Axel Wintermeyer

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe das getan, was Frau Wissler von mir verlangt hat.
Ich wollte nur als Abgeordneter eine Frage stellen und habe von ihr gehört, ich solle eine Kurzintervention machen. Dann habe ich eben einen solchen blauen Zettel abgegeben.
Frau Kollegin Wissler, ich möchte nicht Ihre Rede bewerten. Ich glaube, das kann jeder für sich selbst. Aber während Ihrer Rede wollte ich Ihnen die Frage stellen – als Sie Minister Posch aufgefordert haben, sich bei seinen Besuchen im Ausland für Menschenrechte einzusetzen, und dabei verschiedene Staaten genannt haben. Komischerweise haben Sie z. B. einen Staat wie Venezuela nicht genannt. Meines Wissens waren Sie selbst in Venezuela und haben Hugo Chávez besucht. Ich stelle Ihnen jetzt die Frage: Haben Sie an sich selbst genau denselben Maßstab angelegt wie den, den Sie eben gerade vom Herrn Minister gefordert haben? Denn wenn ich die Bemerkungen von Amnesty International und auch der entsprechenden Menschenrechtsorganisationen aus Lateinamerika richtig lese, dann zählt Venezuela nicht unbedingt zu den Ländern, in denen die Demokratie nach vorn gebracht wird,
in denen die Menschenrechte geachtet werden, in denen die Pressefreiheit geachtet wird. Da würde mich einmal interessieren, was Sie mit Ihrem Freund besprochen haben.
Präsident Lortz,
sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte gern begründen, weswegen wir den Antrag, den wir eingebracht haben, nach § 32 Abs. 9 unserer Geschäftsordnung sofort abgestimmt haben wollen. Wir haben gestern eine Rede von Herrn van Ooyen erlebt, wo er wirklich Anträge, die wir gemeinsam gestellt haben, als „die atmen den Geist des Kalten Krieges“ bezeichnete
auch im Rahmen der Rede von Ihnen – und den Verfassungsschutz mit der Stasi gleichgesetzt hat.
Sie haben wörtlich gesagt: Auch hier in Hessen werden politisch Andersdenkende verfolgt.
Das ist unzumutbar. Das ist ungehörig, und es ist unerhört. Das muss der Hessische Landtag heute nach einer Debatte feststellen,
die wir über den Verfassungsschutz und den Verfassungsschutzbericht geführt haben. Ich erinnere an die Rede des Ministers, die deutlich gemacht hat, wie wichtig der Verfassungsschutz in Hessen ist – auch in der Beobachtung der LINKEN. Das muss der Hessische Landtag heute nach der Geschäftsordnung direkt abstimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte förmlich widersprechen. Herr Rudolph, auch Sie haben sich hierhin gestellt und gesagt:Wir können das zu jedem Zeitpunkt miteinander diskutieren.
Wenn es nach uns gegangen wäre, hätten wir diese Diskussion jetzt geführt, nach dieser Aktuellen Stunde. Jetzt führen wir diese Diskussion nach den Aktuellen Stunden. Der Setzpunkt ist zweifelsfrei so wie vereinbart.
Auch Herr Schaus, der diesen Setzpunkt für die Linkspartei eingebracht hat, hat gesagt: zu jedem Zeitpunkt. – Wir wollen es heute Vormittag diskutieren, direkt nach den Aktuellen Stunden.
Frau Präsidentin, ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir die getrennte Abstimmung der Punkte 1, 2 und 3 beantragen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will kurz begründen, weswegen wir uns enthalten haben, und eine Erklärung zur Abstimmung abgeben. Wir teilen alle die Aussagen unserer Politiker zur Bildungspolitik. Da gibt es überhaupt keine Diskussion. Da gibt es auch kein Jota abzunehmen. Aber diese Leimroute, die Sie, auch nach der Diskussion, die Sie gestern geführt haben, und nach den Aussagen, die Sie gestern gemacht haben, sowie nach der Diskussion heute morgen über Ihre Aussagen, hier auslegen und von der Sie glauben, dass wir wie eine Fliege draufspringen, ist nicht in Ordnung. Da machen wir als CDU nicht mit. Deswegen haben wir uns enthalten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Wagner, wir haben der Dringlichkeit nicht widersprochen – das ist Ihnen sicherlich aufgefallen –, weil über Anträge, die die GRÜNEN stellen, durchaus diskutiert werden kann. Wann wir darüber diskutieren, ist eine andere Frage.
Ich erinnere mich daran,dass wir am Dienstagmorgen,gegen 8:45 Uhr, von Ihnen, den Antragstellern, gehört haben, dass wir bestimmte Anträge – ich nenne das Stichwort „Enquetekommission Fluglärm“ – unbedingt in diesem Plenum behandeln müssen. Jeder Punkt, den wir jetzt dazwischenschieben, führt dazu, dass ein anderer Punkt, den wir im Arbeitsprogramm des Hessischen Landtags haben, nicht mehr behandelt werden kann. Deswegen werden wir einer Behandlung dieses Antrags, wie Sie es vorgeschlagen haben, nicht zustimmen.
Wir können im Hessischen Landtag jederzeit über Äußerungen diskutieren, aber die Wiederholung solcher Anträge zeigt im Prinzip – –
Herr Al-Wazir, Ihr Gedächtnis scheint kürzer zu sein als Ihre Haare. – Eine Wiederholung ist insofern gegeben, weil wir über den „Wetzlar Kurier“ hier im Plenum schon häufiger diskutiert haben, weil es angeblich dringlich war.
Meine Damen und Herren, ich sage es noch einmal: Wir werden über diesen Antrag diskutieren. Wir werden ihn an das Ende der Tagesordnung setzen und dann in der parlamentarisch üblichen Weise behandeln. Es gibt keine Notwendigkeit, über den Antrag jetzt zu diskutieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, dass wir innerhalb einer Stunde zweimal über den gleichen Antrag abstimmen müssen.
Es gibt dem,was ich vorhin gesagt habe,an sich nichts hinzuzufügen. Ich möchte aber ankündigen, Herr Präsident, dass Herr Irmer eine persönliche Erklärung nach § 81 unserer Geschäftsordnung abgeben möchte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Wissler, das war ein unterirdischer – um nicht zu sagen: primitiver – Vortrag, ein Rundumschlag nach dem Motto: Wir, die LINKEN, sind sauber, und die anderen sind alle schmutzig.
Ich kann das für uns alle nur zurückweisen, und auf die Sauberkeit bei Ihnen – nicht menschlich, sondern politisch gesehen – werde ich noch einmal zurückkommen.
Meine Damen und Herren, der Antrag, den die LINKEN gestellt haben, stellt eine Kapitulation dieser Fraktion im Hessischen Landtag vor den Aufgaben und der Verantwortung des freien und unabhängigen Mandats dar. Sie haben den Antrag zu einem Zeitpunkt eingereicht, als Sie noch hofften, im Zusammenhang mit der Rolle Volker Hoffs – er ist im Vorstand der Opel GmbH und war gleichzeitig Abgeordneter im Hessischen Landtag – ordentlich zündeln zu können.
Wir haben damals gesagt: Volker Hoff bei der Opel GmbH ist ein Gewinn für Hessen, weil er als Kontaktmann richtig gut ist. Er war ein hervorragender Europaminister, er kennt sich überall in Europa aus
und kann seine Erfahrungen dazu nutzen, Opel in Hessen zu halten, den Standort auszubauen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu helfen.
Wenn Sie einmal Ihre Freunde in den Gewerkschaften gefragt hätten, hätten Sie erfahren, dass sie es gut fanden, dass er dorthin geht.
Sie sind zwar vom Vorstand vorher nicht informiert worden, aber nachträglich hat niemand aus den Reihen der Gewerkschaften gesagt, das sei eine falsche Entscheidung gewesen.
Aber, wie gesagt, der Anlass Ihres Antrags ist überholt. Deswegen will ich mich mit dieser Frage hier nicht auseinandersetzen. Die SPD hat konsequenterweise ihren Antrag betreffend das Abgeordnetenmandat des ehemaligen Kollegen Hoff zurückgezogen und gezeigt, dass sie, im Gegensatz zu den LINKEN, verstanden hat, wie man im Hessischen Landtag damit umzugehen hat.
Überholt ist der Antrag aber auch inhaltlich. Die Forderungen der Saubermänner und Sauberfrauen der Fraktion DIE LINKE in Bezug auf die Karenzzeit – wann kann ein Minister in die freie Wirtschaft wechseln? – und nach der Erstellung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters wurden schlichtweg aus Anträgen abgekupfert, die schon im Juni 2009 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages waren. Eine Anhörung im Hessischen Landtag zu diesem Thema ist nach unserer Meinung völlig überflüssig; denn die Inhalte der zu erwartenden Aussagen sind im Protokoll der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages nachzulesen. Mit der Genehmigung des Präsidenten darf ich mich kurz vom Pult wegbewegen und Frau Wissler das Protokoll überreichen.
Wenn Sie das auswerten,wissen Sie,warum wir Ihrem Antrag auf Durchführung einer Anhörung nicht zustimmen.
Der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Prof.Dr.Papier,hat im Jahr 2006 zum Verhältnis von Lobbyismus und parlamentarischer Demokratie erklärt – ich zitiere –:
Die... Geltendmachung individueller und partikularer, auch egoistischer Interessen, die Bündelung solcher Interessen in möglichst durchsetzungsstarken Verbänden und das Herantragen dieser Interessen an die Abgeordneten... in vielfältiger Art und Weise gehören zu unserer parlamentarischen Demokratie ganz selbstverständlich dazu. Zu einer pauschalen Verteufelung von Lobbyisten, ganz gleich ob diese seitens der Wirtschaft, der Gewerkschaften oder anderer gesellschaftlicher Gruppen tätig werden,besteht deshalb ganz und gar kein Anlass.
So weit der Präsident unseres Bundesverfassungsgerichts. Ich hoffe nicht, dass Sie ihn angreifen werden – so, wie wir es heute Morgen in der ersten Aktuellen Stunde erlebt haben.
Lobbying ist also nichts Verwerfliches, oder? Was wäre sonst z. B. mit den Tätigkeiten von Exbundeskanzler Schröder, SPD, für Gazprom? Was ist mit den Tätigkeiten des grünen Ex-Außenministers Fischer, der Berater von RWE und OMV – für den Bau der Nabucco-Pipeline – sowie von BMW, die keine ganz kleinen Autos herstellen, und Siemens ist? Oder nehmen wir den ehemaligen Staatssekretär Berninger – den kennen die GRÜNEN besonders gut, er war einmal ihr Vorsitzender –, der jetzt offensichtlich bei Mars gegen die Fettsucht mobil macht. Was ist mit dem linken SPD-beinahe-Wirtschaftsminister und Bundestagsabgeordneten Scheer als Präsident von Eurosolar und seiner Frau als Geschäftsführerin dieses parteiunabhängigen Unternehmens?
Jetzt kommen wir zur LINKEN: zu Herrn Kollegen Schaus als Grundsatzreferent von ver.di und zu Herrn Fraktionsvorsitzenden Willi van Ooyen als bezahltem Einflussagenten der damaligen DDR.
Der Antrag der LINKEN zeigt deutlich, dass Sie wieder einmal die Grenze zum Pharisäertum überschritten haben. Wer den Lobbyismus anprangert, muss sich fragen lassen, wer denn der größte Lobbyist des DDR-Unrechtsregimes und der SED war und ist. Das sind Sie.
Noch immer warten wir auf eine Aussage von Herrn van Ooyen dazu, wie die Deutsche Friedensunion, deren Landes- und Bundesgeschäftsführer er war, durch die SED finanziert wurde und in welcher Form die SED über die nachweislich an die DFU geflossenen Millionenbeträge Einfluss – also Lobbying – auf die deutsche Bundespolitik genommen hat.
Nach wie vor bleibt für uns auch von Interesse, wie sich der Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Bundestag, Gysi, im DDR-System arrangiert hat und welche Mandanten er heute vertritt. Insbesondere würde uns auch interessieren, von ihm zu erfahren – er war Parteichef zu dieser Zeit –, wohin die Gelder der SED nach der Wiedervereinigung geflossen sind.
Da ist unzweifelhaft ein dreistelliger Millionenbetrag verschwunden. Ich stelle zumindest die rhetorischen Fragen an Sie:Welches Nummernkonto ist es denn? Sind die Beträge bisher auch kapitalertragsversteuert worden?
Meine Damen und Herren, das zeigt, welche Moralapostel die LINKEN im Hessischen Landtag sind. Es wäre sicherlich auch darüber nachzudenken, inwiefern sich Herr Schaus als Grundsatzreferent von ver.di sowie Frau Wissler, Herr van Ooyen und Dr. Wilken als Mitglieder Papiere und Positionen aus dem Gewerkschaftshaus für ihre Politik zu eigen gemacht haben. Hierzu bedarf es jedoch keiner Anhörung und keiner Regelung; denn es steht Ihnen frei, diese Verflechtungen auf eigene Verantwortung offenzulegen.
Wünschenswert wäre es auch, wenn die LINKEN ihren Forderungen dort Taten folgen ließen, wo sie selbst Gefahr laufen,diese in die Tat umsetzen zu müssen.So haben unsere Nachfragen in Brandenburg ergeben – dort besteht ein jetzt wieder stark sichtbarer Zusammenhang von Verflechtungen zwischen dem alten Stasiapparat und Politikern der Linkspartei –, dass dort weder ein verpflichtendes Lobbyistenregister existiert noch Karenzzeiten für ehemalige Mitglieder der Landesregierung festgelegt wurden.
Hören Sie sich einmal genau an, was Ihre Brüder und Schwestern von der Linkspartei dort machen. – Übrigens erfolgte das unseres Wissens mit dem Argument,dass eine überlange Alimentation von Staatsministern auf Staatskosten verhindert werden sollte.
Wir,Union und FDP – ich beziehe die SPD und die GRÜNEN sogar ein wenig mit ein –, sind Lobbyisten der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und nicht wie Sie Lobbyisten eines überkommenen Systems.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist natürlich das gute Recht des Kollegen Wagner und der Fraktion der GRÜNEN, hier einen Antrag nach § 25 der Geschäftsordnung zu stellen. Es ist aber auch das gute Recht der Landesregierung, draußen vor dem Plenarsaal – denn sonst würden sie von der Präsidentin ermahnt werden, wenn sie die Gespräche hier im Raum führen würden – entsprechende Gespräche bezüglich ihres Ressorts und bezüglich des Wahlkreises sowie Gespräche mit Abgeordneten zu führen. Das sollte man berücksichtigen.
Es ist immer wieder interessant, wenn es zu Anträgen der GRÜNEN kommt, dass die GRÜNEN sagen: Her mit den Leuten! – Zum Zweiten müssen wir auch feststellen – und das sollte man, Herr Kollege Wagner, auch den Mitgliedern der Landesregierung akzeptierend unterstellen –, dass die Zeitpläne durch viele zusätzliche Wortmeldungen und viele andere Dinge natürlich auseinanderlaufen.
Man kann zwingendermaßen weder den Abgeordnetenkollegen noch den Ministern zumuten, dass sie praktisch ständig hier im Plenarsaal sind.
Wir von unserer Seite widersprechen dem Antrag. Aber wir glauben,wenn wir jetzt die Geschäftsordnungsdebatte geführt haben, wird schon das zuständige Mitglied der Landesregierung hier anwesend sein.
Frau Präsidentin, ich würde vorschlagen, der Anregung der Landesregierung zu folgen und die Überweisung an den Umweltausschuss zu veranlassen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was sollen eigentlich die Menschen denken, die hier diese Diskussion mitbekommen haben? Lieber Herr Schäfer-Gümbel, wenn man genug Distanz dazu hat, dann muss man einfach feststellen, dass da die Mitglieder der SPD und der GRÜNEN den Neokommunisten auf den Leim gegangen sind.
Wenn es uns wirklich um die Sache gehen würde, hätten wir hier nie so eine Debatte geführt.
Dann hätte im Hessischen Landtag auch nie eine Abgeordnete einen Kollegen als Hassprediger bezeichnet. Sie hat ihn ohne Rüge so bezeichnen dürfen.
Frau Präsidentin, deswegen wollen wir Sie bitten, vorab, also vor morgen, einen entsprechenden Auszug aus dem Protokoll zu fertigen, und zwar einen Auszug aus dem Protokoll, in dem wiedergegeben wird, wie Frau Kollegin Wissler Herrn Irmer ohne Rüge als Hassprediger bezeichnet hat. Zweitens wollen wir einen Auszug aus dem Protokoll von der Rede des Herrn Staatsministers Hahn, als er sich kritisch mit dem Begriff Hassprediger auseinandergesetzt hat.
Frau Präsidentin, ich möchte sagen, dass ich hier keine Kritik geübt habe.Vielmehr habe ich das Präsidium gebeten, einen Vorabauszug von Reden anzufertigen. Ich glaube, das ist keine Kritik, sondern eine Bitte.
Zum Zweiten möchte ich sagen, dass wir die Sitzung vorhin bewusst nicht unterbrochen haben, obwohl wir sie zwingendermaßen hätten unterbrechen lassen müssen. Denn wir hatten an und für sich gehofft, dass die Debatte in einen Weg hineingeht, der dem Anlass gemäß ist. Ich
sehe, dass wir damit leider falsch gelegen haben. Wir hätten die Sitzung gleich unterbrechen sollen.
Ich will eines noch einmal sehr deutlich sagen.Wir haben in der Bundesrepublik das Recht auf freie Meinungsäußerung. Es gibt da eine Grenze. Diese Grenze ist unserer Meinung nach keinesfalls überschritten worden.
Gerade die LINKE mit ihrem Parteiorgan „Neues Deutschland“ und sonstigen Pamphleten, die sie haben, überschreitet Grenzen. In dieser Situation ist die Grenze wirklich überschritten worden. Frau Wissler, Sie wissen, was Sie zu tun haben. Dabei geht es insbesondere um die Hetze.
Meine Damen und Herren, ich beantrage nochmals getrennte Abstimmung bei dem Dringlichen Entschließungsantrag der GRÜNEN.
Wir können die Ziffern 1 und 2 zusammen abstimmen. Wir können ebenfalls die Ziffern 3 und 4 zusammen abstimmen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie unsere Bitte berücksichtigen würden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn es eines Beweises bedurft hätte, in welcher Rechtfertigungssituation SPD und GRÜNE schon heute sind, dann muss man sich nur die Wortbeiträge von Herrn Rudolph und Herrn Kaufmann ins Gedächtnis rufen und auf der Zunge zergehen lassen.
Es ist peinlich, was Sie hier an Rechtfertigungen vorgetragen haben. Herr Kaufmann, zu der Begründung, warum Sie dieses Gespräch gesucht und geführt haben, ist nur zu sagen:Wer glaubt, wird selig.
Ihnen geht es doch darum – machen wir uns nichts vor –, die Landesregierung in einem bestimmten Licht erscheinen zu lassen,
indem Sie behaupten, dass diese so handle, wie es bei Mobbing üblich ist. Herr Kaufmann, Sie tun das wider besseres Wissen. Sie waren damals mein Stellvertreter – wenn ich das in Anführungsstrichen sagen darf – im Untersuchungsausschuss 16/1, wo wir zwei Jahre unseres kostbaren Parlamentarierlebens mehr oder weniger mit nichts verbracht haben. Damals ist das Bankenverfahren hochgezogen worden, schon damals sind Mobbingvorwürfe erhoben worden, es ist von „schlechter Personalführung“ die Rede gewesen.Was war der Fall? Noch nicht einmal der Finanzminister ist von der Opposition vorgeladen und befragt worden, weil die GRÜNEN nämlich schon damals erkannt haben, dass an diesen Vorwürfen gegen die Landesregierung nichts dran ist, sondern dass Personen, die damals als Steuerfahnder gearbeitet haben, versuchten, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen.
Wenn Herr Rudolph sagt, wir müssen überprüfen, warum Menschen krank gemacht wurden, dann möchte ich Folgendes sagen. Das kommt aus dem Mund des Angehörigen einer Fraktion,die einmal vier Aufrechte in ihren Rei
hen hatte, mit denen umgegangen worden ist, wie ich es niemandem wünschen möchte, auch Ihnen nicht. Sie sollten sehr vorsichtig sein, sonst muss ich Sie einen Pharisäer nennen, der hier den ganzen Tag Moralin zu verspritzen versucht.
Ich will die Sache beim Namen nennen. Wir sind sogar dankbar, dass Sie diesen Untersuchungsausschuss beantragt haben.
CDU und FDP werden dem Antrag gern zustimmen, denn wir haben nichts zu verbergen. Wir wollen mit dem Untersuchungsausschuss klarmachen, dass eine gezielte Kampagne der Opposition unter Beteiligung bestimmter Medien angezettelt worden ist. Wir werden Ihnen das Gegenteil dessen beweisen, was Sie behaupten. An Ihren Behauptungen ist nichts dran. Deswegen: Lassen Sie uns diesen Untersuchungsausschuss einsetzen. Sie werden genau wie beim ersten Untersuchungsausschuss als Tiger springen und als Bettvorleger landen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte für die CDU-Fraktion nach § 88 begründen, warum wir unserem Antrag zugestimmt haben,
und die Gelegenheit nutzen, um zu sagen, dass wir den Antrag, auch in diesem Bereich, für absolut verfassungskonform halten. Wir halten ihn aus folgenden Gründen für verfassungskonform.
Erstens.Wir brauchen nicht unbedingt einen Abgeordneten zu fragen, wer Einfluss auf die Steuerfahnder genommen hat, sondern wir können auch die Steuerfahnder selbst befragen. Die haben als Zeugen kein Zeugnisverweigerungsrecht, wie das die Abgeordneten haben.
Zweitens. Wir brauchen die Abgeordneten auch aus dem Grund nicht zu befragen, weil Herr Kollege Kaufmann, wie er es eben selbst zugegeben hat und es von Mitgliedern der Landespressekonferenz abgedruckt worden ist, offensichtlich Einfluss auf die Steuerfahnder dahin gehend genommen hat, keine Klage einzureichen.
Dann werden wir die Steuerfahnder fragen, ob es stimmt, was Herr Kaufmann behauptet hat. Was daran verfassungswidrig sein soll,mögen Sie mir bitte einmal erklären.
Drittens.Wir halten unseren Antrag auch deshalb für verfassungsgerecht, weil in den üblichen IPA-Regeln, die wir der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zugrunde legen, entsprechende Klauseln – § 5 – bezüglich des Ausscheidens von Ausschussmitgliedern für den Fall, dass sie als Zeugen vernommen werden, enthalten sind. Das steht in den Regeln über Untersuchungsausschüsse, die wir in Hessen seit 1970 anwenden.
Es sind entsprechende Regelungen bei IPA getroffen worden sind. Das Gleiche gilt – –
Frau Präsidentin, vielleicht sorgen Sie dafür, dass ich meine Begründung nach § 88 der Geschäftsordnung abgeben kann.
Frau Präsidentin, vielen Dank. – Mir ist auch klar, warum die Erregung so groß ist. Denn Sie von der Opposition wollen nicht hören, was ich sage.
In § 5 dieser IPA-Regeln, deren Annahme wir sicherlich beschließen werden, steht:
Ein Mitglied des Bundestages, das an den zu untersuchenden Vorgängen beteiligt ist oder war, darf dem Untersuchungsausschuss nicht angehören.
Wohlgemerkt: „an den...Vorgängen“.
Das Gleiche gilt, wenn ein Ausschussmitglied vor dem Untersuchungsausschuss als Zeuge vernommen wird und seine Aussage für die Untersuchung von wesentlicher Bedeutung ist.
Da in den Regeln steht, dass ein Mitglied des Untersuchungsausschusses als Zeuge vernommen werden kann, erklären Sie mir bitte, wie das verfassungswidrig sein soll.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Erstaunen haben wir zur Kenntnis genommen, dass hier ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Thema Unvereinbarkeit von hauptberuflicher Lobby-Tätigkeit und Mandatsausübung vorgelegt worden ist. Dieser Entschließungsantrag besteht aus fünf Zif
fern und setzt sich mit dem Hessischen Abgeordnetengesetz und auch der Ausübung des Mandates auseinander. Der Entschließungsantrag bezieht sich auf die am Dienstag bekannt gewordene Geschäftstätigkeit eines Mitglieds des Hessischen Landtags. Das ist Herr Abg. Hoff.
Zu der Dringlichkeit möchte ich Folgendes sagen.Wir sehen die Dringlichkeit dieses Entschließungsantrags nicht gegeben. Wir müssen ihn heute nicht auf die Tagesordnung nehmen, und zwar einfach deshalb nicht, weil Lobby-Tätigkeiten grundsätzlich nichts Ungewöhnliches sind.
Das,was Sie als Mitglieder der Opposition hier versuchen, ist nichts anderes als das, was Sie heute schon den ganzen Tag über versucht haben, nämlich hier immer wieder einen bestimmten Hautgout zu verbreiten.
Sie waren es, die vor einigen Monaten mit Lobbying umgegangen sind. Ich denke da an Herrn Scheer. Das war Ihnen nicht dringlich. Er sollte „nur“ Wirtschaftsminister werden. Er ist einer der größten Lobbyisten für Solartechnologie in Deutschland.
Den wollten Sie sogar zum Minister machen. Wir haben da keine Dringlichen Anträge gestellt. Denn sie wären nicht dringlich gewesen. Vielmehr haben wir uns in aller Ruhe mit dieser Frage auseinandergesetzt, wie es sich auch gehört.
Wir sehen diesen Entschließungsantrag nicht als dringlich an, weil wir gar nicht wissen, ob die Berufung des Herrn Hoff überhaupt schon geschehen ist oder nicht.Wir sehen ihn auch nicht als dringlich an,weil wir von Herrn Hoff gehört haben, dass er erst einmal sehen will, wie die Arbeitszeit gestaltet ist.
Eines darf ich für die CDU-Fraktion sagen:Wir sehen das Mandat im Mittelpunkt.
Herr Präsident, vielen Dank. Ich komme zum Schluss meiner Rede.
Wir sehen, dass das Mandat im Mittelpunkt steht. Das hat Herr Kollege Hoff als solches auch bestätigt. Deswegen glaube ich, dass wir darüber nicht dringlich diskutieren müssen. Vielmehr können wir den Entschließungsantrag später behandeln.
Ich weiß, dass wir alle gleich weg wollen. Ich habe aber, ehrlich gesagt, akustisch nicht verstehen können, was Sie gerade eben aufgerufen haben. Deswegen bitte ich Sie, das noch einmal aufzurufen.Ansonsten wüssten wir nicht, wie wir abstimmen sollen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte,dass aus einem so peinlichen Thema eine peinliche Aktuelle Stunde gemacht wird, dann ist das die Debatte, die Sie hier seitens der LINKEN angezettelt haben. Wenn SPD und GRÜNE jetzt auch noch versuchen, Schmutz nachzukübeln, dann zeigt das, dass es eine peinliche Angelegenheit ist.
Es ist ein niveauloses Thema, eine niveaulose Art. Ich darf mir noch erlauben, zu sagen – inhaltlich ist es uns wirklich zu niveaulos, auf dieses Thema einzugehen –: Wenn die LINKEN glauben, sie pachten die moralische Deutungshoheit,
dann muss man schon die Frage stellen: Wie sieht es bei Ihnen aus, wenn man über ein System redet? Ein System, aus dem Sie hervorkommen,
von dem Sie sich haben bezahlen lassen, ein System von Bespitzelung und Diskriminierung, die bis heute bei Ihnen, bei den Neokommunisten, in Hessen System haben – –
Ich erinnere nur an die Aussagen von Pit Metz, die Sie gelesen haben, oder von Ihrem Landesvorstandsmitglied Martina Walter. Ich muss sagen, wenn Sie über System reden, dann wird mir speiübel.
Herr Präsident, wir haben mit einer getrennten Abstimmung keine Probleme. Ich möchte aber den Kollegen Schaus noch einmal darauf hinweisen, dass wir in der vorletzten Ältestenratssitzung vereinbart haben, getrennte Abstimmungen etwas früher anzukündigen und nicht erst dann, wenn wir in der Abstimmung sind. Ich weise noch einmal darauf hin, dass die Bitte auf getrennte Abstimmung auch mit Mehrheit abgelehnt werden könnte, was wir in diesem Fall nicht tun.
Herr Präsident! Wir sollten bei der Übung bleiben, dass wir nur über die Anträge abstimmen, die hier vorliegen. Ich habe sie bisher nicht verteilt gesehen. Einzig verteilt sind der Änderungsantrag der SPD zur Kassenärztlichen Vereinigung, Drucks. 18/1682, und der Dringliche Entschließungsantrag der GRÜNEN zum Thema Durchsetzung des Nachtflugverbots.Weiteres liegt hier nicht vor.
Herr Präsident, ich will unserem neuen Fraktionsmitglied Franz diese Frage nicht zulassen. Schauen Sie einmal, was hinter dem Namen Franz steht.
Herr Präsident, wir haben eben gehört, dass das Gesetz zum 31.12. dieses Jahres ausläuft, sodass eine Änderung dieses Gesetzes praktisch nicht mehr möglich ist.Wir wür
den auch aufgrund der Diskussion,die wir hier geführt haben, darum bitten, dass wir jetzt über den Gesetzentwurf in erster Lesung nach § 14 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung abstimmen. Er läuft sonst ohnehin ins Leere. Das muss man sehen.
Wann wollen wir es denn machen? Im Januar ist das Gesetz weg.
Ganz kurz, Herr Präsident. Ich halte den Vorschlag, den der Kollege Blum gemacht hat, für sinnvoll. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn die GRÜNEN es selbst beantragt hätten. Es ist im Hause aufgefallen, dass das Gesetz nach Ablauf von fünf Jahren im September nicht mehr in erster Lesung eingebracht worden ist.
Wir können das heute Abend im Innenausschuss miteinander zur Vorbereitung der zweiten Lesung beraten. Dann müssen wir am Donnerstag über diesen Gesetzentwurf abstimmen. Eine dritte Lesung können die GRÜNEN gerne beantragen. Aber dann beantragen sie eine Lesung für einen Gesetzentwurf, für den es kein Ursprungsgesetz mehr gibt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Behandlung der Änderung des Jagdgesetzes habe ich eben den Begriff Kirrung gehört.Wir haben bald unsere Weihnachtsfeier. Da freuen wir uns ebenfalls auf eine Kirrung.
Deshalb will ich meinen Redebeitrag kurz halten.Wir haben das Ministerbezügegesetz in der letzten Plenarrunde in erster Lesung diskutiert und auch im Fachausschuss miteinander besprochen.Es geht insbesondere darum,die Dienstaufwandsentschädigungen, die seit 1965 nicht geändert wurden – seitdem sind die Lebenshaltungskosten
um 320 % gestiegen –, entsprechend anzupassen. Die Anpassung bleibt unter einer Erhöhung um 320% und soll, wie in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, auf 700 c für den Ministerpräsidenten bzw. die Ministerpräsidentin und auf 400 c für die Staatsministerinnen bzw. Staatsminister erhöht werden. Ich denke, diese Erhöhung ist akzeptabel. Wir haben das im Fachausschuss entsprechend diskutiert. Deshalb bitte ich hier um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Rudolph, von Ihnen brauche ich mich nicht belehren zu lassen. Das könnte vielleicht gelegentlich mal umgekehrt sein.
Herr Präsident,die CDU-Fraktion lehnt die Dringlichkeit dieses Antrags ab. Ich will Ihnen das ganz einfach begründen. Es geht nicht um unwürdiges Gezerre, das Sie hier im Hessischen Landtag möglicherweise versuchen weiterzutreiben. Gestern haben Sie noch Herrn Westerwelle beschimpft. Heute wollen Sie ihn loben. Nein, was hat der Hessische Landtag an sich mit diesen Fragen zu tun? Wir entwickeln uns zu einem entsprechenden Resolutionsparlament, wenn Sie das so wollen.
Es gibt keine Begründung, weswegen sich der Hessische Landtag heute an dieser Stelle im Rahmen dieser Tagesordnung mit dieser Frage auseinandersetzen muss.
Das können Sie uns hier nicht weismachen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben nichts gegen die Dringlichkeit des Antrags.Aber wir werden ihn heute zum Schluss der Tagesordnung als letzten Punkt aufrufen. Damit wird der Forderung der Opposition Rechnung getragen, dass heute darüber debattiert wird. Wir haben damit überhaupt keine Probleme. Das soll aber nicht nach den Setzpunkten geschehen. Wir haben noch wichtigere Dinge heute zu tun, nämlich Gesetze zu lesen. Da sollten wir nicht Klamauk machen.
Frau Präsidentin, es sind umfangreiche Abstimmungen, die gemacht werden müssen. Wir haben vergessen, Punkt 4, den Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsänderungsgesetzes, an den Ausschuss zu überweisen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich fordere den Kollegen auf, sich hier dafür zu entschuldigen, und zwar sofort, sonst werden wir den Ältestenrat einberufen. Man kann es nicht stehen lassen, dass man ein Mitglied des Hessischen Landtags in eine solche Situation hineinbringt. Das ist unmöglich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf den Gesetzentwurf von CDU und FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Disziplinargesetzes einbringen.
Nach den geltenden Übergangsbestimmungen sind bei Inkrafttreten des Hessischen Disziplinargesetzes anhängige gerichtliche Disziplinarverfahren nach altem Recht fortzuführen. Dies gilt auch für die Zuständigkeit und Zusammensetzung der Spruchkörper, was im Hinblick auf noch anhängige und zur Entscheidung anstehende Altverfahren zu Unverträglichkeiten und Verwerfungen und auch zur Vorhaltung doppelter Spruchkörper führt. Wir bieten mit dem Gesetzentwurf an, die Übergangsbestimmungen dahin gehend zu ergänzen, dass für die Zuständigkeit und Zusammensetzung der Spruchkörper im gerichtlichen Verfahren das geltende Recht Anwendung findet. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf für die Fraktionen von CDU und FDP ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung einbringen.
Das Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung läuft Ende des Jahres 2009 aus, weil es befristet ist, und muss in seiner Geltungsdauer verlängert werden.
Neben redaktionellen Änderungen, die wir vorgenommen haben, enthält der Entwurf auch eine Anpassung der Dienstaufwandsentschädigungen, die seit 1965 unverändert sind, sowie Anpassungen, die infolge der Föderalismusreform und der dadurch begründeten Kompetenz des Landes auf dem Gebiet der Besoldung notwendig sind. Insofern bringen wir diesen Gesetzentwurf heute ein. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn ich es richtig im Kopf habe, haben wir das beim letzten Mal schon einmal praktiziert.Vielleicht sollte sich die Fraktion DIE LINKE überlegen, ob sie die Große Anfrage zurückzieht. Das wäre einfacher.
Herr Präsident, der Dringliche Entschließungsantrag von CDU und FDP, Drucks. 18/1201, haushaltspolitische Verantwortung übernehmen, ist zu Tagesordnungspunkt 37 einzuordnen. Insofern widerspreche ich dem, was Sie gesagt haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Rudolph, was Sie hier vorgetragen haben, war auch von der Begründung her peinlich, geht an der Realität vorbei und war – gestatten Sie mir den Ausdruck – äußerst kleines rotes Karo.
Meine Damen und Herren, Sie sind schlechte Verlierer, und Sie haben auch noch einen schlechten Stil am Leib.
Wir seitens der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion sind froh, dass die Kompetenz und der Sachverstand der
Hessischen Landesregierung über die Grenzen Hessens hinaus gefragt sind. Dass das Bundestagswahlergebnis für Sie sehr unangenehm war, können wir verstehen.
Sie haben einen Absturz erlebt, wie es ihn in der Geschichte der SPD noch nie gegeben hat. Wir können verstehen, dass Sie damit nicht einverstanden sein können. Sie hätten lieber die Koalitionsverhandlungen geführt. Das ist jetzt vorbei. Sie gönnen es der CDU und der FDP nicht.
Meine Damen und Herren, wir haben immer gesagt, dass die CDU/FDP-Landesregierung auch als Vorbild für die neue Bundesregierung dient. Wir wollen auch hier unseren Sachverstand einbringen.
Sie sollten genauso wie wir froh und stolz sein, dass Hessen an erster Stelle bei den Koalitionsverhandlungen um die Bildung einer demokratisch legitimierten neuen Bundesregierung mitwirkt, anstatt hier solche Geschäftsordnungsdebatten anzuzetteln.
Meine Damen und Herren, ich sagte, es ist schlechter Stil, und – Herr Kollege Rudolph, verzeihen Sie mir – es ist auch heuchlerisch. Ich erinnere an die Sitzung vom 3. November 2005. Dort hatten wir – retrospektiv betrachtet – für beide Parteien leider die Notwendigkeit, Koalitionsverhandlungen zu einer Großen Koalition führen zu müssen. Da hat Ihr Vorgänger im Amt hier, weil die GRÜNEN einen Antrag gestellt haben, der ebenfalls darauf zielte, dass die Landesregierung bei Koalitionsverhandlungen hier sein muss, Folgendes wortwörtlich erklärt – ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten aus der Sitzungsniederschrift der 82. Sitzung vom 3. November 2005 den Kollegen Kahl –: „Meine Damen und Herren, wenn Sie es einmal genau nehmen, ist bei diesem Antrag“ – gemeint ist der grüne Antrag – „auch ein Stück Spielchen enthalten.“ Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Wir haben jetzt den Antrag von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN angenommen. Es liegt ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor, der fast wortgleich ist. Ich glaube, zwei Kommas sind verändert, aber das war es im Endeffekt. An sich hat sich der Antrag damit erledigt, zumal von der Fraktion DIE LINKE das Quorum nicht erreicht worden ist.Wir müssten wissen, ob die LINKEN den Antrag für erledigt erklären.
Herr Präsident, im Endeffekt sind das Spielchen, die hier von der Linkspartei betrieben werden, indem sie einen wortgleichen Antrag stellt.
Ich wollte nur ankündigen, weil der Antrag wortgleich ist: Wir werden den Antrag nicht ablehnen, aber wir werden uns enthalten.
Frau Präsidentin, der Antrag liegt noch nicht vor.
Sehr vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Änderungsantrag ist ein Punkt, in dem nämlich Punkt 5 durch Daten, die darauf stehen, ersetzt werden.Das heißt,es kann keine getrennte Abstimmung über die Punkte in dem SPD-GRÜNEN-Änderungsantrag stattfinden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rudolph, wir werden einer solchen Bitte nicht Rechnung tragen können. Ich möchte Ihnen das auch eindeutig klarmachen.Zunächst einmal haben wir hier einen Antrag mit Fließtext. Der Antrag enthält keine Ziffern. Normalerweise stimmen wir hier ziffernweise ab. Das ist Ihnen bekannt. Herr Kollege Rudolph, gelegentlich haben wir davon auch schon Ausnahmen gemacht.Aber dann lagen die Anträge nicht erst an dem Tag vor, an dem über sie abgestimmt werden sollte. Der Kollege Dr. Bartelt hat Sie darauf hingewiesen, Sie daraufgehoben, den Antrag an den Ausschuss zu überweisen, um sich mit ihm intensiv zu beschäftigen. Über den Antrag können wir hier nicht getrennt abstimmen, weil wir die gesamten Strukturen, die in dem Antrag enthalten sind, so schnell und einfach nicht erfassen können.
Er fließt aus in den letzten Absatz. Ich finde, dass das Verhalten, das Sie von uns fordern, der Sache nicht gerecht wird.
Deswegen werden wir den Antrag nur in toto und nicht in einzelnen Absätzen abstimmen können.
Ansonsten biete ich Ihnen an: Schicken Sie den Antrag in den Ausschuss. Da kann dann möglicherweise ein anderes Abstimmungsverhalten herauskommen.
Herr Präsident, wenn ein Antrag gestellt worden ist, absatzweise abzustimmen, und Gegenrede erfolgt ist, dann muss darüber abgestimmt werden, ob getrennt oder in toto abgestimmt wird. Dann hat der Landtag entschieden.
Herr Präsident,das können wir gerne.Ich glaube,ich hatte mich klar ausgedrückt, dass wir keiner getrennten Abstimmung – keiner heißt ausschließlich – zustimmen können.
Herr Staatsminister, eine Zusatzfrage.Würde die Landesregierung den Gemeinden, die diese 0180-Telefonnummern offensichtlich anbieten, empfehlen, die 115-Nummer zu kopieren? Der Main-Taunus-Kreis hat dazu mit dem Land Hessen ein Modellprojekt,das an sich recht gut läuft. Das würde das ersetzen können. Oder sehen Sie das anders?
Meine Damen und Herren, sehr verehrter Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Schaus, Sie sprachen vom Selbstbedienungsladen. Ich schäme mich für Sie, weil Sie solche Dinge über den Hessischen Landtag erzählt haben.
Sie sind ein unglaublich impertinenter Populist.Das ist die Gruppe der LINKEN insgesamt. Unsere Neokommunisten des Hessischen Landtags sind alte Populisten. Das kann man hier feststellen.
Vor zwei Jahren haben wir über die Altersversorgung der Abgeordneten des Hessischen Landtags diskutiert. Wir sind relativ einvernehmlich zu einer Lösung gekommen. Wir haben unser Altersversorgungssystem verändert.Wir haben die Mindestzugehörigkeit um zwei Jahre auf acht Jahre erhöht. Für jemand, der weniger als acht Jahre dem Hessischen Landtag angehört, gibt es keine Versorgung mit Pension.Das haben übrigens einige Kollegen nach der Auflösung des Hessischen Landtags bitter erfahren.
Wir haben eine Erhöhung der Zugehörigkeitsdauer zur Erreichung des Maximalanspruchs bei der Pension um zwei Jahre auf 24 Jahre beschlossen. Jeder von uns muss
also 24 Jahre lang dem Landtag angehören, um überhaupt den maximalen Pensionsanspruch zu erhalten.
Das Alter,ab dem man eine Pension erhalten kann,haben wir auf 60 Jahre hochgesetzt. Wir haben die Pensionsansprüche um insgesamt 20 % reduziert.
Ich komme jetzt zu dem hauptsächlichen Grund, mit dem ich mich hier beschäftigen will. Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass es beim Erhalt der Kappungs- und Anrechnungsgrenzen bleibt.
Lieber Herr van Ooyen und Ihre populistische Truppe hier im Landtag,Sie lassen keine Möglichkeit aus,hier populistische Anträge zu stellen, obwohl das kaum jemanden draußen auf der Straße noch interessiert.
Ich habe mir Gedanken darüber gemacht, warum Sie so einen Antrag stellen. Ich habe einmal unterstellt, es sei kein Populismus.An und für sich kann es nur sein,dass Sie den Antrag gestellt haben, weil Sie Altersversorgungsansprüche anrechnungsfrei kassieren wollen, die Sie ansonsten nicht kassieren könnten.
Herr van Ooyen, ich greife mir einmal Sie heraus. Sie waren doch sicherlich beschäftigt und wurden nicht nur von Herrn Honecker bezahlt. Sie waren beschäftigt und sind sicherlich bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte versichert. Wenn Sie dem Hessischen Landtag länger als acht Jahre angehören würden – wir hoffen natürlich, dass das nicht der Fall sein wird –, müssten Sie Ihre Altersversorgung mit der Rente von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte verrechnen. Wenn Sie hier einen Anspruch auf Alterspension in Höhe von 1.500 c hätten und einen Anspruch von 2.000 c gegenüber der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, bekämen Sie vom Hessischen Landtag keine Pension. Nach dem Modell, das Sie hier heute vorschlagen, würden Sie eine zusätzliche Versorgung bekommen.Das ist der Hintergrund.
Hinzu kommt noch etwas anderes. Die LINKEN wissen ganz genau, dass sie auf dem absteigenden Ast sind. Hoffentlich werden zumindest die anderen demokratischen Parteien gemeinsam dafür kämpfen,dass sie ab dem Jahre des Herrn 2014 dem neuen Hessischen Landtag nicht mehr angehören. Dann hätten auch Sie keinen Pensionsanspruch, weil Sie nicht sechs Jahre lang dabei gewesen wären. Also wollen Sie jetzt einen Versorgungsanspruch schaffen, mit dem Sie sich wenigstens noch gegenüber der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte verbessern.
Ein Wolf im Schafspelz sind Sie nicht nur in politischer Hinsicht, sondern auch hinsichtlich solcher Anträge.
Ich möchte einfach mit folgender Feststellung enden. Ich habe am Anfang gesagt, Neokommunisten seien alte Populisten. Ich kann feststellen, nachdem ich mich hier mit Ihrem Antrag – –
Sie können gar nicht intervenieren. Das geht nämlich bei einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion nicht.
Angesichts dieses schwachen Antrags stelle ich fest: Neokommunisten sind alte Populisten, und zwar aus dem Grund, dass sie Egoisten sind. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir hätten gerne, dass über die Ziffer 4 des Antrags getrennt abgestimmt wird. Die Ziffern 1, 2, 3, 5 und 6 können zusammen abgestimmt werden, aber die Ziffer 4 bitte davon getrennt.
Auch wenn es nicht ganz dazu passt; denn es geht in den anderen Anträgen um die Flughafenerweiterung und nicht um die Lohnstruktur: Aufgrund der Tatsache, dass wir am Donnerstagabend nicht so spät nach Hause kommen wollen,können wir es dennoch gern miteinander verbinden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich könnte jetzt auch versuchen, die Debatte zur Geschäftsordnung so auszudehnen, wie es der Kollege eben gemacht hat.
Wenn er doch genau wüsste, worum es geht: Gestern ist in dem entsprechenden Ausschuss eine Beschlussempfeh
lung formuliert worden, die sich an den Hessischen Landtag richtet und über die hier auch diskutiert wird.
Wir haben auch nichts gegen die Dringlichkeit.Wir haben also nichts dagegen, dass wir noch in dieser Plenarsitzung – sprich: noch vor den Sommerferien – darüber diskutieren. Aber Ihr Argument, mit dem Sie begründet haben, warum das im Anschluss an Tagesordnungspunkt 53 diskutiert werden sollte, verfängt nicht. Wir werden über diese Frage diskutieren. Wir werden am Ende der Tagesordnung darüber diskutieren; Sie bringen schließlich ständig neue Anträge ein.
Wir hatten vereinbart, heute Abend über die Beschlussempfehlung zu diskutieren. Deswegen beantrage ich gleich, die dazugehörige Beschlussempfehlung mit dem Antrag, der Tagesordnungspunkt 82 wird, zu verbinden. Dann haben Sie morgen Abend die Gelegenheit, sich darüber auszutauschen, ob wir uns die Internationale Bauausstellung leisten können oder nicht. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem wir nun die erste Lesung ohne Aussprache durchgeführt haben, stelle ich den Antrag nach § 14 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung, dass wir sofort, ohne entsprechende Ausschussbefassung, in die zweite Lesung eintreten. Die zweite Lesung könnten wir auch ohne Aussprache durchführen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben hier bei der Aktuellen Stunde schon Probleme gehabt, den Titel „Soziale Arbeit in Hessen braucht gute Arbeitsbedingungen“ einzuordnen. Wir haben den Antrag nicht vor Beginn der Aktuellen Stunde gehabt, sondern während der Diskussion.Wir haben es im Hessischen Landtag immer so gehalten, dass wir Dringliche Entschließungsanträge dann auch ohne Aussprache entsprechend abstimmen. In § 32 Abs. 9 unserer Geschäftsordnung heißt es zu den Entschließungsanträgen nach einer Aktuellen Stunde eindeutig: „... die einer sofortigen Abstimmung unterliegen“. Daran wollen wir uns auch halten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die siebeneinhalb Minuten sind deswegen zustande gekommen,
weil zwei Aktuelle Stunden zusammengelegt worden sind. Man hätte auch die beiden Aktuellen Stunden getrennt machen können. Jetzt aufgrund der Tatsache, dass es siebeneinhalb Minuten sind, zu Kurzinterventionen zu schreiten, die bei Aktuellen Stunden unüblich sind, ist nicht in Ordnung.Wenn dem so weiter gefolgt wird, dann werden wir keine Verbindung von Aktuellen Stunden mehr vornehmen.Das ist ganz einfach.Das kann sich jetzt der Antragsteller, der die Aktuelle Stunde mit einer Kurzintervention versüßen will, überlegen.
Wenn Herr Schaus sich schon nicht zu Herrn Cezanne erklärt hat, müsste er sich zumindest jetzt erklären und sagen, dass die Absprache besteht, dass alle Anträge sofort abgestimmt werden.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Bei den ersten Worten des Kollegen Rudolph hat man gehört, dass er gar nicht zur Geschäftsordnung, sondern zum Inhalt sprechen wollte.
Ich versuche, zur Geschäftsordnung zu sprechen. Wir haben die Dringlichkeit des Antrags bejaht.
Wir sind allerdings der Meinung, dass er an das Ende der Tagesordnung kommt, wo er auch hingehört. Das heißt, wir werden ihn irgendwann miteinander besprechen. Es gibt auch keinen Grund, ihn jetzt sofort zu besprechen – dazu muss man wissen, was gesagt worden ist; wir sind sehr dankbar, dass es das Präsidium ermöglicht hat, dass wir das Protokoll schon bekommen haben –, denn Herr Rock hat gesagt: „Wir wollen nicht die gerechte Gesellschaft, wir wollen auch nicht die sozialistische Gesellschaft... Wir als Liberale streben die menschliche Gesellschaft an“.
Meine Damen und Herren, es erschließt sich uns nicht, was daran so dringlich ist, dass wir es jetzt sofort besprechen müssten, und weshalb sie sich so darüber aufregen, sehr geehrter Herr Rudolph, und ich darf das auch den GRÜNEN sagen, die sich auch noch zur Geschäftsordnung gemeldet haben. Deswegen sind wir der Meinung, dass wir es am Ende der Tagesordnung diskutieren können. Dann können wir uns überlegen, ob wir es in den
Ausschuss geben oder ob wir es im Juni- oder Juli-Plenum beraten. Es ist nichts anderes als Klamauk.
Herr Präsident, ich möchte mir erlauben, noch anderweitig etwas zur Geschäftsordnung zu sagen. Wir haben hier jetzt sehr viel Milch, und wir haben mittlerweile im Hessischen Landtag auch eine Kuh stehen. Ich würde den Präsidenten oder diejenigen die die Kuh aufgestellt haben, bitten, diese etwas zur Seite zu stellen. Sie kann gern im Plenarsaal bleiben, sollte aber nicht auf dem Tisch stehen. Das ist nicht parlamentarisch.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte vorschlagen, dass wir alle Anträge in den Ausschuss geben, auch unseren Entschließungsantrag. Wir haben vereinbart, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr federführend sein soll und der Haushaltsausschuss mitberatend.Wir sollten das bei allen Anträgen so machen, wenn es geht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben keine Probleme damit, dass man den Punkt mit der Regierungserklärung verbindet.
Ich wollte aber darauf hinweisen, dass wir heute das Plenum erst dann schließen, wenn das Schulgesetz in erster Lesung eingebracht ist, weil für heute Abend der Kulturpolitische Ausschuss einberufen ist.
Herr Präsident,wir haben uns gerade darauf geeinigt,dass wir die Dringlichen Anträge der GRÜNEN und von CDU und FDP an den Hauptausschuss überweisen wollen. Den Dringlichen Antrag der LINKEN wollen wir heute direkt abstimmen.
Herr Präsident, wir haben im Ältestenrat darüber gesprochen, dass wir die siebeneinhalb Minuten jeweils einem Redner zubilligen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke nicht, dass ich die fünf Minuten Redezeit vollständig ausnutzen werde.
Der Ältestenrat hat sich mit den Gesetzentwürfen auseinandergesetzt und ist zu den gerade vorgetragenen Ergebnissen gekommen.
Ich will das nur einmal kurz in Erinnerung rufen. Es ist noch nicht so lange her. Wir haben am Dienstag darüber debattiert. Letztes Jahr haben wir ein Gesetz beschlossen, mit dem wir das Abgeordnetengesetz geändert haben.Mit ihm haben wir die entsprechenden Erhöhungen der Diäten der Abgeordneten des Hessischen Landtags für die Jahre 2009, 2010, 2011 und 2012 festgelegt.
Da die 17. Wahlperiode nur ein Jahr dauerte, ist es jetzt nötig – und auch möglich –,diesen einen Erhöhungsschritt für das Jahr 2013, es ist noch ein bisschen Zeit bis dahin, auch entsprechend festzulegen.
Ich denke, wir haben über die Fragen intensiv miteinander diskutiert, vor allen Dingen über die Frage des Systemwechsels, den wir zu früherer Zeit vollzogen haben. Am Anfang einer Legislaturperiode entscheiden wir über die einzelnen Erhöhungsschritte als solche. Das ist nach der Verfassung zweifelsfrei zulässig. Das machen andere
Landtage übrigens auch. In Baden-Württemberg und Bayern wird das in nicht beanstandeter Art und Weise genauso gemacht.
Die Höhe, die an den Reallohn gekoppelt ist, wird dann vom Statistischen Landesamt festgelegt.Man kann uns als Abgeordneten nicht unterstellen, wir würden über die Maßen zulangen.Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Die Anpassung kann auch dazu führen, dass ein Anpassungsschritt negativ ist, also dass die Höhe der Diät entsprechend fällt, wenn die Reallöhne in Hessen fallen.
Ich glaube, das, was wir als Abgeordnete im Hessischen Landtag verdienen, ist angemessen. Über die Tätigkeit brauche ich Sie, die 117 Abgeordneten, sicherlich nicht zu belehren.
Ich möchte noch auf den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zu sprechen kommen. Die LINKEN versuchen, wieder zu dem alten System zurückzukehren. Das ist blanker Populismus. Auch nach der Sitzung des Ältestenrates kann man sagen, dass das blanker Populismus ist, den DIE LINKE hier an den Tag legt. Dass sich Populismus nicht auszahlt,zeigen die Werte,nicht die erhöhten, sondern die erniedrigten Werte, zumindest prozentual gesehen, der Umfragen, die für DIE LINKE derzeit zustande kommen.
Bezüglich der Regeln zur Transparenz, die die GRÜNEN wieder angesprochen und zu denen sie etwas auf den Tisch gelegt haben,habe ich schon während der ersten Lesung und auch während der Sitzung des Ältestenrates für meine Fraktion sehr deutlich gemacht, dass wir die geltende Regelung bezüglich der Transparenz für richtig und gut halten und dass das weiterhin so vollzogen werden soll. Es ist einfach so, dass wir damals festgelegt haben, dass die Regeln zur Offenlegung insofern notwendig sind, wenn es um Nebeneinkünfte der Abgeordneten geht, bei denen eine Interessenkollision mit dem Mandat entstehen kann.
Daneben geht es noch um durch das Mandat erzielte Nebeneinkünfte, wegen des Mandats erhaltene Nebeneinkünfte und natürlich auch um Nebeneinkünfte, die man nur bekommt, weil man Abgeordneter ist. Diese Nebeneinkünfte sind offenzulegen.
Die Kolleginnen und Kollegen, die solche haben, legen sie im Internet auch offen, wodurch sie für alle einsehbar sind. Das, was die GRÜNEN wollen, ist vom Prinzip her gesehen die Offenlegung sämtlicher Nebeneinkünfte, z. B. auch derer, die aus einem normal ausgeübten Beruf erzielt werden, und zwar unabhängig davon, ob man Unternehmer ist, ob man Anwalt ist oder ob man irgendeine andere Form von Nebeneinkünften hat,die mit dem Mandat nun wirklich nichts zu tun haben.
Wir haben vor einem Jahr lange darüber geredet, wie wir das regeln können. Die GRÜNEN haben immer das Argument vorgebracht, man müsse wissen, ob ein Abgeordneter nur sein Abgeordnetenmandat ausübe. Dann müssten wir erfassen, wie viel Zeit für die Nebentätigkeiten aufgebracht werde. Das müsste dann angegeben werden. Aber da wünsche ich gute Verrichtung, auch wegen der Nachprüfbarkeit.
Ich glaube,dass das,was wir im letzten Jahr zu den Nebeneinkünften beschlossen haben, hervorragend ist. Lieber Herr Kollege Wagner, Sie werden gleich dazu reden.
Wenn ein Abgeordneter Nebeneinkünfte, die er wegen seines Mandats bekommt, nicht angibt, kann der Präsident bzw. das Präsidium des Hessischen Landtags eine
Strafe erlassen, die bis zu einer Jahresdiät reichen kann. Jeder von uns weiß also, was er zu erwarten hat, wenn er das nicht tut. Mehr an Sanktionen kann man nicht machen.
Frau Wissler, Sie brauchen nicht so zu schauen, denn es ist so. Ich hoffe, Sie haben Ihre Nebeneinkünfte auch alle angegeben.
Ich sage Ihnen sehr deutlich, die Frage ist vom Prinzip her die, dass wir transparent nach außen sind, dass wir offen nach außen sind. Ich glaube, das sind die hessischen Landtagsabgeordneten. Dort muss es weder eine Verschärfung noch eine Erleichterung geben. Deswegen bleiben wir bei dem Gesetz, wie wir es jetzt haben. Bei den Abgeordnetendiäten wird das um ein weiteres Jahr auf das Jahr 2013 erstreckt. Wir haben das letztes Jahr schon bis zum Jahr 2012 beschlossen. Dieses eine Jahr ist akzeptabel. Deswegen werden wir in der zweiten Lesung diesen Gesetzentwurf annehmen. – Danke.