Protokoll der Sitzung vom 09.07.2009

Insofern hat das Grundgesetz eine eindeutige antifaschistische und kapitalismuskritische Handschrift.

(Beifall bei der LINKEN)

Selbst im damaligen Wirtschafts- und Sozialprogramm der nordrhein-westfälischen CDU aus Ahlen wird formuliert – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden.

Meine Damen und Herren von der CDU, das Problem ist also weniger eines der richtigen Erkenntnis als eines der offensichtlich beschränkten Erinnerungsfähigkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Seitens der LINKEN stehen wir weiterhin zu unserer Verfassung,

(Holger Bellino (CDU): Echt?)

eben auch, weil sie keine neoliberale Wirtschaftspolitik vorschreibt, sondern im Gegenteil auch die Möglichkeit sozialistischen Wirtschaftens ausdrücklich ermöglicht,

(Axel Wintermeyer (CDU): Das ist ja furchtbar!)

auch wenn nach dem Ende des Systemkonflikts, als nur noch der Kapitalismus übrig geblieben war, ein massiver Rückbau sozialer Leistungen einsetzte und dies auch noch mit den Bedürfnissen der Wirtschaft gerechtfertigt wurde.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Warum sind denn die Leute aus der Ostzone geflohen? – Gegenruf des Abg. Axel Wintermeyer (CDU): Weil die so frei war!)

Als LINKE fordern wir eine Konkretisierung des Sozialstaatsgebots in Art. 20 unseres Grundgesetzes: Es bedarf echter sozialer Grundrechte, Grundrechte auf Arbeit, so

zialer Sicherung, bezahlbaren Wohnraums, gesundheitlicher Daseinsvorsorge sowie eines Rechts auf Migration.

(Beifall bei der LINKEN – Helmut Peuser (CDU): Wer hat denn die Mauer gebaut?)

Würden diese in den Verfassungstext aufgenommen, könnte sich unsere Gesellschaft gemeinschaftlich tiefgreifend zum Besseren verändern.

(Zuruf des Abg. Helmut Peuser (CDU))

Kurz möchte ich noch auf das Problem hinweisen – meine Vorrednerin und mein Vorredner haben das ebenfalls getan: Das Grundgesetz – und auch das bitte ich in einer Lehrerhandreichung zu berücksichtigen – war, wie wir wissen, für einen Übergangszeitraum erarbeitet und sollte durch eine vom deutschen Volk in freier Selbstbestimmung beschlossene gesamtdeutsche Verfassung abgelöst werden.

Meine Damen und Herren, im Jahr 1989 gab es eine Alternative zum Beitritt der DDR nach Art. 23. Nach Art. 146 des Grundgesetzes hätte eine neue Verfassung erarbeitet werden können.Noch während der Übergangszeit in der DDR wurden hierzu Vorschläge erarbeitet. Auch der Einigungsvertrag selbst enthält die Empfehlung, sich mit einer Verfassungsänderung zu befassen, die beispielsweise die Wiedereinführung sozialer Grundrechte, die Verstärkung plebiszitärer Elemente und die Änderung des Asylgrundrechts anspricht. Diese Chance – auch das gehört zur Geschichte des Grundgesetzes – wurde eben nicht genutzt.

Doch wir von der LINKEN bleiben dabei: Unser aller Grundgesetz, insbesondere die in Art. 20 festgeschriebenen Fundamentalnormen der sozialen und rechtsstaatlichen Demokratie, beinhaltet den politischen Auftrag, einen demokratischen Sozialismus zu realisieren.

(Beifall bei der LINKEN – Axel Wintermeyer (CDU): Jetzt reichts aber! Das ist eine Faschingsrede!)

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Danke, Herr Präsident, ich komme zum Schluss.

Herr Wintermeyer, deswegen werden wir – durchaus auch in der bewussten Tradition des KPD-Vorsitzenden im Jahre 1949, Max Reimann – die im Grundgesetz verankerten demokratischen Rechte verteidigen,

(Zurufe von der CDU)

notfalls gegen die Verfasser des Grundgesetzes selbst.

Dass das offensichtlich nottut, haben wir am letzten Freitag gesehen, denn als wir da 60 Jahre Gleichberechtigung im Grundgesetz gefeiert haben, wollte niemand von den Regierungsfraktionen oder der Regierung mitfeiern. Das ist blamabel. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der CDU)

Das Wort hat Frau Kultusministerin Henzler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet

(Günter Schork (CDU), zur LINKEN gewandt: Das, was Sie wollen, ist rückwärtsgewandt! – Gegenruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE) – Weiterer Gegenruf des Abg. Axel Wintermeyer (CDU))

ganz ruhig, ganz ruhig, Herr Wintermeyer, er steht doch nicht mehr hier, Sie können jetzt mir zuhören –, ein Termin, von dem ich mir wünsche, dass ihn alle hessischen Schülerinnen und Schüler nicht nur kennen – da hätte ich schon so meine Bedenken –, sondern dass sie ihn verinnerlichen, und zwar als den Beginn von 60 Jahren Freiheit und Frieden in der Bundesrepublik Deutschland: etwas, das es in der Geschichte dieses ganzen Landes noch nie gegeben hat, 60 Jahre Freiheit und Frieden.

(Beifall bei der CDU und der FDP sowie der Abg. Petra Fuhrmann (SPD) – Helmut Peuser (CDU): Nur in der Bundesrepublik!)

Im Grundgesetz sind die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands verankert. Das war nach der NS-Diktatur ein Meilenstein.

Ganz wichtig ist der Anfang des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Wenn man diesen Satz verinnerlicht und wirklich sehr genau nimmt,dann ist das die Grundlage jeder Freiheit in diesem Land, die Grundlage der Freiheit jedes einzelnen Bürgers dieses Landes.

Das Grundgesetz ist das entscheidende Fundament für das Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Seit 20 Jahren bestehen diese Grundrechte endlich auch für das gesamte vereinigte Deutschland.

Nach 60 Jahren und mittlerweile mehr als 50 Änderungen genießt das Grundgesetz, Bürgerumfragen zufolge, bei den Deutschen nach wie vor ein hohes Ansehen. Somit kann die Geschichte des Grundgesetzes zu Recht als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Das sollte den hessischen Schülerinnen und Schülern über die Vorgaben der Lehrpläne hinaus bewusst gemacht werden.

Herr Kollege Wilken, es ist eine Erfolgsgeschichte, weil es eben nicht alles das enthält, was Sie hier vorgetragen haben – die Grundrechte auf Arbeit und Wohnen. Denn diese Grundrechte können Sie in einer freien Gesellschaft einfach nicht garantieren, das können Sie nur in einer Staatsgesellschaft machen,

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): In einer Diktatur!)

in einer Diktatur, wie das in der DDR war.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Grundgesetz als Fundament der jüngsten deutschen Geschichte muss das zentrale Element der politischen Bildung und der Demokratieerziehung an den Schulen sein und entsprechende Würdigung im Unterricht finden. Daher ist das diesjährige Jubiläum ein willkommener Anlass, dem Thema Grundgesetz an den Schulen verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen.

In § 2 des Hessischen Schulgesetzes legt Abs. 2 den Bildungs- und Erziehungsauftrag der hessischen Schulen klar fest:

Die Schulen sollen die Schülerinnen und Schüler befähigen, in Anerkennung der Wertordnung des

Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen die Grundrechte für sich und andere wirksam werden zu lassen, eigene Rechte zu wahren und die Rechte anderer auch gegen sich selbst gelten zu lassen, staatsbürgerliche Verantwortung zu übernehmen und sowohl durch individuelles Handeln als auch durch die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen mit anderen zur demokratischen Gestaltung des Staates und einer gerechten und freien Gesellschaft beizutragen,...

Diesen Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags gilt es, durch die Lehrkräfte so mit Leben zu füllen, dass er für die Schülerinnen und Schüler erlebbar wird.

Insbesondere der Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, muss den Schülern als überragendes Element des Grundgesetzes verständlich gemacht werden. Das fängt schon beim einfachsten Mobbing auf dem Schulhof an.Auch das ist eine Verletzung der Würde des Menschen. Deshalb muss dieser Artikel des Grundgesetzes bei ganz einfachen Dingen im Alltag in der Schule verinnerlicht werden.

Daher muss die Schule den Schülerinnen und Schülern das Wesen des Grundgesetzes näherbringen. Das Grundgesetz als reiner Text verfehlt das Lernziel. Den jungen Menschen muss klar werden, dass das Grundgesetz sie persönlich etwas angeht und ihr Alltagsleben berührt. Daher ist es wichtig, dass Jugendliche eine gewisse Vertrautheit mit dem Grundgesetz erlangen, um zu verstehen, wie unsere Grundordnung, wie Demokratie funktioniert und dass das Sich-Einmischen etwas bringt – Art. 20 des Grundgesetzes: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.

Begleitende Unterrichtsmaterialien zum Grundgesetz gibt es zahlreiche. Darauf haben Sie hingewiesen, da gibt es natürlich schon eine ganze Menge. Aber neue Ideen, die vom Landtag eingebracht werden, sind natürlich sinnvoll, um die vielen Dinge, die es gibt, in einer Lehrerhandreichung zusammenzuführen,die diesen ganzen Themenkomplex umfasst. Diese Handreichung ist nicht nur für ein Datum gedacht. Diese Handreichung ist natürlich dafür gedacht, im weiteren Unterricht und für weitere Jahre zur Verfügung zu stehen.

(Beifall bei der FDP)

Projekte und Wettbewerbe wie beispielsweise der Wettbewerb des Hessischen Landtags in Zusammenarbeit mit der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung zum Thema Grundgesetz sind lobenswert hervorzuheben.