man reden muss.

Bei beiden Entwürfen finde ich es spannend, was uns die Anhörung bringen wird. Da gibt es noch viel Diskussionsbedarf. Sicherlich wird es auch nicht das letzte Mal sein, dass die hessischen Krankenhäuser auf unserer Tagesordnung stehen. Das müssen sie auch.

Insgesamt braucht es eine andere Einnahmesituation, damit wir unsere Krankenhäuser wirtschaftlich gut ausstatten können. Es braucht eine Nachbesserung bei den DRGs. Ob die in dieser Form überhaupt langfristig haltbar sind, wage ich in der Zwischenzeit anzuzweifeln. Das scheint ein Fehlversuch zu sein, den man möglicherweise rückgängig machen oder für den man sich eine andere Form überlegen muss.

Frau Kollegin, Sie müssten zum Ende kommen.

Das tue ich sofort. – Die DRGs führen dazu, dass Krankenhäuser scharf auf lukrative Fälle sind. Sie führen dazu, dass wir blutige Entlassungen haben. Das ist keine gute Regelung.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Schott. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Bartelt das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hessen hat gute Krankenhäuser, mit qualifizierten Ärztinnen und Ärzten, engagierten Pflegekräften und professionellen kaufmännischen Leitungen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Hessische Krankenhäuser bekommen im Magazin „Focus“ gute Platzierungen und werden im AOK-Krankenhausnavigator regelmäßig gut bewertet. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern hat Hessen seine Krankenhäuser gut finanziert. Bei den Zuschüssen pro Bett liegt Hessen aktuell auf Platz 3. Nach einer Veröffentlichung der Deutschen Krankenhausgesellschaft im Juli 2012 investieren die Länder im Bundesdurchschnitt 6.300 € pro Bett, Hessen 8.900 € pro Bett.

Meine Damen und Herren, die Veränderungen in der Krankenhauslandschaft durch medizinischen Fortschritt, demografische Entwicklung, diagnosebezogene Honorierung und Wettbewerb unter den Krankenhäusern erforderten neue gesetzliche Rahmen und flexiblere Finanzierungen. Das berücksichtigt das neue Hessische Krankenhausgesetz seit dem Jahr 2011. Die wesentlichen Modernisierungen sind: Verzahnung der stationären und der ambulanten Medizin, Bedarfsplanung nach inhaltlichen Versorgungsaufträgen und nicht mehr nach starren Bettenzahlen sowie die Umstellung der Förderung von Einzelinvestitionen auf Pauschalförderung.

So kann das Krankenhaus eigenverantwortlich, schnell und unbürokratisch über Mittel verfügen. Das wird vom Präsidenten der Hessischen Krankenhausgesellschaft Dieter Bartsch ausdrücklich befürwortet.

Die detaillierte Umsetzung des Übergangs von Einzelförderung auf Pauschalförderung zum Wohle der Krankenhäuser regelt der vorgelegte Gesetzentwurf, über den wir jetzt sprechen. Darin werden insbesondere die Interessen derjenigen Kliniken berücksichtigt, die ihr Investitionsvorhaben schon länger angemeldet haben, wegen der Dringlichkeit aber auf die Einzelförderung vertraut haben. Daher werden 120 Millionen € zusätzlich in einem Sonderprogramm zur Verfügung gestellt. Es gibt mehr Geld für die hessischen Krankenhäuser – das ist die zentrale Botschaft.

Die endgültige Umstellung auf die fallbezogene Pauschalförderung wird am 01.01.2016 erfolgen.

Diese Landesregierung – Sozial- und Gesundheitsminister Grüttner – engagiert sich erfolgreich für unsere Krankenhäuser. Die Modernisierung des Hessischen Krankenhausgesetzes ist ein Punkt. 120 Millionen € zusätzlich sind ein weiterer Punkt. Der Hessische Sozialminister setzt sich permanent für eine Neuregelung der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser ein. Gegenwärtig orientiert sich die Steigerung der Landesbasisfallwerte an der allgemeinen Preisentwicklung. In den letzten Jahren waren das zwischen 0,3 % und 1,4 %. Die Ausgaben aber stiegen aufgrund des hohen Personalanteils und entsprechender Tarifabschlüsse zwischen 4,8 % und 5,0 %. Die berechtigten Anliegen der Hessischen Krankenhausgesellschaft werden vom Sozialminister dauernd unterstützt.

Weiterhin wollen wir die Trägerschaftsvielfalt der Krankenhäuser erhalten. Deshalb unterstützen wir den Erhalt insbesondere der kommunalen Krankenhäuser.

Daher hat diese Landesregierung einen Verbund kommunaler Krankenhäuser zur Diskussion gestellt. Ein solcher Verbund oder Zusammenschlüsse auf der regionalen Ebene erfolgen natürlich durch Beschlüsse der Kommunen. Ziel ist es, die Basis- und Notfallversorgung flächendeckend wohnortnah zu sichern, fachspezifische Schwerpunkte mit internationaler Reputation im Verbund zu bilden und durch Entschuldung der kommunalen Krankenhäuser Wettbewerbsfähigkeit auf Augenhöhe mit anderen Trägerschaftsformen herzustellen.

Abschließend einige wenige Worte zum Antrag der SPD. Dessen zentrales Anliegen ist eine vorgeschriebene Personalausstattung, Personalmindeststandards.

Wir können dem nicht nachkommen, denn wir haben Vertrauen in die Klinikleitungen, ausreichend qualifiziertes Personal einzustellen. Sie haben dieses Vertrauen nicht und wollen das staatlich regeln. Aber eine solche Vorschrift ist zumindest für die kommunalen Krankenhäuser Konnex. Der Gipfel von Verantwortungslosigkeit und Regierungsunfähigkeit der SPD ist, dass Sie in der Rubrik „Finanzielle Mehraufwendungen“ in Ihrem Gesetzentwurf „keine“ schreiben. Sie tragen dort „keine“ ein. Aber das ist nun mal Konnex, und es würden dadurch Ausgaben auf das Land zukommen. Das haben wir jetzt bei einem anderen Thema ja erlebt.

Herr Kollege, Sie müssten zum Ende kommen.

Abschließend: Wir sehen Existenzgefährdungen für zahlreiche kommunale Krankenhäuser, weil sie die Vorschriften der SPD nicht finanzieren könnten. Nein, wir brauchen diesen Gesetzentwurf der SPD nicht. Die Krankenhäuser sind bei unserer Landesregierung in guten Händen, und wir werden den Herausforderungen auch weiterhin gerecht werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Schönen Dank, Herr Dr. Bartelt. – Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Abg. René Rock das Wort. Bitte schön, Herr Rock.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zu diesem Thema ist jetzt schon einiges ausgeführt. Wenn man in der Rednerfolge am Schluss redet, muss man vielleicht nicht alles wiederholen. Trotzdem will ich für die FDPFraktion den einen oder anderen Punkt klarstellen.

Natürlich unterstützen wir den Gesetzentwurf der Landesregierung und ganz besonders die Überlegungen einer pauschalen Krankenhausfinanzierung. Die Pauschale ist ein richtiges Instrument, um flexibel und planungssicher reagieren zu können. Es ist auch richtig, diese Pauschale in einem gewissen Anpassungszeitraum einzuführen und nicht überfallartig mit einer solchen Neuregelung aufzutreten.

Es ist auch ein ganz wichtiger Hinweis – und hier habe ich auch noch nichts anderes gehört –: Es ist richtig, mit 120 Millionen € in einem absehbaren Zeitraum den Investitionsstau abzubauen. Ich habe auch noch von keiner Oppositionsfraktion gehört, dass sie dagegen ist. Das gibt also schon eine gewisse Planungssicherheit. Auch für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir diese Investition für richtig und wichtig halten.

Jeder hat festgestellt, dass es die eine oder andere Engstelle in der Frage der Finanzierung der Krankenhäuser gibt. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Gesetzentwurf Anreize beinhaltet. Der Minister hat schon den einen oder anderen Anreiz genannt. Vor allem der Anreiz für Verbundstrukturen ist ein wichtiger Bestandteil des Gesetzentwurfs, weil – da bin ich anderer Ansicht als der eine oder andere Redner hier – das Konzept zu einem kommunalen Klinikverbund, das Minister Grüttner vorgestellt hat, der richtige Weg ist. Es kann sein, dass der eine oder andere kommunale Träger noch ein bisschen Bedenkzeit braucht. Das bedeutet aber für uns nicht, dass wir keine Teilnehmer für dieses Konzept finden.

Wenn die kommunalen Träger der Meinung sind, sie könnten das alles alleine stemmen, wogegen alle Erkenntnisse sprechen, dann muss man das beobachten. Das Angebot des Landes ist gemacht. Kommunale Träger wären klug, wenn sie sich mit diesem Angebot auseinandersetzten und am Ende diesen Weg gingen.

Für uns als Liberale ist hier noch einmal klar hinterlegt: Wir sind auch für die Trägervielfalt. Wir sind aber auch dafür, dass kein Träger, auch kein kommunaler Träger, bevorteilt wird. Dieses Konzept, das die Landesregierung vorgelegt hat, ist ein Konzept, das diesem Bestandteil Rechnung trägt. Es kommt zu keiner Verzerrung des Wettbewerbs. Es wird von uns aber auch genau im Auge behalten werden, dass es bei dieser Situation bleibt.

Wenn man sich mit dem Gesetzentwurf der SPD auseinandersetzt, kommen einem drei Dinge in den Sinn. Erstens ist mir in den Sinn gekommen, dass es sich gerade im Hinblick auf Planungsüberlegungen um eine Rolle rückwärts handelt, in eine Zeit, die wir eigentlich dachten überwunden zu haben, da wir andere Steuermechanismen zugrunde legen wollen. Nachdem ich die Paragrafen studiert habe, kam mir in den Sinn, der erste Personalaufbau müsse in der Verwaltung stattfinden. Ob das am Ende für mehr Qualität sorgt, daran habe ich große Zweifel. Jeder, der sich im Gesundheitssektor bewegt, stöhnt heute schon über die hohen Verwaltungsaufwände. Wir sollten sehr gezielt und sehr genau überlegen, wo wir mehr Verwaltung brauchen. Wir dürfen uns nicht an die Grenze der Belastbarkeit der im Sozialsektor Tätigen bewegen. Jeder Schritt, der zu mehr

Verwaltung und Bürokratie führt, muss genau überlegt sein.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Das andere ist schon von allen anderen Vorrednern genannt worden. Zum Thema Kosten: Wer das alles bezahlen soll, zu der Frage sollten wir die Anhörung abwarten. Da habe ich größte Bedenken.

Ich will noch einmal kurz auf Herrn Spies eingehen. Bei der kurzen Redezeit muss man sich ein bisschen konzentrieren. – Die Situation der Städtischen Kliniken in Offenbach mit der Überlegung zu verbinden, es seien zu wenig Investitionsmittel zur Verfügung gestellt worden, stimmt nicht. Dabei muss man unterscheiden: Es gibt den Landkreis Offenbach, und es gibt die Stadt Offenbach. Beide haben zur gleichen Zeit überlegt, wie sie sich mit ihren Kliniken weiterentwickeln. Die einen haben privatisiert. Dort ist investiert und ausgebaut worden, und die Kliniken sind erfolgreich und auch wirtschaftlich erfolgreich. Die Stadt Offenbach ist damals den Weg der unechten Privatisierung gegangen und hat Risiken versteckt. Das konnte parlamentarisch gar nicht mehr richtig kontrolliert werden. Sie ist am Ende gescheitert. Dieses Scheitern sollte man denen zuordnen, die damals politische Verantwortung getragen haben. Das sollte man nicht einem System zuweisen, das sich an vielen Stellen als gut erwiesen hat. Durch die Veränderung des Gesetzentwurfs wird dieses System optimiert. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Schönen Dank, Herr Rock. – Damit sind wir am Ende der ersten Lesung.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung ist die Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuss vorgeschlagen. Dann verfahren wir so.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2013/2014 und zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften – Drucks. 18/7364 –

Wer von den antragstellenden Fraktionen möchte dazu das Wort? – Herr Kollege Dr. Blechschmidt, Sie haben das Wort. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Mit Blick auf die Uhr hätte man es auch ohne Aussprache machen können, weil es eine Selbstverständlichkeit ist, dieses Gesetz einzubringen.

(Lachen des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Herr Kollege Rudolph, dass Sie lachen, ist schön. Als wir beim letzten Mal einen Gesetzentwurf zu dem Thema eingebracht hatten, im Jahr 2011, für die Einmalzahlung an die Polizeianwärter und die Besoldungsgruppe A 11, haben Sie die Verabschiedung mit einer dritten Lesung verzögert. Sie hatten keinerlei Änderungsantrag eingebracht, sondern haben das verzögert, was zum Wohle der Beamten hätte