Protokoll der Sitzung vom 19.11.2009

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Der letzte Bundesarbeitsminister der SPD, Olaf Scholz, hat selbst die Verringerung der Bundeszuschüsse entsprechend dieser Regelung veranschlagt.

Das Gesetz ist die Fortschreibung der geltenden Rechtslage und insofern formal nicht zu beanstanden. Im Bundesrat ist es nicht zustimmungspflichtig.

(Petra Fuhrmann (SPD): Richtig!)

Aber es gibt reichlich Gelegenheit – und da kommt Übereinstimmung auf –, über eine Änderung der Berechnungsweise nachzudenken.

Die Entwicklung zeigt, dass die alleinige Anbindung an die Zahl der Bedarfsgemeinschaften den finanziellen Ausgleich nicht gewährleistet. Die Kostenrelation zu der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich seit April 2006 – da geben wir Ihnen recht – deutlich zulasten der Aufwendungen für die Kosten von Unterkunft und Heizung verschoben.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Also doch Zustimmung?)

Unter anderem führen gestiegene Energiepreise und die Zunahme der Kurzarbeit hier zu höheren Kosten für die Kommunen.

Durch die rechnerische Anpassung an die Zahl der Bedarfsgemeinschaften laufen den Kommunen die tatsächlichen Kosten weg. Die geplante Entlastung findet nicht statt. Dieser unheilvolle Zusammenhang plagt die Kommunen auch im Jahr 2010. Pflichtleistungen fressen die kommunalen Haushalte auf.

Das von der Bundesregierung verfolgte Ziel – und das war ihr Ziel –, den Kommunen erweiterte Spielräume für den Ausbau bei der Kinderbetreuung zu verschaffen, wird durch Kostensteigerungen bei Unterkunft und Heizung nicht mehr gewährleistet.

Hier kommt immer wieder der Tenor rüber, irgendwo auf Bundesebene wird die Absicht verfolgt, den Kommunen immer mehr Geld zu entziehen. Ich glaube, so etwas ist veränderbar. Das wollen wir auch tun.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Genau, eine andere Steuerpolitik!)

In diesem Zusammenhang weise ich gern auf die Entlastung der Kommunen durch das Land Hessen hin: Bei der Übernahme der zusätzlichen Kosten für die Mindestverordnung – wie Sie wissen: Festschreibung der Gruppengrößen und Personalschlüssel in den Kindertagesstätten – hat das Land die Kommunen deutlich entlastet.Auch das gehört zur Wahrheit, wenn man über den Kommunalen Finanzausgleich redet.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Zurück zu Ihrem Antrag. Die diesjährige Absenkung der Bundeszuschüsse ist die Folge der insgesamt gesunkenen Zahlen der Arbeitslosen und der Bedarfsgemeinschaften im letzten Jahr. In seine Berechnungsgrundlage bezieht

der Bund nur die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ein – das wurde bereits erwähnt –, nicht die real gestiegenen Kosten für Unterkunft und Heizung, beispielsweise durch gestiegene Energiekosten.

Zudem ist davon auszugehen, dass infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise die Anzahl der Leistungsempfänger steigen und sich dieser negative Trend auch im Jahr 2010 deutlich fortsetzen wird.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das sagen wir doch! – Zuruf des Abg. Marcus Bocklet (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Hier teilen wir die Meinung,dass zur Entlastung der Kommunen die Höhe der Bundeszahlung an den tatsächlich gestiegenen Kosten für Unterkunft und Heizung ausgerichtet sein soll und nicht,wie bisher,ausschließlich an der Anzahl der sogenannten Bedarfsgemeinschaften.

Wir haben uns für eine Änderung an der Berechnungsgrundlage der Anpassungsformel eingesetzt und werden dies auch weiterhin tun.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen)

Wir wollen nicht länger an der bisherigen Berechnung festhalten, sondern die Formel der Wirklichkeit anpassen, damit sich die Kommunen darauf verlassen können, dass sich der Bund an den Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen beteiligt.

Ich darf aus dem Antrag im Bundesrat zitieren: Die neue Bundesregierung soll

bis zum Frühjahr 2010 einen Gesetzentwurf zur Änderung der Anpassungsformel für die Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung... für die Jahre ab 2011 vorlegen. Dabei sollte unter anderem geprüft werden, ob statt der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften auf die Entwicklung der Anzahl der Leistungsberechtigten abgestellt wird oder zumindest die jeweils aktuelle Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei der Ermittlung des Anpassungsfaktors berücksichtigt wird.

Herr Kollege Seyffardt, Sie müssen langsam zum Schluss kommen.

Dieser Antrag hat die Unterstützung des Landes Hessen im Bundesrat erhalten.

Wir werden Ihrem Antrag heute so nicht zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass er sich eben aufgrund des Antrags im Bundesrat erledigt hat.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Nach der Rede! – Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich bitte darum um Verständnis.Für uns hat sich die Sache mit dem Antrag im Bundesrat erledigt. Ich halte Ihren Antrag nach wie vor für überflüssig; dass dieser Antrag zum Setzpunkt erklärt wurde, halte ich generell für überflüssig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank,Herr Kollege Seyffardt.– Das Wort hat Herr Kollege Bocklet, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Seyffardt, Ich finde den Sachverhalt relativ simpel, um es noch einmal auf den Punkt zu bringen. Sie fordern in Ihrem Antrag, dass es abzulehnen sei, dass der Bund seinen Anteil von 26 auf 23 % – –

(Minister Jörg-Uwe Hahn hält die Krücken des Redners. – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein echter Integrationsminister!)

So macht man erfolgreiche Integration, vielen Dank.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch wiedergeben!)

Wobei ich nicht weiß, was er jetzt damit macht, während ich rede; und bitte ohne Blutspuren an den Krücken.

Der Bund wünscht die Absenkung von 26 auf 23 %. Das lehnen wir genauso ab wie DIE LINKE, und wie es auch der Kollege von der CDU gesagt hat. Deswegen sind wir uns erstens in diesem Hause bei diesem Punkt einig.Zweitens sind wir wie Sie der Meinung, dass wir das als Land auf Bundesebene neu verhandeln müssen. Das ist ein unhaltbarer Zustand.

Herr Seyffardt, auch wenn Sie gesagt haben, es sei eine Berechnungsgrundlage, die bisher angewendet werde, kann man auch diese, wie alles im Leben, neu verhandeln, wenn man feststellt, dass es nicht alltagstauglich ist. Es gibt also zwei Punkte: erstens, nicht absenken; zweitens, neu verhandeln. Dann sind wir uns in diesem Hause, so habe ich den Eindruck, in dieser Frage mit großer Mehrheit einig.

Was mich bei dem Antrag der LINKEN stört, ist, dass der Antrag bundesweit und zentralistisch in den Geschäftsgang gegeben wurde. Das fliegt dann irgendwann einmal auf. Das darf man, wenn man so eine zentralistische Kaderorganisation wie die PDS ist, auch ruhig machen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wir GRÜNE sind als basisdemokratische Organisation immer ein bisschen neidisch, wie gut es dann funktioniert.

(Zuruf des Abg.Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Ich habe es nicht verstanden,Willi.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Am 10. Oktober hat diese Landesregierung mir gegenüber auf eine Große Anfrage behauptet, es gebe keine Handlungsmöglichkeit!)

Es gebe keine Handlungsmöglichkeit. – Im Bundesrat haben sie sich sauber verhalten und haben alles richtig gemacht, toll gemacht. CDU- und alle SPD-regierten Länder, jetzt gibt es auch welche mit grüner Beteiligung, haben ganz offensichtlich alles richtig gemacht. Es soll neu verhandelt werden. Das ist richtig. Der Antrag hat sich in der Tat – von der Sache her hat der Kollege von der CDU recht – eigentlich erledigt.Wir wollen aber nicht so kleinkrämerisch sein.Wenn Sie von der LINKEN schon einmal eine gute Idee haben, dann können wir ihr auch zustimmen, auch wenn es sich schon überlebt hat.

(Heiterkeit)

Insofern Glück auf und auf ein Neues. Wir GRÜNE finden den Antrag in der Sache richtig. Deswegen stimmen wir ihm zu. Sie haben natürlich recht, auch wenn er sich erledigt hat. Er bleibt trotzdem richtig, so muss man das sehen. – Danke.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie des Abg.Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Meine Damen und Herren, wir müssen noch einmal zum Vorredner zurückkommen.Wir konnten uns das gar nicht vorstellen, aber es war die erste Rede des Kollegen Seyffardt hier im Parlament.

(Beifall)

Der Schriftführer, Herr Kollege Bauer, hat das etwas übersehen. Ich wollte das nicht so direkt sagen.