Protokoll der Sitzung vom 23.05.2013

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hier soll alles beim Alten bleiben. Die Formulierung in Bezug auf den Bannwald ist wachsweich. Damit wird jeder Eingriff, auch die komplette Rodung eines Bannwalds, zugelassen.

Wir wollen einen Bannwald, der tatsächlich wirksam geschützt wird. Wir wollen nicht, dass noch einmal ein Bannwald für ein solch sinnloses Vorhaben wie den Bau der Nordwest-Landebahn vernichtet werden kann.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – René Rock (FDP): Ein Windrad geht immer!)

Deshalb ist es die zentrale Forderung unseres Änderungsantrags, dass die ursprüngliche Definition von Bannwald,

die vor dem letzten Flughafenausbau galt, wieder in das Gesetz kommt. Es ist doch ein Hohn, einen Wald „Bannwald“ zu nennen, wenn man ihn wie jeden anderen Wald roden kann. Der Bannwald kann genauso beseitigt werden wie jeder andere Wald auch und wie die Nichtbannwaldflächen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber, Frau Puttrich, anscheinend fehlt Ihnen die Courage, das in dem Gesetzentwurf so zu formulieren. In dem Gesetzentwurf gibt es den Anschein eines Bannwaldschutzes, der aber faktisch überhaupt nicht besteht. Dass es den Bannwaldschutz faktisch nicht mehr gibt, sieht man an diesen Zahlen: Seit 2002 sind in Hessen 413 ha Bannwald gerodet worden. Über 300 ha davon wurden wegen des Baus des Flughafens im Kelsterbacher Wald gerodet – eine der größten Naturzerstörungen in Hessen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt sollen für den Kiesabbau am Langener Waldsee noch einmal 93 ha Bannwald gerodet werden. Weitere Bannwaldaufhebungen sind beantragt.

(Zuruf von der FDP)

Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage von uns. Das habe ich mir nicht ausgedacht. – Angesichts dieser Zahlen kann man daher wirklich nicht von einem Bannwaldschutz sprechen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen daher mit dem Etikettenschwindel beim Bannwald, den diese Landesregierung betreibt, Schluss machen. Warum gibt es den Bannwald in Hessen? Das ist eine Besonderheit in Hessen; denn dieser Wald wird dort ausgewiesen, wo die Bevölkerung besonders erholungsbedürftig ist. Das ist im Rhein-Main-Gebiet mit seinen vielfachen Umweltbelastungen der Fall. Deswegen ist der Bannwald gerade im Rhein-Main-Gebiet so wichtig. Wir wollen nicht, dass er noch einmal angetastet wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Ministerin, im Gegensatz zu dem, was Sie vorhatten, brauchen die Erholung Suchenden im Rhein-Main-Gebiet – in den Ballungsgebieten überhaupt – genau aus diesem Grund auch keine Überregulierung, was das Betretungsrecht im Wald angeht.

Man muss sich, bitte schön, einmal Gedanken darüber machen, wie man den Wald in Hessen dauerhaft vor Eingriffen schützt, statt ihn weiter für Rodungen freizugeben. Hier versagen Sie mit diesem Gesetzentwurf völlig. Was diese Landesregierung im Naturschutz macht, ist nicht für die Natur, sondern gegen sie.

(Horst Klee (CDU): Quatsch!)

Man kann schon fast froh sein, dass Sie in Sachen Naturschutz nur Symbolpolitik betreiben, so, wie Sie es auch sonst immer machen. Auch an diesem Beispiel sieht man: Diese Landesregierung ist erschöpft und verbraucht. Sie will es nicht, und wenn sie es wollte, könnte sie es nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – René Rock (FDP): Sie wollen doch nur Windräder im Wald!)

Lobbyinteressen gehen stets vor Naturschutz. Damit gehen Sie an den Bedürfnissen der Menschen in Hessen vorbei.

Das wird auch bei diesem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag von CDU und FDP klar.

(Horst Klee (CDU): Einmal die Platte aufgenommen und immer wieder abgespielt!)

Bei dem Änderungsantrag von CDU und FDP geht es darum, dass das Ziel, den Wald erforderlichenfalls zu mehren, an die Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft geknüpft werden soll, damit nicht noch mehr Flächen zulasten der Landwirtschaft versiegelt oder sonst wie genutzt werden. Schließlich haben wir zu wenige landwirtschaftliche Flächen.

Darin gebe ich Ihnen recht. Aber wenn Sie die landwirtschaftlichen Flächen schützen wollen, sorgen Sie doch dafür, dass solche sinnlosen Vorhaben wie der Ausbau des Flughafens Frankfurt oder der Ausbau des Flughafens Kassel-Calden nicht durchgeführt werden; denn dafür gehen die landwirtschaftlichen Flächen in Hessen drauf.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es wird Sie nicht überraschen: Wir lehnen den Änderungsantrag von CDU und FDP ab und auch den Entwurf für das Waldgesetz, wenn er so bleibt, wie es vorgesehen ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Horst Klee (CDU): Alles schlechte Reden!)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Sürmann, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon toll, was für Wahrnehmungsstörungen hier teilweise um sich greifen: Herr Gremmels macht einen Zwischenruf, und Herr Lotz sagt es auch noch einmal.

Was das Thema Gemeinschaftswald betrifft: Wir haben auf Einladung der Vertreter des Gemeinschaftwalds an einer Waldbegehung teilgenommen; Kurt Wiegel war damals auch schon dabei. Wir haben lange darüber diskutiert, wie wir es machen. Wir sind diejenigen, die einen Änderungsantrag eingebracht haben. Wenn Sie mir jetzt einen Änderungsantrag der SPD zeigen, in dem Sie uns diese Änderung in § 20 darlegen, müsste man sich überlegen, ob Sie vielleicht mitgedacht haben. Herr Lotz, so ist das, was Sie gesagt haben, wirklich Blödsinn.

(Beifall bei der FDP)

Herr Lotz, des Weiteren haben Sie gesagt – ich arbeite das nacheinander ab –, dass wir all diese Funktionen des Waldes mit diesem Entwurf für ein Waldgesetz nicht sicherstellen würden. Ich lese § 1 des Gesetzentwurfs vor:

Ziel des Gesetzes ist es:... den Wald als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen, als Lebensgemeinschaft für Tiere und Pflanzen sowie wegen seiner Wirkungen für den Klimaschutz zu schützen, zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und vor schädlichen Einwirkungen zu bewahren, …

Welche Ziele aus dem Bundeswaldgesetz stehen nicht drin? Herr Lotz, was haben Sie uns gerade erzählt? Ent

schuldigen Sie bitte, das müssen Sie noch einmal überarbeiten. Zumindest sollte man den Gesetzentwurf gelesen haben, bevor man solche Ausführungen macht.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Zu den GRÜNEN darf ich noch anmerken: Frau Feldmayer, ich will gar nicht groß auf die Rodung und auf all das, was Sie da erzählt haben, eingehen.

(Martina Feldmayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Schade!)

Nehmen Sie zur Kenntnis, es war die Kollegin Dorn, die gesagt hat: Der Wald braucht Windräder. – Tatsächlich wird das die größte Versiegelungsaktion, die wir im Wald je hatten. Das muss man wissen, und dazu muss man auch ehrlich stehen, wenn man sich so wie Sie für die Windkraft einsetzt.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was haben wir gemacht? Wir haben aus dem bisherigen Forstgesetz mit 62 Paragrafen nun ein Gesetz mit 34 Paragrafen gemacht. Wir haben die Belange der Landwirtschaft – die Sie eben angesprochen haben – in § 1 Nr. 1 deutlich hineingeschrieben. Wir haben geschrieben, dass die „Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft“ die Voraussetzung für eine Waldmehrung sei. Das heißt, eine Waldmehrung ist nur drin, wenn dadurch keine landwirtschaftliche Fläche verloren geht. Das haben wir bewusst hineingeschrieben.

Wir haben Vereinfachungen und Liberalisierungen der Betriebspläne hinbekommen. In § 5 heißt es, Betriebspläne seien nur noch für Betriebe oder Forstgebiete mit mehr als 100 ha notwendig. Außerdem können die Betriebspläne durch Hessen-Forst erstellt werden; die haben eine klasse Expertise. Sie können aber auch durch vereidigte Forstsachverständige oder forstliche Fachkräfte erstellt werden. So erhöhen wir auch den Wettbewerb untereinander. Ich bin sicher, dass Hessen-Forst in diesem Wettbewerb einen dicken Fuß in der Tür hat.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Bei den Abstandsflächen haben wir mit Rücksicht auf die Eigentümer davon abgesehen, von 5 auf 8 m zu gehen. Wir haben das Ministerium gebeten, im Bundesrat mit dem Ziel zu verhandeln, dass man von den ursprünglich angedachten 8 m 3 m als Greening-Fläche anerkannt bekommt. Dann hätten wir nämlich für die Landwirte ein Problem erschlagen, das aufgrund von europäischen Regelungen auf uns zukommt.

Wir haben weiterhin die Entschädigungsregelung für Waldbesitzer entsprechend § 26 des alten Forstgesetzes durch den Änderungsantrag mit geregelt. Natürlich müssen Waldbesitzer eine Entschädigung erhalten, wenn ihr Wald zum Bann-, Schutz- oder Erholungswald erklärt wird. Das sind übrigens die gleichen Kategorien. Nach dem Bundeswaldgesetz gibt es den Begriff „Bannwald“ eigentlich gar nicht mehr. Wir haben ihn wieder hineingepackt, um Ihnen einen Gefallen zu tun. Die Waldbesitzer müssen entschädigt werden und einen finanziellen Ausgleich für die eingeschränkte Bewirtschaftung erhalten.

Dann haben wir die neue Regelung vom runden Tisch. Was haben wir gemacht? Wir haben darauf geschaut, dass

wir im Vorfeld des runden Tischs alle Beteiligten zusammenbekommen haben. Das hatte die Auswirkung, dass wir mit den Vertretern der Verbände, insbesondere mit denen der Fahrradverbände, gesprochen und eine große Ruhe hineinbekommen haben. Dank des runden Tischs haben wir im Ministerium eine Regelung gefunden, die nicht nur praktisch, sondern auch vernünftig ist. Es geht um Begegnungsverkehr, gegenseitige Rücksichtnahme und die Freiheit, im Wald das zu machen, was man will. Aber die Freiheit hat eben ihre Grenzen da, wo die Freiheit des anderen anfängt. Das ist ein Satz, den man immer wieder verwenden kann. Das ist so.

Wir haben die Eigenverantwortung der einzelnen Waldnutzer gestärkt und gleichzeitig einen Ausgleich aller Interessen hinbekommen. Kein Verband ist mehr dagegen, außer dem Verband der GRÜNEN.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Wir haben in den Naturparken – wenn es denn solche sind – für eine einheitliche Beschilderung der Wanderwege gesorgt. Auch das war ursprünglich so nicht drin. Ich bin ganz froh darüber, dass wir diesen Wirrwarr verschiedener Verbände, die Wander- oder Radwege auszeichnen, damit beseitigt haben.