beginne ich mit dem Wort, über das wir uns im Moment unterhalten. So etwas können nur wir Deutsche erfinden. Wir reden über einen „Optionszwang“. Ich habe einmal gelernt, dass dies ein Widerspruch in sich ist. Aber vielleicht charakterisiert das diese Debatte.
Sehr geehrter Herr Mick, wir haben eben kein modernes Staatsbürgerschaftsrecht, sondern wir haben nach wie vor einen alten Zopf als Staatsbürgerschaftsrecht. Wir stehen damit nicht nur innerhalb Europas, sondern sogar weltweit relativ einsam da. Ich lerne gern dazu; aber die Mitglieder einer Fraktion, die uns darüber belehrt haben, was bundespolitisch entschieden werden muss, und die heute Morgen in Hessen eine Aktuelle Stunde zum LissabonVertrag und zu einem Bundesverfassungsgerichtsurteil abhalten ließen, möchte ich lieber nicht als Lehrer haben.
Wir treten dafür ein, Multinationalität zu ermöglichen. Das Kriterium, nach dem wir entscheiden, muss immer sein: Was fördert Integration und Zusammenleben, und was hilft uns bei dem Ziel,in Hessen gemeinsam zu leben? Kein Mensch ist illegal.Wir müssen alles dafür tun,dass er auch nirgendwo illegal werden kann bzw. dass ihm das nicht vorgeworfen werden kann.
Meine Damen und Herren von der CDU, genau das würde es allerdings unmöglich machen, wiederum einen Wahlkampf nach dem Motto „Wo kann ich hier gegen die Türken unterschreiben?“ zu machen. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Das Staatsbürgerschaftsrecht ist eine extrem komplizierte Angelegenheit. Ich will zunächst einmal daran erinnern, dass Herr Kollege Bellino zu Recht darauf hingewiesen hat, dass die Länder seit Jahren fordern, die damit verbundenen Fragen in einer Novelle aufzunehmen.
Entgegen dem, was wir gerade gehört haben, ist es nicht so, dass Deutschland mit seinem Staatsbürgerschaftsrecht allein in der Welt steht. Das kann man zwar behaupten, das hat aber mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Es ist Common Sense oder Ordre public oder internationales Recht, dass alle Länder dieser Welt – wirklich alle – Wert darauf legen, dass die rechtlichen Verhältnisse innerhalb einer Gemeinschaft in einem Land möglichst gleich sind. Das unterstreichen alle.
Herr Al-Wazir, auf dem Feld bin ich beruflich wirklich kundig. Ich biete Ihnen gern an, das privat zu erläutern. Aus Zeitgründen will ich das hier nicht machen.
Das,was nur wir haben,ist das Optionsmodell.Dieses Optionsmodell ist unter der Regierung Schröder/Fischer – später auch durch die vermittelnde Assistenz der Freidemokraten – geboren worden.
All die Schwierigkeiten, die wir heute haben, waren damals abzusehen und sind damals auch erörtert worden.
Vor etlichen Jahren hat man gesagt:Wir wollen,dass junge Menschen, die hier geboren werden und deren Eltern nicht deutsche Staatsangehörige sind, die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der Tatsache bekommen, dass sie in diesem Land geboren sind: Wechsel zum Ius Soli. Das kann man für richtig oder für falsch halten. Jedenfalls war das die ausschlaggebende Begründung.
Man hat hinzugefügt: Wir wollen den jungen Menschen die Chance geben, sich nach einigen Jahren für die eine oder für die andere Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Das war sozusagen die Ratio Legis.In dem Gesetz,das damals von Rot-Grün – nicht von uns – gemacht wurde, steht: Wer sich nicht entscheidet, verliert die deutsche Staatsbürgerschaft.
Meine Damen und Herren, wer das anders haben will, muss sich klar zum Prinzip der Mehrstaatlichkeit bekennen. Diese Mehrstaatlichkeit halte ich für falsch. Sie ist auch nicht beliebig.
Jeder, der ein bisschen Ahnung hat, weiß, dass sich das, was die Menschen im Wesentlichen interessiert, nämlich das Familienrecht, das Erbrecht, Unterhalt und Kindererziehung, jeweils nach dem Staatsbürgerschaftsrecht richtet. Jeder, der in dieser Sache zu Hause ist und das Familienrecht kennt,weiß,dass es riesengroße Probleme im Verhältnis zwischen dem türkischen und dem deutschen Familienrecht gibt. Spätestens dann, wenn man die Generationenfolge hinzunimmt, wenn also deren Kinder wiede
rum heiraten und dann vielleicht eine dritte Staatsbürgerschaft hinzukommt, braucht man nicht nur eine Zeichnung.
Wenn Sie Kinder haben, wenn Sie einmal ein Testament machen, wäre es doch schlau, die Frage zu stellen, nach welchem Recht das eigentlich geht. Ich glaube, das haben Sie noch nie bedacht.
Genau an der Stelle wird es nämlich spannend. Nach welchem Recht geht das eigentlich? Deswegen will ich das nur als ein Beispiel nehmen.
Da ich die Erfahrung gemacht habe, dass bei diesem Thema Bekenntnisse und Emotionen immer ganz weit vorne stehen, während die Fakten und die sehr schwierigen Einzelfragen hier eigentlich meistens abgeräumt werden, will ich einfach nur zu Protokoll geben, dass, wer vertieft einsteigt, auf eine Fülle von Schwierigkeiten trifft.
Ich bekenne für die Hessische Landesregierung – insbesondere auch für mich selbst –: Ich halte es nicht für wünschenswert, generell eine mehrfache Staatsbürgerschaft einzuführen.
Das hat vielerlei Gründe. Ich weiß, dass man das auch anders sehen kann. Dann muss man aber auch viele Folgefragen beantworten.
Ich will noch zwei Dinge hinzufügen. Ich verantworte diesen Bereich für Hessen jetzt weit über zehn Jahre.Wir haben in einer Reihe von Fällen,wo für Menschen Nachteile drohen, flexible Lösungen gefunden. Das waren aber immer Regel-Ausnahme-Verhältnisse. Ich kann zwei Dingen beim besten Willen nicht folgen. Ich wende mich jetzt an den Kollegen Merz.So ähnlich ist es vielleicht auch von anderen gesagt worden. Ich habe mir das aufgeschrieben.
Sie haben ausgeführt, es sei für die Integration in diesem Land von besonderer Wichtigkeit, dass diese Optionsverpflichtung oder, wie andere sagen, Optionschance in Zukunft weggestrichen wird. Das kann ich nicht verstehen. Wissen Sie, warum? – Ich glaube nicht, dass es der Integration dient, wenn Menschen, die jetzt acht Jahre Zeit hatten, eine Entscheidung zu treffen, weiter Wanderer zwischen den Welten bleiben. Das dient nicht der Integration. Das dient genau dem Gegenteil.
(Beifall bei der CDU – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die wandern nicht zwischen den Welten, sie sind hier!)
(Minister Stefan Grüttner: Sie wollten doch nicht dazwischenrufen! – Gegenruf des Abg. Tarek Al- Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht unqualifiziert dazwischenrufen!)