Meine Damen und Herren der Koalition, Sie haben einmal mehr eine Chance verpasst. Aber SPD und GRÜNE wollen Ihnen eine weitere Chance geben,zumindest einen Aspekt in das Schulgesetz aufzunehmen, der inhaltlich eine Mehrheit in diesem Hause hat.Das betrifft die Schulpflicht für Kinder ohne gesicherten Aufenthaltsstatus.
Seit Dienstag dieser Woche wissen wir, dass es vom Kultusministerium aus in absehbarer Zeit keine Lösung für diese humanitäre Frage geben wird. Die Kultusministerin versteckt sich hinter ihren Kabinettskollegen aus dem Innen- und Justizministerium. Sie kann die Frage nicht beantworten, wann eine geänderte Verordnung in Kraft treten kann.
Vorsorglich hat der Koalitionspartner in Gestalt des Christean Wagner der Presse in einer ersten Reaktion mitgeteilt, eine Einigung mit der CDU sei nicht in Sicht.
Im Interesse der betroffenen Kinder werden wir uns nicht damit zufriedengeben, dass eine Lösung bis zum SanktNimmerleins-Tag aufgeschoben werden soll.
Kinder haben ein Recht auf Bildung, und wir haben die Pflicht, dieses Recht abzusichern – unabhängig von einem Bleiberecht in diesem Land. Jedes Schuljahr, in dem in dieser Frage keine Klarheit geschaffen wird, ist ein verlorenes Jahr für diese Kinder und ein belastendes Jahr für diejenigen Schulleiter, die das Recht auf Bildung auch über bereits geltende Verordnungen stellen.
Den Antrag, den die SPD bereits zur zweiten Lesung gestellt hatte und der heute von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und uns erneut vorgelegt wird, ist gleichlautend mit der Formulierung im Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen, also auf Praktikabilität überprüft. Es ist eine Formulierung, die im April 2008 auf ungeteilte Zustimmung des damaligen Fraktionsvorsitzenden der FDP, Herrn Hahn, und der damaligen bildungspolitischen Sprecherin, Frau Henzler, stieß.
Deswegen will ich noch einmal zitieren, was ich bereits in der vergangenen Sitzung zitiert habe:„Bayern und Nordrhein-Westfalen haben gute Regelungen im Schulgesetz. Hier gilt die allgemeine Schulpflicht ausdrücklich auch für Çausreisepflichtige’ Ausländerkinder“, sagte die jetzige Kultusministerin in einer Pressemitteilung.Herr Hahn äußerte, als Vorbild für eine Regelung könne NordrheinWestfalen dienen.
Meine Damen und Herren, dieses Parlament hat heute die Möglichkeit, die Regelung von Nordrhein-Westfalen
über die Annahme unseres Änderungsantrages ins Hessische Schulgesetz zu übernehmen und in einem weiteren Fall am heutigen Tag endlich Klarheit zu schaffen.
Dann kann diese Bestimmung zum nächsten Schuljahr in Kraft treten und die noch bis zum 31.12. gültige Verordnung aufgehoben werden. Liebe Koalitionäre, Sie haben dann alle Zeit der Welt, um den Text der neuen Verordnung abzustimmen; denn mit der Annahme dieses Antrages zum Schulgesetz wäre ab sofort Rechtsklarheit für die Schulen vorhanden. Wir hoffen am heutigen Tag auf Ihre Unterstützung.
Wir bekräftigen unsere ablehnende Haltung zu den beiden Gesetzen und bedauern das ignorante Verhalten der CDU/FDP-Regierung trotz aller fachlicher Gegenargumente und unter anderem der übereinstimmenden Meinung, wieder zur Dreizügigkeit bei den IGSen zurückzukehren. Wir begrüßen die Initiative der SPD, den Schulbesuch sogenannter illegaler Kinder zu ermöglichen. Dies ist längst überfällig, und wir haben das bereits mehrfach gefordert und dazu unsere Aussagen gemacht. Bildung gehört zu den Menschenrechten. Von daher halten wir es für unbedingt notwendig. Bitte springen Sie wenigstens da über Ihren Schatten. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben heute Vormittag schon einmal über Bildungspolitik geredet und hatten dort einen sehr großen Konsens in diesem Haus. Wir hoffen sehr, dass jetzt mit dem vorliegenden Änderungsantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Schulgesetz dieser Konsens auch wieder gefunden werden kann. Es wäre im Interesse all der Schülerinnen und Schüler ohne gesicherten Aufenthaltstitel, die an unseren Schulen oder teilweise nicht an unseren Schulen sind,aus Angst davor,dass allein der Schulbesuch dazu führt, dass sie Probleme mit den Ordnungsbehörden bekommen.
Meine Damen und Herren,das kann nicht sein.Alle Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Bildung. Alle Schülerinnen und Schüler haben ein Recht darauf, ohne Angst in die Schule gehen zu können. Alle haben ein Recht auf Ausbildung. Das können wir heute klarstellen und Rechtssicherheit schaffen.Wir sollten es im Interesse der Kinder und Jugendlichen tun.
Wie heute Morgen gibt es in diesem Haus eine sehr breite Mehrheit für dieses Vorhaben – eine sehr breite Mehrheit. Vor einem Jahr hat der Hessische Landtag genau beschlossen, dass wir auch den Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen ohne legalen Aufenthaltsstatus ermöglichen wollen,dass die in Sicherheit zur Schule gehen können. Die FDP hatte damals beantragt, und der Antrag trägt die Unterschrift der damaligen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Henzler:
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass jedes Kind in Hessen unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus verpflichtend eine Schule besucht.
Diesen Antrag hat der Hessische Landtag vor einem Jahr mit den Stimmen von allen Fraktionen außer der CDU beschlossen. Wir täten gut daran, diesen Beschluss des Landtags heute mit einer Gesetzesänderung in die Praxis umzusetzen, meine Damen und Herren.
Vor einem Jahr sagte die damalige bildungspolitische Sprecherin Dorothea Henzler in der Pressemitteilung zu diesem Antrag vom 28.04.2008:
Bayern und Nordrhein-Westfalen haben gute Regelungen im Schulgesetz. Hier gilt die allgemeine Schulpflicht ausdrücklich auch für „ausreisepflichtige“ Ausländerkinder.
Sehr richtig, Frau Kultusministerin. Deshalb beantragen wir heute nicht mehr und nicht weniger als den exakten Wortlaut des Schulgesetzes aus Nordrhein-Westfalen. Frau Ministerin, wir erwarten von Ihnen exakt, dass Sie so abstimmen, wie Sie es vor einem Jahr für richtig gehalten haben.
Es gibt die Mehrheit für eine humanitäre Lösung in diesem Haus. Es gibt eine Mehrheit dafür, dass alle Schülerinnen und Schüler ohne Angst die Schule besuchen können. Frau Ministerin, wir fordern Sie und die Herren von der FDP auf: Stehen Sie zu Ihrem Wort von vor einem Jahr. Stimmen Sie dieser Regelung zu. Machen Sie den Weg frei für eine humanitäre Lösung. Sie werden die Gelegenheit haben, jeder Einzelne von Ihnen, in einer namentlichen Abstimmung, die ich hiermit für meine Fraktion beantrage, zu zeigen,
Herr Hoff, Sie mögen keine Hoffnung haben. Aber ich habe schon noch die Hoffnung, dass es eine humanitäre Lösung gibt. Ich habe schon noch die Hoffnung, dass man innerhalb eines Jahres, bloß weil man von der Opposition in die Regierung gewechselt ist, nicht alle seine Grundsätze über Bord geworfen hat.
Stehen Sie zu dem, was vier Fraktionen dieses Hauses vor einem Jahr richtig gefunden haben. Schaffen Sie jetzt sofort Klarheit,dass zu Beginn des nächsten Schuljahres alle Schülerinnen und Schüler ohne Angst in die Schule gehen können,dass alle ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können. Das kann doch nicht so schwer sein. Geben Sie sich einen Ruck. Wir können heute hier eine humanitäre Regelung beschließen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wagner, ich möchte doch sagen, der Stachel des Nichtregierens muss sehr tief sitzen, sonst würden Sie uns nicht mit solchen Spielchen, die der Sache unangemessen sind, belasten.
Ich möchte aber noch zwei, drei Argumente benennen, die für unseren Gesetzentwurf für ein neues Hessisches Schulgesetz sprechen, weil wir Zuschauer auf der Tribüne haben, die auch das Recht haben, zu erfahren, worüber wir hier eigentlich diskutieren.Wir wollen zum einen den Schulen mehr Freiheit geben, damit sie die Lehrplanänderungen im Rahmen der Neugestaltung oder Änderung des G-8-Lehrplans durchführen können.
Wir wollen, dass die Untersuchungen für die Grundschulen vorverlegt werden, um da entsprechende Projekte durchzuführen.