Ich habe Herrn Friedrich übrigens gebeten, weiterhin für die Geschichtskommission, die wir hier haben, tätig zu sein.Wir können nicht einfach das, was er lexikonartig gespeichert hat, wegwerfen. Wir werden ihn also ab und zu noch sehen, aber nicht mehr hier. Deswegen: Danke, lieber Bernd Friedrich, alles Gute.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Hessisches Vergabegesetz – HVgG) vom 17.Dezember 2007 (GVBl. I S. 922) – Drucks. 18/1075 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die öffentliche Hand ist der wichtigste Auftraggeber der Privatwirtschaft. Bundesweit vergeben öffentliche Stellen Aufträge mit einem Gesamtwert von über 300 Milliarden c jährlich.Das macht 16 % des Bruttoinlandsproduktes aus.Die Krise und die Konjunkturprogramme verstärken die wirtschaftspolitische Bedeutung des Staates.Deshalb ist es gerade jetzt nötig, die Vergabe öffentlicher Aufträge an klare Anreize zu koppeln und die Vergabepraxis an sozialen und an ökologischen Standards auszurichten.
Das haben wir als LINKE schon anlässlich des hessischen Konjunkturpaketes gefordert; denn wir dürfen nicht zulassen, dass mit öffentlichen Geldern Lohndumping, Kinderarbeit oder vermeidbare Umweltzerstörung finanziert werden.
Das bestehende Hessische Vergabegesetz ist unverbindlich. Es ist bestimmt von Kann- und Sollbestimmungen, die weder den Auftragnehmer noch die öffentlichen Auftraggeber verpflichten. Das fängt schon damit an, dass ein Schwellenwert von 50.000 c festgesetzt ist, der sicherstellt, dass ein Großteil der öffentlichen Aufträge überhaupt nicht erst durch das Gesetz erfasst wird.
Wir schlagen deshalb einen Schwellenwert von 10.000 c vor, damit nicht jede Bleistiftanschaffung überprüft werden muss, aber auf jeden Fall alle bedeutenden Aufträge, insbesondere die Bauaufträge, in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Unser Gesetzentwurf orientiert sich an den Kriterien für eine faire Vergabe – fair gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Löhne erhalten sollen, die zum Leben reichen, fair gegenüber den Sozialversicherungen, die vom Anwachsen des Niedriglohnsektors überfordert werden, fair gegenüber den Produzenten von importierten Waren. Der Import und die Verwendung von Waren, die unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt werden,sollen ausgeschlossen werden.Diese Normen der Internationalen Arbeitsorganisation beziehen sich auf ein Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit und auf grundlegende gewerkschaftliche Rechte. Die Bundesrepublik hat sich im Übrigen dazu verpflichtet,diese Rechte durchzusetzen.
Wir wollen eine Vergabepraxis, die fair ist gegenüber den kommenden Generationen und die unsere natürliche Umwelt schützt, indem sie ökologische Mindeststandards
festsetzt. Das sind zentrale Punkte, und es wird Zeit, dass wir dies in Hessen in die Praxis umsetzen.
Nun hat voriges Jahr der Europäische Gerichtshof das sogenannte Rüffert-Urteil ausgesprochen und damit das Vergabegesetz des Landes Niedersachsen oder zumindest dessen Tariftreueklausel gekippt, weil diese Tariftreueklausel nicht mit dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union vereinbar sei.Der EuGH hat damit ein skandalöses Urteil gefällt und die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch der öffentlichen Hand an existenzsichernden Löhnen der europäischen Dienstleistungsfreiheit untergeordnet.
Letztlich ist Rüffert aber eine Aufforderung an die Bundesregierung, endlich den gesetzlichen Mindestlohn durchzusetzen.
Aber auch nach Rüffert gibt es Spielräume, um der schleichenden Unterhöhlung der Flächentarifverträge entgegenzuwirken und das Abrutschen der Löhne zu verhindern. Nach bestehender Rechtslage können Tariftreueerklärungen nur noch in Betrieben gelten, die durch das Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst sind, oder für allgemeingültig erklärte Tarifverträge. Unsere Formulierung lässt aber ausdrücklich den Raum für einen kommenden gesetzlichen Mindestlohn, der dann als Untergrenze gelten und Bestandteil des Gesetzes werden würde.
Der Verkehrsbereich wird von den europäischen Regeln für einen liberalisierten Wettbewerb ausdrücklich ausgenommen, um ihn nicht den Risiken einer deregulierten Konkurrenz auszusetzen. Daher sind auch die Deregulierungen bei den Lohnstandards im Verkehrsbereich begrenzt, und es ist auch nach Rüffert möglich, die Einhaltung ortsüblicher Tarife zu fordern.Auf diese Weise würde sichergestellt, dass der immer härter werdende Wettbewerb auch im öffentlichen Nahverkehr nicht über das Absenken der Löhne und damit auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen würde.
Wir wollen Regelungen zur Mittelstandsförderung einführen; denn kleine und mittelständische Unternehmen sind für die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze verantwortlich. Sie sind ein wichtiger Faktor in der Volkswirtschaft. Bei öffentlichen Ausschreibungen ziehen sie oft den Kürzeren, weil die Verfahren oft zu kompliziert sind oder weil die Aufträge zu groß sind.
Deshalb sollen öffentliche Aufträge grundsätzlich aufgestückelt werden, statt nur noch Großaufträge en bloc zu vergeben, sodass sich auch Unternehmen beteiligen können, die keine entsprechende Größe haben.
Wir wollen die Verfahren transparenter machen,unter anderem durch einen jährlichen Vergabebericht, den wir in den Gesetzentwurf hineingeschrieben haben.
Die Stellungnahme des Zentralverbands des Deutschen Handwerks zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts zeigt, welche Bedeutung das Handwerk einer solchen Novellierung beimisst. Es gibt wohl niemanden hier im Raum,der nicht schon erklärt hätte, wie sehr ihm der Mittelstand am Herzen liege. Im Hessischen Vergabegesetz von 2007 hat sich diese Zuneigung leider nicht niedergeschlagen, in unserem Gesetzentwurf schon.
Die hessischen Unternehmen kommen ihrer gesellschaftlicher Verantwortung nicht nach, genügend Ausbildungsplätze anzubieten, um allen Bewerberinnen und Bewerbern gerecht zu werden. Deshalb wollen wir die Unternehmen durch einen positiven Anreiz an ihre Verantwortung für die nächste Generation erinnern. Betriebe, die sich an der wirtschaftlich notwendigen Ausbildungsquote von 7 % orientieren, müssen bei der Vergabe bevorzugt werden. Die bisherige Regelung im Gesetz formuliert lediglich eine freundliche Aufforderung – so will ich es einmal nennen – und bleibt daher natürlich völlig unverbindlich.
Meine Damen und Herren, es ist natürlich auch ein Widerspruch, sich einerseits als Law-and-Order-Partei zu präsentieren und andererseits die Einhaltung von Gesetzen nur halbherzig zu überwachen, wenn sie denn Unternehmen betreffen. Sicherlich ist klar, dass eine durchgängige und flächendeckende Überwachung der Einhaltung des Vergabegesetzes nicht möglich ist. Aber Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen sehr wohl, dass durchgeführte Stichproben Wirkung zeigen. Ich denke, diese Erfahrungen sollten wir berücksichtigen.
Die Regeln, nach denen öffentliche Aufträge vergeben werden, haben Auswirkungen auf das gesamte Wirtschaftsleben. Wenn wir hier ansetzen, können wir Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bemühen, dazu bringen, soziale und ökologische Mindeststandards einzuhalten.Wir können gezielt Betriebe bevorzugen, die Ausbildungsplätze anbieten und die die Gleichstellung von Frauen und Männern voranbringen.
Die öffentliche Hand soll außerdem nur Produkte einkaufen, die nach ökologischen Standards hergestellt und entsorgt werden. So könnte das Land einen greifbaren Beitrag zum Umweltschutz leisten – ein Anliegen zahlreicher Umwelt- und Entwicklungshilfeorganisationen.
Meine Damen und Herren,Sie sind in den Wahlkampf mit dem Versprechen gezogen, um jeden Arbeitsplatz zu kämpfen. Hier ist eine Gelegenheit, den Plakaten Taten folgen zu lassen und Lohndumping und der Verdrängung mittelständischer Betriebe durch Billigkonkurrenz entgegenzuwirken.Deshalb unterstützen Sie faire Vergabe in Hessen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, der uns hier von der Fraktion DIE LINKE vorgelegt wird, ist meiner Meinung nach gut gemeint.Aber gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.
Wie sieht die aktuelle Rechtlage aus? Frau Kollegin Wissler, da muss man in der Tat den Blick auch auf die Landesregierung werfen, da Gesetze nicht umgesetzt werden, obwohl sie vom Hessischen Landtag beschlossen worden
sind. Das gegenwärtig geltende Vergabegesetz geht auf einen Entwurf der CDU-Fraktion zurück und ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Die Landesregierung hat es bis heute unterlassen, die anzuwendenden Tarifentgelte im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekannt zu geben,obwohl dies in § 2 Abs. 2 des Gesetzes vorgesehen ist. Deshalb kann dieses Gesetz nicht angewendet werden.
Die Landesregierung zieht sich auf die Argumentation zurück, dass das Rüffert-Urteil des EuGH im April 2008 ergangen ist. Das bezieht sich aber auf das niedersächsische Vergaberecht. Nach diesem Urteil dürfen Unternehmer nur zur Zahlung eines national festgelegten Mindestlohns und eines für allgemein verbindlich erklärten Tariflohns verpflichtet werden. Wir sehen die Landesregierung aber nach wie vor in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass das bereits jetzt geltende Hessische Vergabegesetz nicht nur auf dem Papier besteht, sondern endlich europafest umgesetzt werden kann. Das ist eine Forderung, die wir an die Landesregierung stellen. Dann wären wir einen Schritt weiter. Da ist die Landesregierung am Zug.
Die Kollegin Wissler hat auf das Urteil des EuGH verwiesen und in diesem Zusammenhang davon gesprochen, dass das Urteil „skandalös“ sei.Frau Kollegin Wissler,diesen Ausdrucks halte ich für nicht angemessen. Man kann Urteile von Gerichten nicht gut finden, man kann sagen, man hätte es gerne anders gehabt, aber es gehört zum Rechtsstaat, dass man akzeptiert, dass oberste Gerichte, wie der EuGH, Urteile fällen. Ich denke aber, dass dieses Urteil für die Exekutive Anlass sein müsste, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dem Urteil des EuGH Rechnung trägt.
Jetzt zum Gesetzentwurf der Kolleginnen und Kollegen der LINKEN. Der Entwurf ist sicherlich gut gemeint. Das sage ich ausdrücklich, und ich habe für viele Ihrer Vorschläge Sympathie. Wer sollte denn keine Sympathie dafür haben, dass man darauf achtet, dass die Betriebe, die von einer Vergabe letztendlich profitieren, ausbilden – und zwar in die Zukunft des eigenen Handwerks, ihrer eigenen Profession? Wer könnte dagegen sein, dass man eine umweltverträgliche Beschaffung im Gesetz festschreibt? Wer könnte nicht dafür sein, bei der Vergabe darauf zu achten, dass eine Mittelstandsförderung stattfindet? Wer könnte dagegen sein, zu verlangen, dass die ILO-Kernarbeitsnormen erfüllt werden: Beseitigung der Zwangsarbeit, gleiche Entgelte für Männer und Frauen, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, Einhaltung eines Mindestalters,Abschaffung von Kinderarbeit. Die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen wird im Gesetzentwurf der LINKEN gefordert. Das ist alles gut gemeint, aber es ist schlecht gemacht.
Natürlich sind auch wir als Fraktion gegen Kinderarbeit. Natürlich sind wahrscheinlich alle in diesem Haus gegen Diskriminierung. Wir sind natürlich für eine umweltfreundliche Beschaffung in den kommunalen Betrieben oder auch beim Land. Wir sind natürlich auch dafür, dass wir den Mittelstand fördern. Aber glauben Sie wirklich, Frau Kollegin Wissler, dass alle diese Maßnahmen in ein Vergabegesetz gehören? Ich glaube das nicht.
Ich will Ihren Blick auch einmal auf die Leute lenken, die im Bereich der Vergabe tätig sind.Ich weiß nicht,ob Sie es machen – wir machen es oft –: Sprechen Sie einmal mit einem Handwerksmeister oder mit dem Inhaber eines kleinen Betriebes.Fragen Sie die,wie aufwendig bereits heute die Ausschreibungsverfahren sind, gerade für kleine und mittelständische Unternehmen. Der Handwerksmeister sitzt am Wochenende da und macht Angebote im Rahmen von Ausschreibungen. Bei vielen Angeboten, die er einreicht, kommt er nicht zum Zug. Jetzt verlangen Sie zusätzliche Standards im Vergaberecht. Ich meine, der Handwerksmeister wäre vollkommen überfordert, die Vorgaben zu erfüllen, die Sie da hineinschreiben wollen. Das würde dazu führen, dass sich kleine Betriebe nicht mehr an Vergabeverfahren der öffentlichen Hand beteiligen. Das wollen wir nicht, Frau Kollegin Wissler.
Ich glaube, mit dem, was sie hier machen wollen, würden Sie das Vergaberecht überfrachten, und Sie würden den kleinen und mittelständischen Unternehmen und insbesondere den Handwerksmeistern die Teilnahme am Wettbewerb unmöglich machen.
Ich will das Problem auch von einer anderen Seite her beleuchten, und zwar vonseiten derer, die als Vergabestelle dafür zuständig sind, die eingereichten Angebote zu werten. Das ist für eine Stadt wie Frankfurt kein Problem. Frankfurt hat eine Vergabestelle. Das ist auch für Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach kein Problem. Diese Städte haben in der Regel Verwaltungen, die das leisten können. Bei den Standards, die Sie hier festschreiben wollen, wäre aber eine kleine Gemeinde – und davon haben wir viele – bei der Wertung der eingehenden Angebote, bei der Entscheidung, welche Parameter erfüllt oder nicht erfüllt sind, vollkommen überfordert. Das heißt, Sie würden die kleinen Kommunen überfordern. Auch deshalb denke ich, das ist nicht der richtige Weg.