Protokoll der Sitzung vom 06.10.2009

Das Wort hat Herr Kollege Schaus für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin etwas überrascht, weil bei CDU und FDP das unerwartete Ergebnis der Bundestagswahl offensichtlich dazu geführt hat, dass ein Teil der Minister nicht anwesend ist. Dabei finde ich die Frage viel interessanter, welche Ministerin und welcher Minister hier anwesend ist und welcher nicht anwesend ist.

Herr Blum, wenn der Sach- und Fachverstand in Berlin gefragt wird, stelle ich mir gerade vor, wie Herr Hahn dafür kämpft, dass die Videotheken den ganzen Sonntag geöffnet sein werden

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN)

und dass das eine zentrale Frage der Koalitionsverhandlungen wird.

Meine Damen und Herren, Spaß beiseite. Der Antrag der SPD ist durchaus berechtigt. Wir wünschen uns als LINKE – lassen Sie mich das an dieser Stelle auch einmal sagen – von CDU und FDP die gleiche Nachsicht uns gegenüber, wenn wir einmal im Plenum aus gegebenem Anlass fehlen sollten.

(Zurufe der Abg. Leif Blum und Wolfgang Greilich (FDP) – Unruhe bei der CDU und der FDP)

Das sind dann keine zwei vollen Plenartage wie beim Herrn Ministerpräsidenten, sondern das ist dann nur eine zeitweise anderweitige Priorisierung.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Fotos gemacht!)

Wir sind der Meinung, der Arbeitsort der Regierung ist Hessen. Das bedeutet auch, hier im Plenum anwesend zu sein, die Termine entsprechend zu koordinieren, auch wenn sie kurzfristig, überraschend und unerwartet eintreten,und dass die Ministerin und der Minister,in deren Zuständigkeit Anträge und Gesetzentwürfe fallen, zu dieser Diskussion auch anwesend zu sein hat. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, damit ist die Geschäftsordnungsdebatte beendet, und ich komme zu weiteren Mitteilungen von Amts wegen.

Wie Herr Kollege Rudolph uns mitgeteilt hat, fehlen entschuldigt Frau Ministerin Lautenschläger, Herr Minister Hahn, Herr Minister Bouffier und Herr Minister Posch am heutigen Tag. Morgen verlesen wir die anderen, am Donnerstag die Nächsten.

(Heiterkeit)

Jetzt kommen wir wieder zu den einmütigen Dingen zurück. – Die parlamentarischen Geschäftsführer haben vereinbart, dass am 4. November 2009 keine Ausschusssitzungen stattfinden sollen. Jetzt kommt das Uneinige: Die Obleute werden gebeten, sich auf andere Termine zu verständigen.Viel Spaß dabei.

Noch etwas Einmütiges will ich sagen: Unser Kollege Thorsten Schäfer-Gümbel ist 40 Jahre alt geworden.

(Allgemeiner Beifall)

Ich wünsche Ihnen alles Gute. Bleiben Sie gesund und munter, und in 20 Jahren sehen wir uns wieder. Dann sehen Sie so aus wie ich.

(Heiterkeit – Zurufe von der CDU: Das war jetzt eine Drohung!)

Ich darf doch sonst nichts sagen. – Aber, Herr SchäferGümbel, das Interessante ist: In meinem Manuskript ist ein Druckfehler. Dort steht erst das Alter, dann das Geburtsdatum. Beim Geburtsdatum steht 01.10.1949. Davon sind Sie noch weit weg.

(Heiterkeit)

Seien Sie froh. 1969 ist ein schöner Jahrgang.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abfolge unserer Tagesordnung. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Fragestunde – Drucks. 18/1114 –

Ich rufe zuerst die Frage 128 von Frau Kollegin Habermann auf.

Ich frage die Landesregierung:

Warum wird die Schulleiterstelle der Schule für Erwachsene in Dreieich nicht besetzt?

Frau Kultusministerin Henzler.

Frau Abg. Habermann, die Schule für Erwachsene in Dreieich bildet zusammen mit der Max-Eyth-Schule und der Volkshochschule des Kreises den Kern des Hessencampus lebensbegleitendes Lernen Dreieich, dessen Entwicklung sich in einem dynamischen Prozess befindet.Die Entwicklungsmöglichkeiten der Schule für Erwachsene werden damit ergebnisoffen betrachtet. Aus diesem Grunde wird die Besetzung der Stelle des Schulleiters oder der Schulleiterin vorübergehend nicht vorgenommen.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Habermann.

Heißt das, dass es möglich ist, dass die Schule für Erwachsene in Dreieich zukünftig keine eigenständige Institution mehr sein wird?

Frau Ministerin.

Das ist ein offener Prozess. Eine Präjudizierung für den Verlust der Eigenständigkeit der Schule für Erwachsene ist damit nicht gegeben.

Frage 129, Frau Abg. Öztürk.

Ich frage die Landesregierung:

Auf welchem Stand befindet sich im Justiz- und im Innenministerium das Verfahren zur Prüfung des Entwurfs einer geänderten „Verordnung zum Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache“ aus dem Kultusministerium – –

(Das Mikrofon fällt aus.)

Entschuldigung. Am Anfang ist das alles ein bisschen träge, bis es warmgelaufen ist. – Frau Ministerin Henzler.

(Mürvet Öztürk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Frage war noch nicht zu Ende gestellt! – Weitere Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie muss doch erst die Frage zu Ende stellen, oder?

Frau Öztürk.

Ich habe mich beeilt, aber die Frage war noch nicht zu Ende. Es geht weiter:

… aus dem Kultusministerium, der einen Verzicht auf die Vorlage einer Meldebescheinigung beinhaltet, sodass auch für Kinder ohne gesicherten Aufenthaltsstatus der Schulbesuch ohne Probleme möglich werden würde?

Danke schön.

Frau Ministerin Henzler, bitte.

Frau Abg. Öztürk, CDU und FDP haben in ihrer Koalitionsvereinbarung beschlossen, dass die Problematik des Schulbesuchs von Kindern ohne Aufenthaltsstatus im Sinne der Kinder gelöst wird, ohne dass das Ziel der Bekämpfung des illegalen Aufenthalts damit infrage gestellt wird.

Da bereits diese Zielbeschreibung die Bedeutung, aber auch die Schwierigkeit der Materie ausdrückt, fand ein intensiver Austausch zwischen dem Hessischen Kultusministerium, dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport sowie dem Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa statt. Die Verwirklichung dieser Zielbeschreibung erfordert eine Änderung der Verordnung zum Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache. Eine Überarbeitung der Verordnung, die nun Gegenstand des Beteiligungsverfahrens ist, ist in der vergangenen Woche erfolgt.

Danach sollen Schülerinnen und Schüler, die nicht schulpflichtig sind, aber ihren tatsächlichen Aufenthalt in Hessen haben, zum Schulbesuch berechtigt sein. Die Aufnahme in einer Schule soll zudem nicht mehr die Vorlage einer gültigen Meldebescheinigung voraussetzen.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Öztürk.

Frau Ministerin, bis Freitag letzter Woche wussten die Beteiligten noch nicht, dass sie Beteiligte sind, und hatten auch noch nicht die Verordnung vorliegen. Ist das in dieser Woche schon geschehen?

Frau Ministerin Henzler.