Große Anfrage der Abg. Wissler und van Ooyen (DIE LINKE) und Fraktion betreffend militärische und sicherheitstechnische Forschung in Hessen – Drucks. 18/776 zu Drucks. 18/164 –
Es ist vereinbart, die Große Anfrage ohne Aussprache als besprochen zu erklären. – Dem wird nicht widersprochen. Damit ist so beschlossen.
Antrag der Abg. Faeser, Habermann, Merz, Roth, Siebel, Dr. Spies (SPD) und Fraktion betreffend Erarbeitung und modellhafte Erprobung eines Konzepts „Bildungslotsen“ – Drucks. 18/826 –
Vereinbart ist, den Antrag zur abschließenden Beratung an den Rechtsausschuss, federführend, und den Kulturpolitischen Ausschuss, beteiligt, zu überweisen.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Bundesratsinitiative zur Änderung des § 87 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz – Drucks. 18/840 –
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Fusion von Krankenhäusern in Nordhessen – Drucks. 18/842 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend aktuelle Finanzplanung schreibt Verschuldung fest – Koalitionsversprechen wertlos – Drucks. 18/863 –
Dieser Antrag soll abschließend im Haushaltsausschuss behandelt werden. – Das ist somit beschlossen.
Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend HESSENCAMPUS – eine Erfolgsgeschichte – lebensbegleitendes Lernen stärken und ressortübergreifende Kooperationen gewährleisten – Drucks. 18/868 –
Diesen Antrag überweisen wir dem Kulturpolitischen Ausschuss zur abschließenden Beratung. – Damit so beschlossen.
Ich will rückwirkend darauf verweisen, dass Tagesordnungspunkt 27, Antrag zum Thema „Haus der Geschichte“ und Lehrstuhl für Geschichte, im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst auch abschließend beraten werden soll, damit das im Protokoll niedergeschrieben ist.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht streichen – Drucks. 18/870 –
Wir haben fünf Minuten Redezeit vereinbart. Ich erteile Frau Kollegin Öztürk für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Ich habe versucht, es richtig auszusprechen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das weiche s im Namen Öztürk ist mir aufgefallen. Ich bedanke mich für die richtige Aussprache und freue mich, heute trotz Sommerpause noch zu einem Punkt sprechen zu können, der vielen Leuten sehr am Herzen liegt. Es geht darum, den Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht zu streichen.
Das fordern wir GRÜNEN heute; denn Deutschland ist ein Einwanderungsland. Hessen ist längst ein Einwande
Meine Damen und Herren, mit der Einführung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland ist endlich unter der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2000 ein entscheidender Schritt in Richtung Anpassung des Staatsangehörigkeitsrechts an die Realität eines Einwanderungslandes geschaffen worden.
Das war ein erster Schritt. Allerdings hat dieser Reformschritt einen kleinen Mangel, den wir heute nicht ignorieren können. Mittlerweile ist es so, dass Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und deren Eltern Ausländer sind, wenn ein Elternteil mindestens acht Jahre in Deutschland regelmäßig lebt und einen rechtmäßigen Aufenthalt hat, von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Allerdings ist es so, dass diese Kinder bei Eintritt ihrer Volljährigkeit entscheiden müssen, ob sie die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern behalten wollen oder ob sie sich für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden. Das ist die sogenannte Optionsregelung, die langsam in Kraft tritt.
Es sind auch in Hessen immer mehr junge Menschen betroffen.Schauen wir uns die Zahlen an.In den Jahren 2000 bis 2007 sind ca. 35.000 Kinder allein in Hessen geboren worden, von denen vermutet wird, dass sie diesem Optionszwang unterliegen. Das ist weder gerecht, noch ist es integrationspolitisch vertretbar. Das ist ein Zustand, den wir nicht aufrechterhalten können. Deswegen fordern wir GRÜNEN: Streichen Sie den Optionszwang, reichen Sie eine Bundesratsinitiative ein.
Dass der Optionszwang integrationspolitisch kontraproduktiv ist, ist nicht umstritten. Es ist so, dass sich mittlerweile zahlreiche namhafte Personen einem Aufruf angeschlossen haben, der am 24. Juni 2009 rundgegangen ist. Ich vermute, dass auch die Herrschaften von CDU und FDP diesen Aufruf bekommen haben. Denn dort haben Personen unterschrieben wie Prof. Dr. Rita Süssmuth, Frau Cornelia Schmalz-Jacobsen, Dr. Hans-Jochen Vogel und Frau Marieluise Beck. Alle fordern, dass dieser Optionszwang gestrichen werden soll.
Es gibt ein Problem; denn wenn wir diesen Optionszwang nicht streichen, würden wir mehr oder weniger auf der europäischen Ebene total zurückfallen. In Europa gibt es mittlerweile die Möglichkeit, dass Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft haben können. Dieses europäische Recht müssen wir auch in Hessen umsetzen.
Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, wie viele Menschen 2008 auf Antrag die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen haben und bei denen die Mehrstaatlichkeit akzeptiert wurde, werden Sie sich wundern. 13.323 Personen sind in Hessen auf Antrag eingebürgert worden, und von diesen wurde bei 7.043 Personen die Mehrstaatlichkeit akzeptiert. Das sind über 50 %. Das ist eine Realität, der sich die Landesregierung nicht verweigern kann, der sich auch die CDU-Fraktion nicht verweigern sollte.
Schließlich haben Sie mit diesem Thema – das dürfen wir nicht vergessen – 1999 einen schandhaften Wahlkampf geführt. Sie haben einen populistischen Wahlkampf geführt.
Sie haben die Leute auf der Straße gegen die doppelte Staatsbürgerschaft, gegen Ausländer unterschreiben lassen. Meine Damen und Herren, das ist bis heute eine Schande,die Sie über Hessen gebracht haben.Die müssen Sie bereinigen, meine Herrschaften von der CDU.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Peter Beuth (CDU):Wir haben nicht gegen Ausländer unterschreiben lassen, nur gegen die doppelte Staatsbürgerschaft!)
Sie haben die Leute so verwirrt, dass sie an die Stände gegangen sind und gegen Ausländer unterschreiben wollten. Herr Beuth, das können Sie hier nicht widerlegen. Das ist eine Tatsache, der Sie sich nicht verweigern können.
Sie betreiben ständig Realitätsverweigerung. Das können Sie weiterhin so machen. Wir werden das nicht hinnehmen. Wir werden Ihnen heute mit diesem Antrag noch einmal die Möglichkeit geben, sich der Realität zu stellen, mein lieber Herr Beuth. Dem scheinen Sie nicht nachgeben zu wollen.Aber das ist Ihr Problem, nicht meines.
Schauen wir uns die Zahlen an.Von den in Hessen lebenden 7.043 Personen sind 1.754 aus europäischen Staaten, 1.035 sind marokkanische Staatsbürger, 799 sind afghanische Staatsbürger,und 540 sind iranische Staatsbürger,die ihre eigene Staatsbürgerschaft neben der deutschen Staatsbürgerschaft behalten konnten. Das heißt, die Realität in diesem Land ist eigentlich unumstritten.Wir geben Ihnen und auch der FDP-Fraktion die Möglichkeit, sich Ihren namhaften Politikern anzuschließen, den Aufruf vom 24. Juni nicht verpuffen zu lassen.
Ergreifen Sie die Möglichkeit – auch Herr Integrationsminister Hahn sollte die Möglichkeit ergreifen –,hier endlich eine ernsthafte Integrationspolitik zu betreiben, eine Integrationspolitik im Sinne der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Hessen; denn die Schande, die die CDU dem Lande gebracht hat, muss endlich getilgt werden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Öztürk hat auf die hitzigen Debatten verwiesen, die der Verabschiedung des aktuellen Staatsangehörigkeitsrechts vorangegangen sind. Das ist vollkommen richtig. Im Jahre 2000 war das Optionsmodell einer der Kernpunkte des neuen modernen Staatsangehörigkeitsrechts, das wir jetzt haben. Es war, das sage ich nicht ganz ohne Stolz, die FDP, die diesen Kompromiss damals vorgeschlagen hat. Insofern ist es nur ein Teil der Wahrheit, dass das Optionsmodell von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt wurde. Es ist zwar richtig, dass die es eingeführt hat; aber es war die FDP, die hier den entscheidenden Schritt gegangen ist und die widerstreitenden Pole damals zusammengeführt hat. Das war insbesondere eine Leistung unseres Kollegen Dr. Max Stadler. Insofern könnte ich es mir einfach machen und
Ich möchte auf einen anderen Punkt hinaus.Was Sie nicht erwähnt haben: Die Optionsregelung greift erst seit dem letzten Jahr.Ich sehe keinen Bedarf,ein Gesetz zu ändern, das erst so kurz in Kraft ist.Gerade weil der aktuellen Gesetzeslage so hitzige Debatten vorausgegangen sind, sollten wir vorsichtig sein, den mühsam gefundenen Kompromiss aufzudröseln und an der Gesetzgebung herumzudoktern. Lassen Sie uns erst einmal die Wirkung des Gesetzes abwarten, bevor wir hier weitere Änderungen vornehmen.
Ein weiterer Punkt. Sie haben es zwar nicht angesprochen, aber es wird in der Debatte immer wieder erwähnt, dass es einige Betroffene gibt, die aus bestimmten Gründen ihre Staatsbürgerschaft nicht abgeben können, beispielsweise Iraner.