Vielen Dank, Herr Kollege Bellino. – Jetzt darf ich Herrn Staatssekretär Rhein das Wort erteilen. – Entschuldigung, sorry. Eine Kurzintervention ist jetzt zeitgerecht angemeldet. Herr Schaus, bitte.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beziehe mich auf die Aussage des Kollegen Bellino im Hinblick auf die Datenschutzregelung. Dazu möchte ich Folgendes einfach einmal zur Kenntnis geben: Sie lehnen die Regelung der Einbeziehung der 700 hr-Mitarbeiter
deshalb ab,weil Sie den Datenschutz hochhalten wollen.– Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.
Die Praxis ist doch die folgende: Die Feststellung, ob jemand 50 % seines Einkommens auf diese Weise erzielt, wird von der Dienststelle vorgenommen und dann den Wahlvorständen mitgeteilt.
Die Dienststelle muss also den Datenschutz gewährleisten. Ihre Kritik kann ich nur als eine Kritik an der Dienststellenleitung verstehen – oder andersherum als eine vorgeschobene Ausrede. Herr Bellino, Sie wollen keine Einbeziehung der 700 Mitarbeiter an dieser Stelle. Dann sagen Sie das aber doch klar, und verstecken Sie sich nicht hinter einem ominösen Datenschutz.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank, dass ich die Gelegenheit bekomme, jetzt noch zu den einzelnen Regelungen Stellung zu nehmen.
Zum Reisekostenrecht muss man,glaube ich,nicht viel sagen. Wir waren sehr einstimmig der Meinung, dass dies eine Modernisierung des Rechts ist.Was den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE anbelangt, so schließe ich mich vollumfänglich dem an, was Jürgen Frömmrich dazu ausgeführt hat.Mehr muss man dazu eigentlich nicht sagen.
Wunderbar, Applaus der GRÜNEN. Wahrscheinlich wird das auch der letzte in meiner Zeit hier sein. Deswegen genieße ich ihn ganz besonders.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, beim Personalvertretungsgesetz geht es natürlich nicht ganz so einfach.
Unser Gesetzentwurf bezweckt vorrangig die Verlängerung der Geltungsdauer. Deswegen verstehe ich die Aufregung nicht,die hier von der linken Seite des Hauses herschallt: Das sei das Ende der Mitbestimmung. Dass wir das jetzt machen und nicht vertieft darüber diskutieren, würde dazu führen, dass das nichts mehr mit einem Miteinander zu tun hätte, sondern mit einem Gegeneinander. – Das sind doch aufgebauschte Diskussionen, das will ich nachher noch einmal sagen.
Ich bin vor drei Jahren gegangen und habe den Hessischen Landtag drei Jahre lang nicht miterlebt. Aber am Ende ist er sich gleich geblieben. Nach drei Jahren Abwe
senheit kann man hier nahtlos wieder einsteigen. Das macht es auch ein bisschen sympathisch und angenehm hier.
Aber auch ich stimme dem Beamtenbund und Herrn Spieß zu. Das, was Herr Spieß gesagt hat, ist nicht einfach parteiisch oder etwas, was man einfach wegwischen kann. Es ist einfach klug und richtig, was Herr Spieß hier gesagt hat: Jetzt ist nicht der Moment für einen unter Zeitdruck erstellten Reparaturgesetzentwurf. Natürlich müssen wir die Dienstrechtsreform abwarten. Das ist doch überhaupt keine Frage.
Ich muss schon sagen und stimme darin Holger Bellino zu: Man muss aufpassen, dass man mit der Arbeit der Mediatoren nicht unangemessen umgeht. Man muss schon sagen, da ist unglaublich viel Arbeit, Herzblut und Intellekt eingeflossen.Deswegen muss man vorsichtig sein,wie man damit umgeht.
Trotzdem meine ich, dass wir dann selbstverständlich abwarten sollten, was bei der Dienstrechtsreform geschieht – ob große, mittlere oder kleine, das ist eigentlich egal, Herr Abg. Frömmrich.
Dann kann man selbstverständlich darüber reden, was sich daraus für das Hessische Personalvertretungsgesetz ergibt.
Damit bin ich auch schon beim Gesetzentwurf der SPD vom 7. Mai, mit dem Sie die Mitbestimmungsrechte erweitern, im Grunde genommen die Rechtslage von vor 1999 wiederherstellen und den Anwendungsbereich auf den Hessischen Rundfunk ausdehnen wollen. Aber Ihr Gesetzentwurf muss das gleiche Schicksal teilen wie der, den Herr Schaus nicht selbst geschrieben hat,sondern sich hat schreiben lassen. Der war noch umfangreicher und zielte exakt auch auf das ab, was Sie hier wollen. Wir haben es damals schon mehrheitlich abgelehnt. Zu Recht hat das damals keine Mehrheit gefunden, weil er dem Zweck jener Beschleunigungsgesetze, die wir in den Jahren 1999 und 2003 beschlossen haben, zuwiderläuft.
Ich will Ihnen sagen: Ich habe als Frankfurter Personaldezernent drei Jahre lang das Geschäft tagtäglich in der Praxis wirklich erlebt, in großer Freundschaft mit den Personalvertretungen und den Gewerkschaften. Ich habe das Geschäft gern gemacht, und wir haben ein sehr ordentliches, vertrauensvolles Miteinander gepflegt. Trotzdem will ich Ihnen aus der täglichen Praxis einer Kommune berichten: Die Kommunen wissen sehr genau, wie wichtig und richtig das war, was wir 1999 und 2003 hier im Hessischen Landtag beschlossen haben. Ich sage es nochmals sehr deutlich: Wir haben ein gutes Miteinander gehabt. Man muss es aber auch nicht übertreiben und nicht überstrapazieren, sondern man muss es miteinander machen.
Das,was Sie hier vorgeschlagen haben,führt eben nicht zu einem Miteinander, sondern zu einem Gegeneinander.
Herr Kollege – nein, Herr Abg. Rudolph, nichtsdestoweniger muss man noch Folgendes hinzufügen: Wer sich ernsthaft mit der Entwicklung des Personalvertretungsrechts auseinandersetzt, der muss sich mindestens mit der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 – Sie hatten also etwas Zeit – auseinandersetzen und wissen, dass das, was Sie dort vor
Herr Abg. Rudolph, in diese Kategorie gehört natürlich der Vorschlag der SPD, den Personalrat bereits bei grundsätzlichen Fragen der Berufsausbildung, der Fort- und Ausbildung usw.mitbestimmen zu lassen.Dazu gehört natürlich auch die Ausdehnung der Mitbestimmung auf konkrete Dienstplanschemata und vieles mehr.
Das gehört alles dazu. Das entspricht alles nicht dem, was das Bundesverfassungsgericht schon 1995 festgestellt hat.
Im Übrigen, um einmal einen Strich darunter zu machen: Das passt auch nicht in die heutige Zeit. Deswegen besteht kein konkreter Änderungsbedarf.
Im Übrigen sagt das nicht nur Herr Spieß so, sondern das sehen die Kommunalen Spitzenverbände ganz genauso. Und das, meine Damen und Herren, sind am Ende diejenigen, die nicht in der Theorie darüber reden, sondern die es in der Praxis tagtäglich umsetzen müssen. Deswegen haben die die Ahnung, und deswegen wollen wir uns dieses Fachwissens, dieser Expertise bedienen.
Das passt natürlich gar nicht in die Praxis. Diese Diskussion ist eben nochmals aufgeflammt. Sie ist nicht zielführend. Ich glaube, Sie bewirken mit dem, was Sie beim Hessischen Rundfunk vorhaben, das Gegenteil von dem, was Sie bewirken wollen. Das, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf bezwecken wollen, ist kontraproduktiv. Das passt nicht in die Praxis und führt nicht zum Ziel.
Deswegen gilt auch hier das, was ich zu den weiteren Punkten des SPD-Entwurfs gesagt habe: Das HPVG ist in einer guten Verfassung. Lassen Sie uns die Dienstrechtsreform abwarten und dann wieder neu darüber diskutieren, ob es neue Tatbestände gibt.
Fakt ist aber auch, dass wir mit diesen von uns eingebrachten Beschleunigungsgesetzen klarere Strukturen geschaffen haben. Wir haben zur Entbürokratisierung beigetragen, zu schnelleren Entscheidungen zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, die eine Dienstleistung der Verwaltung erwarten können.Mit den Beschleunigungsgesetzen haben wir eine bürgerfreundlichere Verwaltung herbeigeführt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie es also deswegen so stehen, wie es ist. Der Gesetzentwurf der SPD taugt bedauerlicherweise dafür im Augenblick nicht. Später können wir an geeigneter Stelle darüber diskutieren, wie man das HPVG verändert.
Herr Staatssekretär, wenn Sie die Wirkung gerade so beschrieben haben – warum haben Sie dann Angst davor,
dieses Gesetz wirklich zu evaluieren und diesem Hause einen Bericht über diesen Evaluationsprozess vorzulegen, um dann auf der Grundlage dieses Berichts über das Hessische Personalvertretungsgesetz zu diskutieren?
Herr Abg. Frömmrich, wir haben vor gar nichts Angst, schon gar nicht vor einer Evaluation dieses Gesetzes.
Ich glaube aber, im Moment ist dafür nicht der richtige Zeitpunkt – vor der Dienstrechtsreform über Dinge zu sprechen, die möglicherweise später wieder Makulatur sind. Das ist doch ein ganz normaler Ablauf, und der muss auch im Parlament seine Regeln haben. Erst lässt man sich von wirklich guten Mediatoren, die einen tollen Job machen, sagen, was möglich ist und was nicht, und dann treten wir mit Ihnen in die Diskussion. Das ist doch völlig selbstverständlich – dass eine Diskussion der Regierung mit dem Parlament stattfindet und wir dann am Ende einen Vorschlag vorlegen. Wir werden versuchen, einen gemeinsamen Vorschlag vorzulegen. Deswegen ist es jetzt nicht sinnvoll, etwas, was wichtig ist, zu evaluieren.
Deswegen sage ich Ihnen: Lassen Sie uns einen Schritt nach dem anderen gehen. Ich glaube, am Ende sind wir auf der sicheren Seite,wenn wir so vorgehen.– Herzlichen Dank.