Protokoll der Sitzung vom 23.05.2013

(Zuruf des Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP))

Anders wäre es uns allen sicher lieber. Aber man kann nicht die Augen im Hinblick auf die Haushaltssituation verschließen.

(Günter Rudolph (SPD): Die Beamten glauben es Ihnen sowieso nicht! Deswegen können Sie es so machen!)

Ich will gar nicht auf Nordrhein-Westfalen herumreiten. Aber wenn es stimmt, was der dortige Vorsitzende des Beamtenbundes dargestellt hat, dann erhalten dort nur 20 % der Beamten eine Tarifsteigerung. Das ist im „FAZ“-Artikel vom 16.05.2013 nachzulesen, der sinnigerweise auch überschrieben worden ist mit: „Kraftvoll gegen die Beamten“. Wenn das stimmt, was dort gesagt worden ist, dann wird das in Nordrhein-Westfalen auch noch als sozial verträgliche Lösung verkauft. Meine Damen und Herren, das machen wir in Hessen nicht.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Deshalb zurück nach Hessen. Ich begrüße diese Gesetzesinitiative ausdrücklich. Sie lässt sich sehen und sorgt dafür, dass neben den Beamtinnen und Beamten, den Richterinnen und Richtern auch die Versorgungsberechtigten im Gleichklang mit den Tarifbeschäftigten an der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung teilhaben. Ich freue mich, dass die Versorgungsberechtigten dabei sind. Das haben sie sich für langjährige Dienste redlich verdient.

Ich bitte deshalb um Zustimmung für den Gesetzentwurf. Dieser Gesetzentwurf erkennt die Arbeit unserer Mitarbeiter ausdrücklich an. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Schönen Dank, Herr Staatssekretär. – Damit sind wir am Ende der ersten Lesung.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung wird der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 65 auf:

Erste Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags – Drucks.

18/7402 –

Dazu wird Tagesordnungspunkt 66 aufgerufen:

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Verhaltensregeln für die Mitglieder des Hessischen Landtags – Veröffentlichung von Einkünften neben dem Mandat – Drucks. 18/7403 –

Es ist eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. – Es hat sich Herr Kollege Frömmrich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeldet. Bitte schön, Herr Frömmrich.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es freut mich, dass ich heute für die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Dringlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags einbringen und gleichzeitig zum Dringlichen Antrag betreffend Verhaltensregeln für die Abgeordneten des Hessischen Landtags reden darf.

(Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vor- sitz.)

Es freut mich, dass wir es nach langer Diskussion und am Anfang vielleicht etwas kontroverser Debatte doch geschafft haben, einen gemeinsamen Vorschlag einzubringen, was die Transparenzregelung für die Kolleginnen und Kollegen im Hessischen Landtag und die Transparenz der Bezüge, die neben dem Mandat erworben werden, angeht. Ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben in dem Verhalten, was wir als Abgeordnete nebenbei noch so machen, ein Recht auf Offenheit und Transparenz. Das, was wir hier vorlegen, ist ein Schritt in die richtige Richtung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich freue mich, dass wir es geschafft haben, dass sich fast alle Fraktionen dieses Hauses hinter einem gemeinsamen Gesetzentwurf und den Verhaltensregeln für die Abgeordneten versammeln können.

Wir treffen Regelungen, die sich zu 100 % an den Regelungen des Deutschen Bundestages orientieren. Diese verpflichten die Mitglieder des Hessischen Landtags dazu, anzugeben, was sie vor ihrer Mitgliedschaft im Hessischen Landtag gemacht haben, in welchen Vorständen, in welchen Aufsichtsräten sie sowohl in privaten als auch öffentlichen Unternehmen tätig waren, aber auch welche Tätigkeiten sie während des Mandats verfolgen. Ich glaube, die

Regelung, die wir in Anlehnung an die des Deutschen Bundestages getroffen haben, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist auch eine Reaktion auf die breite Debatte über die Nebentätigkeiten von Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Es freut mich sehr, dass wir hiermit einen Schritt vorangegangen sind.

Ich will dazu auch sagen, dass wir gut beraten sind, diese gesetzlichen Regelungen jetzt zu treffen. Wir haben bei den bisherigen Regelungen im Landtag das Problem gehabt, dass insbesondere die beruflichen Tätigkeiten, die vor dem Mandat wahrgenommen worden sind, nachher bei den Verhaltensregelungen und der Veröffentlichungspflicht nicht zum Tragen kamen. Das ist jetzt in der Tat anders. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit und demnächst das Recht, das genau zu erfragen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was wir nicht wollen – das sage ich auch sehr deutlich –, ist: Wir wollen nicht verbieten, dass Abgeordnete des Hessischen Landtags neben ihrer Tätigkeit im Hessischen Landtag noch einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Jeder muss selbst für sich entscheiden, ob er neben dem Mandat noch beruflich tätig sein will und für wen er tätig ist. Aber die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben auch das Recht darauf, zu erfahren, für wen der Abgeordnete neben seinem Mandat noch arbeitet oder wessen Interessen er ansonsten noch verpflichtet ist. Das ist, finde ich, ein wichtiger Grundsatz, und deswegen ist es richtig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für Rechtsanwälte haben wir z. B., weil sie einen besonderen Vertrauensschutz genießen, eine besondere Regelung in das Gesetz aufgenommen.

Für unsere Fraktion ist es ein Kompromiss; das sage ich auch ganz deutlich. Wir hätten es lieber gehabt, nicht die Zehn-Stufen-Regelung des Deutschen Bundestages mit zehn Gehaltsstufen zu übernehmen, in denen veröffentlicht wird, sondern wir hätten uns gut vorstellen können, dass man die Veröffentlichung auf Euro und Cent macht, damit die Bürgerinnen und Bürger sehr genau wissen, was der jeweilige Kollege auf Euro und Cent genau bekommt. Aber das ist bei Kompromissen so, dass es ein gegenseitiges Geben und Nehmen ist.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Ihr habt doch den Vorschlag gemacht!)

Aber, ich glaube, wir können mit dieser Regelung, die wir jetzt getroffen haben, als einem ersten Schritt leben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden diese Regelung als Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN schon ab heute anwenden. Wir werden diese Informationen schon ab heute auf unserer Homepage und auf den Homepages der jeweiligen Abgeordneten darstellen, weil wir glauben, dass es ein wichtiger Schritt, ein Vertrauensbeweis gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ist, dass wir sagen: Wir haben nichts zu verbergen. Wir haben zum Teil Nebentätigkeiten. Wir haben neben unserem Mandat zum Teil noch Funktionen in Parlamenten, Aufsichtsräten oder Landesvorständen von Parteien. – Wenn wir diesen Tätigkeiten nachgehen, dann sollte man das aber auch veröffentlichen, und die Bürgerinnen und Bürger sollten das Recht haben, das nachvollziehen zu können.

Es freut mich, dass wir sowohl für das Gesetz als auch für die Verhaltensregeln einen gemeinsamen Entwurf vorlegen

können. Wir starten damit ab heute. Gelten wird das Gesetz ab Beginn der nächsten Wahlperiode. Vielleicht machen die einen oder anderen Kollegen im Landtag schon jetzt mit. Wir starten damit schon einmal. Ich glaube, dass wir hiermit etwas Gutes verabschieden. Es ist ein Schritt für mehr Offenheit und Transparenz im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abg. Dr. Blechschmidt für die Fraktion der FDP das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir beschließen heute in großem Einvernehmen transparente Regelungen bei Nebentätigkeiten nach Bundesvorbild. In den letzten Monaten haben Gespräche stattgefunden, und es war zwischen allen Fraktionen stets Konsens, dass die bisherigen Regelungen nicht mehr ausreichend sind. Man hat sich auf das Bundesvorbild geeinigt. Dass der nunmehr beschrittene Weg von einer breiten Mehrheit im Hessischen Landtag mitgetragen wird, ist für mich ein positives Zeichen dafür, dass bei aller Schärfe und unterschiedlicher Interessenlage im Wahlkampf im Einzelfall dennoch eine sachgerechte Entscheidung über Fraktionsgrenzen hinaus möglich ist.

Wenn ein Konsens besteht, sollte man sich kurz halten. Ich danke für den großen Konsens und dafür, dass das möglich geworden ist. – Danke schön.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Das Wort hat Herr Abg. Schaus von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! DIE LINKE tritt für vollständige Transparenz der Abgeordneten ein. Deshalb sind wir der vorliegenden Initiative nicht beigetreten. Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger über alle Bezüge wie Pauschalgelder, Tantiemen, Pensionen und Nebeneinkünfte auf Euro und Cent genau informiert werden.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Haben Sie schon einmal etwas vom Datenschutz gehört?)

Für DIE LINKE ist das eine Selbstverständlichkeit – Herr Irmer –, auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten. Die Wählerinnen und Wähler finden auf der Homepage unserer Fraktion detaillierte Angaben zu jedem unserer Abgeordneten. Über mich werden Sie finden, dass ich neben meinem Landtagsmandat noch für die Gewerkschaft ver.di tätig bin, und was ich für diese Tätigkeit erhalte. Sie werden sehen, dass ich einen hohen Teil meiner Bezüge spende, und für wen und was ich es spende.

Sie können sehen, dass ich dieses gewerkschaftliche Engagement gegenüber der Öffentlichkeit rechtfertige, weil ich glaube, dass Gewerkschaften einen Partner in den Parla

menten und Parlamente Partner in den Gewerkschaften brauchen. Damit bekenne ich auch, als Anwalt der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzutreten. Es kann dann jeder für sich beurteilen, ob er das politisch gut oder schlecht findet, so wie bei den anderen Abgeordneten der Linksfraktion eben auch.

Es geht doch nicht, dass eine Vielzahl von Abgeordneten Nebentätigkeiten ausüben, dabei neben ihrem Mandat anderen Tätigkeiten nachgehen, andere Interessen vertreten, aber diese gegenüber der Öffentlichkeit und den Steuerzahlern nicht offenlegen und nicht rechtfertigen. Denn dann kann man gar nicht beurteilen, ob man das politisch gut oder schlecht findet.

Wenn ein Abgeordneter nebenbei als Anwalt einer Steuervermeidungskanzlei tätig ist, dann könnte das für die Ausübung seines Mandats von Bedeutung sein, zumal in entsprechenden steuerpolitischen Debatten und Entscheidungen. Wenn ein Abgeordneter aus Vorträgen oder Beratungen bei Banken, Versicherungen oder Konzernen hohe Nebenverdienste hat, dann könnte das auch für die Ausübung seines Mandats von Bedeutung sein, zumal in entsprechenden steuerpolitischen Debatten und Entscheidungen;

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

oder wenn er publizistisch tätig ist, Herr Irmer.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Es geht Sie aber nichts an!)