Wir halten, wie bereits erwähnt, das Ansinnen der GRÜNEN keineswegs für verkehrt, aber wir wünschen uns ein Höchstmaß an zumutbarer Transparenz.
Um dieses Ziel zu erreichen, sprechen wir uns für diesen Kodex aus, der demnächst von der Landesregierung vorgelegt wird.
Mit diesem Kodex werden wir das berechtigte Transparenzbedürfnis in einen breiteren Kontext stellen, als es die GRÜNEN jetzt tun. Statt lediglich eine punktuelle Regelung per Gesetz zu schaffen, nämlich die Offenlegung der Vergütung, steht mit dem Kodex die gesamte gute Unternehmensführung in der Betrachtung. Der Kodex ist nach unserer Auffassung auch deshalb die bessere Lösung, weil er, anders als ein starres gesetzliches Konzept, eine Flexibilität zulassen kann, unternehmens- und situationsbezogen in angemessener Weise die gewünschte Offenlegung umzusetzen.
Nicht zuletzt mit Blick auf die guten Erfahrungen des Bundes mit seinem 2009 ins Leben gerufenen Kodex fasse ich für die CDU-Landtagsfraktion in Anlehnung an die Äußerungen der Landkreistage von Nordrhein-Westfalen und Hessen Folgendes zusammen: Mit einem solchen Kodex wird in eigener kommunaler Verantwortung ein Maßstab guter Unternehmensführung und der Kontrolle in öffentlichen Unternehmungen gesetzt und gleichzeitig Raum für kommunale Selbstverwaltung belassen.
Vielen Dank, Herr Kollege Landau. – Als nächster Redner spricht Kollege Noll von der FDP-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Kollege Blechschmidt hat bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs deutlich gemacht, dass es auch für die FDP wichtig ist, Transparenz in diesem Bereich zu schaffen.
Er hat auch angekündigt, dass wir das Ergebnis der dazugehörigen Anhörung abwarten. Diese Anhörung ist erfolgt, und sie hat Erkenntnisse gebracht, die uns dazu bewegen, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.
Ich will zwei wesentliche Dinge vortragen. Einerseits hat der Hessische Datenschutzbeauftragte, wie mein Vorredner bereits mitgeteilt hat, erhebliche Bedenken geäußert. Mich wundert, dass die GRÜNEN diese Bedenken nicht aufgegriffen haben. Ich darf aus dem Schreiben des Datenschutzbeauftragten vom 13.08.2013 zitieren:
Der Gesetzentwurf trifft mit der Namensnennung und der vorgesehenen detaillierten Veröffentlichung der Bezüge Regelungen, die einen schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten. Bei der Schwere dieses Eingriffs ist es besonders wichtig, dass Unklarheiten in der Auslegung des Gesetzes auf ein Minimum reduziert werden.
Im Zusammenhang mit der Frage der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs stellt sich grundsätzlich die Frage, ob in jedem Fall eine Namensnennung angemessen ist. Aus meiner Sicht ist es schwierig, eine pauschale Regelung ohne Abstufung und Ausnahme zu treffen. Ein Vorstandsvorsitzender der Bahn AG ist mit einem Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke nicht ohne Weiteres vergleichbar. Des Weiteren stellt sich auch die Frage, ob der vorgesehen Umfang der Bekanntgabe der Vergütung nicht dergestalt differenziert werden müsste, dass nur einzelne Elemente der Vergütung einer öffentlichen Kontrolle bedürfen, z. B. Bezüge aus jeglicher Nebentätigkeit.
Das war die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten. In der Diskussion im Ausschuss haben Sie zu diesem Thema leider nichts gesagt.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung angekündigt hat, dass sie für ihren Bereich diesen Public Corporate Governance Kodex erarbeitet.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Dümmlich! – Clemens Reif (CDU): Die müssen noch lernen, wie Anträge formuliert und auf die Tagesordnung gebracht werden!)
Inzwischen gibt es Erfahrungen der Bundesregierung, die 2009 diesen Kodex auf Bundesebene eingeführt hat. In der Stellungnahme des Finanzministers heißt es:
Auf Bundesebene haben diese Regelungen des Public Corporate Governance Kodex zu einer fast flächendeckenden Offenlegung der Gehälter geführt. Nur bei einer einzigen Mehrheitsbeteiligung verhindert die Weigerung der Geschäftsführer zurzeit noch aufgrund entgegenstehender vertraglicher Regelungen die individualisierte Offenlegung. Die Gesamtvergütung wird bereits veröffentlicht.
Meine Damen und Herren, ein Gesetz braucht man nur, wenn der Zweck nicht durch andere Mittel geregelt werden kann. Da dieser Kodex erarbeitet wird und auch zum Bestandteil der Handlungen der Hessischen Landesregierung werden soll, werden wir dem Gesetzentwurf der GRÜNEN nicht zustimmen. Mit diesem Kodex wird geregelt, was von anderer Seite, auch von den GRÜNEN, als Regelungsbedarf anerkannt worden ist. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Noll. – Als nächster Redner spricht Herr Kollege Weiß von der SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Landau und Herr Kollege Noll, wenn man jetzt in der zweiten Lesung ist und eine Anhörung gehabt hat, dann ist es etwas wenig, wenn man wie Sie, Herr Noll, einfach Stellungnahmen der Anzuhörenden vorliest und dabei nur solche Sätze herauspickt, die einem gerade in den Kram passen.
Das ist intellektuell etwas wenig, da muss man sich etwas intensiver mit der Sache auseinandersetzen. Wenn ich mir die einzelnen Punkte der Anzuhörenden, die hier schon benannt wurden, anschaue: Da ist beispielsweise bemerkt worden, die Kommunen hätten Kritik am Gesetzentwurf geäußert. Wenn man sich die Stellungnahmen genau ansieht, dann kann man das nicht nachvollziehen.
Von den Kommunen ist das Kostenargument genannt worden. Mit dem Argument der Kosten kann man jegliche Transparenz ablehnen. Wir sind der Meinung, dass die Kosten, die sich mit diesem Gesetz ergeben würden, absolut im Verhältnis stehen und keine übermäßige Belastung verursachen würden.
Wir glauben auch nicht der Argumentation, dass die öffentlichen Unternehmen dadurch im Vergleich zu den privaten geschwächt würden. Das kann ich überhaupt nicht sehen. Gerade die Umsetzung von Good Governance kann man auch als Werbung ansehen und positiv herausstellen. Das muss also kein Nachteil sein, sondern kann im Gegenteil ein Vorteil in der Konkurrenz sein.
Auf eine Stellungnahme möchte ich noch einmal besonders hinweisen. Hier ist eben aus der Stellungnahme des Städtetags nur die Kritik vorgelesen worden. Der Städtetag schreibt aber z. B. auch:
Es gibt jedoch auch beachtliche Stimmen aus unserer Mitgliedschaft, die den Gesetzentwurf positiv bewerten und die geforderte Transparenz als einen wesentlichen Bestandteil der Legitimation wirtschaftlicher Betätigung in öffentlich beherrschten Unternehmen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern ansehen. Zudem weisen sie darauf hin, dass die Bürger ein Recht haben, zu erfahren, was mit ihren Steuergeldern geschieht.
Das ist korrekt, und deswegen haben die GRÜNEN diesen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser positiven Stellungnahme, die hier vom Städtetag vorliegt, haben sich Transparency und Germanwatch angeschlossen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für den Landkreistag, der das Gesetz grundsätzlich begrüßt. – So steht es ausdrücklich in der Stellungnahme.
Auch die Kritik, die vom Datenschutzbeauftragten wiederholt hier vorgetragen wurde, kann ich nicht so stehen lassen und nicht so ganz nachvollziehen. Es ist ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung genannt worden. Das ist im Prinzip richtig, es handelt sich um einen Eingriff. Ob das Ganze unverhältnismäßig ist, muss man sehen, wenn die rechtliche Wertung erfolgt. Es gibt andere Länder in Europa, die ganze Steuererklärungen ins Netz stellen.
Ich glaube, dass sich der Eingriff, über den wir hier reden, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegt. Im Übrigen hat der Datenschutzbeauftragte zur Frage der Verhältnismäßigkeit auch keinerlei Wertung abgegeben und diesbezüglich auch kein Gutachten vorgelegt.
Ich möchte gern eine weitere Aussage des Datenschutzbeauftragten wiederholen. Die Erweiterung des Veröffentlichungstatbestands auf Beratungs- und Vermittlungsleistungen beispielsweise hat der Datenschutzbeauftragte ausdrücklich als sachgerecht bezeichnet. – Ich glaube, es gehört zur Wahrheit dazu, Stellungnahmen auch komplett zu zitieren.
Zu guter Letzt zum Bund der Steuerzahler. Ich habe mich richtig gefreut; denn der Bund der Steuerzahler begrüßt diesen Gesetzentwurf nicht nur, er fordert darüber hinaus eine weiter gehende Regelung. Damit liegt er voll und ganz auf der Linie der SPD – ich habe mir direkt ein Kreuzchen in den Kalender gemacht, das einmal sagen zu dürften, aber so ist es in der Tat. Das ist nämlich auch der Unterschied von unserer Position zu derjenigen der GRÜNEN: Uns reicht es nicht, reine Transparenz herzustellen, sondern wir hätten gern auch eine entsprechende Begrenzung der Gehälter in diesem Bereich, da wir eine solche für notwendig halten.
Zum Schluss kann man sagen, dass Hessen auch bei der Transparenz nicht mehr spitze ist. Wir haben das schon beim Datenzugangsschutz oder der Diskussion über das Informationsfreiheitsgesetz gesehen, als sich diese Landesregierung vehement gegen mehr Transparenz gewehrt hat; bei diesem Gesetz ist es ähnlich. Nordrhein-Westfalen und Hamburg sind da viel weiter. Den vollmundigen Ankündigungen von Frau Staatssekretärin Hölscher, einen Public Corporate Governance Kodex einzuführen, ist bis jetzt nichts gefolgt, es liegt noch immer nichts vor.
Ich habe im Ausschuss schon gesagt, dass es Städte wie Frankfurt oder Darmstadt gibt, die hierbei schon längst ein bisschen weiter sind. Auch in diesem Punkt der Transparenz hat die Landesregierung längst das Regieren eingestellt. Wenn Sie keine Transparenz mehr möchten, sorgt eben Rot-Grün im nächsten Jahr dafür. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Weiß. – Als nächster Redner spricht Kollege Schaus von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle kennen das Gerede in der Bevölkerung über die Postenschieberei in der Politik. Bürgermeister, Landräte, ehemalige Landtagsabgeordnete usw. nehmen später oft lukrative Managerjobs in kommunalen- oder Landesunternehmen an. Zumindest ist das die Aussage des Volksmundes und das Verständnis dazu.
Oftmals werden diese Managerposten als Versorgungsposten betrachtet und auch als solche bezeichnet. Es stellt sich natürlich die Frage, wie man dieser