Protokoll der Sitzung vom 20.11.2013

Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben zwei große Schritte getan, um die humanitäre Katastrophe für syrische Flüchtlinge abzumildern. Am Ende muss man natürlich sagen, es ist immer ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn man sich die Dimension dessen anschaut, was am Ende zu stemmen ist. Aber die Alternative, nichts zu tun, ist die schlechteste Alternative.

Wenn ich es richtig sehe und richtig beurteile, stehen wir jetzt davor, einen dritten, wie ich finde, richtigen, aber auch wichtigen Schritt zu tun. Man muss dabei zwei Sachverhalte unterscheiden. Das ist einmal die 5.000er-Aufnahme, wenn ich sie so nennen darf, die der Bundesinnenminister mit den Landesinnenministern vereinbart hat. Da erfolgt die Verteilung nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Nordrhein-Westfalen übernimmt aufgrund seiner Größe 1.000 Flüchtlinge, Hessen hat in diesem Zug 365 Flüchtlinge übernommen – mit der Folge, weil der Bund diesen Schritt getan hat, dass der Bund auch die entstehenden Kosten übernimmt.

Dann haben wir das getan, was ich eben den zweiten Schritt genannt habe, nämlich dass einzelne Bundesländer – ich glaube, bislang sind nur Sachsen und Bayern nicht dabei, also 14 Bundesländer – entschieden haben, zusätzlich eine Aufnahme auf Landesebene vorzunehmen. Das ist das, was wir hier diskutiert und am Ende mit großer Mehrheit als Antrag verabschiedet haben. Die hessische Aufnahmeanordnung aus dem September sieht zwar vor – wir haben schon darüber gesprochen –, dass eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird, dass also der Gastgeber oder derjenige, der aufnimmt, dann auch die Kosten für Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung übernimmt; dafür gibt es aber in Hessen keine mengenmäßige Begrenzung. Die nordrhein

westfälische Anordnung sieht vor, dass es keine Verpflichtungserklärung gibt, begrenzt die Aufnahme aber am Ende auf 1.000 Flüchtlinge, überträgt sozusagen die 1.000erZahl aus der ersten Aufnahme, also aus dem 5.000er-Verfahren, auf diesen zweiten Schritt.

Ich glaube, wenn wir uns entscheiden, diesen dritten Schritt zu gehen, den ich eben genannt habe, dann sollten wir uns möglicherweise auch darüber Gedanken machen, dass wir ebenfalls über eine mengenmäßige Begrenzung sprechen, so wie wir das auch in dem ersten Schritt bei dem 5.000er-Verfahren getan haben. Das wäre, auf Hessen bezogen, die Zahl 365. Das wäre sozusagen 1 : 1 die nordrhein-westfälische Variante übernommen.

Der Hintergrund ist, dass die Kostentragungspflicht am Ende bei den kreisfreien Städten und bei den Kreisen liegt, die sie wahrscheinlich ganz am Ende über die Konnexität wiederum auf das Land übertragen. Da sprechen wir schon über ziemlich hohe Zahlen, die, da wir nicht beurteilen können, wie krank jemand ist, welche Behinderung jemand hat, nachher schon einen hohen Millionenbetrag ausmachen können. Aber das ist im Augenblick nichts Konkretes und sehr diffus, da wir nicht wissen, über wen wir sprechen und über welche Krankheiten wir möglicherweise sprechen.

Als letzten Satz will ich nur sagen: Ich kann mir sogar vorstellen, dass wir uns vor dem 10. Dezember noch einigen können. Wenn wir einen solchen Weg gehen, gibt es von mir aus überhaupt keine Bedenken, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dann können wir eine Aufnahmeanordnung auch noch vor dem 10. Dezember hinbekommen. Aber es ist Sache des Parlaments, die entsprechenden Voraussetzungen miteinander zu verhandeln. Ich rate nur, wirklich vorsichtig zu sein, diesen Schritt so zu gehen. Man kann eine Aufnahmeanordnung immer noch ändern, wenn ein riesiges Bedürfnis besteht; das ist keine Frage. Sie muss zwar wieder zum Bundesinnenminister gehen, aber das ist ein rein förmliches Verfahren. Der Bundesinnenminister wird sein Einvernehmen in der Regel immer erteilen, zumal es die Übertragung einer anderen Länderanordnung auf das Bundesland Hessen ist. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP sowie bei Abge- ordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es wurde vereinbart, das an die Ausschüsse zu überweisen, federführend an den Innenausschuss, mitberatend an den Sozialpolitischen Ausschuss. – Dann machen wir das so.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs betreffend Rechnung über den Haushalt des Hessischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2012 – Drucks. 18/7777 zu Drucks. 18/7656 –

Eine Redezeit wurde nicht vereinbart. Berichterstatter ist Herr Kollege Decker. – Auf Berichterstattung wird verzichtet.

Dann gehen wir direkt in die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen hier im Hause. Vielen Dank.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 18/7724 –

Hier werden nach Mitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die folgenden Petitionen getrennt abgestimmt: Nr. 4859/18 und 5138/18.

Ich lasse jede gesondert abstimmen, zunächst Petition Nr. 4859/18. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe Petition Nr. 5138/18 auf. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD und FDP. Wer ist dagegen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält

sich? – Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen worden.

Ich rufe jetzt die restlichen Beschlussempfehlungen auf. Wer diesen Beschlussempfehlungen in Drucks. 18/7724 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und DIE LINKE. Damit sind auch diese Beschlussempfehlungen angenommen worden.

Wir haben keinen weiteren Tagesordnungspunkt. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass im Anschluss an die Plenarsitzung noch der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Sitzungsraum 204 M zusammentreten wird. Die Sitzung soll 15 Minuten nach dem Ende des Plenums beginnen. Das war die Bitte der SPD. Das ist auch zwischen den Geschäftsführern abgesprochen. – Dann machen wir das so.

Ich schließe hiermit die Sitzung und wünsche Ihnen einen angenehmen Tag. Danke schön.

(Schluss: 10:22 Uhr)