das haben Sie, davon habe ich aber nichts gemerkt –, sehen Sie, dass die Regelungen, die wir getroffen haben, und der gewährte Vertrauensschutz für die 5. und 6. Klassen absolut rechtmäßig sind.
Diese Rechtsauffassung ist felsenfest. In der Begründung wird sogar noch ein Schritt weitergegangen. Dort wird nämlich ausgeführt, dass, wenn wir es nicht getan hätten und beispielsweise bei kooperativen Gesamtschulen diese Regelung nicht angeglichen hätten, eventuell eine Ungleichbehandlung entstanden wäre. Wir haben aber die Regelungen für kooperative Gesamtschulen und für Gymnasien angeglichen,
indem wir gesagt haben, aufsteigend ab den 5. Klassen kann ab diesem Schuljahr wieder zum Bildungsgang G 9 gewechselt werden. Diese Auffassung wurde vollumfänglich bestätigt. Ich kann nur sagen: Hier wurde sauber und ordentlich gearbeitet. Das ist auch gut so.
Es ist ja nicht so, wie Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken, dass man überhaupt keine Möglichkeiten für die 5. und 6. Klassen gehabt hätte. Alle Schulen in Hessen hatten die Möglichkeit, sich an dem Schulversuch zu beteiligen. Elf Schulen haben das getan und werden zum kommenden Schuljahr starten. Es ist noch eine weitere Tranche geplant. Zum nächsten Schuljahr wird dies auch weiterhin möglich sein, genau wie auch der Wechsel zu G 9 aufsteigend ab den 5. Klassen. Da muss ich dann doch fragen: Warum haben diese Schulen es nicht gemacht?
Die Entscheidung liegt eindeutig bei der Schulkonferenz. Dort sind Vertreter der Schülerschaft, der Lehrerschaft und
der Elternschaft eingebunden. Wenn diese Schule das nicht so entschieden hat, nehmen wir das zur Kenntnis. Dafür wird es gute pädagogische und organisatorische Gründe vor Ort gegeben haben. Man muss aber klar sagen: Allen Schulen stand diese Möglichkeit offen. Dann wäre in diesem Fall auch der Wechsel in den 5. und 6. Klassen möglich gewesen. – Das muss man schlicht und ergreifend zur Kenntnis nehmen. Das ist Rechtslage in Hessen.
Da nutzen jetzt auch kein Lamentieren und keine Wünsche nach weiteren Schulversuchen und obskuren Modellen. Man muss ein Stück weit geradlinig bleiben. Es gab die Möglichkeit, es wird sie weiter geben. Das Gericht hat uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt.
Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen. Deswegen rufe ich Ihnen zu: Lassen Sie jetzt den Wahlkampf auf dem Rücken der betroffenen Eltern und Schüler sein.
Hören Sie bitte auf, diesen Popanz hier weiter aufzublähen. Wir fühlen uns bestätigt, und wir werden auf diesem Weg fortschreiten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was Herr Kollege Döweling eben vorgetragen hat, ist wirklich abenteuerlich.
Sie sagen, die Rückkehr zu G 9 sei für die jetzigen 5. und 6. Klassen nicht möglich, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Herr Kollege Döweling, wer hat denn Ende letzten Jahres diese Rechtsgrundlage abgeschafft? – Das war doch die schwarz-gelbe Mehrheit in diesem Haus.
Führen Sie die Eltern in unserem Land nicht hinter die Fichte. Sie haben Ende letzten Jahres entschieden, dass es diese Rückkehrmöglichkeit nicht mehr geben soll. Meine Damen und Herren, verstecken Sie sich nicht hinter Gesetzen, die Sie selbst geschaffen haben.
Wenn Sie dieses Gesetz nicht geändert hätten, dann wäre die Rückkehr der jetzigen 5. und 6. Klassen möglich, so, wie das bei den kooperativen Gesamtschulen auch möglich war. Jetzt sagen Sie, das wollten sie aber nicht mehr. Herr Kollege Döweling, dann sind wir aber in der Frage dessen, was man politisch will, und nicht mehr in der Frage dessen, was rechtlich möglich ist.
Sie sagten, Sie wollten diese Rückkehrmöglichkeit nicht mehr, weil es angeblich zu erheblichen Konflikten in der Elternschaft gekommen sei. Herr Döweling, jetzt frage ich Sie: Wo ist der erhebliche Konflikt in der Elternschaft, wenn 100 % der Elternschaft an einigen Schulen erklären, sie wollten zu G 9 zurückkehren? Wo ist der unauflösbare Konflikt in der Elternschaft?
An anderen Schulen gibt es Eltern, die sich weiterhin G 8 wünschen. Das gestehe ich Ihnen ohne Frage zu. Aber ist das, was Sie jetzt gemacht haben, konfliktfrei? Finden Sie es konfliktfrei, wenn 30.000 Bürgerinnen und Bürger eine Petition einreichen und sagen, sie wollen diese Rückkehrmöglichkeit für ihre Kinder? Welcher Konflikt wäre denn eher auszuhalten, derjenige, bei dem man im Gespräch mit den Eltern individuelle Lösungen sucht, oder der Weg, den Sie beschritten haben, indem Sie sagen, Ihnen seien die Meinungen von 30.000 Eltern schlicht wurscht? Was ist der konfliktfreiere Weg?
Keines der hier vorgetragenen Argumente ist stichhaltig. Ich wiederhole: Wir hatten bis Ende letzten Jahres eine Gesetzeslage, die die Rückkehr ermöglicht hätte. Die haben Sie abgeschafft. Wir haben die Situation, dass an einigen Schulen 100 % der Elternschaft zurückehren wollen. Hier gibt es keinen Konflikt, das könnten Sie ermöglichen.
Wir haben an anderen Schulen die schwierige Situation, dass einige Eltern G 9 und andere Eltern G 8 wollen. Mit den Eltern muss man reden und individuelle Lösungen suchen, auch über einen Schulversuch. Auch das hatten wir Ende letzten Jahres vorgeschlagen, Sie haben es abgelehnt. Tun Sie nicht so, als ob es nicht möglich gewesen wäre.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Norbert Schmitt (SPD): Wo ist eigentlich der Herr Ministerpräsident? – Gegenruf des Ministers Jörg-Uwe Hahn: Wo ist eigentlich Herr Schäfer-Gümbel?)
Sie zeigen mit Ihrem Verhalten, dass Sie die Wahlfreiheit zwischen G 8 und G 9 nie wirklich gewollt haben. Für Sie ist diese Wahlfreiheit ein taktisches Manöver, mit dem Sie sich über die Wahlen retten wollen. Sie haben es aber nie wirklich ernst gemeint. Das haben Sie letzte Woche und gestern mit dem Verhalten zu dieser Petition von über 30.000 Bürgerinnen und Bürgern gezeigt.
Deswegen fordere ich Sie noch einmal auf: Verstecken Sie sich nicht hinter Gesetzen, die Sie selbst geschaffen haben. Verstecken Sie sich nicht hinter Konflikten an Schulen, die es teilweise gar nicht gibt. Verstecken Sie sich nicht hinter Ihrer eigenen Faulheit. Dort, wo es Konflikte gibt, sollten Sie sie im Interesse der Eltern und Schüler lösen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wagner, es ist in der Tat so, dass wir die Gesetzeslage geschaffen haben.
Wir haben diese Gesetzeslage geschaffen, weil der Verwaltungsgerichtshof in Kassel im Jahr 2009 ein Urteil gefällt und zu gewissen Dingen Stellung genommen hat.
Das, was wir zur Grundlage unseres Gesetzes gemacht haben, wurde am 14. Mai durch das Verwaltungsgericht Darmstadt ausdrücklich bestätigt. Es ist bezeichnend, dass Sie darauf nicht eingehen, weil es Ihnen nicht passt.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Norbert Schmitt (SPD): Auf der vorhandenen Gesetzeslage! Was ist das für eine Argumentation?)
Das VG Darmstadt bestätigt die Gründe, die wir für die Schaffung dieser Gesetzeslage herangezogen haben.
In der Begründung führt das Verwaltungsgericht Darmstadt aus, nach der in einem Eilverfahren allein möglichen „summarischen Prüfung“ der Sach- und Rechtslage ergebe sich ein entsprechender Anspruch des Antragstellers weder aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes noch aus dem Gebot der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz oder dem Mitbestimmungsrecht seiner Eltern. …
Die vom Land Hessen vorgetragene Begründung, die Regelung solle Schülerinnen und Schülern der laufenden Jahrgänge 5 einen Vertrauensschutz dergestalt einräumen, dass ihre Entscheidung für die 5-jährige Organisation der Mittelstufe nicht wieder rückgängig gemacht werden soll, unterliege jedenfalls keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Wenn im Einzelfall, wie offenbar in der Klasse des Antragsstellers, ein solcher Vertrauensschutz nicht nötig sei, weil vorgetragen wurde, die Eltern aller Schülerinnen und Schüler hätten ihr Einverständnis mit einer Rückkehr zu „G 9“ erteilt, könne dies nichts an der Verbindlichkeit der gesetzlichen Regelung ändern.