Man kann Bürokratie durchaus unterschiedlich sehen. Darüber können wir uns durchaus austauschen. Die LINKEN haben auch ihre Art Bürokratie. Der Verzicht vom Verzicht ist ein Absurdum.Das muss wirklich noch einmal betont werden.
Die Anhörung hat erbracht, dass auch die Experten wie wir hier im Landtag durchaus unterschiedlicher Meinung sind.Die Vertreter der kommunalen Familie waren da.Sie sind der Auffassung der CDU und der FDP vollumfänglich gefolgt, dass das Gesetz in seiner Geltungsdauer zu verlängern ist und dass das,was die SPD will – auch darum ging es noch –, nicht gewollt wird.
Es war auch hochkarätiger Sachverstand da. In der Tat, es geht um das Beamtenrecht. Ich rate wirklich allen, einmal dieses Anhörungsprotokoll zu lesen. Herr Spieß vom Deutschen Beamtenbund hat in der Anhörung des Innenausschusses Folgendes gesagt. Mit der Erlaubnis des Herrn Präsidenten werde ich zitieren. Zum Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD sagte Herr Spieß, der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes und der Experte auf diesem Gebiet:
Wir sind der Auffassung, dass derzeit, wie ich einmal sagen möchte, aus der Hüfte nicht geschossen werden kann.
Nach meinem Dafürhalten kann man diesen Dringlichen Gesetzentwurf nicht einfach passieren lassen, weil er auch handwerkliche Fehler enthält. So werden einige Novellierungstatbestände, die vorgesehen sind, von der Richtung her von uns mitgetragen, sind aber unseres Erachtens innerhalb des HPVG falsch sortiert. Deswegen meinen wir, zunächst einmal muss man verlängern, damit das HPVG nicht zum Ende des Jahres ausläuft.
Dann macht er weitere Ausführungen, was er beabsichtigt,im Übrigen auch bei der Anhörung selber.Da wird im Kontext mit der großen Dienstrechtsreform das Wort geführt.
Herr Rudolph, ja, es passt nicht. Aber man muss vielleicht auch einmal lesen und das dann zur Kenntnis nehmen, was der gewünschte Sachverstand – wir sprechen hier von Evaluation, wo auch die Sachverständigen angehört werden – zur Kenntnis gegeben hat. Das ist alles schon protokolliert.
(Günter Rudolph (SPD): Die haben Sie doch gar nicht gemacht! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Sie haben einzig Herrn Spieß!)
Zweiter Gesichtspunkt, der Hessische Rundfunk. Die Vertreterin des Personalrats des Hessischen Rundfunks hat groß und breit erklärt, warum und weshalb die Mitbestimmung ausgeweitet werden muss. Sie werden sich erinnern – auch Bestandteil des Protokolls –,dass ich da schon Fragen hatte, dass ich das problematisiert habe; die rechtlichen Bedenken sind dem Protokoll zu entnehmen. Da gibt es ganz erhebliche rechtliche Bedenken, die mit der Wahl einhergehen. Ich begrüße außerordentlich, dass der Hessische Rundfunk dazu ergänzend Ausführungen gemacht hat. Ich möchte aus dem Schreiben, das uns nach der mündlichen Anhörung zugegangen ist, einfach einmal zitieren.
Herr Rudolph, wir wollen doch sachgerechte Entscheidungen. Dann müssen wir doch beide Seiten anhören. So habe ich das bei Ihnen gelernt, wenn ich zuhöre. Das bedeutet, dass man einfach einmal den Hessischen Rundfunk hören muss, auch wenn er nicht eingeladen war. Das ist doch ganz normal.
Sie wollen doch die Evaluierung des Gesetzes und nicht einfach einen Haken. Dann muss man den Hessischen Rundfunk, der Praxiserfahrung hat, einmal hören, auch nachträglich.
Wenn man nicht anhören kann, muss man vielleicht lesen. Ich zitiere einfach einmal aus dem Schreiben.
Im Lichte langjähriger praktischer Erfahrung mit der Anwendung der derzeit geltenden Bestimmungen des HPVG vermögen wir nicht zu erkennen, dass als Folge der vorgesehenen Änderung künftig in Situationen eine Personalratsbeteiligung gegeben wäre, die nicht auch bereits heute schon besteht.
Genau diese Auffassung habe ich auch. Wenn man sich darüber hinaus einmal anschaut, was die Vertreterin des Personalrats als Tarifvertrag, nämlich über die Gewährung von Sozialleistungen, die Hintanstellung der Bedenken,und als Dienstvereinbarung angeführt hat,dann muss man einfach feststellen, dass das, was für den Hessischen Rundfunk im SPD-Entwurf vorgesehen ist, so nicht realisiert werden kann und auf erhebliche Bedenken stößt. Deswegen werden wir dem SPD-Entwurf nicht zustimmen. Der Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes als solches und der Evaluierung werden wir zustimmen. Wir stimmen auch zu, dass das HPVG weitere fünf Jahre gelten soll. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Dr. Blechschmidt. – Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Frömmrich gemeldet. Herr Frömmrich, Sie haben zwei Minuten, wie Sie wissen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich nur deshalb noch einmal gemeldet: Herr Kollege Blechschmidt,so einseitig kann man es nicht machen. Ich erinnere einmal daran, als wir zusammen beim DBB waren. Sie haben ein Grußwort gesprochen. Und da habe ich noch gedacht:Mein Gott,ein FDPler,der sich sozusagen für die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzt.
Aber wie selektiv Sie sind, hat man gerade bei Ihrem Beitrag gesehen. Sie zitieren den Einzigen, der sich in der gesamten Anhörung geäußert hat, wie Sie das hier gesagt haben, Herrn Spieß vom Deutschen Beamtenbund. Sie zitieren nicht die GEW. Sie zitieren nicht ver.di. Sie zitieren nicht den DGB. Sie zitieren nicht die GdP. Also alle die, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Landes vertreten, zitieren Sie nicht.
Sie suchen sich einen aus, der Ihrer Meinung nahetritt. Und den zitieren Sie, ohne die mit hineinzunehmen, die die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes vertreten. Schauen Sie sich einmal an, wie groß die Zahl derer ist, die von den Gewerkschaften oder von der GdP vertreten werden. Schauen Sie sich einfach einmal an, wer welche Masse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertritt. – Das ist der erste Punkt.
Zweiter Punkt.Was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks angeht – immerhin 700 –, müssen Sie erläutern, was der Unterschied zwischen einem festen Freien und einem festen Freien mit Bestandsschutz ist und dass Leute in einem Unternehmen beschäftigt sind, die drei verschiedene Verträge haben: fest Angestellte, feste Freie mit Bestandsschutz, feste Freie ohne
Bestandsschutz, die dann noch nicht einmal unter das HPVG fallen. Sie zitieren ausgerechnet die Geschäftsleitung des Hessischen Rundfunks. Sie hätten gut daran getan, die Vertretung der Mitarbeiter dieses Unternehmens Hessischer Rundfunk zu zitieren. Die sagen nämlich etwas ganz anderes.
Vielen Dank, Herr Frömmrich. – Eine weitere Kurzintervention kann ich nicht zulassen,weil sie noch während der Rede eingereicht sein muss. Jetzt liegt noch die Wortmeldung von Herrn Bellino für die CDU-Fraktion vor.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bereits mehrfach erwähnt, haben wir heute unter den Punkten 14 und 15 über die Reform des Hessischen Reisekostenrechts, über die Verlängerung der Geltungsdauer des HPVG und über einen sogenannten Gesetzentwurf zur Erweiterung der Mitbestimmung zu diskutieren und zu befinden. Wir werden den ersten beiden Beschlussempfehlungen zustimmen. Das wird Sie nicht überraschen.
Ich verweise zum einen auf die Ausführungen des Kollegen Blechschmidt. Ich kann das eine oder andere gern noch vertiefen.
Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, da wir in diesem Fall auch aus der Anhörung nichts erfahren haben, was uns von unserer Einstellung, die wir bei der Einbringung schon kundgetan haben, abgebracht hat. Ich weiß, dass dies in Teilen der Opposition anders gesehen wird. Aber wenn man hier auf den Personalrat des Hessischen Rundfunks hinweist – das ist Ihr gutes Recht –, dann ist es genauso in Ordnung,wenn der Kollege der FDP auf das ausführliche Schreiben der Intendanz des Hessischen Rundfunks hinweist. Ich tue dies auch.
In diesem Schreiben, sofern Sie es gelesen haben und geneigt sind, das entsprechend zur Kenntnis zu nehmen, haben wir sehr ausführlich erfahren, es sind klare Hinweise auf die Schwächen dieses Gesetzentwurfs kundgetan – auf die erwartete Rechtsunsicherheit, die durch diesen Gesetzentwurf ausgelöst würde. Es ist doch das Problem des Datenschutzes, der sonst immer von Ihnen so hochgehalten wird. Wie will man denn, ohne dass der Datenschutz verletzt wird, herausbekommen, dass der betreffende freie Mitarbeiter mehr oder weniger als 50 % seines Einkommens vom Hessischen Rundfunk bezieht?
Das hat doch ganz klar etwas mit Datenschutz zu tun, genauso wie die klaren Aussagen in diesem zitierten Brief zur Praktikabilität der jetzigen gültigen Regelungen, vor allen Dingen auch der Hinweis – das müssen Sie doch zur Kenntnis nehmen –, dass kein Fall bekannt ist, wo sich jemand über die jetzige Regelung beschwert hat.
Es ist auch so,dass sich auch der DBB äußern kann.Sie zitieren ver.di. Wir zitieren die Vertreter der – in Anführungszeichen – anderen Seite, die, obwohl wir nicht unbedingt große Freunde sind,in einer sehr sachlichen Aussage gesagt haben: Lasst uns doch warten, bis die eben schon angesprochene Dienstrechtsreform kommt.
Darauf will ich mit einem Satz hinweisen. Sie warten wahrscheinlich darauf. Wir freuen uns auf die Aussagen der Mediatoren.Wir freuen uns auf die Aussagen und Diskussionen mit denen und auch mit Ihnen.Wenn es um die angesprochene Dienstrechtsreform geht, sind alle Punkte auf der Tagesordnung, auch die angesprochene Mitbestimmung.
Reisekosten. Ich glaube, wir sind uns einig, dass hier eine Anpassung nicht nur sinnvoll, sondern wahrscheinlich auch überfällig ist,eine Anpassung an die veränderte Kostensituation nicht nur für Pkw, sondern auch für Zweiräder, aber auch – das wird manchmal vergessen – die Neuregelung für Menschen mit Behinderungen, die dementsprechend die erste Klasse nutzen können.
Darüber hinaus, neben diesem monetären Effekt, verspreche ich mir Synergieeffekte im Bereich der Abwicklung und der Abrechnung. Ich hoffe, dass es wirklich zu den erwarteten Kostensenkungen aufgrund der papierlosen Bearbeitung kommt, die jetzt möglich ist und umgesetzt werden soll, und aufgrund der zusätzlichen Pauschalen. Ich hoffe – das geht ein Stück weit in Richtung der hinter mir sitzenden Landesregierung –, dass das, was hier entsprechend ausgedacht war und in Gesetzesform umgesetzt wird, dann in den Amtsstuben realisiert wird.
Ich habe dort einmal einen skeptischen Hinweis bezüglich der – ich hoffe, dass der Begriff richtig ist – Umsetzungsrichtlinien gehört, die das, was wir in Gesetze gießen, entsprechend umsetzen. Ich bitte sehr herzlich darum, dass diese Umsetzungsrichtlinien so gefasst werden, dass die angesprochenen Synergieeffekte und Kostenersparnisse realisiert werden.
Meine Damen und Herren, wie ich eingangs sagte: Wir stimmen den ersten zwei Beschlussempfehlungen zu, lehnen aber den eingereichten Gesetzentwurf der SPD und auch den Änderungsantrag der LINKEN ab. – Besten Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Bellino. – Jetzt darf ich Herrn Staatssekretär Rhein das Wort erteilen. – Entschuldigung, sorry. Eine Kurzintervention ist jetzt zeitgerecht angemeldet. Herr Schaus, bitte.