Protokoll der Sitzung vom 04.09.2013

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Eintracht spielt im Europacup, haben Sie das auch gemacht?)

Es wird vorgeschlagen, den Antrag, Drucks. 18/7677, und den Dringlichen Entschließungsantrag, Drucks. 18/7716, an den Europaausschuss zu überweisen. – Das ist der allgemeine Wunsch, dann machen wir das so.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Glücksspielgesetzes – Drucks. 18/7667 zu Drucks. 18/7565 –

Berichterstatter ist der Kollege Horst Klee. Bitte sehr.

(Zuruf: Das haben wir doch schon vor der Mittags- pause erwartet!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer erwartet, dass dieses Plenum sich genau an die Zeitvorgaben hält, der hat gelitten. Das klappt nie. Darum konnte ich vor der Mittagspause hier nicht mehr agieren. Ich erfreue mich des freundlichen Zuspruchs, dass es jetzt passiert.

Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Dringlichen Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns mit dem Thema Glücksspielgesetz lange befasst. Wir haben vor mehr als einem Jahr in einer Runde am Rande des Plenums die Problematik der Destinatäre aufgenommen, dass es keine Sicherheit bei den Haushaltsaufstellungen gibt, weil man von sehr schwankenden Einnahmen abhängig ist. Wir waren damals der Meinung, dass wir einen Boden einziehen und im Gespräch – –

Herr Kollege, ich will Sie nicht stören, aber Sie wollten zunächst die Berichterstattung machen.

(Horst Klee (CDU): Entschuldigung, ich war meiner Zeit weit voraus!)

Sie können ruhig dableiben. Ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen, dass, wenn sich hier keiner an die Zeiten hält, das nicht am Präsidium liegt. Das liegt im Regelfall an den Fraktionen. Das Präsidium macht immer nur das, was Sie wollen. Hier werden alle gleich behandelt. Wenn alle den gleichen Fehler machen, behandeln wir auch alle gleich. – Herr Kollege Klee, jetzt haben Sie ganz korrekt das Wort als Sprecher der CDU.

Ich will jetzt nicht alles wiederholen. Ich war schon in der Thematik, weil ich meine Wortmeldung bereits abgegeben

hatte und nach dem Bericht sofort in die Wortmeldung eingetreten bin. Ich bitte um Entschuldigung, Herr Präsident.

Angenommen.

Wir haben uns damals mit diesem Thema befasst und waren der Meinung, handeln zu müssen. Das Handeln ist natürlich immer von Zeitfaktoren abhängig. Wir haben am Ende des Jahres in den Fraktionen einen freundlichen Hinweis der Sozialdemokraten erfahren. Nach Meinung der Sozialdemokraten ist nicht schnell genug reagiert worden. Das hatte zur Folge, dass die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht hat. Damit – das will ich gar nicht unter den Teppich kehren – haben die Sozialdemokraten auch das Verdienst, dass Thema aufgerufen und die anderen Fraktionen dazu aufgefordert zu haben, jetzt zu handeln.

Das ist dann geschehen. Wir haben in Sitzungen des Innenausschusses darüber debattiert. Wir hatten eine Anhörung, aus der hervorgegangen ist, dass dieses Thema ernst ist; denn wer am Anfang des Jahres einen Haushalt aufstellt, beispielsweise der Landessportbund mit 18,5 Millionen €, und im Dezember erfährt, dass er nur 16,9 oder 17,1 Millionen € bekommt, kann das vielleicht einmal schlucken, aber ein Dauerzustand ist es nicht. Dementsprechend musste es einfach geändert werden.

Das kann man in der Form ändern, wie es die SPD vorgeschlagen hat. Wir haben uns im Laufe der nicht ganz einfachen Beratungen

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsiden- ten)

darauf verständigt, dass wir, die Koalitionsfraktionen, einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Betroffenen Planungssicherheit gibt. Dem Bedürfnis der Destinatäre nach einer dauerhaften Planungsgrundlage, die eine Unabhängigkeit von den schwankenden Spieleinsätzen der vom Land Hessen veranstalteten Zahlen- und Zusatzlotterien oder Sportwetten gewährleistet, wird mit diesem Gesetzentwurf Rechnung getragen. In den Äußerungen, die seit Einbringung dieses Gesetzentwurfs von den Destinatären gekommen sind, haben wir Zustimmung erfahren.

In der letzten Sitzung des Innenausschusses haben wir dann noch einmal tiefschürfend über dieses Thema gesprochen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten aus ihrer Sicht Bedenken vorgetragen, dass bei den einzelnen Ministerien, wenn die dort geparkten Lottogelder zur Verfügung gestellt werden, z. B. denen, die Anträge zur Weiterführung der Vereinsarbeit stellen, Dinge verloren gehen könnten. Aus meiner Sicht wird sich das in Grenzen halten, weil wir natürlich auch signalisiert bekommen haben – das kann man heute nicht abschließend feststellen –, dass durch die Veränderung der Spieleinsätze bei Lotto die Erträge höher geworden sind. Letzte Zahlen liegen mir leider nicht vor. Man muss letztlich abwarten, wie es ausgeht.

Jetzt ist es jedenfalls so, dass die Destinatäre genau wissen, wohin die Reise geht, wenn wir dieses Gesetz beschließen. Das ist Planungssicherheit pur. Diese wollten wir gewährleisten. Darum ist der Gesetzentwurf so ausgefallen, wie er ausgefallen ist. Ich hoffe, dass wir bei dem bleiben, was wir im Innenausschuss besprochen und einstimmig verab

schiedet haben. Ich würde mich sehr freuen, wenn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute dem Gesetzentwurf zustimmen könnten. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Klee. – Das Wort hat Herr Abg. Schaus, DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir in dieser Frage, was die Destinatäre angeht, zu der Gemeinsamkeit zurückgekehrt sind und eine weitestgehend gemeinsame Position eingenommen haben.

Es gibt hierbei wohl auf allen Seiten Verdienste. Wir müssen nicht darüber diskutieren, wer den ersten, zweiten oder dritten Schritt getan hat. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es in der Tat, nachdem wir 2009 die Anhebung des Deckels vorgenommen haben, einen Boden einzuziehen, der zu einer finanziellen Sicherheit bei den Destinatären führt.

Wir – bzw. die sportpolitischen Sprecher – haben dies bereits vor einem Jahr gemeinsam diskutiert. Es ist guter Brauch und sollte es auch bleiben, dass wir hier gemeinsam zu einer Initiative und zu einer Entscheidung kommen. Der Weg war zwar etwas steinig, aber letztlich erfolgreich, zumindest aus Sicht der Betroffenen, die jetzt Rechtssicherheit haben.

Wir als LINKE haben uns diesem Gesetzentwurf angeschlossen und sind auch dankbar, dass die SPD ihren Gesetzentwurf zurückgezogen hat,

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

der so ziemlich das Gleiche beinhaltete.

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsiden- ten)

Wir haben allerdings in dieser Diskussion noch einmal angemerkt – das will ich an dieser Stelle auch tun –, dass die statische Festlegung eines Betrages im Gesetzentwurf eigentlich einer Dynamisierungsregelung bedarf. Aber wir stellen unsere Bedenken derzeit zurück und wollen sie im Rahmen der sportpolitischen Sprecher gemeinsam mit den Verbänden diskutieren, um möglicherweise im nächsten, spätestens im übernächsten Jahr zu einer gemeinsamen Lösung aller Fraktionen zu kommen, damit nicht in jedem oder jedem zweiten Jahr eine Gesetzesnovellierung vorgenommen werden muss, um die entsprechenden Beträge aufgrund der Preissteigerungsrate anzuheben.

Insofern bleibt an dieser Stelle nur zu sagen: Ende gut, alles gut. Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf und bitten um Zustimmung.

(Beifall bei der LINKEN und des Abg. Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU))

Vielen Dank, Kollege Schaus. – Das Wort hat Abg. von Zech.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Hessisches Glücksspielgesetz. Neben einer redaktionellen Änderung ist es Ziel dieses Gesetzentwurfs, bei einigen Destinatären, insbesondere beim Landessportbund Hessen, die Planbarkeit der Einnahmen herzustellen.

Hierbei gehen wir von der bisherigen Praxis einer prozentualen Berechnung bei einer Deckelung der Zuwendungen ab. Zukünftig werden der Landessportbund Hessen e. V. 20.117.000 €, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege 5.299.000 €, der Hessische Jugendring 2.160.000 €, die Träger der außerschulischen Jugendbildung 6.571.000 € und der Ring politischer Jugend 619.000 € als Festbetrag aus den Lottomitteln erhalten. Gegenüber den Zahlungen aus dem Geschäftsjahr 2012 bedeutet dies ein Mehr von rund 3 Millionen € für die genannten Destinatäre.

Dies ist auch der Grund dafür, dass wir nach der Anhörung im Innenausschuss zu dem inzwischen zurückgezogenen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion am 8. Mai dieses Jahres noch weiteren Beratungsbedarf hatten. Wir haben die Ausführungen wohl zur Kenntnis genommen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten. Herr Jäkel vom Hessischen Jugendring sagte:

Aus unserer Sicht war vor 2009 immer allen Beteiligten klar, dass das, was die Destinatäre über das Glücksspielgesetz bekommen, eigentlich ein Festfördersatz war: Es gab einen Deckel, der immer erreicht wurde, zum Teil schon Mitte des Jahres.

Herr Dr. Sundermann äußerte sich wie folgt:

Was ist passiert? Warum haben wir zurzeit eine derartige Diskussion? Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Glücksspielrecht aus dem Jahr 2010. Seitdem erleben wir in Deutschland eine Überregulierung des staatlichen Glücksspiels bei gleichzeitiger Nichtregulierung der privaten, nicht konzessionierten, im Ausland agierenden Glücksspielanbieter.

Das heißt, gegenüber 2008 konnte 2012 für 34 Millionen € keine Projektförderung aus Lottomitteln erfolgen. Auch deshalb hatten wir weiteren Beratungsbedarf in unseren Gremien.

Die Ursache für den Rückgang der Lottoeinnahmen ist hinlänglich bekannt. Erst sagt Europa, dass ein Monopol des Staates auf die Veranstaltung von Glücksspielen nur mit einem wichtigen Grund gerechtfertigt werden kann. Dann musste die Verhinderung der vermeintlichen Spielsucht als wichtiger Grund für die Rechtfertigung des Monopols herhalten. Daraufhin wurde die Werbung für Lotto Hessen deutlich beschnitten und eine Spielteilnahme über das Internet schlicht verboten. Das hat zu einem deutlichen Rückgang der Spieleinsätze geführt. Inzwischen wurde hiervon wieder einiges zurückgenommen, und Lotto erholt sich.

Einen wesentlich stärkeren Schub hat auch die Erhöhung des Spielfeldeinsatzes um 25 Cent ab dem 1. Mai gebracht. Kaum ein Spielteilnehmer hat daraufhin weniger Felder getippt, sodass wir davon ausgehen können, dass sich die Erhöhung der Mittel für die Destinatäre weitgehend aus den Lottoeinnahmen selbst finanzieren wird.

Schon in der Anhörung am 8. Mai sagte Herr Dr. Sundermann:

Vielleicht haben Sie in den letzten Wochen und Monaten gelesen, dass wir bei Lotto 6 aus 49 die größte Umstellung seit Jahren vorbereitet haben: Am letzten Samstag, am 4. Mai, ist die Gewinnplanänderung in Kraft getreten … Am letzten Wochenende hat diese Gewinnplanänderung immerhin zu einer Umsatzsteigerung von 41 % geführt. … wie es sich momentan abzeichnet, werden wir in diesem Jahr eine Gewinnsteigerung von 15 bis 20 % zu verzeichnen haben.

Ich habe mich immer gefragt: Warum finanzieren wir die Destinatäre nicht direkt aus dem Landeshaushalt? Der Grund liegt im Wesentlichen darin, dass die Destinatäre unabhängig von Haushaltsdiskussionen oder etwaigen Haushaltssperren agieren können. Auch unterliegt die Verwendung der Gelder nicht dem strengen Haushaltsrecht des Landes. Dies sind für die Verbände und die oftmals ehrenamtlich Tätigen praktische Vorteile.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, leider konnten die GRÜNEN im Innenausschuss unserem Antrag nicht oder noch nicht zustimmen. Wir laden Sie heute ein, im Plenum im Interesse der Destinatäre, deren institutionelle Arbeit als Gerüst für die vielen ehrenamtlich Tätigen in unserem Land außerordentlich wichtig ist, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Kollege von Zech. – Das Wort hat Herr Abg. Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.