Der Gesetzentwurf war dem Rechts- und Integrationsausschuss in der 6. Plenarsitzung am 31. März 2009 überwiesen worden.
Der Rechts- und Integrationsausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Der Rechts- und Integrationsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. September 2009 den auf einem Formulierungsvorschlag der Landesregierung basierenden Änderungsantrag angenommen und die wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und wird somit zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes – Drucks. 18/1132 zu Drucks. 18/857 –
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes, Drucks. 18/857.
Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf unverändert in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Rechts- und Integrationsausschuss in der 16. Plenarsitzung am 7. Juli 2009 überwiesen worden.
Der Rechts- und Integrationsausschuss hat die Landesregierung in seiner Sitzung am 2. September 2009 gebeten,
Der Rechts- und Integrationsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. September 2009 die wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen. – Vielen Dank.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf mit diesem Mehrheitsverhältnis angenommen und wird nun zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften aus den Geschäftsbereichen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und des Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit – Drucks. 18/1146 zu Drucks. 18/1051 –
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zur Beschlussempfehlung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen. – Danke.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf mit dem genannten Mehrheitsverhältnis angenommen und wird somit zum Gesetz erhoben.
Ich bedanke mich ganz herzlich.Wir sind für den heutigen Tag am Ende der Aussprache angelangt. Ich soll noch darauf hinweisen, dass morgen früh um 8:15 Uhr die christlich-ökumenische Andacht in Raum A 103 stattfindet. Ich wünsche Ihnen für den Rest des Abends viel Vergnügen. Bis morgen.