Genehmigung eines Schulversuchs „variiert“ werden müssen, weil dieses lediglich dreizügig eingerichtet sei und insoweit nicht die Kriterien für den Schulversuch erfüllt habe, erteilte die Kammer eine klare Absage. Aus Gleichbehandlungsgründen ergebe sich kein Erfordernis, für das Überwald-Gymnasium eine besondere Regelung nur deshalb zu schaffen, weil bestimmte Kriterien für die Zulassung zu einem Schulversuch nicht erfüllt seien.
Das Überwald-Gymnasium in Wald-Michelbach hat sich klar gegen den Schulversuch mit dem Splittingmodell ausgesprochen. Damit sind die Gründe, die unserer Gesetzesinitiative zugrunde liegen, klar und eindeutig.
Damit Sie wissen, wie es an der Schule aussieht: Ich habe hier das Protokoll des „Treffens bezüglich Bündnisarbeit zur Volksinitiative G 9“ vom 22. April 2013. Teilgenommen haben unter anderem die Kollegin Barbara Cárdenas und Martin Rabanus, wissenschaftlicher Mitarbeiter der SPD-Fraktion. In dem Protokoll steht:
… erläutert, dass an der Schule enormer Druck seit Einreichen der Klage gegen das Land Hessen entstanden ist. Auf der Schulkonferenz wurde die vertretende Rechtsanwältin ausgeladen. Dort wurde auch einstimmig gegen einen Antrag … auf Schulversuch gestimmt. Es findet Mobbing an der Schule … statt.
Das ist nicht mein Protokoll, sondern das Protokoll einer Sitzung, an der die Kollegin Cárdenas und Herr Rabanus teilgenommen haben. Das ist die Situation an diesem Gymnasium. Das ist die Situation, die Sie mit Ihrer Politik herbeigeführt haben.
Wie Sie agieren, will ich Ihnen anhand des Protokolls nochmals deutlich machen. Das ist dann meine letzte Bemerkung. Sie bereiten ein Volksbegehren vor, das in dem Protokoll „Volksinitiative“ genannt wird. Hier steht:
Aufgabenverteilung und weitere Absprachen: SPD wird Gesetzentwurf zeitnah, möglichst bis Ende dieser Woche, ausformulieren und ohne Parteibezug zur Verfügung stellen.
(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Sie wird jetzt den Gesetzentwurf von der SPD und den LINKEN vorstellen! – Gegenruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD): Was ist das Problem? Sind Gesetzentwürfe verboten?)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schork, ich weiß nicht, woher Sie dieses Protokoll bekommen haben. Es würde mich sehr interessieren.
Sie werden zu gegebener Zeit von dieser möglichen Volksinitiative erfahren. Dazu werde ich jetzt nichts weiter ausführen. Nur eine Anmerkung: Mobbing hat an dieser Schule stattgefunden, aber nicht gegenüber G-8-Leuten, sondern gegenüber G-9-Leuten. Das muss hier festgehalten werden.
Ich will einen anderen Punkt darstellen. Über 30.000 Unterschriften haben den Petitionsausschuss – und damit auch Sie und die Landesregierung – erreicht. Hat das bei Ihnen zu einem Umdenken geführt? – Nein. 30.000 Voten von Eltern, von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern haben Sie einfach beiseitegewischt. Man hat in vielen Briefen und Gesprächen Tausende Lebens- und Leidensgeschichten dargestellt und an Sie appelliert. Man hat Ihnen Brücken gebaut. Man hat ganz bewusst versucht, Parteipolitisches außen vor zu lassen. Viele Tausend Menschen haben Sie mit Ihrem Verhalten, Ihrer Ignoranz und Sturheit enttäuscht und vor den Kopf gestoßen. Sie haben sie brüskiert, aber „die Hoffnung stirbt zuletzt“, wie inzwischen das Mantra der Eltern lautet. Deshalb haben wir noch einmal einen Antrag formuliert, dem Sie sich anschließen könnten, wenn Sie doch noch politische Einsicht zeigen würden.
Es ist inzwischen doch so: Nicht nur einzelne Eltern und ihre Kinder wollen aus G 8 aussteigen, auch Schulen wollen mit allen ihren Klassen auf eigene Verantwortung und mit eigenen Ressourcen sofort und dauerhaft zu G 9 zurückkehren. Diese Schulen wollen sich aber nicht auf Jahre auf ein paralleles Angebot festlegen lassen. Herr Schork, das ist doch völlig klar.
Alle Umfragen belegen, dass sich inzwischen zwischen 70 und 90 % der Eltern eine Rückkehr zu G 9 für ihre Kinder wünschen. Der Elternwille wurde von Ihnen zuerst geleugnet und dann unter dem Versprechen der Wahlfreiheit abgetan.
Wir wissen aber, dass die versprochene Wahlfreiheit eine Farce ist. Ganze Städte bieten trotz des Wunsches von 90 % der Eltern keine G-9-Beschulung an den Gymnasien an. Daher frage ich Sie: Wenn Schulen von sich aus erklären, dass sie eine Rückkehr zu G 9 bewerkstelligen können, auch für 5. und 6. Klassen, und dies von den Eltern gewollt ist, warum wird diesen Schulen untersagt, zum Wohle ihrer Schülerschaft zu handeln? Herr Döweling, ich bin sicher, wenn der politische Wille da gewesen wäre, hätten Sie einen Weg gefunden. Herr Wagner hat dazu schon das Richtige gesagt.
Ihre Weigerung, den laufenden 5. und 6. Klassen an den Gymnasien die Rückkehr zu G 9 zu ermöglichen, hat sogar dazu geführt, dass sich einzelne Abgeordnete Ihrer Koalition in ihren Wahlkreisen zu G 9 bekannt haben, das allerdings im Landtag nicht couragiert umsetzen.
Sie von der CDU und der FDP haben sich in eine Ecke manövriert – in die wir und auch die Eltern Sie nicht gestellt haben –, aus der Sie wohl aus eigener Kraft und vielleicht sogar mit unserer Unterstützung nicht mehr herauskommen können und wollen. Sie sehen sich anscheinend gezwungen, an einem Kurs festzuhalten, der Sie viel Vertrauen und letztlich auch viele Wählerstimmen kosten wird. Ich denke nicht, dass mir Letzteres leidtut, aber ich weiß, dass es mir um die vielen Kinder, Jugendlichen und Eltern leidtut, die jetzt weiter bangen müssen, ob und wie es gelingen kann, zu G 9 zurückzukehren. Darüber machen auch wir in der Opposition uns Gedanken.
Daher haben wir einen Dringlichen Antrag eingebracht. Wir geben Ihnen damit eine letzte Chance, noch einmal nachzudenken und vielleicht noch nachzusteuern. Wir meinen: G 8 gehört abgeschafft, sofort und hessenweit. Schülerinnen und Schüler brauchen Zeit, sich zu entwickeln. Schule darf nicht krank machen. Lernen darf nicht zur finanziellen und zur seelischen Last werden. Die Einzigen, denen G 8 wirklich etwas gebracht hat, sind die unzähligen Nachhilfeinstitute, die seit der Einführung boomen – und den Bildungsauftrag für viel Geld erfüllen, den die Schulen selbst nicht mehr erfüllen können.
Hören Sie also auf, auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen herumzuexperimentieren. Nehmen Sie den Elternwillen ernst. Hören Sie auf, Versprechen in das Land hinauszuposaunen, von denen Sie selbst wissen, dass Sie sie nicht halten können.
Ich fordere Sie also auf, einen überparteilichen Blick zu entwickeln und konsequent das anzuerkennen, was sich inzwischen parteiübergreifend im Land immer mehr als Überzeugung durchsetzt: G 8 braucht keiner, G 8 will kaum einer, und G 8 tut niemandem gut. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Versuch, Kindern den Weg zum Abitur von bisher 13 auf zwölf Schuljahre zu verkürzen, war gut gemeint. In der Praxis haben sich jedoch Nebenwirkungen gezeigt, die offensichtlich nicht gewollt waren.
Vielleicht ist es versäumt worden, parallel zur Verkürzung der Schulzeit die Stoffpläne zu entrümpeln. Die Konzentration der Verkürzung auf die Mittelstufe hat die Probleme jedoch verschärft. Für die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet die Verkürzung der Mittelstufe in erster Linie eine Menge Stress und erhebliche Einbußen an Lebensqualität.
Die Einführung der Möglichkeit, zwischen G 8 und G 9 zu wählen, war ein Schritt in die richtige Richtung. Aber er war unvollständig. Die aktuellen Jahrgänge der Klassen 5 und 6 haben diese Wahlmöglichkeit in vielen Fällen nicht. Begründet wird dies im Wesentlichen mit dem Bestandsschutz für diejenigen, die sich auch beim Vorhandensein einer Wahlmöglichkeit für G 8 entschieden hätten.
Viele Elterninitiativen haben schlüssig dargelegt, wie man das Problem lösen kann: durch Parallelangebote in Kleingruppen, wenn es keine vollständigen G-8-Klassen geben kann. Das bedeutet Mehraufwand, klar, aber der ist dem Land zumutbar, gewissermaßen als eine Art Schadenersatzleistung für die nicht vollständig durchdachte durchgängige Einführung von G 8, die seinerzeit für alle verbindlich war.
Ich möchte eine Wahlmöglichkeit für alle Betroffenen, auch für die jetzt ausgeschlossenen Jahrgänge. Für die Zukunft sollte es aus meiner Sicht und aus Sicht der Alternative für Deutschland eine Wahlmöglichkeit an jedem Ort geben. Dort, wo die Schülerzahlen ein paralleles Angebot von G 8 und G 9 nicht ermöglichen, sollte in jedem Fall G 9 angeboten werden.
Es hat sich gezeigt, dass G 8 für eine Minderheit der Schüler der geeignete Weg zum Abitur ist. Für die anderen war der Preis für den Vorteil, ein Jahr früher zum Abitur zu kommen, zu hoch. Für diejenigen, die auf dem Weg dorthin eine Klasse wiederholen müssen, weil G 8 für sie nicht geeignet ist, entfällt sogar dieser Vorteil. Wir sollten daher vermeiden, dass Schüler von der Erfahrung „Schule gleich Stress“ geprägt werden. Die Schüler müssen zwar angemessen gefordert werden – das ist richtig –, aber Überforderung über einen langen Zeitraum ist ein Irrweg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die größtmögliche Freiheit für unsere Schulen und selbstständige Schulen sind das Ziel dieser Landesregierung. Die Wahlmöglichkeit zwischen G 8 und G 9, also der fünfjährigen oder der sechsjährigen Organisationsform der Mittelstufe, auch an hessischen Gymnasien, ist ein weiterer Schritt, um eine noch größere Vielfalt und noch mehr Wahlfreiheit in diesem Land zu ermöglichen.
Anders als hier zum wiederholten Male darzustellen versucht wurde, stellte die organisatorische Umsetzung dieser Wahlfreiheit eine Frage dar, die nicht nur in diesem Parlament, sondern auch bei der Vorbereitung der entsprechenden Gesetzentwürfe intensiv diskutiert wurde. Ich habe schon an mehreren Stellen ausgeführt, dass ich persönlich zunächst davon ausging, dass man auch laufende Jahrgänge mit wechseln lassen könnte.
Wir haben aber in die Diskussion über die Ausstattung ganz bewusst Schulpraktiker – Lehrkräfte und Schulleitungen – einbezogen, insbesondere solche, die in Schulen ge
arbeitet haben, als es um die Umstellung von G 9 auf G 8 ging: sowohl im Hinblick auf die Turboklassen, die damals eingerichtet wurden, und die Gymnasien, die damals umgestellt wurden, als auch im Hinblick auf Schulen, die seinerzeit als kooperative Gesamtschulen die Umstellung von G 8 auf G 9 mitgemacht haben.
Die eindringliche Darstellung dieser Praktiker und auch die eindringlichen Darstellungen der Eltern von Kindern aus den damaligen Jahrgängen haben uns veranlasst, zu sagen, es gibt keinen insgesamt wirksamen, nützlichen Schutz für Kinder und damit auch für deren Eltern, die weiterhin ihr Recht – bislang haben alle Gerichte einen solchen Vertrauensschutz bestätigt –, bei G 8 zu bleiben, in Anspruch nehmen wollen, ohne dabei vor Ort, d. h. in der Schule, in der Klasse und auf dem Pausenhof, unter Druck gesetzt zu werden.
Ich finde, gerade die heutige Diskussion hat gezeigt, dass diese Drucksituationen nicht nur aufgrund der Debatten vor Ort entstehen, sondern dass es leider auch interessierte politische Kräfte – Fraktionen und Parteien – gibt, die aus politisch motivierten Gründen diesen Druck vor Ort noch schüren und dabei diese Eltern einem unglaublichen Druck aussetzen.