Protokoll der Sitzung vom 09.07.2009

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir sehen, dass wir täglich rund 450.000 Zugriffe – im Monat manchmal 50.000 Zugriffe auf eine einzige Seite solcher Inhalte – haben, dann ist es durchaus deutlich, dass wir nicht von einem vernachlässigbaren Umfang und darüber hinaus von sehr dramatischen Inhalten sprechen.

Insofern ist die Tatsache, dass sich auch der Hessische Landtag damit befasst, außerordentlich richtig und in unseren Augen auch wichtig.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Richtig!)

Ich glaube nicht, dass man die Beschäftigung damit so abtun kann, wie es an einer Stelle auch im Bundestag geschehen ist. Dort hat Volker Beck gesagt, der Gesetzentwurf sei an Populismus nicht zu überbieten.Nein,wir müssen uns damit befassen.Aber wir dürfen auch nicht unterschlagen, dass es nicht einfach ist, sich mit diesem Thema zu befassen. Der Kollege Siebel hat das angedeutet.

Die Problematik ist im Bundestag breit erörtert worden: Wo dürfen wir in allem, was Zensur im Internet betrifft, vorangehen? Wo müssen wir, vor allem im Sinne der Strafvereitelung, zum Schutz von Kindern vorangehen? Wo können wir tatsächlich technische Möglichkeiten finden, um Sachverhalte aufzudecken? Wo finden findige Straftäter nicht gleich wieder die Möglichkeit, dies zu umgehen?

Diesen ganzen Komplex, auch bezüglich dessen, was das Land tun kann,werden wir erörtern,und das wollen wir in unserem Antrag anregen.

Wir glauben, dass die Anhörung im Bundestag und das Gesetz, das dort jetzt nach vielen Diskussionen und Beratungen beschlossen worden ist, eine sehr gute Grundlage für die Befassung bieten. Wir glauben, wir können vieles von dem beraten, was das Land hier bereits tut. Ich nenne nur Stichworte wie Internetkommissariate in allen Polizeipräsidien in Hessen, die Task-Force im LKA und die Tatsache, dass es in diesem Bereich auch anlassunabhängige Recherchen im Internet gibt und geben muss. Wir sollten meines Erachtens im zuständigen Ausschuss auch über die Erfahrungen sprechen, die seit dem Jahr 2007 verstärkt gemacht worden sind, ebenso über die Leistungen, die dort erbracht worden sind, und über die Straftäter, die überführt worden sind.Wir sollten prüfen, wie wir – fußend auf dem, was jetzt der Bundestag beraten hat und was das Land bereits seit einiger Zeit sehr intensiv tut – auch in Hessen zu erweiterten Lösungen und notwendigen Maßnahmen kommen.

Herr Kollege Siebel,wenn dabei auch eine Anhörung herauskommt, dann mag das sein. Ich glaube, wir sollten im Ausschuss eine vertiefte Beratung zu diesem Thema ha

ben und auf dieser Basis sehen, ob wir diese Anhörung machen – aber in dieser Reihenfolge.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns dieses ernsthafte Thema angehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Dr. Wilken für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind uns sicherlich einig: Kinderpornografie muss effektiv und effizient bekämpft werden.

Soweit es denn darum geht, jetzt Maßnahmen zu identifizieren, die Kinder schützen, stehen wir den Anträgen aufgeschlossen gegenüber.

Allerdings – und diese Anmerkung muss sein – leistet das kürzlich im Bundestag beschlossene Gesetz zu Internetsperren genau diesen Kinderschutz nicht.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Die Dokumentation und visuelle Inszenierung des sexuellen Missbrauchs im Netz bleiben eben weiterhin dauerhaft bestehen. Ins Visier genommen wird weder der sexuelle Missbrauch noch die Kinderpornografie, sondern das öffentliche Web. Etabliert werden Internetsperren, die – einer rechtsstaatlichen Kontrolle entzogen – jederzeit zu verschärfen und auf weitere Deliktsbereiche auszudehnen sind.

Aus unserer Sicht werden mit diesem Gesetz Grundlagen des demokratischen Rechtsstaats ausgehebelt. Statt Kinder vor Missbrauch zu schützen, wird scheibchenweise die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit des Einzelnen – in diesem Fall bezogen aufs Internet – eingeschränkt.

Stattdessen brauchen wir effizienten Schutz, effiziente Strafverfolgung, und da sollten wir uns im Hessischen Landtag durchaus weiter schlaumachen, auch durch eine Anhörung, was die besten und sinnvollsten Methoden sind.

Geht es um die Erhöhung der Personal- und Sachmittel der Strafverfolgungsbehörden mit dem Ziel, Kinderpornografie an der Quelle durch Suche nach den Tätern zu bekämpfen? Geht es darum, Strafverfolgungsbehörden besser zu befähigen, gegen ihnen bekannte Provider von Kinderpornografie strafrechtlich vorzugehen und den Behörden bekannte Server unverzüglich stillzulegen?

Aus unserer Sicht müssen Prävention und Opferschutz gestärkt werden unter der Einbindung von Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, Kinderärzten, gemeinnützigen Initiativen und Einrichtungen. Wir brauchen ein breites Netz an Beratungs- und Aufklärungsangeboten. Auch darüber sollten wir uns in einer Anhörung hier im Hause schlauer machen: Was ist am sinnvollsten?

(Beifall bei der LINKEN)

In der LINKEN denken wir, wir brauchen viel mehr gezielte Aufklärungsarbeit,die den Fokus auf die eigentliche Problematik legt – nämlich dass der Herstellung von Kin

derpornografie in aller Regel ein oft langjähriger sexueller Missbrauch der Opfer vorausgeht und dieser meist leider im familiären Umfeld passiert.

Ich denke, wir sind uns einig, dass die Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern ein viel zu wichtiges Thema ist, um es populistischer Symbolpolitik und sachfremden Interessen zu überlassen. Statt Dramatisierung und unzureichender wie falscher neuer Gesetze müssen wir bestehende rechtliche Mittel identifizieren und ausschöpfen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat der Abg. Bocklet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der sexuelle Missbrauch von Kindern durch Erwachsene und seine Verwertung durch die Herstellung von Kinderpornografie ist ohne jede Frage eine der widerwärtigsten Formen von Kriminalität. Die Opfer erleiden psychische und physische Schäden, die sie in der Regel ihr Leben lang zu ertragen haben.

Deshalb brauchen wir die Beschlagnahme, Vernichtung und Löschung von kinderpornografischem Material. Wir brauchen die Strafverfolgung der Täter und eine intensive Hilfe für die Opfer. Das ist das Entscheidende.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Herr Siebel von der SPD hat natürlich recht – es freut uns, dass wir da auch Teile der Sozialdemokratie auf unserer Seite wissen –, dass das im Bundestag beschlossene Gesetz ineffektiv ist und nur einen Vorhang vor etwas schiebt, was eigentlich richtig aufgeräumt gehört, nämlich dass Löschen vor Sperren geht, dass wir die Täter verfolgen, dass wir internationale Abkommen abschließen und vieles andere mehr. In diesem Zusammenhang hat die Bundestagsfraktion der GRÜNEN ein umfassendes Bündel vorgeschlagen, unter anderem auch den Ausbau des Nationalen Aktionsplans gegen Kindesmissbrauch. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt von Rot-Grün aus dem Jahre 2003, und der Nationale Aktionsplan muss noch viel intensiver ausgebaut und weiterverfolgt werden.

Frau Wolff, im Hinblick auf das beschlossene Bundesgesetz würde ich Sie daran erinnern wollen – da gebe ich Ihnen recht –: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, denn Strafverfolgung muss auch dort stattfinden. Das Internet darf aber auch nicht zum bürgerrechtsfreien Raum werden. Deswegen sei in diesen wenigen Minuten die Bemerkung gestattet, dass bisher schon die Zugangserschwerungen für Webseiten nach einem entsprechenden Verfahren im Einzelfall richterlich angeordnet werden konnten. Das ist ein rechtsstaatliches Vorgehen und dem Eingriff in die Kommunikationsfreiheit auch angemessen.Aber eine nur vom BKA erstellte Liste genügt nach unserer Meinung den Standards der Rechtsstaatlichkeit nicht, und deswegen ist dieses Gesetz auch falsch.

Ein Richter, der das Ganze anordnet, würde ausreichen, wie es auch sonst im Polizeirecht üblich ist, wenn in die Rechtsphäre von Bürgern relevant und nicht nur zufällig eingegriffen wird. Warum die Bundesregierung diesen

Weg nicht ging,blieb uns nach wie vor verborgen.Deshalb haben wir trotzdem nichts dagegen einzuwenden, dass wir auch auf Länderebene intensiv eine Diskussion darüber führen müssen, welche Konsequenzen trotz des Bundesgesetzes noch gezogen werden und welche Maßnahmen wir noch ergreifen können.

Wir unterstützen deshalb in jedem Fall den Antrag der SPD, die sich eine öffentliche Anhörung wünscht. Das ist der richtige Weg.Wir haben auch nichts dagegen, dass die CDU sagt:Wir werten eine Anhörung aus dem Bundestag aus und legen hier einen Bericht vor.– Dagegen kann man auch nichts haben. Gefährlich finde ich es nur, wenn man einen schriftlichen Bericht auswerten sollte und diesen gegen eine Anhörung ausspielen würde. Das würden wir verurteilen. Wir wollen, dass beides passiert. Das ist kein Widerspruch. Wir würden uns wünschen, dass die CDU sich aufrafft und auch der öffentlichen Anhörung zustimmt, damit auch in diesem Bundesland eine öffentliche Auseinandersetzung über die Frage geführt wird: Was ist der beste und effektivste Schutz vor der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet? Das würden wir uns wünschen: eine sachliche Diskussion über einen sehr komplexen Zusammenhang, auch darüber, was technisch überhaupt richtig und möglich ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Greilich, Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns in diesem Hause offenkundig alle einig, dass wir bei dem Thema Kinderpornografie über eine besonders abscheuliche und verwerfliche Entgleisung in unserer Gesellschaft sprechen. Für uns alle ist es unvorstellbar und unbegreiflich, dass es in der Gesellschaft einige Verirrte und Gestörte gibt, die dazu fähig sind, unschuldige Kinder für ihre abnormen Fantasien zu missbrauchen. Dass die Rechtsordnung mit allen Mitteln, mit allen rechtlich zulässigen Mitteln gegen solche Straftäter vorgehen muss, dürfte ebenfalls die übereinstimmende Meinung des gesamten Hauses sein.

Nun hat die derzeitige Bundestagsmehrheit – das wurde schon erwähnt –, haben CDU und Sozialdemokraten in großer Einigkeit den Versuch unternommen, einen zusätzlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Dazu sollten die gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, zunächst durch eine Änderung des Telemediengesetzes und des Telekommunikationsgesetzes, nunmehr unter dem Namen: „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man die Gesetzesberatungen, die Debatte in Berlin, verfolgt hat, wurde sehr deutlich, auf welch extrem wackligen Füßen dieses Gesetz steht. Das hat auch so mancher Bundestagskollege aus der SPD so gesehen.Es ist schon ein ziemlich einmaliger Vorgang, wenn die SPD-Abgeordneten – wie geschehen – während der Woche in Berlin ein Gesetz beschließen und bejubeln, dann aber zurück nach Südhessen fahren, um am Wochenende auf dem Bezirksparteitag Hessen-Süd zu beschließen, dass das gerade von der SPD mitbeschlossene Gesetz einen Verrat an allen Werten darstellt, die die SPD ausmachen, wie Demokratie, Fort

schritt und Teilhabe. Da gehört schon eine gehörige Portion an Flexibilität dazu, um es einmal vorsichtig auszudrücken.

Meine Damen und Herren, wenn ich dieses widersprüchliche Verhalten noch irgendwie positiv sehen will, dann kann ich nur annehmen, dass manche Sozialdemokraten erkannt haben, einen Irrweg zu beschreiten; denn Tatsache ist nun einmal: So gern wir Politiker einen Beitrag dazu leisten möchten, die Welt sicherer zu machen, Verbrechen zu verhindern und – noch besser – sie gar nicht erst passieren zu lassen, umso enttäuschender ist es, dann feststellen zu müssen, dass es Punkte gibt, bei denen wir erkennen müssen: Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut.

(Beifall bei der FDP)

Unsere Fraktion im Bundestag hat das Gesetz abgelehnt, weil wir ernsthafte rechtsstaatliche Bedenken haben und dieses Gesetz – das kommt dazu – ungeeignet ist, die Probleme zu lösen. Herr Kollege Bocklet hat eben schon darauf hingewiesen. Die für Grundrechtseingriffe notwendige Abwägung, über die wir heute an anderer Stelle schon einmal intensiv diskutiert haben,hat hier eben nicht richtig stattgefunden.Der Bundestag hat mit seiner Mehrheit einen tiefen Eingriff in das Grundrecht der Informationsfreiheit vorgenommen,ohne dass man damit dem angestrebten Ziel, nämlich dem Schutz der Kinder, entscheidend näher gekommen wäre.

Dabei sind wir uns alle – ich kann das nur noch einmal wiederholen – fraktions- und parteiübergreifend einig, dass wir von staatlicher Seite alle Anstrengungen unternehmen müssen, eine intensive Strafverfolgung der Täter und gleichermaßen besondere Hilfe für die Opfer zu leisten. Darüber hinaus werden wir auch im präventiven Bereich alle Maßnahmen unterstützen, die sinnvoll und geeignet sind, die Begehung solcher Straftaten schon im Vorfeld zu verhindern.

Meine Damen und Herren, doch an diesem Punkt gilt es eben, sehr genau hinzuschauen, inwieweit vorgeschlagene Maßnahmen in der Tat sinnvoll und geeignet sind. Hier müssen wir erkennen, dass selbst die raffiniertesten Sperren für den, der ans Ziel will, relativ einfach zu umgehen sind. Das ist letztlich auch von den Autoren des Gesetzes nicht bestritten worden. Nichtsdestotrotz handelt es sich hier zumindest auch um Gefahrenabwehrrechte, und dafür sind die Länder zuständig. Wir nehmen dieses Thema sehr ernst und sind selbstverständlich daran interessiert, notwendige Regelungen auf den Weg zu bringen, sofern diese zielführend sind.

Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen von der SPD, an dieser Stelle bringt es uns doch nicht weiter, eine Anhörung zu beschließen und uns in der Folge einmal von Experten völlig ins Blaue hinein etwas über technische Vorgänge im Internet erklären zu lassen, ohne zu wissen, was schon geregelt ist oder noch geregelt werden kann, an welcher Stelle die Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers betroffen ist und mit welcher Zielsetzung wir eigentlich an diese Aufgabe herangehen. Deswegen schlagen wir Ihnen einen anderen Weg vor.Wir bitten mit unserem Antrag die Landesregierung, dem Parlament zuzuarbeiten, sich das gerade in Berlin beschlossene Gesetz anzuschauen, das Gesetzgebungsverfahren auszuwerten – darin sind natürlich auch die im Bundestag durchgeführten Anhörungen eingeschlossen – und dann zu prüfen,unter welchen Voraussetzungen man auf Landesebene tätig werden kann und ob das sinnvoll erscheint.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu guter Letzt noch bemerken: Wir wollen auch darüber einen Bericht, welche Maßnahmen im präventiven Bereich schon laufen, was getan wird, um potenziellen Tätern zu helfen, ihre psychischen Probleme in den Griff zu bekommen oder, allgemeiner gesagt. solche Straftaten zu verhindern und die Kinder zu schützen.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir gehen davon aus, dass wir vor dem Hintergrund eines solchen Berichts dann im zuständigen Ausschuss auf einer soliden Grundlage darüber reden können, was bei diesem sensiblen Thema geeignete Maßnahmen sind, die wir als Landesgesetzgeber treffen können, oder welche Fragen gegebenenfalls noch offengeblieben sind, um diese dann auch in einer Anhörung zu klären. Das sollten wir aber eines nach dem anderen tun. Dieses Thema ist zu ernst und zu wichtig, um es auf den Zweck einer Pressemeldung zu reduzieren. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)