Protokoll der Sitzung vom 09.07.2009

Betrachten wir uns das einmal in Zahlen. Dann sieht das wie folgt aus.

Ein Abgeordneter, der nach altem Recht sechs Jahre oder nach neuem Recht acht Jahre diesem Parlament angehört, hat ab dem 60. Lebensjahr – bei den Älteren von Ihnen gilt das ab dem 55. Lebensjahr – einen Versorgungsanspruch in Höhe von 1.899 c. Den maximalen Versorgungsbetrag kann man nach 22 Jahren bzw.nach 24 Jahren erreichen. Er beträgt satte 4.898 c, gemessen an dem Betrag, der uns ab dem 1. Juli 2009 zur Verfügung gestellt wurde.

Wir bewegen uns hier im Beamtenversorgungsrecht. Herr Blum, vergleichen wir doch einmal und schauen uns an, wie das bei vergleichbaren Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen aussieht, die eine vergleichbare, also ähnliche, Besoldung in Höhe von B 4 oder B 5 erhalten. Bei denen verhält sich das mit der Versorgung ein bisschen anders. Sie erhalten nach sechs oder acht Jahren keine 1.899 c. Nach sechs Jahren haben die dann einen fiktiven rechnerischen Versorgungsanspruch in Höhe von 737 c und nach acht Jahren in Höhe von 983 c. Das ist eine erhebliche Differenz zu dem, was die Abgeordneten erhalten.

(Günter Rudolph (SPD): Das stimmt doch gar nicht!)

Doch, das stimmt. – Selbst wenn sie 22 oder 24 Jahre im Beamtenverhältnis sind, erhalten sie nicht 4.898 c, sondern 2.702 c nach 22 Jahren oder 2.948 c nach 24 Jahren.

Den maximalen Betrag in Höhe von 71,75 % können sie bei derselben Besoldung nach 40 Jahren und eben nicht schon nach 24 Jahren erreichen.

Zum Schluss meiner Rede will ich noch die, so finde ich, interessanteste Zahl mitteilen. Ich komme jetzt auf die Renterinnen und Rentner zu sprechen. Darauf zielt unser Antrag ab. Denn wir wollen auch sozialpolitisch darüber reden. Wir wollen die Rentenkassen stärken. Wir wollen die Abgeordneten in die gesetzliche Rentenkasse einbeziehen.

Bei den Rentnern stellt sich die Situation wie folgt dar. Die Deutsche Rentenversicherung hat auf meine Frage hin ausgerechnet, wie hoch der maximal zu erzielende Rentenbetrag ist,den ein Arbeitnehmer erhält,der immer den Höchstbetrag, nicht den durchschnittlichen Betrag, sondern immer den Höchstbetrag, 45 Jahre lang eingezahlt hat. Was hätte der für einen Rentenanspruch? Es geht also um jemanden, der von 1964 bis zum Jahr 2008 immer den Höchstbetrag eingezahlt hat. Jetzt staunen Sie einmal: Nach 45 Versicherungsjahren hätte er einen Rentenanspruch in Höhe von 2.136 c.

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ich komme zum Schluss meiner Rede. – Das sind die Zahlen.Das zeigt,in welcher Art und Weise hier sozusagen ein Selbstbedienungsladen organisiert wurde, der zu verändern ist. Das ist das Ziel unseres Antrags.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat nun Herr Abg. Wintermeyer für die CDUFraktion.

Meine Damen und Herren, sehr verehrter Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Schaus, Sie sprachen vom Selbstbedienungsladen. Ich schäme mich für Sie, weil Sie solche Dinge über den Hessischen Landtag erzählt haben.

(Beifall bei der CDU und der FDP sowie bei Abge- ordneten der SPD)

Sie sind ein unglaublich impertinenter Populist.Das ist die Gruppe der LINKEN insgesamt. Unsere Neokommunisten des Hessischen Landtags sind alte Populisten. Das kann man hier feststellen.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Dass die Zahlen Ihnen nicht passen, ist klar!)

Vor zwei Jahren haben wir über die Altersversorgung der Abgeordneten des Hessischen Landtags diskutiert. Wir sind relativ einvernehmlich zu einer Lösung gekommen. Wir haben unser Altersversorgungssystem verändert.Wir haben die Mindestzugehörigkeit um zwei Jahre auf acht Jahre erhöht. Für jemand, der weniger als acht Jahre dem Hessischen Landtag angehört, gibt es keine Versorgung mit Pension.Das haben übrigens einige Kollegen nach der Auflösung des Hessischen Landtags bitter erfahren.

Wir haben eine Erhöhung der Zugehörigkeitsdauer zur Erreichung des Maximalanspruchs bei der Pension um zwei Jahre auf 24 Jahre beschlossen. Jeder von uns muss

also 24 Jahre lang dem Landtag angehören, um überhaupt den maximalen Pensionsanspruch zu erhalten.

Das Alter,ab dem man eine Pension erhalten kann,haben wir auf 60 Jahre hochgesetzt. Wir haben die Pensionsansprüche um insgesamt 20 % reduziert.

Ich komme jetzt zu dem hauptsächlichen Grund, mit dem ich mich hier beschäftigen will. Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass es beim Erhalt der Kappungs- und Anrechnungsgrenzen bleibt.

Lieber Herr van Ooyen und Ihre populistische Truppe hier im Landtag,Sie lassen keine Möglichkeit aus,hier populistische Anträge zu stellen, obwohl das kaum jemanden draußen auf der Straße noch interessiert.

Ich habe mir Gedanken darüber gemacht, warum Sie so einen Antrag stellen. Ich habe einmal unterstellt, es sei kein Populismus.An und für sich kann es nur sein,dass Sie den Antrag gestellt haben, weil Sie Altersversorgungsansprüche anrechnungsfrei kassieren wollen, die Sie ansonsten nicht kassieren könnten.

Herr van Ooyen, ich greife mir einmal Sie heraus. Sie waren doch sicherlich beschäftigt und wurden nicht nur von Herrn Honecker bezahlt. Sie waren beschäftigt und sind sicherlich bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte versichert. Wenn Sie dem Hessischen Landtag länger als acht Jahre angehören würden – wir hoffen natürlich, dass das nicht der Fall sein wird –, müssten Sie Ihre Altersversorgung mit der Rente von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte verrechnen. Wenn Sie hier einen Anspruch auf Alterspension in Höhe von 1.500 c hätten und einen Anspruch von 2.000 c gegenüber der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, bekämen Sie vom Hessischen Landtag keine Pension. Nach dem Modell, das Sie hier heute vorschlagen, würden Sie eine zusätzliche Versorgung bekommen.Das ist der Hintergrund.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von der CDU: Oh!)

Hinzu kommt noch etwas anderes. Die LINKEN wissen ganz genau, dass sie auf dem absteigenden Ast sind. Hoffentlich werden zumindest die anderen demokratischen Parteien gemeinsam dafür kämpfen,dass sie ab dem Jahre des Herrn 2014 dem neuen Hessischen Landtag nicht mehr angehören. Dann hätten auch Sie keinen Pensionsanspruch, weil Sie nicht sechs Jahre lang dabei gewesen wären. Also wollen Sie jetzt einen Versorgungsanspruch schaffen, mit dem Sie sich wenigstens noch gegenüber der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte verbessern.

(Lachen bei Abgeordneten der LINKEN)

Ein Wolf im Schafspelz sind Sie nicht nur in politischer Hinsicht, sondern auch hinsichtlich solcher Anträge.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Ich möchte einfach mit folgender Feststellung enden. Ich habe am Anfang gesagt, Neokommunisten seien alte Populisten. Ich kann feststellen, nachdem ich mich hier mit Ihrem Antrag – –

(Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE) wendet sich mit einem Wortmeldezettel an das Präsidium.)

Sie können gar nicht intervenieren. Das geht nämlich bei einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion nicht.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Das stimmt, Sie haben recht! – Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Angesichts dieses schwachen Antrags stelle ich fest: Neokommunisten sind alte Populisten, und zwar aus dem Grund, dass sie Egoisten sind. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Wort erhält nun Herr Abg. Blum für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind schon schwierige Themen, mit denen wir uns gegen Ende der letzten Sitzung vor der Sommerpause beschäftigen müssen. Gott sei Dank hört uns von da oben aus keiner mehr zu. Denn das ist wahrlich nicht das beste Zeugnis für dieses Haus.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Keine Selbstkritik!)

In der Tat haben wir als FDP des Öfteren schon deutlich gemacht, wie wir uns die Versorgung der Mitglieder des Hessischen Landtags vorstellen könnten.Das ist eine Vorstellung, die hier keine Mehrheit gefunden hat. Herr Kollege Wagner wird das nachher vielleicht für seine Fraktion auch noch einmal zum Ausdruck bringen.

Wir glauben in der Tat, dass das derzeit bestehende System der Abgeordnetenversorgung einer grundlegenden Reformierung bedarf. Wir gehen davon aus, dass es sinnvoller wäre, den Abgeordneten während ihrer aktiven Dienstzeit durchaus höhere Bezüge zukommen zu lassen, sie aber dafür hinsichtlich der Altersversorgung vollständig in die Eigenverantwortung zu entlassen, anstatt die Versorgung in Zukunft dem Steuerzahler und damit den Bürgerinnen und Bürgern aufzuerlegen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Dieses Modell hat aber in Hessen noch keine Mehrheit gefunden. Wir sind gerne bereit, in einem vernünftigen Rahmen dafür noch einmal zu werben.

Wir haben uns in Hessen für ein anderes Modell entschieden. Von den LINKEN wurden hier lange Zahlenkolonnen vorgetragen. Herr Kollege Schaus, es war mir gar nicht möglich, dem bis ins letzte Detail zu folgen und wirklich zu verstehen, was die Conclusio Ihres Vortrages gewesen ist.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Wir erklären Ihnen das nachher noch einmal!)

Alles in allem kann man sagen: Dieser Antrag ist nicht zielführend, wenn es um die Frage einer sachgerechten und adäquaten Versorgung der Abgeordneten mit Blick auf deren Tätigkeit geht. Wir werden deswegen diesem Antrag so nicht zustimmen können.

Wir machen aber gerne das Angebot an alle Fraktionen, noch einmal in dieser Legislaturperiode über die Frage einer vernünftigen und sachgerechten Abgeordnetenversorgung zu diskutieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Nächste Wortmeldung, Herr Abg.Wagner, GRÜNE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Schaus, wenn Ihr Redebeitrag eines deutlich gemacht hat, dann, dass das Thema kompliziert ist – bei den Zahlen, die Sie hier vorgetragen haben. Warum ist das Thema kompliziert? – Weil wir in der Bundesrepublik Deutschland, ganz unabhängig vom Hessischen Landtag, eine Vielzahl von Altersvorsorgesysteme haben.

Wir haben Altersvorsorgesysteme für Beamte.Wir haben in den freien Berufen die Versorgungswerke. Wir haben die Deutsche Rentenversicherung. Wir haben diese Vielfalt.Es lohnt die politische Debatte,ob diese Vielfalt wirklich Sinn macht. Das ist dann aber eine Debatte, die wir für die gesamte Gesellschaft führen und nicht nur für den Hessischen Landtag.

Herr Kollege Schaus, solange wir diese Vielfalt aber haben, greift Ihr Vorschlag zu kurz, weil Sie dann für die Abgeordneten des Hessischen Landtags, die aus dieser Vielfalt der unterschiedlichen Vorsorgesysteme kommen,eine Lösung finden müssen, die dieser Vielfalt auch gerecht wird. Das macht Ihr Vorschlag, mit dem Sie alle Abgeordneten in die Deutsche Rentenversicherung einbeziehen, ganz unabhängig davon, aus welchem Versorgungssystem sie kommen, nicht. Und das ist das Problem Ihres Vorschlags, Herr Kollege Schaus.