Protokoll der Sitzung vom 17.09.2009

(Günter Rudolph (SPD): Jetzt tun Sie mir aber wirklich leid! – Unruhe)

Meine Damen und Herren, wir lesen ein Feiertagsgesetz. Ich bitte, Ruhe zu wahren.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der eine oder andere Vorredner hat darauf hingewiesen, dass wir in Hessen und nicht nur in Hessen große Probleme haben, dass wir große Aufgaben zu bewältigen haben. Ich bin davon überzeugt, dass wir das ganz gut und teilweise auch parteiübergreifend ganz vernünftig gemacht haben. Gerade weil das so ist und die Zeit vorangeschritten ist, muss man bei diesem Tagesordnungspunkt, unabhängig davon, wie man dazu steht, doch nicht dem einen oder anderen Kollegen mangelnde Moral unterstellen bzw. von einem großen Druck sprechen. Ich finde, das gehört da eigentlich nicht dazu.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))

Das wird diesem Gesetzentwurf, unabhängig davon, wie man dazu steht, nicht gerecht.

(Zurufe der Abg. Günter Rudolph (SPD) und Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Kollege Frömmrich, wir werden uns im Innenausschuss darüber noch auseinandersetzen. Das wird wohl auch turbulent werden.

(Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir bringen den Gesetzentwurf zum Hessischen Feiertagsgesetz und zum Ladenöffnungsgesetz heute ein, weil wir einerseits dem veränderten Freizeitverhalten – so ist es beschrieben – gerecht werden wollen und andererseits – das sage ich mit einem Ausrufezeichen – bei allem Wohlwollen aber auch darauf achten müssen, die Sonn- und

Feiertagsruhe weitestgehend zu erhalten und den Schutz hoher kirchlicher Feiertage zu gewährleisten. Das ist durch diesen Gesetzentwurf auch gewährleistet.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Günter Rudolph (SPD): Schmaler Beifall!)

Es wurde darauf hingewiesen:Videotheken und Waschanlagen – weil oft auch die Mitarbeiter angesprochen werden – kommen in der Regel ohne zusätzliches Personal aus, da sie entweder automatisiert laufen oder aber inhabergeführt sind.

(Günter Rudolph (SPD): Das gilt sonntags auch schon!)

Zweitens. Das ist für uns und auch für mich von ganz großer Bedeutung. Es ist klar, dass diese Öffnung an Sonntagen erst ab 13 Uhr stattfinden darf. Dann sind die Gottesdienste beendet. Damit ist auch diesem Anliegen Rechnung getragen worden. Darauf haben wir geachtet. Darauf werden wir auch in Zukunft immer achten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wichtiger als diese zeitlich begrenzte Öffnung ist, dass der Gründonnerstag besser als bisher geschützt wird.Ab 20 Uhr sollen an allen Gründonnerstagen keine Geschäfte mehr geöffnet werden können. Dadurch wird der Karfreitag, aber auch das Osterfest in Gänze entsprechend gewürdigt.Wir haben reflektiert, dass das bisherige Regelwerk eben nicht ausgereicht hat. Teilweise gab es Mitternachtsshopping und Ähnliches. Das können wir durch diese Regelung verhindern.Das werden wir verhindern.Das geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung.

Ich hatte darauf hingewiesen,dass es uns auch wichtig war und ist, dass besonders geschützte Feiertage – ich nenne den Ostersonntag, den 1.Weihnachtsfeiertag, den Pfingstsonntag und andere – geschützt bleiben.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Was hat sich geändert?)

Hier waren und bleiben wir kompromisslos, da eine Aufweichung, wie sie vielleicht von dem einen oder anderen befürchtet wurde, unserer christlichen Tradition entgegensteht.

(Günter Rudolph (SPD): Sie haben Ihre Meinung geändert! Das ist relativ einfach! Das ist zulässig! Aber das soll man dann auch sagen!)

Dadurch würden wir viele Gläubige verletzen. Das wird es mit uns nicht geben. Das gab es mit uns nicht, und das wird es auch in Zukunft mit uns nicht geben. Da können Sie, wenn Sie wirklich besorgt sein sollten, beruhigt sein. Ich freue mich auf die Diskussion im Innenausschuss.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Willi van Ooyen (DIE LINKE):Welches Wort gilt? – Günter Rudolph (SPD): Es war auch nicht einfach! Jetzt hat der Innenminister noch die Chance, das zu erklären!)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Schaus für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Rudolph, auf die Rede des Innenministers bin ich auch gespannt. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Kaufmann hat mir mit seinem Beitrag unabsichtlich mein Redemanuskript durcheinandergebracht, weil auch ich sehr gerne die Ausführungen des Herrn Ministers aus dem letzten Jahr zitiert hätte. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass auch diese Debatte schon sehr munter war, also ähnlich wie heute. Insofern ist es schon verwunderlich, dass nach dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion,der im letzten Jahr hier vorgelegen hat und der in ähnlicher Form – damals ging es nur um die Videotheken – schon auf einhellige Ablehnung gestoßen ist, nun ein gemeinsamer Gesetzentwurf von CDU und FDP neu und erweitert eingebracht wurde.

Jetzt, nachdem sich die FDP gegenüber ihrem Koalitionspartner CDU in einem zentralen Kernpunkt durchsetzen konnte, liegt uns also der gemeinsame Gesetzentwurf vor. Ursprünglich wollte ich an dieser Stelle der FDP viel Glück bei der weiteren Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Koalitionspartner wünschen, insbesondere was die Freiheits- und Bürgerrechte angeht.

(Zuruf des Abg.Wolfgang Greilich (FDP))

Herr Greilich,doch nach den heutigen Aktuellen Stunden nehme ich diese Wünsche gegenüber einer sogenannten liberalen Partei zurück und behaupte das Gegenteil.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

Wie gesagt, als kleine Fraktion mit nur sechs Abgeordneten wollte ich es mir etwas einfacher machen und, da wir immer viel reden müssen, zitieren.

(Zuruf des Abg. Frank Sürmann (FDP))

Ich wollte ausführlich aus der sehr guten Rede des Herrn Innenministers im letzten Jahr in dieser Angelegenheit zitieren. Das hat der Kollege Kaufmann schon gemacht. Deshalb darf ich nur die Schlussbemerkungen aus der Rede des Herrn Innenministers noch einmal zur Kenntnis geben. Er sagte damals – Zitat –:

Deshalb kann ich im Ergebnis aus Sicht der Landesregierung hier wie im Jahr 2005 nur vortragen: Wir halten die verfassungsrechtliche Grundentscheidung nicht nur für uns für verpflichtend, sondern auch bei veränderten gesetzlichen Umständen für entscheidend. Der gesellschaftliche Wandel zwingt jedenfalls dann nicht zu einer Ausnahmeregelung, wenn die persönliche Freizeitgestaltung mit oder ohne Videofilme, ohne Probleme so gestaltet werden kann, dass am Sonntag die Videotheken zu bleiben. Die Landesregierung wird sich deshalb nicht einer entsprechenden Initiative anschließen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und des Abg. Lothar Quanz (SPD))

Dann wollen wir nachher einmal hören, ob das Wort des Ministers in dieser Frage noch gilt.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch zwei Bemerkungen machen. Ich bin nicht ganz sicher – Herr Greilich, Sie haben vorhin von Jobmaschine gesprochen und den Zusammenhang mit Opel hergestellt –, ob es nicht doch darum geht, dass Sie hier ein kleines Konjunkturprogramm im Kopfe hatten. Ich weiß z. B. von unserer Tochter:Wenn

die samstags in eine Videothek geht, die am Sonntag geschlossen hat, dann muss sie nur den Preis für Samstag und Montag zahlen, wenn der Film zurückgebracht wird, also für zwei Tage. Wenn die Videothek jetzt aber am Sonntag aufhat, liegt der Gedanke nahe, dass sie das dann entweder am Sonntag zurückbringen muss oder für drei Tage bezahlen muss.

(Zurufe der Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP) und Rafael Reißer (CDU))

Wenn es Ihnen da um die Ankurbelung der Konjunktur geht, dann kann ich das nachvollziehen, aber nicht gutheißen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Taschengeld erhöhen!)

Auf die Worte des Herrn Kollegen Bellino noch einmal am Schluss eingehend, kann ich nur sagen: Wenn Sie von großen Problemen reden, Herr Kollege Bellino, dann sollten wir die schnellstens angehen und zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen. Meine Fraktion verspürt in der Tat keinen großen Druck bei diesem Thema.

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Wir lehnen den Gesetzentwurf deshalb auch ab. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat noch einmal der Kollege Greilich.

(Zuruf des Abg.Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Herr Präsident, die Zeit wird reichen, da ich mich mit den geschmacklosen Kabarettversuchen des Kollegen Kaufmann hier nicht befassen muss.

Herr Kollege Rudolph, zur Sache. Zwei ganz kleine Punkte. Erstens. Sie haben 1997 das Feiertagsgesetz in dem Punkt Portalwaschanlagen geändert. Sie sollten wissen, dass daraufhin der Staatsgerichtshof tätig wurde und genaue Rahmen bezeichnet hat, was geht und was nicht geht. Genau in diesem Rahmen behalten wir uns die Tätigkeit vor.

Herr Kollege Rudolph, ein allerletzter Hinweis.Wenn Sie meinen, uns vorwerfen zu müssen, dass wir uns an Videothekenunternehmern orientieren, kann ich nur sagen: In der Tat, auch Videothekenunternehmer sind Unternehmer.Auch um die kümmern wir uns.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat Herr Innenminister Bouffier.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich kann verstehen, dass die Opposition richtig glücklich ist.