Herr Merz, Sie versuchen immer, die Leute mit Zahlen zu verwirren. Ich versuche, es noch einmal ganz klar und deutlich zu machen. Was ich sage, können Sie nachlesen. Der Einzelplan des Sozialministeriums ist um 30 % erhöht worden. Fast die gesamte Erhöhung fließt in die Kinderbetreuung und den Ausbau der U-3-Plätze. Damit haben wir den richtigen Schwerpunkt gesetzt. Er ist zukunftsweisend. Das ist eine gute Entscheidung. Von diesem Geld werden künftig 117,5 Millionen € durch das Kinderförderungsgesetz verteilt, um die Qualität in Kindertagesstätten zu stär
Diese Zahlen sind sehr abstrakt. Ich will es an einem Beispiel deutlich machen. Zum Beispiel die Stadt Wetzlar wird durch das Kinderförderungsgesetz künftig 750.000 € mehr bekommen.
Das sind 35 % mehr Geld für die Kinderbetreuung in der Stadt. Das ist eine richtige Entscheidung. Dass das kritisiert wird, kann ich wirklich nicht nachvollziehen.
Ich habe mir die Debatten heute angehört. Wir haben an drei zentralen Punkten nachgebessert. Das ist zum einen die 20-%-Regelung, zum anderen eine Klarstellung im Hinblick auf die maximale Krippengruppengröße von zwölf Kindern. Das war eigentlich das, was wir sowieso im Sinn hatten. Das haben wir jetzt im Gesetz konkretisiert. Außerdem haben wir noch im Hinblick auf den Betreuungsmittelwert eine Nachbesserung in das Gesetz aufgenommen.
Von daher ist von uns die Anhörung klug ausgewertet worden. Wir haben an zentralen Punkten konkretisiert und eine kleine Nachbesserung vorgenommen. Ich glaube, jetzt werden auch die meisten Eltern und Betroffenen sehr zufrieden mit dem Gesetz sein. Wir werden es nach zwei Jahren evaluieren. Dann wird jeder sehen, dass dieses Gesetz hervorragende Auswirkungen für Hessen hat und dass es die Qualität in Kindertageseinrichtungen deutlich verbessert hat.
Ich bin immer wieder überrascht über die Vorträge von Herrn Merz. Man könnte fast meinen, Sie wären einzig und allein Trägerlobbyist und Ihnen wären die Interessen der Eltern und der Kinder, die betreut werden, völlig egal.
Dieses Gesetz, das wir beschließen werden, wird dafür sorgen, dass dem Land Hessen im Gegensatz zu früher jedes Kind in Hessen gleich viel wert ist, dass jedes Kind in Hessen gleich wertgeschätzt wird. Wir machen keine Unterschiede mehr, sondern jedes Kind bekommt in Hessen die gleiche Förderung. Die ist höher als früher.
Der zweite wichtige Schwerpunkt für uns ist die Frage: Wie können die Kindertagesstätten in Brennpunkten gut arbeiten, wie können die Kinder dort gut auf die Schule vorbereitet werden, können die großen Probleme, die sie haben, gut aufgefangen werden? Dort haben wir einen massiven Förderschwerpunkt gesetzt. Die Gelder haben wir an dieser Stelle vervierfacht. Das ist eine entscheidende zukunftsweisende Leistung dieses Gesetzes. Dies wird sich hervorragend auswirken und den Schulen zugutekommen. Ich bin sehr stolz darauf, dass das im Jahr 2014 endlich umgesetzt wird.
Herr Bocklet, ich finde es immer schön, dass Sie hier nichts zu der Struktur des Gesetzes sagen, weil die Stadt Frankfurt, wo Sie Verantwortung tragen, die kindbezogene Förderung umsetzt.
Da sind Sie dafür. Sonst rennen Sie durch Hessen und diskreditieren dieses Gesetz, dessen zentrale Überlegung es ist, künftig das Kind und nicht mehr das Gebäude in den Mittelpunkt zu stellen, künftig den Menschen, die Familie, ins Zentrum zu stellen und nicht den Träger und dessen Interessen. Das ist die entscheidende Botschaft des Gesetzes.
Herr Bocklet, ich kann Sie und Ihre Voraussagen langsam nicht mehr hören. Sie haben sich mit Ihren Voraussagen immer getäuscht. Bei den U-3-Plätzen werden Sie sich auch täuschen. Wir werden unsere Ziele erreichen. Herr Bocklet, Sie haben bei ganz vielen Themen den Zeigefinger erhoben und immer ganz genau Bescheid gewusst. Aber am Ende irren Sie sich.
Ich bin gespannt, ob Sie, wenn Sie sich an der Stelle geirrt haben, jemals die Größe haben, sich an dieser Stelle für Ihre ewig falschen Urteile und für Ihre Fehler, die Sie machen, zu entschuldigen.
Darum kann ich Ihnen nur sagen: Wenn wir diese Ziele erreichen – ich bin überzeugt davon, dass wir sie erreichen werden –, dann erwarte ich von Ihnen,
dass Sie sagen: Es tut mir leid, ich habe den Mund zu voll genommen, wie meistens. Darum werde ich mich an dieser Stelle bei dem Minister, bei der Landesregierung und bei den anderen Abgeordneten entschuldigen und sagen: „Sie machen gute Arbeit, vielen Dank, Sie haben Ihre Ziele erreicht.“
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist keine dunkle Stunde, sondern für die Kinder in unserem Land ist dies eine gute Stunde, wenn heute dieses Gesetz mit Mehrheit im Hessischen Landtag verabschiedet wird.
Denn durch das neue Hessische Kinderförderungsgesetz wird erstmals hessenweit eine einheitliche Fördersystema
tik auf den Weg gebracht. Es stärkt darüber hinaus die Betreuungsqualität. Es berücksichtigt besondere Bedürfnisse, und es stellt schlicht und einfach mehr Landesgeld für die hessischen Kindertagesstätten und Kommunen zur Verfügung.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Und zwar riesig viel mehr Landesgeld!)
Wenn im Haushaltsjahr 2013 für die frühkindliche Bildung 355 Millionen € im Landeshaushalt zur Verfügung stehen und ab dem nächsten Jahr durchschnittlich 425 Millionen €, dann bedarf es schon einer besonderen Rechenkunst,
zu sagen: Es gibt nicht mehr Geld. – Das kann nur der Opposition einfallen, niemand anderem, um das sehr deutlich zu sagen.
Deshalb will ich an dieser Stelle auf ein paar Punkte eingehen, die in der Diskussion immer eine Rolle gespielt haben. Mit großem Interesse habe ich die Zwischenrufe des Abg. Bocklet zur Kenntnis genommen, als es um die Berücksichtigung der Kultur im japanischen Kindergarten in Frankfurt bezüglich des Mittagessens gegangen ist. Sollen denn die Kinder dort auf ein Mittagessen verzichten? Muss ich rückschließen, dass ich auf kulturelle Bedürfnisse in Kindertagesstätten keine Rücksicht mehr nehmen soll?
Soll ich sie anweisen und ihnen sagen, dass bei der Mittagsversorgung im Hinblick auf unterschiedliche kulturelle Gruppierungen in den Kindertagesstätten keine Rücksichten mehr genommen werden können? Oder ist das nur eine Ausnahmeregelung für die Japaner, die Herr Bocklet anspricht? Die Mittagsversorgung in Kindertagesstätten ist im Gegensatz zu Ihrer Auffassung grundsätzlich in keinem anderen Bundesland geregelt, bei uns, außer in der Förderung, auch nicht, sondern sie gehört schlicht und einfach zum Standard.
Zweiter Punkt. Ich finde, das heuchlerische Verhalten der Opposition kommt insbesondere dann zum Ausdruck, wenn es um die Frage geht, wie Fachkräfte zur Mitarbeit in hessischen Kindertagesstätten eingesetzt werden. Ich finde es ausgesprochen mutig und auch richtig, dass die Koalitionsfraktionen an dieser Stelle die Ängste und die Proteste von Erzieherinnen und Erziehern sowie von Eltern aufgenommen haben und den Passus bezüglich der Fachkräfte zur Mitarbeit aus dem hessischen Gesetzentwurf gestrichen haben. Ich will an dieser Stelle sagen, dass dem Landtag von Baden-Württemberg hierzu ein Gesetzentwurf vorgelegt worden ist.
Ich wollte nur sagen: Das ist eine grün-rote Landesregierung, und der Gesetzentwurf ist nicht schon vor einiger Zeit eingebracht worden, sondern er ist ein aktueller Gesetzentwurf. Ich zitiere aus der Begründung:
… der Fachkräftekatalog [soll] durch weitere pädagogische Studienabschlüsse und Ausbildungen ergänzt werden, da die Nachfrage nach Fachkräften
Dies zeigt sich auch darin, dass sich die Zahl der Anträge, mit denen Träger von Tageseinrichtungen beim Landesjugendamt um eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von Personen, deren Qualifikation nicht im derzeitigen Fachkräftekatalog enthalten ist, nachsuchen, seit dem letzten Jahr mehr als verdreifacht hat, obwohl die Kapazitäten in der Erzieherausbildung in den letzten Jahren deutlich erweitert wurden.
Wir haben in den letzten Jahren die Erzieherkapazitäten in Hessen deutlich erweitert. Aber wir sind nicht so weit gegangen wie das Land Baden-Württemberg, das letztendlich auch den Dorfhelfer als Fachkraft in der Kindertagesstätte anerkennt.