Frank Sürmann
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Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Fracking bedeutet, zu versuchen, Gesteinsschichten in einer Tiefe zwischen 2.000 und 4.500 bis 5.000 m mithilfe einer Flüssigkeit aufzuweiten, um dort lagerndes Gas ausströmen zu lassen und fördern zu können.
In einer Tiefe zwischen 2.000 und 5.000 m – das wissen wir, und das wissen alle, die schon einmal Erdkunde gehabt haben – finden wir eine sehr warme Gesteinsschicht vor, in der Schwefel und andere Umweltgifte massig vorhanden sind. Das heißt, alles, was wir dort unten an „menschlichem“ Gemisch hineinspritzen, kann nicht so giftig sein, wie das, was dort unten ist. Das wissen wir alle von Vulkanausbrüchen und dem Hervortreten von tiefen Erdschichten. Im Übrigen wird Fracking auch schon dann gemacht, wenn Geothermie wie bei uns im Oberrheintal, insbesondere im Bereich Groß-Gerau, schon erfolgt ist. Dort wird auch Fracking gemacht, weil auch dort die Gesteinsschichten aufgespalten werden müssen, damit die Wärme eben entweichen kann.
Wir wissen, dass wir in Deutschland ein Potenzial von 0,7 Billionen m³ Erdgas als Minimum schlummern haben, bis zu einem Maximum von 2,3 Billionen m³. Ich will jetzt gar nicht ausrechnen, was das bedeuten würde, was für einen wirtschaftlichen Erfolg das für Deutschland bedeuten würde, wenn man nur einen kleinen Teil davon bergen könnte. Deswegen haben wir uns früh mit dieser Thematik auseinandergesetzt und geschaut: Was ist Fracking? Ist das wirklich in jedem Falle umweltschädlich, oder kann man sich das einmal in Ruhe anschauen und untersuchen?
Deshalb hat die FDP-Fraktion dies von der Bundestagsfraktion übernommen, damals sogar von Herrn Altmaier; auch wir haben gesagt: In Trinkwassergewinnungsgebieten, in Wasserschutzgebieten kommt das nicht infrage, weil jedes Austreten der heutigen Frackflüssigkeit gefährdend ist. Wir wissen nicht, was in ein paar Jahren ist. Es wird an dem sogenannten Clean-Fracking geforscht, dass man eben Bestandteile in der Flüssigkeit hat, die nicht mehr trinkwassergefährdend oder wassergefährdend sind.
Insofern wissen wir nicht, was kommt. Aber derzeit sind sehr viele Tenside drin, das ist das, was Waschmittel ausmacht, um eben in den Gesteinsschichten die Poren aufrechtzuerhalten, um den Sand in die Gesteinsschichten, in die Splitterung der Gesteinsschichten zu transportieren. Die sind zwar biologisch abbaubar, aber kurzfristig für das Wasser gefährlich, und deswegen: Ausschluss von Trinkwassergewinnungsgebieten und Wasserschutzgebieten. Das ist auch eine vernünftige Lösung.
Wir haben auch gesagt: Das Bergrecht in der heutigen Form gibt im Übrigen den Anspruch darauf, zumindest einmal den Versuch zu unternehmen, zu schauen, was denn dort unten ist. Darauf komme ich gleich noch einmal zurück. Das Bergrecht hat aber aus heutiger Sicht einen, sagen wir einmal, kleinen Fehler: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist im Moment nicht notwendig, wenn ein Betriebsplan vorgelegt wird. Deswegen haben wir frühzeitig gesagt: Wir wollen auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung, falls es zu einem Betriebsplan, d. h. zu einer tatsächlichen Förderung, kommt.
Wir in Hessen wissen nicht einmal, ob wir Potenzial zur Förderung haben, und jetzt kommt der Antrag der LINKEN ins Spiel, die sagen, wir sollen das Bergrecht ändern, indem wir das Fracking in Hessen total verbieten.
Das ist ein typischer Antrag, wo wieder das Primat der Politik kommt und gesagt wird: Die Gesetzeslage interessiert uns überhaupt nicht, sondern wir entscheiden politisch, was wir wollen und was wir nicht wollen, und dann korrigieren die Gerichte,
wie wir das so häufig haben. Ob es die Verwaltungsgerichte, der Staatsgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht ist, pausenlos hauen uns die Gerichte politische Entscheidungen um die Ohren, weil die Politik glaubt, das Primat sei die Politik und nicht das Gesetz. Erst muss ein Gesetz geändert sein, und dann hat die Politik abzuwarten, ob das, was sie getätigt haben, dann auch wirklich Bestand hat. Wir haben momentan eine Rechtslage, bei der es einen Anspruch auf Aufsuchungserlaubnis gibt – jetzt komme ich auf das zurück, was ich eingangs gesagt habe – einen Anspruch darauf, einen Claim abzustecken und zu sagen: Ich investiere viel Geld, um zu schauen, ob dort unten förderfähiges Erdgas liegt. – Dies ist auch in Hessen leider versagt worden. Ich sage es ganz bewusst – Frau Puttrich hat es damals auch gesagt –: Ich habe nicht das Gefühl, dass wir hier der Rechtslage entsprechend gehandelt haben. Ich habe dagegen auch sehr opponiert und gesagt: Das geht so nicht, und jetzt werden wir sehen, wie die Gerichte entscheiden werden. – Auf jeden Fall haben wir als FDPFraktion, und dabei bleibe ich auch, gesagt: Wer die Chancen liegen lässt, der verkauft den Wert Deutschlands.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind jetzt in der dritten Lesung und haben von der Opposition nichts Neues gehört. Es gibt keine neuen Argumente.
Dieser Gesetzentwurf ist in großer Übereinstimmung mit den Verbänden erarbeitet worden, insbesondere was das Betretungsrecht angeht. Es gibt daher keinen Grund, unsere Auffassung zu ändern, dass wir den besten Gesetzentwurf zum Thema Wald vorgelegt haben, der in größter Übereinstimmung zu der Meinung aller Beteiligten und der im Wald Verantwortlichen steht.
Herr Lotz, ich habe es schon einmal gesagt: Ein Wald, der nicht mehr genutzt wird, braucht auch keine Förster. Machen Sie es den Förstern nicht so schwer. Das, was Sie an zusätzlicher Waldstilllegung haben wollen, schießt einfach übers Ziel hinaus.
Wir wollen wieder Selbstversorger mit Holz werden, das wir in unseren Wäldern produzieren. Wir wollen unseren Markt bedienen können. Das hat nämlich die Dimension, dass Holz auch ein Baustoff ist – insbesondere Bauholz. Wir brauchen daher den Nadelwald, ob wir das wollen oder nicht. Wenn wir Nadelholz aus dem Ausland bezögen, dann würden wir dem Ausland die Probleme aufbürden, die wir vermeiden wollen. Das wäre unfair.
Wir haben im Großen und Ganzen etwas wirklich Tolles hinbekommen, das die Interessen der Natur und der Wirt
schaft ausgeglichen berücksichtigt. Deswegen bleiben wir bei unserer Auffassung, dass der Gesetzentwurf gut ist. Wir werden ihm zustimmen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon toll, was für Wahrnehmungsstörungen hier teilweise um sich greifen: Herr Gremmels macht einen Zwischenruf, und Herr Lotz sagt es auch noch einmal.
Was das Thema Gemeinschaftswald betrifft: Wir haben auf Einladung der Vertreter des Gemeinschaftwalds an einer Waldbegehung teilgenommen; Kurt Wiegel war damals auch schon dabei. Wir haben lange darüber diskutiert, wie wir es machen. Wir sind diejenigen, die einen Änderungsantrag eingebracht haben. Wenn Sie mir jetzt einen Änderungsantrag der SPD zeigen, in dem Sie uns diese Änderung in § 20 darlegen, müsste man sich überlegen, ob Sie vielleicht mitgedacht haben. Herr Lotz, so ist das, was Sie gesagt haben, wirklich Blödsinn.
Herr Lotz, des Weiteren haben Sie gesagt – ich arbeite das nacheinander ab –, dass wir all diese Funktionen des Waldes mit diesem Entwurf für ein Waldgesetz nicht sicherstellen würden. Ich lese § 1 des Gesetzentwurfs vor:
Ziel des Gesetzes ist es:... den Wald als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen, als Lebensgemeinschaft für Tiere und Pflanzen sowie wegen seiner Wirkungen für den Klimaschutz zu schützen, zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und vor schädlichen Einwirkungen zu bewahren, …
Welche Ziele aus dem Bundeswaldgesetz stehen nicht drin? Herr Lotz, was haben Sie uns gerade erzählt? Ent
schuldigen Sie bitte, das müssen Sie noch einmal überarbeiten. Zumindest sollte man den Gesetzentwurf gelesen haben, bevor man solche Ausführungen macht.
Zu den GRÜNEN darf ich noch anmerken: Frau Feldmayer, ich will gar nicht groß auf die Rodung und auf all das, was Sie da erzählt haben, eingehen.
Nehmen Sie zur Kenntnis, es war die Kollegin Dorn, die gesagt hat: Der Wald braucht Windräder. – Tatsächlich wird das die größte Versiegelungsaktion, die wir im Wald je hatten. Das muss man wissen, und dazu muss man auch ehrlich stehen, wenn man sich so wie Sie für die Windkraft einsetzt.
Was haben wir gemacht? Wir haben aus dem bisherigen Forstgesetz mit 62 Paragrafen nun ein Gesetz mit 34 Paragrafen gemacht. Wir haben die Belange der Landwirtschaft – die Sie eben angesprochen haben – in § 1 Nr. 1 deutlich hineingeschrieben. Wir haben geschrieben, dass die „Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft“ die Voraussetzung für eine Waldmehrung sei. Das heißt, eine Waldmehrung ist nur drin, wenn dadurch keine landwirtschaftliche Fläche verloren geht. Das haben wir bewusst hineingeschrieben.
Wir haben Vereinfachungen und Liberalisierungen der Betriebspläne hinbekommen. In § 5 heißt es, Betriebspläne seien nur noch für Betriebe oder Forstgebiete mit mehr als 100 ha notwendig. Außerdem können die Betriebspläne durch Hessen-Forst erstellt werden; die haben eine klasse Expertise. Sie können aber auch durch vereidigte Forstsachverständige oder forstliche Fachkräfte erstellt werden. So erhöhen wir auch den Wettbewerb untereinander. Ich bin sicher, dass Hessen-Forst in diesem Wettbewerb einen dicken Fuß in der Tür hat.
Bei den Abstandsflächen haben wir mit Rücksicht auf die Eigentümer davon abgesehen, von 5 auf 8 m zu gehen. Wir haben das Ministerium gebeten, im Bundesrat mit dem Ziel zu verhandeln, dass man von den ursprünglich angedachten 8 m 3 m als Greening-Fläche anerkannt bekommt. Dann hätten wir nämlich für die Landwirte ein Problem erschlagen, das aufgrund von europäischen Regelungen auf uns zukommt.
Wir haben weiterhin die Entschädigungsregelung für Waldbesitzer entsprechend § 26 des alten Forstgesetzes durch den Änderungsantrag mit geregelt. Natürlich müssen Waldbesitzer eine Entschädigung erhalten, wenn ihr Wald zum Bann-, Schutz- oder Erholungswald erklärt wird. Das sind übrigens die gleichen Kategorien. Nach dem Bundeswaldgesetz gibt es den Begriff „Bannwald“ eigentlich gar nicht mehr. Wir haben ihn wieder hineingepackt, um Ihnen einen Gefallen zu tun. Die Waldbesitzer müssen entschädigt werden und einen finanziellen Ausgleich für die eingeschränkte Bewirtschaftung erhalten.
Dann haben wir die neue Regelung vom runden Tisch. Was haben wir gemacht? Wir haben darauf geschaut, dass
wir im Vorfeld des runden Tischs alle Beteiligten zusammenbekommen haben. Das hatte die Auswirkung, dass wir mit den Vertretern der Verbände, insbesondere mit denen der Fahrradverbände, gesprochen und eine große Ruhe hineinbekommen haben. Dank des runden Tischs haben wir im Ministerium eine Regelung gefunden, die nicht nur praktisch, sondern auch vernünftig ist. Es geht um Begegnungsverkehr, gegenseitige Rücksichtnahme und die Freiheit, im Wald das zu machen, was man will. Aber die Freiheit hat eben ihre Grenzen da, wo die Freiheit des anderen anfängt. Das ist ein Satz, den man immer wieder verwenden kann. Das ist so.
Wir haben die Eigenverantwortung der einzelnen Waldnutzer gestärkt und gleichzeitig einen Ausgleich aller Interessen hinbekommen. Kein Verband ist mehr dagegen, außer dem Verband der GRÜNEN.
Wir haben in den Naturparken – wenn es denn solche sind – für eine einheitliche Beschilderung der Wanderwege gesorgt. Auch das war ursprünglich so nicht drin. Ich bin ganz froh darüber, dass wir diesen Wirrwarr verschiedener Verbände, die Wander- oder Radwege auszeichnen, damit beseitigt haben.
Wir haben die Regelung gestrichen
ich komme in einem Satz zu Ende –, dass Hessen-Forst den Wald einfach mehren kann. Daher kann Hessen-Forst den Wald nur dann mehren, wenn die privaten Interessen nicht berührt werden. Denn der Markt für Wald ist dünn genug, sodass für Private auch noch etwas übrig bleiben soll und nicht am Ende alles dem Staat gehört. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es war interessant, die Debatte auch einmal von hier aus zu beobachten. Nichtsdestotrotz wollen wir noch einmal beobachten, was hinter dem Antrag der GRÜNEN steckt und was Sie, insbesondere Frau Dorn, zu suggerieren versuchen.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass mit den Vorgaben des Landesentwicklungsplans die 2 % auch in Südhessen erreicht werden. Alle Experten sagen: Wir schaffen das mit den Kriterien, die im Landesentwicklungsplan aufgestellt wurden.
Sie stellen immer nur notorisch die Frage: Wie viele Prozent werden es? – Sie stellen überhaupt nicht mehr die Frage: Wie viel Energie brauchen wir denn? Wie viele Kilowattstunden müssen denn auf welcher Fläche herauskommen, damit wir genügend Energie haben, damit zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort ausreichend Energie da ist, um die Netzspannung zu einem Preis aufrechtzuerhalten, der gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern vertretbar ist, damit der Strombezug am Ende des Tages eben nicht zu einer sozialen Frage wird und wir für diejenigen Sozialhilfe leisten müssen, die es sich nicht mehr leisten können, und damit nicht schlechter Verdienende wie inzwischen im europäischen Ausland im Schnitt 25 % des Einkommens für Energie ausgegeben müssen? – Das wollen wir weder in Hessen, in Deutschland noch in Europa.
Diese Fragen können Sie nicht so einfach beantworten und so tun, als ob das alles mit Windkraft geschehen könnte.
Nein, dazu gehört nach wie vor ein Energiemix, und dazu gehört natürlich die Solarenergie. Dazu gehört aber auch, dass wir uns die Fragen stellen: Wie können wir mit Brennstoffzellen umgehen? Wie gehen wir mit dem Fracking um? – Ich lehne es ab, einfach herzugehen, Potenzial liegen zu lassen und zu sagen: Wir machen es nicht. – Ich sage ganz deutlich, dass ich das ablehne. Wir müssen in diesem Zusammenhang auch sehen, dass es eben unverantwortlich ist, Energiereserven liegen zu lassen, die dazu dienen können, die Preise zumindest temporär zu stützen.
Wer glaubt, die Energiewende sei allein in Hessen zu schaffen, der ist und bleibt ein Traumtänzer. Es gehört sich nicht, so etwas zu suggerieren. Die Energiewende ist in Deutschland umzusetzen. Dazu hat Hessen seinen Beitrag zu leisten. Die Energiewende ist, wenn möglich, auch in Europa umzusetzen. Dazu hat Deutschland seinen Beitrag zu leisten; denn es ist unverantwortliche Europapolitik, die Energiewende allein auf Deutschland oder gar Hessen zu beschränken.
So weit erst einmal zur Frage der erneuerbaren Energien und dazu, auf welchem Weg sich diese Landesregierung befindet. Mit dem Landesentwicklungsplan halten wir den Energiegipfel und seine Ergebnisse ein; es wird gelingen, ob es Ihnen gefällt oder nicht.
Nun aber zum eigentlichen Kern Ihres Antrags und dem, was Sie zum atomaren Abfall sagen. Ich sage: Gefährlicher Transport muss schnell zum Ort, gefährlicher Transport braucht kurze Wege.
Ich führe Sie gerade vor, das stimmt. – Ich will das auch begründen. Warum ist das ein gefährlicher Transport? Nicht, weil die Castoren per se gefährlich sind. Das sind sie nicht. Was wirklich gefährlich ist, ist das Schottern von Gleisen und die Gewalt gegenüber den Transporteuren durch Täter,
die das Gefühl haben, dass – wenn auch nicht mit Billigung – insbesondere die linke Seite diese Qualität von Gewalt verharmlost. Das ist der eigentliche Grund, warum wir sagen, dass es der kürzeste Weg sein muss und überhaupt keinen Kilometer zu lang sein darf, damit wir nicht die Polizisten und die Bahnfahrer auf dem Weg nach Biblis gefährden. Da müssen auch 50 km entsprechend verkürzt werden. Das ist der wahre Grund, warum wir die kurzen Strecken brauchen.
Warum versuchen die GRÜNEN dies mit ihrem Antrag – es klang ja ein bisschen so an, als hätte die SPD auch solche Überlegungen angestellt –, obwohl sie damals, als Biblis noch betrieben wurde, immer gesagt haben, es sei das gefährlichste Atomkraftwerk in ganz Deutschland, es könnten Flugzeuge darauf stürzen und alles damit passieren – diese Gefahr soll nun plötzlich bei der Einlagerung von Castoren nicht mehr da sein?
Sie wollen doch nur verharmlosen, dass das, was Sie unter Rot-Grün beschlossen haben, nämlich dass atomare Zwischenlagerung an der Oberfläche stattfindet, eine falsche Entscheidung war und ist. Wir brauchen ein Endlager, das die Möglichkeit beinhaltet, den atomaren Abfall rückholbar zu machen, um uns nicht gegenüber neuen Techniken zur Behandlung des Abfalls zu verschließen, etwa der Separations- und Transmutationstechnologie. Ginge man Ihren Vorschlägen nach und würde endgültig einlagern, würden Sie sich dieser Technologie entziehen, keine Verantwortung mehr für die Bürger übernehmen und Strahlung von über einer Million Jahren Dauer in Kauf nehmen, statt die Möglichkeit auszunutzen, dass es nur noch 150 Jahre gefährlich strahlt. Dann hätten wir wirklich etwas Gutes für dieses Land getan. Das verhindern Sie und wollen Sie verdecken.
Deswegen sagen Sie, es sei ein Gebot der Fairness, atomaren Abfall auch in Biblis zu lagern. Die Wahrheit ist auch: Wenn Sie dies fordern, müsste RWE sofort einen neuen Antrag auf Erweiterung der Lagerkapazitäten stellen, zusätzlich zu dem jetzt schon beantragten Bau, der schon angefangen wurde. Angesichts des Rückbaus dieses Atomkraftwerks – den alle hier gewollt haben – brauchen wir diese Lagerkapazitäten für den atomaren Abfall, der jetzt noch entsteht, damit RWE ihn auch verantwortungsvoll lagern kann, bis endlich ein Endlager gefunden ist.
Quintessenz: Wir werden natürlich gegen diesen Antrag der GRÜNEN stimmen. Er ist nicht stimmig und versucht, eigene politische Fehler zu verdecken. Das lassen wir nicht zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Al-Wazir, Sie hatten keine Kurzintervention, das war der Kollege Gremmels. – Herr Kollege Gremmels, wenn Sie gerade eben gesagt haben, die Verantwortung für die Atomkraft trügen ausschließlich FDP und CDU, dann ist es schon ein bisschen traurig, wenn man an Ihren Bundeskanzler Helmut Schmidt denkt, unter dessen Ägide unter anderem einige Atomkraftwerke gebaut worden sind. Das war auch richtig so und eine Überlegung, der man folgen konnte. Aber sich in einer Kurzintervention hierhin zu stellen und einen solchen Unsinn zu erzählen, als ob die SPD nie für Atomkraft gewesen wäre – hallo?
Entschuldigung, aber das war ein bisschen ein Griff in die Kloschüssel.
Zu Ihrer weiteren Argumentation: Ich habe in erster Linie mit der Gefährlichkeit des Transports argumentiert, nicht mit dem Platz. Ich habe in der zweiten Runde abgestuft damit argumentiert, dass wir keine Platzgefährdung verursachen dürfen. Das ist und bleibt auch richtig.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin von den LINKEN hat eben suggeriert, ich hätte die Gefährlichkeit der Transporte mit den Demonstranten begründet. Das habe ich nicht gemacht. Was Sie
nicht verstanden haben, ist, dass ich es damit begründet habe, dass viele gewaltbereite Menschen versuchen,
mit Gewalttaten einen solchen Transport aufzuhalten. Dass die LINKEN das unterstützen, kann ich Ihnen zitieren. Damit es keinen Ältestenrat gibt: Ich zitiere aus „Spiegel Online“ von heute: „Anti-Castor-Protest – LINKEN-Politiker wegen ‚Schotter‘-Aufrufs verurteilt“:
Der LINKEN-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm hat Atomkraftgegner dazu aufgefordert, Castortransporte durch das Entfernen von Schottersteinen aus dem Gleisbett zu blockieren. Das Amtsgericht Lüneburg hat den Politiker nun wegen des Aufrufs zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das sind die Menschen, die ich meine, die das alles so gefährlich machen, nichts anderes.
Das Gleiche gilt, etwas länger her, für Sevim Dagdelen, Inge Höger und Jan van Aken von den LINKEN. Das sind die Leute, die für dieses Deutschland gefährlich sind.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Heinz Lotz, als Sie Ihre Rede gehalten haben, kam es mir so vor, als ob wir neben Mindestlöhnen auf dem Arbeitsmarkt nun auch noch Mindestpreise in der Landwirtschaft einführen sollten – in einem Bereich, in dem im Moment Produkte hergestellt werden, deren Marktfähigkeit durchaus infrage gestellt werden darf.
Wenn man sich die Statistiken anschaut, stellt man fest, dass in Deutschland auf 5,9 % der Fläche ökologischer Landbau betrieben wird. Wir haben – prozentual vom Gesamtumsatz berechnet – Verkaufserlöse von 3,3 %. Frau Feldmayer, ob Sie das wahrhaben wollen oder nicht: Das ist eine Abstimmung mit den Füßen. Der Markt gibt im Moment nicht das her, was Sie anstreben.
Deshalb haben Sie diesen Antrag gestellt, dessen Inhalt im Übrigen einem Parteiprogramm der CDU entspricht.
Dazu wollen wir uns nicht weiter äußern, weil wir natürlich unsere eigenen Auffassungen in diesem Bereich haben.
Aber nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass wir im Moment eine Phase haben, in der wir etwas fördern, was wir so ähnlich – jetzt spreche ich einen ganz komischen Bereich an – auch im Kinderförderungsgesetz hatten. Wir haben in der Zeit nicht 100 %, sondern 40 % der Einrichtungen gefördert. Jetzt sind wir in der Landwirtschaft dabei – das ist das, was die CDU will –, 100 % der Betriebe zu fördern, nicht nur einige.
Wir wollen, wie gesagt, die Umstellung von der konventionellen auf die ökologische Landwirtschaft fördern, indem wir die Umstellungsprämie beibehalten. Wir wollen aber nicht dauerhaft Betriebe fördern, die – –
Frau Hammann, danke, dass Sie das noch einmal auf den Punkt gebracht haben. – Es geht nicht an, dass wir Betriebe fördern, die dauerhaft subventionierungsbedürftig sind.
Wir müssen doch zusehen, dass diese Betriebe irgendwann marktfähig werden. Marktfähig sind sie aber bisher nicht geworden.
In der Ökolandwirtschaft haben wir momentan Preise, die wesentlich höher liegen als die in der konventionellen Landwirtschaft. Das gleicht die Mindererträge aus. Aber wir sind an dem Punkt angekommen, an dem wir darüber reden müssen, ob wir mit dieser Bewirtschaftungsform eine Bevölkerung ernähren können. Das können wir nicht.
Die Erkenntnis, dass wir das nicht können, müssen Sie endlich einmal verinnerlichen.
Wir werden uns des Weiteren überlegen müssen, welche neuen Maßnahmen wir zu treffen haben, um die Weltbevölkerung zu ernähren. Es ist doch nicht so, dass die Zahl der Menschen abnimmt, sondern wir werden viel mehr Menschen haben – zwar nicht in Deutschland, aber auf der ganzen Welt. Wir sind nicht allein auf dieser Welt. Deswegen stehen wir auch in der Verantwortung, mithilfe unserer wirtschaftlichen Kompetenz die Ernährung der Weltbevölkerung sicherzustellen.
Deswegen bitte ich Sie, mit dieser Augenwischerei aufzuhören, wonach wir allein mit der ökologischen Landwirtschaft die Weltretter, die Welternährer oder sonst irgendetwas sind. Das ist nicht so. Die Wahrheit ist, dass wir, wenn wir die konventionelle Landwirtschaft nicht hätten, ein Problem mit der Ernährung der Bevölkerung hätten. Erinnern Sie sich bitte daran, dass nach dem Zweiten Weltkrieg die Agrarunion gegründet worden ist – das war der Grundstein für die Europäische Union –, damit wir in Europa insgesamt nicht mehr Hunger leiden müssen. Deswegen ist die Landwirtschaft so gefördert worden.
Nur daraus hat sich die EU entwickelt. Deswegen sind wir heute zusammengekommen. Nehmen Sie daher bitte zur Kenntnis, dass wir die konventionelle Landwirtschaft nicht verteufeln dürfen, sondern dass wir dankbar sein müssen, dass es sie gibt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, das Thema ist ernst genug. Man muss da nicht anfangen, das ins Lächerliche zu ziehen.
Ich glaube, dass das, was Herr Schmitt hier vorgetragen hat, gesellschaftstechnisch nicht haltbar ist.
Was wäre denn passiert, wenn das Moratorium nicht ausgerufen worden wäre und die Länder, in denen die alten Atomkraftwerke liegen, nicht das vollzogen hätten, was parteiübergreifend und fraktionsübergreifend in Berlin Konsens war? Was wäre denn passiert, wenn das nicht umgesetzt worden wäre?
Die Atomkraftwerke, insbesondere das in Biblis, wären weitergelaufen.
Sie hätten sich hierhin gestellt und gesagt: Hessen ist das einzige Land, das nicht in der Lage und nicht fähig ist, diesen politischen Willen durchzusetzen, auch wenn es das Risiko einer juristischen Auseinandersetzung gibt. – Liebe Leute, es war doch vorher klar, dass diese juristische Auseinandersetzung mit RWE kommen würde. RWE hatte es angekündigt. RWE hat ihr Recht wahrgenommen. Sie hat davon Gebrauch gemacht. Das kann man gut oder schlecht finden. Man kann sie jetzt aber nicht verurteilen und sagen: Sie haben ihr Recht wahrgenommen. – Das Risiko sind alle Parteien in Berlin eingegangen.
Viel mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen. Es ist unredlich, unschön und charakterlich miserabel, herzugehen und zu sagen: Jetzt soll die Ministerin zurücktreten, die den gesellschaftlichen Konsens umgesetzt hat. – Dabei wusste jeder, dass da ein Risiko besteht.
Ich war derjenige, der möglicherweise als Einziger noch gesagt hat: Da wird sich noch ein Problem ergeben. – Jetzt haben wir das Problem. Jetzt werden wir damit auch vernünftig umgehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Von den Rednern der Opposition wurde hier zwar mehrfach beschrieben, was Fracking ist – „Hydraulic Fracturing“ ist der richtige Ausdruck –, aber es wurde nicht erwähnt, wo das stattfindet. Es wurde der Eindruck vermittelt, als ob das knapp unterhalb der Erdoberfläche erfolgte und das Trinkwasser unmittelbar gefährdet wäre.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Fracking findet in 1.000 bis 5.000 m Tiefe statt: dort, wo kein Grundwasser mehr fließt und wo wir eine giftige Substanz haben, die nicht vergleichbar ist mit dem, was an Flüssigkeit hineingepumpt wird.
Das sage ich zunächst einmal, damit Sie verstehen, was dort gemacht wird. Bei dem, was obendrauf gestellt wird, handelt es sich nicht um industrielle Anlagen, die sehr viel Fläche verbrauchen, sondern es sind relativ kleine, sogar
mobile Anlagen, die auch schnell wieder abgebaut werden können.
Nachdem ich das vorausgeschickt habe, müssen wir uns einmal betrachten, wie die Situation in den USA ist, wo, wie übrigens auch in Niedersachsen, Fracking seit Jahrzehnten angewandt wird. Der Präsident sagt selbst, durch die unkonventionelle Erdgasförderung sind 600.000 neue Jobs entstanden. Die Ölimporte sind im vergangenen Jahr täglich um 1 Million Fässer verringert worden. Der Ölpreis ist seit 2008 um zwei Drittel gesunken.
Der Kohlendioxidausstoß ist durch die frackingbedingte Ausmusterung von alten Kohlekraftwerken seit 2007 um fast 10 % gesunken. Sie vergessen häufig, dass es dabei auch um die CO2-Diskussion geht. Seit 20 Jahren waren die USA nicht mehr so unabhängig von ausländischem Öl wie heute. North Dakota – dort, wo Fracking am meisten angewandt wird – ist von einem armen Präriestaat zu einem der wohlhabendsten US-Staaten geworden. Allerdings betone ich ausdrücklich, dass ich Nordhessen nicht mit North Dakota vergleichen will.
Die Zahl der Bohrungen liegt in den USA bei 40.000. Diese Zahl werden wir hier natürlich nicht erreichen.
Wie sieht die Situation in Deutschland aus? Es gibt zwei Unternehmen, die sich wesentlich an der Aufsuchung beteiligen wollen. Neben BNK, die sich bei uns im Umweltausschuss vorgestellt und einen Vortrag gehalten haben – übrigens auch über die Zusammensetzung der Frackingflüssigkeiten –, sind es in erster Linie Wintershall, ein deutsches Unternehmen, das zu BASF gehört, und ExxonMobil, die hier tätig sind.
Wintershall arbeitet damit bereits in Russland, in Argentinien und in den Niederlanden. ExxonMobil hat sechs Erkundungsbohrungen für Schiefergas fertiggestellt: Fünf davon haben in Niedersachsen stattgefunden, drei weitere sind dort geplant, und jüngst ist von Frau Kraft auch eine in NRW genehmigt worden. Darum kommt man nicht herum. Was das Kohleflözgas betrifft, so sind zwei Bohrungen in Niedersachsen und eine in NRW beantragt worden. Wir befinden uns also bereits im Aufsuchungsverfahren, und das in einem nicht gerade geringen Umfang.
Das förderbare Vorkommen wird auf 0,7 bis 2,3 Millionen m³ Erdgas geschätzt. Wir verbrauchen 84 Milliarden m³ pro Jahr. Wir können nicht mehr die Augen davor verschließen, dass die erreichbare Menge so groß ist, dass sich Fracking lohnen könnte.
Aufgrund dieser Erkenntnisse, die allen zugänglich sind, haben wir, die FDP-Fraktion, recht frühzeitig, nämlich bevor die emotionale Diskussion losging,
einen Beschluss gefasst: Wir haben gesagt, wir erachten es als notwendig, dass im Sinne eines Bekenntnisses zugunsten neuer Technologien und einer vernünftigen Ressourcenbewirtschaftung eine von Objektivität und Sachlichkeit getragene Herangehensweise vor voreiligen und unumkehrbaren Beschlüssen steht. Dabei ist zu beachten, dass die Hebung eigener Vorkommen durch alternative Fördertechnologien einen wichtigen Beitrag zur unabhängigen und sicheren Versorgung mit Rohstoffen – in Hessen beispielsweise mit Erdgas – leisten kann.
Wir haben weiter betont, dass im Rahmen einer unkonventionellen Förderung von Erdgas der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, der Schutz der Umwelt sowie der Schutz von Grund- und Oberflächenwasser gewahrt bleiben müssen. Beim Hydraulic Fracturing – kurz „Fracking“ genannt – dürfen keine umwelttoxischen Gefahren entstehen. Die FDP-Fraktion befürwortet deswegen eine hessenspezifische, unabhängige Auswertung des Gutachtens des Umweltbundesamts durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie – unser berühmtes HLUG.
Wir stellen weiterhin fest, dass das Hydraulic-FracturingFörderverfahren in Wasserschutz-, in Trinkwassergewinnungs- und in Heilquellengebieten nach wasserrechtlichen Vorgaben bereits jetzt grundsätzlich nicht genehmigungsfähig ist und dass dies auch in Zukunft so bleiben soll. Insofern wissen wir heute schon, dass der Verordnungsentwurf, den ich gleich noch einmal hervorholen werde, deklaratorische Wirkung hat.
Des Weiteren sagen wir, wenn ein Antrag auf eine Aufsuchungserlaubnis ein Verfahren nach geltendem Bergrecht darstellt: Das ist geltendes Bergrecht, und das Aufsuchungsverfahren kann nicht verboten werden. Das gesamte Genehmigungsverfahren ist nach rechtsstaatlichen Prinzipien durchzuführen. Die in der Öffentlichkeit bestehenden Ängste und Bedenken allein können keine Gründe sein, einen Antrag auf Aufsuchung abzulehnen. Vielmehr hat sich die Entscheidung nach dem jeweils neuesten Stand von Wissenschaft und Technik und den bekannten Risiken in Abwägung mit den Sicherungssystemen zu richten.
Wir sprechen uns weiterhin unabhängig von derzeit in Hessen anhängigen Verfahren dafür aus, die Umweltverträglichkeitsprüfung zukünftig als Voraussetzung für die Genehmigung eines Betriebsplanverfahrens bzw. Aufsuchungsverfahrens bei Frackingvorhaben zu verankern. Dementsprechend ist die Öffentlichkeit nach den Regeln des Umweltinformationsgesetzes frühzeitig und umfassend über die Chancen und Risiken sowie über umweltverträgliche Möglichkeiten der Gasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten zu informieren.
Wir fordern darüber hinaus den Erlass einer technischen Richtlinie, an der sich die zulässigen Maßnahmen zur unkonventionellen Gasförderung ausrichten lassen. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren sind fortlaufend und unmittelbar die neuesten Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschung zu berücksichtigen. Wir erwarten von der Erdöl- und der Erdgasförderindustrie, dass sie zukünftig Frackingflüssigkeiten mit geringer Umweltbelastung entwickeln und einsetzen.
Ziel muss die Entwicklung von Frackingflüssigkeiten ohne jede Umweltbelastung sein: das sogenannte Clean Fracking. Wir halten deshalb die Forschungsarbeit an Frackingverfahren ohne chemische Additive für unerlässlich, und wir unterstützen dies ausdrücklich.
Die FDP-Fraktion fordert die Offenlegung aller Bestandteile der eingesetzten Frackingflüssigkeiten, bis Fracking ohne chemische Additive technisch und wirtschaftlich umgesetzt werden kann. Dies haben wir im Januar 2013 gefordert, als noch keiner darüber diskutiert hat.
Unter diesen Voraussetzungen, die ich gerade beschrieben habe, wäre es unverantwortlich, nicht einmal den Versuch
zu unternehmen, zu schauen, was da unten los ist und wie ich das herausholen kann, damit Deutschland nicht davon abhängig ist, ob eine Firma Gazprom sagt: Wir drehen euch den Hahn auf oder ab.
Frau Dorn hat es richtig beschrieben. Sie haben kritisch bemerkt, CDU und FDP würden Gas geben im Hinblick auf das, was in Berlin passiert ist. Ja, wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass wir Gas geben können. Das ist auch richtig so.
Herr Gremmels rühmt sich damit, aufgrund der Anfrage der SPD-Fraktion durch Herrn Lotz Angst und Schrecken hervorgerufen zu haben.
Was Sie in Nordhessen gemacht haben, ist unverantwortlich: Ängste zu schüren,
zu unterstützen und den Leuten zu erzählen, dass beispielsweise in den USA
Leute tot wären, nur weil dort Fracking stattfindet. Was Sie da machen, ist nicht in Ordnung. Das ist ein Verwischen. Das ist Politik zum Nachteil von Deutschland, zum Nachteil von Hessen.
Schauen Sie sich an, worauf sich Herr Altmaier und Herr Rösler geeinigt haben. Sie haben anhand der bestehenden Gesetzeslage eingefügt, dass, deklaratorisch gesehen, in Wasserschutzgebieten, in Heilquellenschutzgebieten und in Trinkwassergewinnungsgebieten Fracking verboten ist.
Das ist auch richtig und vernünftig. In den Änderungen ist eingefügt worden, dass sämtliche Frackingmethoden der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und diese auch stattfinden muss. Auch das, was Frau Dorn vom Platz aus gerufen hat, muss man berücksichtigen: Fracking findet bereits bei Geothermie statt. Auch dort wird in großen Tiefen Gestein aufgesprengt, um Wärme herauszuholen.
Auch da wird diese Flüssigkeit hineingetan. Keiner von Ihnen, außer die schwarz-gelbe Regierung, hat erkannt, dass auch dafür eine Umweltverträglichkeitsprüfung vonnöten ist.
Wir haben das gemacht und nicht Grün und Rot. Also verstecken Sie sich bitte nicht dahinter, Sie seien die große umweltrettende Partei. Sie haben gar nichts getan.
Sie haben die Geothermie hochgelobt und vergessen, dass genau diese Technologie dort Anwendung findet. Das kann auch Anwendung finden, wenn die Voraussetzungen zutreffen, wie sie jetzt bundesweit festgelegt worden sind.
Ich bitte Sie darum, den Leuten nicht die Unwahrheit zu sagen, sondern klar zu sagen: Hier sind die Chancen. Die Risiken sind beherrschbar, wenn man so vorgeht, wie wir das vorgeschlagen haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was Frau Schott hier wieder geboten hat, steht unter dem Motto: Verbot, Verbot, Verbot, weil wir als Staat alles besser wissen, vorbei am Grundgesetz, vorbei am Schutz des Berufs, Art. 12, vorbei am Schutz des Eigentums, Art. 14. – Liebe Leute, so kann man Staat nicht machen, und schon gar nicht einen freiheitlichen Rechtsstaat.
Sie versuchen gerade, auf Verfassungsgrundlage bestehende gesetzliche Regelungen durch staatliche Verbote auszuhebeln, und gaukeln den Leuten vor, dass sie nicht einmal mehr eine Erkundungserlaubnis bekommen könnten. Das ist falsch, die Erkundungserlaubnis ist zu erteilen. Das hat die Ministerin eben auch bestätigt. Da kommen Sie überhaupt nicht drum herum.
Also gaukeln Sie vor, dass Sie staatlich auch eine Förderung verhindern könnten, selbst unter der Voraussetzung, dass alle Umweltverträglichkeitsprüfungen zu dem Ergebnis kommen, es sei umweltverträglich. Sie gaukeln den Leuten vor, man könne es verbieten. Das ist nicht richtig.
Es ist völlig klar: Wenn Leute viel Geld für wissenschaftliche Untersuchungen ausgeben, um zu erkunden, um Probebohrungen zu machen und um aufzusuchen, wollen diese Leute dann natürlich auch fördern. Es ist volkswirtschaftlich doch auch sinnvoll,
dass sie dann fördern und wir dieses Gas unserer Volkswirtschaft zur Verfügung stellen, zu Preisen, die nicht nur für die Industrie erreichbar sind, sondern auch für jeden einzelnen Bürger, der sich die Energiekosten später vielleicht nicht leisten kann. Darum geht es doch: Dass wir eigene Bodenschätze fördern und nicht aus fremden Ländern importieren, von denen wir nicht wissen, mit welchen Umweltverträglichkeitsprüfungen die überhaupt arbeiten. Dann bekommen wir Gas beispielsweise aus der Russischen Föderation, wo solche Umweltverträglichkeitsprüfungen überhaupt nicht erfolgen.
Dieses Gas beziehen und verbrauchen wir dann auch. Das soll besser sein, als das Gas unter hohen umwelttechnischen Auflagen in Deutschland zu fördern? Das ist doch schizophren.
Herr Al-Wazir, Sie haben eben auch schön bewiesen, dass es so ist: Sie sprachen davon, ich hätte „Green Fracking“ gesagt – wenn Ihnen dieser Begriff denn lieber ist. Tatsächlich hatte ich „Clean Fracking“ gesagt. Aber wenn Ihnen Green Fracking besser gefällt, nennen wir es eben so. Das ist nicht das Problem. Dass Sie aber schon wieder in der Lage sind, zu verkaufen, das sei vergleichbar mit einem Endlager Asse oder mit den Problematiken hinsichtlich des Salzwassers bei K+S, ist unglaublich. Das hat gar nichts miteinander zu tun.
Herr Al-Wazir, Sie haben Politik studiert, machen Politik, waren aber noch überhaupt nicht draußen in der Praxis. Das ist das Problem, das den Leuten klargemacht werden muss: Man muss wirtschaften können und es verstehen, wie volkswirtschaftliche Zusammenhänge funktionieren. Deswegen kann man Ihren Beitrag nicht ernst nehmen, Herr Al-Wazir.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst etwas Grundsätzliches: Ich glaube, es steht außer Frage, dass alle Fraktionen das Ziel verfolgen, unsere Mitgeschöpfe zu schützen. Wir sind uns auch darin einig, dass das eine elementare gesellschaftliche Aufgabe ist.
Da vorne bei den GRÜNEN sitzt auch einer. Ich glaube, das ist eine falsche Bemerkung, die da gerade gemacht wurde. Auch in der SPD-Fraktion gab es einen. All das ist miteinander vereinbar.
Zu Recht ist der Tierschutz als Staatszielbestimmung in Art. 20a Grundgesetz niedergelegt. Auch über die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Tierschutz sind wir uns alle einig; denn wir wissen, dass sich die Tiere nicht selbst Gehör verschaffen können. Also muss sich der Mensch darum kümmern. Wir streiten also nicht darüber, ob Tierschutz stattfindet, sondern darüber, wie es mit ihm effektiv weitergehen kann.
SPD und GRÜNE schlagen Regelungen vor, die mit denen in Nordrhein-Westfalen weitgehend übereinstimmen: ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen. Wir haben, wie schon festgestellt worden ist, ein solches Recht in Bremen. Bremen ist nicht gerade ein agrarisches Flächenland. Das Land Bremen ist klein; die Voraussetzungen sind dort etwas anders als bei uns.
Im Saarland sind sie mit ihrem Verbandsklagerecht immer noch nicht zu Potte gekommen. Das stand schon unter Schwarz-Grün-Gelb zur Diskussion, und jetzt wird immer noch darüber debattiert. Es ist immer noch nicht da. Bei dem dortigen Verbandsklagerecht sieht man einen etwas anderen Weg vor als den, der hier vorgeschlagen ist; denn es ist vorgesehen, dass, wenn nach dreimaliger Aufforderung die Veterinärbehörde bzw. die oberste Behörde nicht tätig wird, ein Klagerecht greift. Im Unterschied dazu kön
nen entsprechend den Vorschlägen, die gemacht werden, die Tierschutzverbände hier immer klagen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
SPD und GRÜNE erklären also, die Vereine, die ein Klagerecht haben, müssen anerkannt werden. Die GRÜNEN machen das von keinen Voraussetzungen abhängig. Das adelt eher den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Dort heißt es nämlich, die Klageberechtigten müssen eine Sachkenntnis haben, die über das Normalmaß dessen hinausgeht, was in einem durchschnittlichen Tierschutzverein vorhanden ist. Das ist, wenn man ein Verbandsklagerecht einführen will, eine vernünftige Überlegung.
Geklagt werden kann nach den Entwürfen im Wesentlichen gegen die Erlaubnis und die Genehmigung des Schächtens von Tieren sowie des Kürzens der Schnabelspitzen von Hühnern – damit diese sich nicht gegenseitig verletzen – und der Schwänze von Kälbern. Bei Tierversuchen soll es ein Klagerecht geben. Wir werden uns nachher noch einmal darüber unterhalten, an welcher Stelle wir eigentlich darüber diskutieren müssen. Ein Klagerecht gibt es auch gegen die Zucht und das Halten von Tieren beispielsweise in Zoos, in Tierheimen oder zu Erwerbszwecken.
Außerdem soll ein Klagerecht bestehen, wenn im Fall der Misshandlung von Tieren Anordnungen der zuständigen Behörde zur Wegnahme unterbleiben – auch darüber müssen wir uns unterhalten – oder zu Unrecht getroffen werden. Zu diesem Zweck sollen die anerkannten Vereine rechtzeitig informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten: immer bei der Vorbereitung von tierschutzrelevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie vor jeder Erteilung von bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für das Halten von Tieren zu Erwerbszwecken.
Das klingt – zugegeben – zunächst einmal nach einem praktikablen Ansatz und ist zweifelsohne ein hehres Ziel. Aber wir müssen uns die Folgen anschauen, die daraus entstehen könnten. Ich will sie zwar nicht überhöhen, aber zumindest einmal aufzählen.
Wir haben das Problem, dass die Biomediziner dann viel Zeit vor Gericht verbringen müssen – mehr als im Labor – und dass wir dadurch Gefahr laufen, die medizinische Forschung zu behindern. Auch wenn ich das nicht in den Vordergrund stellen will, möchte ich sagen: Das bringt, gerade weil wir in Hessen viel Forschung haben, durchaus auch einen Standortnachteil mit sich. Wir hätten zu Beginn wahrscheinlich mit einer Klagewelle zu rechnen, die die Justiz im Zweifel nicht beherrschen könnte. Da müssen wir aufpassen.
Noch eines: Dass das Verbandsklagerecht dann repressiv wirkt und keine präventive Wirkung entfaltet, versteht sich ebenfalls von selbst. Das ist die Gefahr dabei: dass wir nur Repression, aber keine Prävention haben, indem wir verhindern, dass Tiere misshandelt oder schlecht behandelt werden.
An der Stelle müssen wir die Anhörung noch einmal durchleuchten. Frau Hammann hat eben im Plenum opponiert. Es geht um die Frage, was der Deutsche Richterbund dazu gesagt hat. Der Hinweis in der Stellungnahme, dass wir in §§ 15 und 16b des Tierschutzgesetzes möglicherweise eine abschließende Regelung haben, die die Länderkompetenz für ein solches Verbandsklagerecht verbietet, ist ernst zu nehmen. Nun ist das nicht gerichtlich überprüft.
Frau Dr. Pauly-Bender, Sie können den Kopf schütteln. Aber es ist nicht überprüft, auch nicht das Bremer Gesetz. Alle anderen Initiativen, die noch laufen, sind im parlamentarischen Verfahren.
Da gibt es rechtlich noch gar nichts zu überprüfen. Deswegen muss man sich die Stellungnahme des Richterbundes sehr genau ansehen. Ich befürchte, die haben recht, dass die Regelungskompetenz nur beim Bund liegt, weil das Verbandsklagerecht grundsätzlich immer der absolute Ausnahmefall ist. Wenn wir ein Gesetz verabschieden, wo es nicht die absolute Ausnahme, sondern der Regelfall ist, dann haben wir an der Stelle ein Problem.
Ich will trotzdem fairerweise auch auf die Dinge eingehen, die Frau Hammann genannt hat. Sie hat gesagt, dass wir bei den Tierversuchen, bei der sogenannten §-15-Kommission, eine Einseitigkeit haben. Denn wenn die Kommission nicht mit einem Tierversuch einverstanden ist, gibt es für die Kommission keine Möglichkeit, gegen denjenigen vorzugehen, der die Erlaubnis trotzdem erteilt. Da scheint mir Regelungsbedarf zu sein. Denn umgekehrt ist es so: Derjenige, der einen Tierversuch abgelehnt bekommt, hat immer ein Klagerecht. Aber die Kommission, die darauf achten soll, dass die Tierversuche auch wirklich notwendig sind und ordnungsgemäß durchgeführt werden, hat kein Klagerecht.
Das kann man über ein Klagerecht oder über eine andere objektive Behörde lösen. Ich habe mich mit dem Staatssekretär schon einmal darüber unterhalten, wie man das technisch machten könnte. Es wäre durchaus denkbar, dass man darüber nachdenkt, ob das letzte Wort an der Stelle das Ministerium hat.
Zum Zweiten räume ich ein, wir brauchen eine Möglichkeit, Veterinärämter anzuweisen, einzuschreiten, wenn es objektiv notwendig ist. Da haben wir im Moment durch die Kommunalisierung, die wir zumindest teilweise wieder auflösen müssen, ein Problem. Daran arbeiten wir. Wir reden darüber, wie man das machen kann, ohne Probleme innerhalb des Verwaltungsablaufs zu bekommen.
Insgesamt steht die FDP-Fraktion einem Verbandsklagerecht in der Form wie hier vorgeschlagen nicht nur kritisch, sondern ablehnend gegenüber, während wir bei den anderen Punkten durchaus bereit wären, uns zu bewegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Während der Rede der Kollegin Lannert gab es einen Zwischenruf des verehrten Kollegen May, der ganz laut gerufen hat: „Was hat das mit Hygiene zu tun?“ Da habe ich
spontan gedacht: Ja, was hat der Antrag der GRÜNEN eigentlich mit Hygiene zu tun?
Das ist wieder typisch von den GRÜNEN – die LINKEN kommen gleich noch –, aber auch von der SPD, dass man weiß, dass der Staat das alles besser kann, dass man eine staatliche Regelung macht, aber die Folgen nicht bedenkt.
Die Folgen – das werde ich Ihnen gleich aufzeigen – wären fatal.
Wir haben also wieder die Situation, die ich immer so beschreibe: Wenn man merkt, dass man ein Gesetz weglassen kann, dann sollte man es nicht erlassen.
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage.
Die hohe Beanstandungsquote ist für Sie Anlass gewesen, über eine Hygieneampel nachzudenken. Die Beanstandungsquote betrug im Jahr 2011 36,3 % und im Jahr 2012 66,7 %. Was wurde beanstandet? Das haben Sie offensichtlich nicht ganz richtig hinterfragt. In den Gastronomiebetrieben wurden nicht etwa Hygieneprobleme entdeckt, sondern es wurde entdeckt, dass Schinken- und Käseimitate nicht nach den gesetzlichen Vorschriften richtig ausgezeichnet waren.
Das hat doch überhaupt nichts damit zu tun.
Aber mit Ihrem Antrag gaukeln Sie vor, dass durch die Kontrollen Hygienemängel festgestellt worden wären. Das ist ein ganz anderer Sachverhalt. Wer die Lebensmittel nicht richtig kennzeichnet, der bekommt ganz erheblichen Ärger, nämlich den Ärger, den der Gesetzgeber vorgesehen hat, dass, wenn er das wiederholt, er nicht nur im Internet steht, sondern sein Betrieb auch geschlossen wird. Das sind die Folgen, mit denen man zu rechnen hat.
Aufgrund Ihrer Auswertung haben Sie ein völlig falsches Instrument herangezogen. Sie fordern die Einführung basierend auf dem bisherigen Verfahren und sagen: Bei einer Negativbewertung sollen die Betriebe die Möglichkeit er
halten, sich freiwillig innerhalb von vier Wochen noch einmal überprüfen zu lassen. Sie fordern, die Ampel soll das Ergebnis der letzten drei Untersuchungen sein. Sie fordern die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zu starten bzw. sich Nordrhein-Westfalen anzuschließen.
Was wären die konkreten Folgen, wenn wir ein solches Ampelsystem verpflichtend einführen würden, basierend auf den bisherigen gesetzlichen Regelungen?
In der Tat, das sollten Sie auch sein. Sie gaukeln nämlich erstens eine Sicherheit vor, die Sie überhaupt nicht geben können. Das habe ich Ihnen eben anhand der Kontrollen schon bewiesen.
Die Betriebe mit einem grünen Gütesiegel zu belohnen, weil sie ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen, ist doch völlig überflüssig. Genauso überflüssig ist es, die Betriebe mit einem roten Gütesiegel zu bestrafen, obwohl die gesetzlichen Sanktionsmechanismen – Bußgeld bis hin zu Betriebsschließung – ausreichend Platz bieten, um die Verbraucher zu schützen. Dies wird in Hessen auch ordentlich getan.
Das System ist insgesamt ein unverhältnismäßiges Experiment, das zur Existenzgefährdung von Betrieben führen kann. Denn schon bei den geringfügigsten Beanstandungen – bei den letzten dreimal z. B. Lebensmittelkennzeichnung – müssten Sie den Brandmark Rot setzen. Das kann doch wohl nicht gemeint sein, dass ein Betrieb schon dann gebrandmarkt ist, wenn es geringfügige Beanstandungen gibt. Sie wissen, wie es ist. In der Politik ist es genauso. Man steht im Feuer, und es bleibt etwas hängen. Die Leute gehen dann nicht mehr hin.
Das kann nicht Sinn und Zweck sein, wie wir mit unseren Unternehmern, mit den Gastronomen umgehen.
Im Übrigen, die veröffentlichten Ergebnisse sind nur Momentaufnahmen einer zurückliegenden Überprüfung. Wie wollen Sie den Istzustand beschreiben? Wollen Sie sich als Gesetzgeber dem Risiko aussetzen?
Da lacht Ihnen, wie Frau Fuhrman das so schön gesagt hat, der Smiley entgegen. Sie gehen in das Restaurant und kommen tatsächlich in eine hygienisch problematische Gaststätte, die in der letzten Woche nicht kontrolliert worden ist, bei der es einen Betriebsinhaberwechsel gab oder sonst irgendetwas.
Wollen Sie dann sagen: Ich hafte als Gesetzgeber dafür, weil ich diesen Smiley drangemacht habe?
Das ist eine Folge, über die Sie nicht nachgedacht haben.
Bei gravierenden Verstößen gegen die Hygienevorschriften ist es schon im Interesse des Verbraucherschutzes erforderlich, dass eine möglichst schnelle Betriebsschließung erfolgt. Das wird in Hessen auch gemacht,
manchmal wirklich zum Leidwesen des Hotel- und Gaststättenverbandes, weil sehr schnell reagiert wird. Ich habe Berichte bekommen, zu denen man selbst schon sagt: War die Behörde nicht vielleicht ein bisschen hart? – Aber in diesen Fragen müssen die Behörden hart sein. Sie sind hart. Es wird ordentlich durchgezogen.
Mein Fazit. Die Hygieneampel bringt keinen Erkenntnisgewinn für den Kunden, was die Momentaufnahme angeht, sondern schafft zusätzliche Hürden für den Gastronomen über das Ordnungswidrigkeitenrecht hinaus. Die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten haben ausgereicht. Wir haben eine hohe Qualität in der Gastronomie in Hessen. Mit denen müssen wir uns unterhalten: Wie können wir diesen Standard sichern? – Das ist aber eine andere Frage.
Zudem sind mehrmals negativ aufgefallene Betriebe in dem sogenannten Verbraucherfenster, wie Sie richtig festgestellt haben, im Internet einsehbar. Da hat es auch schon Ärger gegeben. Darüber haben sich auch schon Gastronomen aus Wiesbaden beschwert. Sollen sie sich beschweren. Denn diejenigen, die erwischt werden, stehen zu Recht da drin.
Deswegen sagen wir nach wie vor – da sind wir sehr konstant in unserer Meinung –, dass wir nichts gegen ein freiwilliges System haben.
Jetzt lachen Sie wieder und sagen: Das können die gar nicht freiwillig, weil sie es nicht kontrollieren können. Sie fordern aber z. B. ein freiwilliges Qualitätsmerkmal im Wald, das heißt FSC, und sagen, da kann alles freiwillig laufen, solange die Naturschutzverbände ein solches Siegel herausgeben. – Ganz nebenbei.
Aber überlegen wir doch einmal, in welchem Lebensmittelbereich wir schon freiwillige Kontrollen haben. Wir haben ein sehr gutes Instrument, nämlich geprüfte Qualität aus Hessen mit der Gesellschaft MGH, die Sie alle sehr gelobt haben und die tolle Arbeit leisten. Frau Ministerin, das wäre doch vielleicht ein Anknüpfungspunkt. Man könnte mit dem Hotel- und Gaststättenverband in Kontakt treten und sagen, vielleicht könnt ihr sogar mithilfe der MGH ein ähnliches System einführen. Da sind wir offen. Da sind wir zu allen Gesprächen bereit.
Hier gilt allerdings auch wieder: privat vor Staat. Denn der Staat braucht hier kein Gesetz zu machen. Die Regelungswut ist unnötig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich mache das nur sehr kurz. Liebe Kollegin Feldmayer, was Sie wahrgenommen haben, ist nicht deckungsgleich mit dem, was ich gesagt habe. Ich habe gesagt: Das Problem ist, dass wir bei den Lebensmittelkontrollen keine Feststellungen von Hygienemängeln hatten, sondern dass wir Verletzungen von Lebensmittelkennzeichnungspflichten haben.
Das ist etwas völlig anderes als das, was Sie gesagt haben. Sie haben nämlich gerade behauptet, ich hätte gesagt, das würde nicht zur Lebensmittelkontrolle gehören. Das gehört selbstverständlich dazu; das habe ich überhaupt nicht gesagt. Deswegen versuchen Sie mit Ihrem Populismus schon wieder, indem Sie hier solche Dinge unterstellen, der Öffentlichkeit weiszumachen, dass nur das, was die GRÜNEN hier an staatlicher Verordnung beantragt haben, das allein selig Machende wäre. Wir sagen: Nein, wir brauchen eine solche gesetzliche Regelung nicht; die Leute sind schon genug gegängelt.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir uns im vorangegangenen Tagesordnungspunkt ausschließlich mit der Frage beschäftigt haben, wie man mit extrem rechts umgeht, müssen wir uns auch einmal der Frage nähern, wie wir mit der anderen, von hier aus linken, Seite umgehen.
Denn dort finden wir, insbesondere in der Reihe – von mir aus gesehen – ganz links, immer wieder Leute, die keine Freunde des Art. 14 Grundgesetz sind, also des Rechts auf Eigentum.
Ganz im Gegenteil, ich erinnere mich deutlich daran, dass die Fraktionsvorsitzende Janine Wissler unlängst heftig applaudierte, als die Sprache darauf kam, es gelte – laut Gruppierung innerhalb der Partei DIE LINKE –, das bestehende Wirtschaftssystem zu überwinden.
Es ist sehr interessant, zu fragen, was hier eigentlich überwunden werden soll. Das kann eigentlich nur die soziale Marktwirtschaft sein.
Deshalb müssen wir uns fragen: Wo will denn die Partei DIE LINKE insgesamt hin?
Ich sage: Nicht der Staat, sondern die Menschen, die in ihm leben, sollen wirtschaften. Der Staat stellt die notwendigen Spielregeln auf, um ein faires Wirtschaften aller zu ermöglichen. Der Wettbewerb sorgt dafür, dass nicht der Stärkste beherrschend werden kann – auch nicht der Staat, der in dieser Rolle immer ein totalitärer zu werden droht. Liberale Ökonomen waren die Väter der sozialen Marktwirtschaft. Darauf sind wir stolz.
Unglücklich sind die Menschen überall dort, wo die Lebensgestaltung vom Staat bestimmt wird. Deshalb muss eine Verfassung die individuellen Rechte gegen jede politische Führung vor einem unabhängigen Gericht verteidigen können, notfalls – wie es unser Grundgesetz sagt – auch mit Gewalt. Unser höchstes politisches Gut in Deutschland sind also die unumstößlichen und unveräußerlichen Grundrechte, die auch die Menschenrechte umfassen. Die europäische LINKE setzt bewusst auf Empörung. Wir Liberale setzen lieben auf Vernunft und auf Regeln für den Umgang miteinander.
Um nachhaltig zu verhindern, dass politische Kräfte dem Volk dieses hohe Gut nehmen wollen – das gilt für Rechte wie für Linke –, sollte man die soziale Marktwirtschaft in die Hessische Verfassung, besser noch in das Grundgesetz aufnehmen und der Ewigkeitsgarantie unterwerfen.
Dann brauchen wir vor Ihnen auch keine Angst zu haben. Aber so haben wir Angst vor Ihnen.
Da stellt sich auch die Frage: Wie bekämpft man so etwas? Durch Verbote? Wir haben vorhin lange darüber geredet, ob man ein NPD-Verbot aussprechen sollte. Ich habe eben darüber gesprochen, was Sie eigentlich erreichen wollen.
Da stellt sich die Frage – das ist Sinn und Zweck des Antrags der Kollegen der CDU-Fraktion –: Will eine Volkspartei wie die SPD mit einer solchen Partei zusammen regieren? Herr Schäfer-Gümbel, unser Wort gilt; das haben wir in Hessen schon bewiesen. Die Frage ist, ob Sie sich trauen, dazu eine Aussage zu machen. Dann laufen Sie nämlich Gefahr, einen Wortbruch zu begehen. Oder Sie sagen öffentlich ganz eindeutig: Mit einer Partei, die ein solches Gedankengut vertritt, regieren wir nicht. – Dann können sich die Leute ein Bild machen. Sagen Sie das aber bitte vor der Landtagswahl und auch nicht so verklausuliert, wie Sie es die ganze Zeit tun. Wir wollen eine eindeutige Aussage der Volkspartei SPD. Viele Wählerinnen und Wähler wollen wissen, ob Sie bereit sind, sich mithilfe der Partei DIE LINKE zum Ministerpräsidenten wählen zu lassen. Dann wissen wir nämlich, wes Geistes Kind Sie sind.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Lotz, einerseits haben Sie in Ihrem Vortrag der nicht kommerziellen Nutzung des Waldes das Wort geredet, auf der anderen Seite aber haben Sie gesagt: Wir können auf keinen Fall Stellen beim Forst einsparen. – Ich hoffe, Sie haben gemerkt: Das passt nicht zusammen. Denn wenn Sie den Wald nicht kommerziell nutzen, brauchen Sie auch keine Förster. Das müssten Sie dem Personal bei Hessen-Forst einmal erklären, wie Sie dieses Dilemma auflösen wollen.
Mit der Vorlage dieses Entwurfs eines Waldgesetzes ist ein einmaliger Spagat gelungen zwischen dem Schutz des Eigentums, der Rohstoffsicherung und -produktion, der Biodiversität, dem Naturschutz, der CO2-Speicher-, aber auch der Wasserspeicherfunktion sowie den Freizeitnutzern.
Am Ende des Prozesses ist dieser Spagat sauber ausgeführt worden.
Auch im Rahmen der Energiewende dürfen wir nicht vergessen, dass wir auch gegenüber den Eigentümern ein hohes Maß an Verantwortung haben. Das gilt nicht nur für den öffentlichen Teil – vertreten durch Hessen-Forst und seinen Leiter, Herrn Gerst, die das in ganz hervorragender Weise bis in alle Untergliederungen machen –, sondern unser Dank muss auch allen privaten Waldbesitzern gelten, die auch einen großen Anteil an der hessischen Holzpro
duktion haben und das Holz für den Markt produzieren. Das sind nicht nur die Großwaldbesitzer, dazu gehören auch der Gemeinschafts- und der Bauernwald.
Wir konnten mit den zuständigen Verbänden reden und den Entwurf eines Waldgesetzes schaffen, das die Produktionsbedingungen unter den hohen Anforderungen, die wir im Moment haben, tatsächlich in einem möglichst breiten Rahmen gestalten lässt.
Als Beispiel für die Herausforderungen, denen sich die Holzproduktion in Hessen gegenübersieht, nenne ich nur einmal den Bereich Nadelholz. Derzeit sind wir nicht in der Lage, den hessischen Bedarf an Nadelholz tatsächlich selbst zu decken. Hier müssen wir die Produktionsbedingungen so anpassen, dass wir unseren eigenen Holzbedarf befriedigen können.
Im Übrigen – und da gehe ich nochmals kurz auf Herrn Lotz ein – nutzt auch die kommerzielle Nutzung des Waldes dem Klima. Denn Holz ist genauso ein nachwachsender Rohstoff wie Raps oder Ähnliches. Es wächst nach, es ist ein CO2-Speicher, und es hilft auf jeden Fall dem Klima, wenn wir eine kommerzielle Holznutzung haben. Denn wir müssen den Realitäten ins Auge sehen: Auf den Bergen und Höhen unserer Mittelgebirge stände kein einziger Baum, wenn es nicht die Forstwirtschaft gäbe.
Wir müssen das Waldgesetz sowieso ändern, weil es am 31.12.2013 ausläuft. Die letzte Novellierung war 1976 – die Ministerin hat das erwähnt. Eine neue ist dringend notwendig, denn viele Rahmenbedingungen haben sich geändert.
Die wesentliche Veränderung ist zunächst einmal die Vereinfachung. Wenn aus 62 Paragrafen 33 werden, ist das bereits optisch sichtbar. Was die Betriebspläne angeht, werden erst für Besitzungen ab 100 ha Betriebspläne nötig; für kleinere Flächen müssen keine aufwendigen Betriebspläne erstellt werden. Das ist gut, insbesondere für das, was wir auch noch diskutieren müssen: für die Gemeinschaftswälder.
Die vorzuhaltenden Personalressourcen werden den Anforderungen an den technischen Fortschritt angepasst, und es werden nicht irgendwelche Stellen gestrichen. Wir haben einen technischen Fortschritt, der derart groß ist, dass wir natürlich nicht mehr die Personalstärke vor Ort im Wald brauchen, die man früher gebraucht hat. Das ist an jeder Produktionsmaschine so, an jedem Fließband. Wenn Sie diesen technischen Fortschritt nicht wollen, muss man dies benennen, und dann müssen wir wieder mit den Pferden und Leuten in den Wald.
Der Schutz des Waldes vor Waldbränden ist jetzt im Gesetzentwurf integriert. Der Klimaschutzgedanke und der Erhalt der Biodiversität sind ebenso im Gesetzestext verankert, und auch eine gesetzliche Verbindung zum Naturschutz ist hergestellt. Das Betretungsrecht wird ausgestaltet. Diese Diskussion ist natürlich der große Spagat zwischen dem Recht des Eigentümers, dem Schutz des Eigentums – wofür der Staat genauso verantwortlich ist –, und der Sozialpflichtigkeit des Eigentums, nämlich dass der Wald von den Freizeitnutzern genutzt werden kann. Da möchte ich mich auch bei allen Freizeitnutzerverbänden bedanken. Wir hatten ein ganz konstruktives Gespräch, das
dann auch in den runden Tisch mündete. Dort haben wir die Dinge geregelt, die regelungsbedürftig waren – nämlich der Naturschutz, dass die Tiere im Wald ihre Rechte erhalten, genauso die Nutzer der Natur, ob das die Mountainbiker, die Reiter oder die Wanderer sind, die Jäger und alle kommen zu ihrem Recht, und wir erreichen ein ausgeglichenes Maß an Nutzung und Unbelassenheit des Waldes.
Wir haben den Landesforstausschuss verkleinern können. Wir werden ihn aber – darüber werden wir uns sicherlich in der Anhörung unterhalten –mit gewissen Aufgaben betrauen. Das war vorher nicht in einem Aufgabenkatalog vorhanden. Wir haben das spezifiziert, sodass dem Landesforstausschuss jetzt Dinge vorgelegt werden können, die vorher an ihm vorbeigegangen sind. Damit macht der Landesforstausschuss als Gremium auch wieder einen richtigen Sinn.
Die formaljuristischen Anpassungen an das Bundeswaldgesetz möchte ich hier nicht erwähnen. Das langweilt sicherlich nur.
Wir müssen uns insgesamt klar sein, dass wir, was insbesondere die privaten Waldbesitzer angeht, sicherlich in diesem Gesetz die größten Eingriffe in das private Eigentum haben, wenn man die Eigentumsformen insgesamt vergleicht. Da muss man auch einen hohen Respekt davor haben, dass die Waldbesitzer bereit waren, sich mit uns an einen Tisch zu setzen und Lösungen zu finden, die allen helfen.
Insofern können wir die Neuregelungen in dem Waldgesetz als eine gelungene Liberalisierung der Vorschriften im Wald ansehen und sind froh, dass wir ein Gesetz vorgelegt haben, das sicherlich an der einen oder anderen Stelle in der Anhörung diskutiert werden wird; aber insgesamt findet dieses Gesetz die Zustimmung der Koalition. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte entsprechend der Reihenfolge anfangen. Herr Gremmels, Sie haben die Ausführungen für die SPD-Fraktion gemacht und von der Konzeptionslosigkeit der Umweltministerin gesprochen.
Ein bisschen peinlich ist Ihnen das wohl schon. Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegt kein einziger Änderungsantrag von Ihnen vor. Das gilt genauso für den Einzelplan 09. Da reden Sie von Konzeptionslosigkeit.
Wo sind sie denn? Geben sie uns die doch einmal. Wir haben sie jedenfalls nicht. – Wir haben Ihre vollmundige Ankündigung, dass Sie die Förderung der Trink- und Abwasseranlagen um 5 Millionen € erhöhen wollen. Wir haben Ihre großartige Ankündigung, dass Sie im Verbraucher- und Tierschutz 300.000 € mehr ausgeben wollen. Dabei sagen Sie aber nicht, ob Sie im Verbraucherschutz mehr ausgeben wollen oder ob das halbe-halbe sein soll. Dazu gibt es überhaupt nichts.
Sie haben das Energiekonjunkturgesetz genannt. Dessen Inhalte kennen wir kaum. Sie wollen dafür 40 Millionen € einstellen. Sie haben gesagt, Sie bräuchten Maßnahmen aus einem Zukunftsfonds mit 20 Millionen €, der auch nicht näher beschrieben ist.
Wenn man einen Strich darunter macht, dann wollen Sie im Einzelplan 09 65,3 Millionen € Mehrausgaben – ohne einen Gegenfinanzierungsvorschlag.
Das ist aber ganz toll, wie Sie mit den Steuergeldern umgehen und wie Sie meinen, wie man einen Haushalt aufstellen kann. Gott sei Dank haben Sie nicht die Mehrheit. Es ist eine Katastrophe, was Sie hier vorgeschlagen haben.
Sie sagen an keiner Stelle, wie Sie es bezahlen wollen. Nur an einer einzigen Stelle – da haben Sie wohl gemerkt, wir brauchen ein paar Mehreinnahmen – kommt der typische Reflex von Links und SPD, da sind Sie relativ gleich: Sie führen den Wasserpfennig wieder ein oder den Wassercent, oder wie auch immer Sie das nennen wollen. Damit wollen Sie 80 Millionen € in die Kasse spülen, und dabei wollen Sie wieder insbesondere die sozial schwachen Menschen mit einem höheren Wasserpreis belasten, um Ihre Spielwiesen zu finanzieren.