Das ist eine Regelung, die es Menschen auf Dienstreise schwieriger macht, ihre Abrechnung zu machen. Wir haben mehr Bürokratie. Es ist eine Regelung, die außer den Mövenpickern dieser Welt niemandem geholfen hat.
Ich bin den Kolleginnen und Kollegen von der SPD durchaus dankbar, dass wir heute Morgen Gelegenheit haben, über Steuergerechtigkeit, Steuervollzug und Steuereinnahmen zu sprechen. Denn leider ist es bittere Realität – Herr Kollege Schäfer-Gümbel hat es ausgeführt –, dass sich ein kleiner Teil vermögender Menschen den Steuerzahlungspflichten entzieht und unserem Gemeinwesen damit dringend benötigte Einnahmen vorenthält. Es ist gut, dass dieses asoziale Verhalten in der Öffentlichkeit zunehmend auch als asozial wahrgenommen wird.
Es ist gut, dass in der Öffentlichkeit darüber nachgedacht wird, dass Steuerhinterziehung genauso eine Straftat ist wie jede andere Straftat, die unser Gemeinwesen stört. Aber leider fehlt mir die Erkenntnis bei Schwarz-Gelb,
Es ist richtig und wichtig, dass wir uns immer wieder ins Bewusstsein rufen, dass es eine Vielzahl von Steuergestaltungsmöglichkeiten gibt, die es Firmen erlauben, Gewinne so lange von einer Ecke in die andere zu schieben, bis am Schluss überhaupt keine Steuern mehr gezahlt werden müssen. Dieses System funktioniert unter Ausschöpfung von legalen Steuergestaltungsmöglichkeiten, und es dauert häufig viel zu lange, bis diese Gestaltungsmöglichkeiten unterbunden werden.
Ein Beispiel dafür, wie miteinander umgegangen wird, haben wir Anfang dieser Woche erlebt. Es war allgemeiner Konsens im Vermittlungsausschuss des Bundesrates, ein Steuerschlupfloch für Konzerne bei der Schuldübernahme von Pensionsverpflichtungen zu schließen. Das war im Vorfeld ausverhandelt, und das sollte passieren. Dann aber haben die schwarz-gelben Länder gleichzeitig ein neues Steuersparmodell auflegen wollen. Sie hätten neue Steuerprivilegien für ausländische Anlagenfonds schaffen wollen. Sie hätten Fondsstrukturen für bis zu 100 ausländische Pensionsfonds schaffen wollen, die es ihnen erlauben, die Veräußerungsgewinne immer so zu verlagern, dass jeweils am Ende die günstigste Besteuerung möglich ist.
So hätte es funktionieren sollen, und es war schon lange klar, dass Rot-Grün dieses Modell nicht mittragen würde.
Sie haben durch dieses Koppelmodell am langen Ende die Einigung im Vermittlungsausschuss verhindert. Das ist das Handeln von Schwarz-Gelb. Das zeichnet Sie aus, wenn es darum geht, Steuerschlupflöcher zu schließen.
Zum Steuerabkommen mit der Schweiz. Ich kann immer nur betonen, es ist gut, dass wir es nicht so bekommen haben, wie Schwarz-Gelb es vorsehen wollte. Sie wollten ein Abkommen beschließen, das Steuerhinterziehern auf Dauer Anonymität sichert.
Richtig ist es, Steuerabkommen zu haben, die einen automatisierten Informationsaustausch für alle Kapitaleinkünfte vorsehen. Die USA haben vorgemacht, wie das gehen kann. Ich sage also nichts, was in dieser Welt nicht möglich ist. Sie haben möglicherweise inzwischen ein Stück weit erkannt, dass Ihr Vorhaben nicht funktioniert. Denn auf der Finanzministerkonferenz, deren Vorsitzender Sie sind, Herr Finanzminister, haben Sie am 24. Mai formuliert:
Nach Ansicht der Finanzministerinnen und Finanzminister kommt dem automatischen Informationsaustausch und der Schaffung von Transparenz eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung des unlauteren Steuerwettbewerbs zu.
Warum tragen Sie diese Schimäre vor sich her, die Ablehnung des Steuerabkommens mit der Schweiz entziehe diesem Land Geld? Meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, Sie werfen uns immer wieder vor, dass die CD-Käufe eine gesetzliche Regelung nicht ersetzen. Das sehe ich am langen Ende auch so. Genau deshalb brauchen wir gute gesetzliche Regelungen, damit wir die CDKäufe nicht mehr brauchen.
Wir brauchen gute Regelungen und keinen Schutzschirm für Steuerhinterzieherinnen und Steuerhinterzieher, wie es dieses Schweizer Steuerabkommen gewesen wäre. Die CD-Käufe waren außerdem – auch das muss man sagen – durchaus lohnend. Seit dem Beginn der Käufe im Jahr 2010 haben wir in Hessen allein Steuermehreinnahmen von fast 500 Millionen €. So steht es in der Antwort des Finanzministers auf eine Kleine Anfrage.
500 Millionen € sind kein Pappenstiel. Ich finde, das ist ein gutes Geschäft. Denn die Garantiezahlungen aus dem Schweizer Steuerabkommen hätten rund 120 Millionen € betragen. Also haben wir fast das Vierfache aus den Aufkäufen der CDs erhalten. Kein schlechtes Geschäft, wie ich finde.
Jetzt wird der Finanzminister nicht müde, zu erzählen, die Einnahmen aus dem Abkommen, wenn es denn umgesetzt worden wäre, wären viel höher gewesen. Er ruft es mir auch immer dazwischen. Aber, Herr Finanzminister und auch meine Damen und Herren von der CDU, es bleibt Ihr Geheimnis, wo diese „plausiblen“ Schätzungen herkommen. Dafür gibt es überhaupt keinen Beleg.
Ich habe Ihnen hier schon einmal vorgetragen, dass es einen Brief aus dem Bundesfinanzministerium vom Mai 2012 gibt, in dem es wörtlich heißt:
Verlässlich kann überhaupt nicht davon ausgegangen werden, dass diese 10 Milliarden €, die Sie immer vor sich hertragen, tatsächlich eingezahlt werden, Herr Finanzminister. Wir haben also nur die Garantiezahlungen, an denen wir möglicherweise den Erfolg des Abkommens hätten messen können. Die Einnahmen aus den CDs waren weitaus höher.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist es gut, dass dieses Abkommen gescheitert ist. Hessen muss sich weiterhin auch an den Aufkäufen beteiligen, bis wir etwas Besseres haben.
Wir stimmen den Sozialdemokraten durchaus zu, dass die Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden muss, besser gegen Steuerhinterziehung vorzugehen, und dass wir in Ausbildung und Fortbildung investieren. Wir sind uns darin einig – das haben wir in vielen gemeinsamen Anträgen hier auch so bekräftigt –: Der Aufbau eines entsprechenden
Personalstands muss natürlich gesichert werden. Und die Finanzbehörden müssen auch in die Lage versetzt werden, mit der Steuerhinterziehung Schritt zu halten. Es gibt immer wieder neue Gestaltungsmöglichkeiten.
Wir müssen uns tatsächlich fragen, ob das Instrument der Strafbefreiung bei der Selbstanzeige immer noch so bleiben kann, wie es jetzt ist. Daran sind große Fragezeichen zu setzen. Von daher halten wir den Antrag für sehr zielführend, der hier eingebracht worden ist, und wir werden diesem Antrag zustimmen.
Allerdings können wir nicht der LINKEN zustimmen. In dem Antrag steht zwar einiges beschreibend, was durchaus richtig ist. Lieber Willi van Ooyen, aber es tut mir leid: Die Rede, die heute hier abgeliefert worden ist, hat doch den Konsens dessen verlassen, was wir bisher hier gemeinsam beschlossen haben.
dass ich denke, das erledigt sich selbst. Sie können nicht erwarten, dass wir dem zustimmen werden. Natürlich werden wir auch dem Antrag von Schwarz-Gelb nicht zustimmen.
Ich hoffe, Sie kommen noch zu besseren Erkenntnissen und widmen sich wirklich dem Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerflucht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrte Kollegin Erfurth, Sie müssen mir einmal Ihre Rechenmethode erklären. Wenn Sie feststellen, dass durch den Erwerb von Steuer-CDs die dadurch erfolgte Einnahme an nachzuzahlender Steuer usw. höher als der garantierte Mindestbetrag aus der Schweiz ist,
dann können Sie doch hochrechnen – zumindest ist das meine Rechenmethode –, dass der zu erwartende Betrag, wenn alle und nicht nur die durch eine zufällige Stichprobe aus solchen Steuer-CDs erfasst werden, sehr, sehr hoch sein wird.
Wenn Sie dann hochrechnen, kommen Sie durchaus in diese Größenordnung, die der Finanzminister geäußert hat. Was bewegt Sie, zu glauben, dass der Betrag unter Umständen niedriger oder wie auch immer sei? Das heißt, den
Erfolg eines solchen Vertrages, eines solchen Abkommens niedrigzurechnen. Das kann ich nicht nachvollziehen.