Herr Kollege Häusling, Sie hatten heute in der Aktuellen Stunde unbegrenzt Redezeit. So liberal geht es in diesem Haus zu.
Unser Freund und Abgeordneter Martin Häusling wird am 14. Juli 2009 sein Mandat als Abgeordneter des Hessischen Landtags niederlegen und dann als Abgeordneter des Europaparlaments das Land Hessen in Europa vertreten.
Ich möchte Ihnen im Namen des ganzen Hauses für Ihre Arbeit im Hessischen Landtag sehr herzlich danken und Ihnen alles Gute für Ihre Arbeit als Europaabgeordneter wünschen. Ich danke Ihnen für das gute Miteinander. Glück auf für Ihre weitere Zukunft.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Häusling, namens der Landesregierung möchte auch ich Ihnen von diesem Platz aus zur Wahl in das Europäische Parlament gratulieren. Ich wünsche Ihnen, dass Sie Ihre politischen Auffassungen dort konkretisieren und durchsetzen können.Außerdem sage ich Ihnen ganz herzlichen Dank dafür, dass Sie sich eben als Botschafter Hessens geoutet haben und wir einen weiteren Ansprechpartner aus Hessen im Europäischen Parlament
Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts hat zu Beginn der Begründung des Urteils gesagt: Das Grundgesetz sagt Ja zum Lissabon-Vertrag. – Mit dieser Aussage hat das Bundesverfassungsgericht, der höchste Wächter über das Grundgesetz, deutlich gemacht, dass der Lissabon-Vertrag eine Grundlage ist, auf der man auch in Zukunft eine Verbindung souverän bleibender Staaten im Rahmen eines Staatenverbunds in Europa organisieren kann. Mit dieser Aussage hat das Bundesverfassungsgericht all diejenigen Lügen gestraft, die gemeint haben, den Lissabon-Vertrag diskreditieren zu müssen. Allein schon deshalb ist das ein guter Tag für Deutschland.
Ich halte es für mehr als beachtlich – da möchte ich etwas anders reagieren als Martin Häusling eben –, dass der Fraktionsvorsitzende der LINKEN, einer Partei, die, samt ihren Vorläufern, eine jahrzehntelange Geschichte in Deutschland hat, die Chuzpe hatte, sich hierhin zu stellen und zu erklären, Europa sei „nicht friedensfreundlich“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gäbe es Europa nicht, hätte es vor 20 Jahren den Mauerfall nicht gegeben.Wenn sich jemand für den Frieden einsetzt,so ist es Europa.
Ich darf für die Landesregierung sagen, wir sind sehr froh darüber, dass aus Karlsruhe eine deutliche Aussage zu dem Thema „Staatenverbund und Nationalstaat“ gekommen ist. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung gilt nicht nur fort, sondern es ist vom Bundesverfassungsgericht sogar nachdrücklich bekräftigt worden. Die Mitgliedstaaten müssen ausreichenden Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat auch die Verantwortung von Bundestag und Bundesrat betont, bei der Übertragung von Kompetenzen auf die europäische Ebene die Grenzen des Grundgesetzes einzuhalten.
Wir unterstützen diese Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich. Sie spiegeln keinesfalls ein Denken des 19. Jahrhunderts oder gar eine Europafeindlichkeit wider, sondern sie sind ein unmittelbarer Ausfluss der Verfassungsrechtslage in der Bundesrepublik Deutschland.
Ich bin schon ein wenig überrascht, dass sich der ehemalige stellvertretende Ministerpräsident Hessens, der anschließend Bundesaußenminister war, in der „Süddeutschen Zeitung“ zu folgender Äußerung hinreißen ließ – ich zitiere –: Karlsruhe ballert in seinen Entscheidungen mit verfassungsrechtlichen Kanonen auf imaginäre Spatzen. – Das sagte Joseph Martin Fischer.
Ich halte das für sehr beachtlich, und ich bin dankbar, dass Martin Häusling eben einen anderen Vortrag gehalten hat. Ich bin dankbar, dass er wie wir der Auffassung ist, es ist gut, dass es auf der einen Seite den Nationalstaat Bundesrepublik Deutschland mit seiner Souveränität sowie den Entscheidungsstrukturen im Inneren und auf der anderen Seite einen Staatenverbund in Europa gibt, der
Ich glaube, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Weckruf zur rechten Zeit war und dass nunmehr die nationalen Parlamente und auch der Bundesrat entsprechende Verpflichtungen eingehen müssen, die aber auch erfüllt werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe gestern den Obleuten der Fraktionen im Europaausschuss und dem Vorsitzenden Aloys Lenz das Zehn-Punkte-Programm der Hessischen Landesregierung mit konkreten Handlungsvorschlägen zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vorgelegt:
Erstens. Die Vereinbarungen der Bundesregierung mit dem Bundestag vom 28. September 2006 und mit den Ländern vom 12. Juni 2008 sind in ein Begleitgesetz zu überführen.
Zweitens. Die Mitwirkung deutscher Regierungsvertreter an der „dynamischen Fortentwicklung“ der EU muss in allen vom Bundesverfassungsgericht herausgearbeiteten Fällen von einem förmlichen Zustimmungsgesetz von Bundesrat und Bundestag abhängig gemacht werden.
Drittens. In den Fällen, in denen der Vertrag von Lissabon die Möglichkeit zur Aussetzung von Gesetzgebungsverfahren
eröffnet, soll der Bundesrat ein eigenständiges, vom Bundestag nicht einschränkbares Weisungsrecht gegenüber der Bundesregierung erhalten, wenn Gesetzgebungsrechte der Länder betroffen sind.
Viertens. Bundestag und Bundesrat sind aufgefordert, alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Entscheidungsfindung auszuschöpfen. Dies betrifft vor allem die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf den EU-Ausschuss des Bundestags und die Europakammer des Bundesrats, die Abhaltung gemeinsamer Sitzungen der EU-Ausschüsse beider Organe und der Europakammer des Bundesrats sowie die Bildung einer gemeinsamen Koordinierungs-Schnittstelle.
Fünftens. Die Bundesregierung soll im Begleitgesetz II verpflichtet werden, Bundestag und Bundesrat eine Stellungnahme zur Wahrnehmung der Kompetenzgrenzen der EU nach Maßgabe des Lissabon-Urteils (Einhaltung des Prinzips der be- grenzten Einzelermächtigung und des Subsidiari- tätsgrundsatzes) zu übermitteln.
Sechstens. Für eine beschleunigte Beschlussfassung von Bundestag und Bundesrat sollten Ordnungsfristen gesetzt werden. Die politische Entscheidungsfreiheit der Gesetzgebungsorgane darf dadurch nicht beschnitten werden. Eine Überschrei
Siebtens. Die von Einzelnen, insbesondere aus Bayern, geforderte Ratifizierung des Vertrags von Lissabon unter einem völkerrechtlichen Vorbehalt ist als nicht sachgerecht abzulehnen, da ein solcher Vorbehalt europarechtlich unverbindlich wäre.
Achtens. Die Forderung Einzelner, wonach die Bundesregierung für alle Abstimmungen im Ministerrat und im Europäischen Rat vorher Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat einholen muss, ist als nicht sachgerecht abzulehnen, da dies die Durchsetzung deutscher Interessen massiv erschweren würde.
Neuntens. Die Einbeziehung des Hessischen Landtags in die Anpassung des Begleitgesetzes ist rechtlich nicht zwingend; gleichwohl wird die Landesregierung den Landtag über die Verhandlungen zeitnah informieren und die Stellungnahmen des Landtags selbstverständlich berücksichtigen.
Letztens. Die Hessische Landesregierung prüft derzeit vertieft, welche in den Verhandlungen zum Begleitgesetz I von der Bundesregierung abgelehnten Länderforderungen wieder aufzugreifen sind.
Das ist der erste Bericht dieser Landesregierung zur Umsetzung dieses Urteils.Wir sind bemüht, dass der Bundesrat am 18. September – auch wenn das heißeste Wahlkampfphase ist – dieses Begleitgesetz II mit einer überwältigenden Mehrheit verabschiedet, nachdem es vorher der Deutsche Bundestag bereits verabschiedet hat. – Vielen herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Hahn. – Es gibt keine weitere Wortmeldung mehr. Das war die erste Aktuelle Stunde.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend eine Aktuelle Stunde (Klarheit muss her: Grundschulklassen in Hessen erhalten) – Drucks. 18/895 –
Ich gehe davon aus,dass die SPD ihre Aktuelle Stunde begründet – oder auch nicht. Ich meine, wenn wir sie nicht begründen, dann nehmen wir die nächste.
Bitte sehr, Frau Kollegin Habermann. Wir danken Ihnen, dass Sie so lieb sind und zu uns gekommen sind.
Ich bedanke mich auch, Herr Präsident. Sie müssen entschuldigen. Ich wusste nicht, dass die Kultusministerin heute Morgen Osterhasenpädagogik betreibt und uns erst einmal die Ostereier suchen lässt, die sie in ihrer gestrigen Presseerklärung versteckt hat.
Aber wenn ich die Presseerklärung richtig interpretiere, Frau Kultusministerin, kann ich zunächst einmal nur sagen: Na also, es geht doch, Frau Kultusministerin.