Protokoll der Sitzung vom 05.09.2013

All das haben wir in den letzten Jahren gemacht: ständig nachweisbar und nachvollziehbar. Daher lassen wir uns von Ihnen nicht vorwerfen, dass hier nichts passiert ist. Unser Interesse ist vielmehr, dass wir dort vorwärtskommen und etwas machen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Da wir bei dem Thema Strompreisbremse sind: Als einziges Argument höre ich immer wieder, die Tatsache, dass die Firmen davon befreit werden, sei eigentlich schuld daran. Ich habe von den GRÜNEN und von der SPD bisher immer nur gehört, dass man den Betrieben, die im internationalen Wettbewerb stehen, eine Befreiung zugesteht. Bei denjenigen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen, könne man aber darüber reden.

Wenn ich mir anschaue, was das für Hessen bedeutet, stelle ich fest: Der größte nicht im internationalen Wettbewerb stehende Betrieb ist der ÖPNV. Wenn wir dem ÖPNV keine Befreiung davon zugestehen, bezahlt es der Kunde. Derjenige, der auch schon die Stromrechnung bezahlt und das nutzen will, muss dafür aufkommen.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Leute, wir können uns doch nicht gegenseitig etwas vormachen, indem wir nach dem Prinzip „linke Tasche, rechte Tasche“ handeln, sondern wir müssen da ehrlich miteinander umgehen. Wir haben auch bestimmte volks

wirtschaftliche Effekte, die sich auf die Menschen auswirken.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen sage ich an dieser Stelle ganz deutlich: Wir, die CDU und die FDP, stehen für diese Energiewende. Wir wollen unsere Ziele erreichen. Wir werden noch viel Arbeit haben – das ist bei Weitem nicht abgeschlossen –; aber wir sind auf einem Weg, den wir jederzeit weitergehen wollen und auf dem wir unsere bisherigen Schritte darstellen können. Ich bin der festen Überzeugung, nur so kann es weitergehen. Deswegen bedanke ich mich bei den Fraktionen der CDU und der FDP dafür, dass das so weit vorangebracht worden ist.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Schönen Dank, Herr Staatssekretär. – Wir sind am Ende der Aussprache.

Herr Gremmels, zur Geschäftsordnung.

Wir wollen über Punkt 3 separat abstimmen.

Es ist beantragt, dass über Punkt 3 des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getrennt abgestimmt wird. Dann lasse ich als Erstes über Punkt 3 abstimmen. Wer Punkt 3 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. Wer enthält sich? – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist Punkt 3 des Antrags mit der Mehrheit der Stimmen von CDU und FDP abgelehnt worden.

Dann lasse ich über den restlichen Antrag abstimmen. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN ist dieser Antrag abgelehnt.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, teile ich noch mit, dass ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend wirksamen Beitrag zum Erhalt des Deutschen Polen-Instituts leisten, Drucks. 18/7722, eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist. – Die Dringlichkeit wird bejaht. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 61 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 60 aufgerufen werden. – Das ist so beschlossen.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 56 auf:

Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend nächster schwarz-gelber Leuchtturm stürzt ein – Verwaltungsgerichtshof kippt Südumfliegung am Frankfurter Flughafen – Drucks. 18/ 7715 –

in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 58:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend VGH kippt Südumfliegung – Planfeststellung muss auf den Prüfstand – Drucks.

18/7717 –

Es sind fünf Minuten Redezeit je Fraktion vereinbart. Für die Landesregierung hat sich Herr Staatsminister Rentsch zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt einen Antrag, heute über die VGH-Entscheidung, soweit sie uns vorliegt, Auskunft zu geben. Ich kann nur sagen: Wir alle sollten keine Spekulationen über das Urteil anstellen. Bisher liegt nur eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs vor. Ich weiß, dieser Ratschlag wird nicht viel Anklang finden. Aber solange wir nichts Genaues wissen, sollten wir mit einer Bewertung vorsichtig sein; denn, erstens, die verworfene Variante der Südumfliegung ist die, die die Fluglärmkommission damals ausgewählt hat, und, zweitens, sie war die mit der, absolut gesehen, geringsten Lärmbetroffenheit der Bürger.

Der VGH hat in dem, was von seiner Beurteilung bisher bekannt ist, eine andere Gewichtung vorgenommen und nach dem Luftverkehrsgesetz Sicherheit und Flüssigkeit des Luftverkehrs in den Vordergrund gestellt, da seiner Ansicht nach Zweifel daran bestehen, dass mit der Südumfliegung 126 Flugbewegungen pro Stunde abgewickelt werden können. Der Stand von heute ist also: Diese Südumfliegung darf, wenn das Urteil rechtskräftig ist, nicht mehr geflogen werden.

Aber zu einer ehrlichen Bewertung gehört eben auch, festzuhalten, dass diese oder eine andere Südumfliegung wieder rechtskräftig festgestellt werden kann, wenn die Abwägung fehlerfrei vorgenommen wird. Der VGH hat festgestellt, dass die Abwägung, aufgrund deren man sich für die Südumfliegung entschieden hat, auf einem sogenannten Ermittlungsdefizit beruht. Aus Sicht des VGH sind nämlich in der konkreten Abwägung nicht alle Aspekte richtig gegeneinander gewichtet worden. Mit einer korrigierten Abwägung kann dieses Ermittlungsdefizit behoben werden.

Ich sage das auch deshalb, weil ich mich an dieser Stelle ganz bewusst vor die Fluglärmkommission stellen möchte. Die Fluglärmkommission – die in ihr vertretenen Kommunen – ist in den letzten Tagen, d. h. seitdem das Urteil bekannt ist, massiv kritisiert worden, auch der Vorsitzende, Herr Jühe. Kritik kam auch aus Rheinland-Pfalz.

Ich rate uns allen, die wir in dieser Region wohnen – das wollen wir nicht nach Ländern, Rheinland-Pfalz oder Hessen, aufteilen –, dass wir bei der Frage, wie diese Flugrouten erarbeitet werden und welche Funktion die Fluglärmkommission hat, nicht anfangen, gegeneinander zu arbeiten. An dieser Stelle ist es nötig, dass alle an einem Strang ziehen, und zwar in dieselbe Richtung. Das ist das Wichtige dabei.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Deshalb kann ich nur sagen: keine Kritik an der Fluglärmkommission und sich genau anschauen, was der VGH gesagt hat und wo er ein Ermittlungsdefizit sieht.

Ich will außerdem feststellen – auch wenn jetzt, zweieinhalb Wochen vor der Landtagswahl, versucht wird, an dieser Stelle noch einmal richtig Stimmung zu machen –, dass dieses Urteil, anders als es behauptet und transportiert worden ist, den Planstellungsbeschluss nicht tangiert. Die Flugrouten sind nicht Teil des Planfeststellungsverfahrens. Sie wurden nicht im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2007 festgelegt.

Das Betriebskonzept im Planfeststellungsverfahren verwendet eine abstrakte Südumfliegung. Die konkrete Festlegung erfolgte erst im Jahr 2011 durch die Deutsche Flugsicherung und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Es gibt also keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Planfeststellungsbeschluss und der in der Rechtsverordnung enthaltenen, durch das BAF festgestellten präzisen Flugroute.

Der VGH sieht übrigens auch keine Betroffenheit des Landes. Es wird hier immer wieder versucht, den Ball in Richtung Land zu spielen. Das Land war weder am Verfahren beteiligt noch beigeladen. Es wäre aber rechtlich erforderlich gewesen, wenn das Land durch die Entscheidung berührt wäre. Wir sind es nicht, und deshalb hat der VGH an dieser Stelle richtig gehandelt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, klar ist aber auch, dass wir ein Interesse daran haben, jetzt mit den zuständigen Institutionen, nämlich der Deutschen Flugsicherung und dem Luftfahrt-Bundesamt, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, mit der wir die Betroffenheit in der Region, das Thema Sicherheit, aber auch den Betrieb des Flughafens, diese drei verschiedenen Komponenten, so sorgsam abwägen, dass wir eine rechtsbeständige Grundlage haben. Das muss das Ziel für unseren Flughafen sein: die Festlegung eines neuen Abflugverfahrens; wir müssen die vom VGH berücksichtigten Vorgaben rechtsfehlerfrei abwägen.

Ich kann an dieser Stelle nur sagen: Wir wissen nicht genau, wo der VGH bei der Frage des Ermittlungsdefizits angesetzt hat. Wir werden sehr genau schauen, wie der VGH an dieser Stelle letztendlich argumentiert. Ich habe in den letzten Tagen natürlich auch mit den Beteiligten gesprochen und kann nur sagen: Das, was teilweise auch aus Rheinland-Pfalz in Richtung Hessen gerufen worden ist, nach dem Motto: „Das ist ein Sieg für Rheinland-Pfalz“, ist, wie ich finde, keine Art und Weise, wie zwei Länder, die gemeinsam sehr stark von diesem Flughafen profitieren, zusammenarbeiten sollten. Das sage ich parteiübergreifend.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Kollege Rudolph, da geht es völlig zu Recht nicht nur um die Regierungsfraktionen; da geht es um alle Fraktionen.

Herr Kollege Rentsch, die vereinbarte Redezeit ist um.

Ich will an dieser Stelle daran erinnern – letzter Satz –, dass dem Land Rheinland-Pfalz 52.000 Arbeitsplätze des Landes Hessen mehr zur Verfügung gestellt werden als umgekehrt. Auch das Land Rheinland-Pfalz profitiert sehr stark von dem Flughafen, und es gilt, nicht nur die Bürge

rinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz zu schützen, sondern auch die Hessens.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Auch Arbeitsplätze!)

Wir brauchen an dieser Stelle ein gemeinsames Vorgehen und keine Trennung von Rheinland-Pfalz und Hessen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Schönen Dank, Herr Staatsminister Rentsch. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Herr AlWazir, der Fraktionsvorsitzende, das Wort. Wir haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war jetzt wieder ein sehr spannender Auftritt, weil der zuständige Minister mehr über Rheinland-Pfalz geredet hat als über das, was in den nächsten Wochen eigentlich in Hessen passieren soll.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Widerspruch bei der CDU)

Wir haben einen Dringlichen Antrag gestellt und gesagt, die Landesregierung soll zu dem Urteil berichten sowie zu seinen Konsequenzen für die Fluglärmbelastung der Rhein-Main-Region und den Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen. Ich stelle fest: Das hat der Minister nicht getan.

Ich stelle auch fest, dass das vorgestrige VGH-Urteil ein weiterer Beleg dafür ist, wie sehr die Flughafenpolitik der schwarz-gelben Landesregierung gescheitert ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie stehen endgültig vor den Trümmern Ihrer Flughafenausbaupolitik. Sie haben 100.000 Menschen zusätzlich verlärmt. Sie haben im dritten Jahr hintereinander – trotz des Ausbaus – sinkende Zahlen an Flugbewegungen, und jetzt haben Sie noch ein Urteil, das vielleicht dazu führt, dass das technische Ziel des Ausbaus, nämlich 126 Flugbewegungen in der Stunde, überhaupt nicht mehr erreichbar ist. Wenn man sich diese drei Bereiche anschaut, dann kann man eigentlich gar nicht mehr besser verdeutlichen, dass Ihre Strategie an jeder Stelle gescheitert ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Grundfehler lag darin, dass Sie am Frankfurter Flughafen eine weitere Landebahn gebaut haben, obwohl diese Bahn nicht raumverträglich ist, wie man in den letzten drei Jahren sowohl beim Nachtflugverbot als auch bei den jetzigen Entscheidungen immer wieder gesehen hat. Sie sind immer wieder mit dem Kopf gegen die Wand gelaufen,