Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 13. Plenarsitzung am 16. Juni 2009 überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 1.Juli 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist einstimmig bei Abwesenheit der LINKEN
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf abstimmen.Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich danke Ihnen. Gegenprobe? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig beschlossen und damit zum Gesetz erhoben worden.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes – Drucks. 18/884 zu Drucks. 18/400 –
Berichterstatter ist Herr Kollege Klein. – Du hast noch Zeit. Ich muss hier erst noch einmal eine Viertelstunde lang lesen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes – Drucks. 18/885 zu Drucks. 18/402 –
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Lehrerbildungsgesetz reformieren – schnelle Lösung für die zweite Ausbildungsphase schaffen – Drucks. 18/832 –
Das ist also ein Antrag. – Zur Berichterstattung zu den beiden Gesetzentwürfen erteile ich Herrn Abg. Klein von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zum Herrn Kollegen Kaufmann wird es, so glaube ich, bei mir nicht ganz so rasch gehen. Denn die Berichte sind ein bisschen ausführlicher gehalten.
Es geht um die Beschlussempfehlung und den Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes, Drucks. 18/400. Hierzu gibt es den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/828.
Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, erstens, Art. 1 Nr. 1, zweitens, Art. 1 Nr. 2, drittens, Art. 1 Nr. 3, viertens, Art. 1 Nr. 4, fünftens, Art. 1 Nr. 5 sowie, sechstens,Art. 2 des Gesetzentwurfs anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Kulturpolitischen Ausschuss in der 10. Plenarsitzung am 12. Mai 2009 überwiesen worden. Der Änderungsantrag wurde dem Kulturpolitischen Ausschuss am 23. Juni 2009 vom Präsidenten überwiesen.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat aufgrund eines entsprechenden Beschlusses vom 12. Mai 2009 am 26. Juni 2009 eine öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 3. Juli 2009 mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag, Drucks. 18/828, befasst und zu Art. 1 Nr. 1 des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der CDU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD und der LINKEN, zu Art. 1 Nr. 2 mit
den Stimmen der CDU, der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der LINKEN, zu Art. 1 Nr. 3 mit den Stimmen der CDU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD und der LINKEN, zu Art. 1 Nr. 4 mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der LINKEN, zu Art. 1 Nr. 5 sowie zu Art. 2 jeweils mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN den genannten Beschluss gefasst.
Zuvor wurde der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/828, mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN abgelehnt.
(Berichterstatter Abg. Hugo Klein (Freigericht): Herr Präsident, das war der erste Bericht! – Heiterkeit)
Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass es etwas länger wird als bei dem Kollegen Kaufmann. Es kommt jetzt noch der Bericht zu dem Lehrerbildungsgesetzentwurf.
Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes, Drucks. 18/402, hierzu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/865, Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/867, und Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/886.
Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/867, in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Kulturpolitischen Ausschuss in der 10. Plenarsitzung am 12. Mai 2009 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge Drucks. 18/865 und Drucks. 18/867 wurden dem Kulturpolitischen Ausschuss am 30. Juni 2009 vom Präsidenten überwiesen. Der Änderungsantrag Drucks. 18/886 wurde dem Kulturpolitischen Ausschuss am 3. Juli 2009 vom Präsidenten überwiesen.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat aufgrund eines entsprechenden Beschlusses vom 12. Mai 2009 in seiner Sitzung am 26. Juni 2009 eine öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 3. Juli 2009 erneut mit dem Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen, Drucks. 18/865, Drucks. 18/867 und Drucks. 18/886, befasst und mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ
Zuvor wurde die Nr. 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucks. 18/886, mit den Stimmen der CDU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD und der LINKEN abgelehnt. Nr. 2 des Änderungsantrags Drucks. 18/886 wurde mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN ebenfalls abgelehnt.
Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/867, wurde mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN angenommen.
Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/865, wurde mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN abgelehnt.
Das war die Berichterstattung des Kollegen Klein (Frei- gericht). Das wird auf die Redezeit der Fraktion angerechnet.
Meine Damen und Herren, wir haben vereinbart, dass wir zehn Minuten Redezeit pro Fraktion haben. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Dr. Herr für die Fraktion der CDU.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die frohe Kunde vorab: Vielleicht kann ich etwas gutmachen, indem ich die zehn Minuten Redezeit nicht ganz brauche.