Der Schriftführer, Herr Kollege Bauer, hat das etwas übersehen. Ich wollte das nicht so direkt sagen.
Dann gehen wir wieder gemeinsam und einig an den nächsten Punkt heran. – Es spricht Herr Kollege Mick für die FDP-Fraktion. Bitte sehr.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, ich muss ganz ehrlich gestehen, dass ich nicht ganz verstanden habe, warum Sie dieses Thema heute zum Setzpunkt gemacht haben; denn, wie schon mehrfach erwähnt, hat sich das Thema eigentlich erledigt.
Aber erst einmal der Reihe nach, worum es geht. Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Kommunen für Unterkunft und Heizung für die sogenannten Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II. Dieser Zuschuss wird nach einem Schlüssel berechnet, der in der Tat, da haben Sie recht, nicht mehr die aktuelle Realität widerspiegelt. Die Zuschüsse wurden erst leicht angehoben, dann wurden sie gesenkt. Das ist alles klar. In der Sache sind wir auch gar nicht uneins miteinander. Aber die ganzen Bedenken gegenüber diesem Schlüssel wurden im Bundesrat schon hinreichend erörtert. Die Länder haben dazu eine kritische Stellungnahme abgegeben. Das war unter der Federführung des Landes NRW. Zugegeben, es war nicht Hessen federführend, aber wir haben uns dieser kritischen Stellungnahme angeschlossen.
Herr Kollege van Ooyen, das war übrigens am 06.11., also nicht im Oktober. Die Zeit geht weiter, und der Bundesrat hat dann dazu eine Stellungnahme abgegeben. Diese ist jetzt wieder dem Bundestag zugeleitet worden. Dort liegt jetzt das Gesetz, und man muss schauen, wie sich der Bundestag entscheidet. Ich denke, bei so gravierenden Bedenken der Länder wird der Bundestag die Kritik auch aufnehmen und entsprechend in seine Beratungen einfließen lassen.Das Gesetz ist im Verfahren.Das Verfahren läuft. Insofern ist von unserer Seite, von Landesseite aus, nichts mehr zu tun.
Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir dieses Thema jetzt beenden sollten. Wir werden diesem Antrag, weil er sich erledigt hat, eben nicht zustimmen, allein schon wegen der Zeitverschwendung. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es auch kurz machen, weil die meisten Argumente gesagt wurden. Ich muss aber schon noch einmal darauf hinweisen – weil ich den Eindruck habe, dass es nicht bei allen entsprechend angekommen ist – dass es eine einvernehmliche Berechnungsformel gibt, nach der, wenn sich die Grundlagen ändern, die Berechnung logischerweise einmal so oder so ausfällt. Das ist so, wenn man eine Berechnungsformel hat. Insofern ist es aus Sicht des Bundes eine konsequent nachvollziehbare Entscheidung gewesen, sie jetzt aufgrund der Berechnungsformel abzusenken.
Ich muss allerdings sagen, das ist ein Punkt, den ich ganz spannend finde, dass man diese ganzen Parameter vereinbart hat. Man hat vereinbart, nach der Zahl der Bedarfsgemeinschaften zu gehen.Und noch einmal ganz langsam: Alle Länder haben damals zugestimmt.
Ich will aber trotz der Kürze der Zeit vielleicht noch den einen oder anderen Satz sagen. Wir sind der Meinung, dass die kommunalen Finanzen nicht aufgrund dieses abgesenkten Bundeszuschusses marode werden, sondern dass da natürlich auch die Einbußen bei Steuereinnahmen im vergangenen Jahr von 10% zu Buche schlagen. Da werden die 400 Millionen c, die die Landesregierung den Kommunen aus dem Kommunalen Finanzausgleich nehmen will, eine große Rolle spielen, wie natürlich auch die geplanten Steuersenkungen der Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU auf Bundesebene. Da werden die Kommunen noch heulen und mit den Zähnen klappern. Dann kommen erst die wirklichen Belastungen. Ich glaube, das sollte an dieser Stelle auch einmal gesagt werden. Insgesamt müssen die Bundesanteile aber neu berechnet werden, anhand der tatsächlich entstehenden Kosten. Das ist eine vollkommen klare Sache.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben sicherlich alle schon einmal den relativ geistlo
Das könnte man bei dieser Diskussion tatsächlich anwenden.Es stellt sich nur die Frage,warum wir überhaupt darüber diskutieren. Es ist ein klassischer Konflikt zwischen dem Bund und den Bundesländern. Der Bund will weniger zahlen.Wir wollen mehr Geld für die Kommunen haben, und wir wollen deswegen eine andere Berechnungsgrundlage. Für uns streitet die Logik, aber leider nicht die Macht. Die Logik ist, dass man sich an den echten Kosten orientiert. Das ist das Petitum der Kommunen. Der Bund will das Geld nicht herausrücken, und es ist leider kein zustimmungspflichtiges Gesetz. Deswegen glaube ich, dass wir unseren Kampf kämpfen werden und dass wir dann nach der Bundesratssitzung, wo wir so abstimmen werden, wie wir es vorgesehen und im letzten Bundesrat gemacht haben, Bilanz zu ziehen haben.
Ihr wollt doch zustimmen, da kann ich doch nicht zurückziehen. – Herr Präsident, wir bitten darum und haben das mit den parlamentarischen Geschäftsführern auch so besprochen, dass über den Antrag direkt abgestimmt wird.
Es ist keiner dagegen. Dann stimmen wir direkt ab. Wer für den Antrag Drucks. 18/1252 ist, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, GRÜNE, LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Das ist die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Art. 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe – Drucks. 18/1230 zu Drucks. 18/1153 –
Ohne Aussprache. Berichterstatterin ist Frau Abg. Faeser. – Herr Kollege Quanz übernimmt die Berichterstattung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Integrationsausschusses: Der Rechts- und Integrationsausschusses empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Rechts- und Integrationsausschuss in der 22. Plenarsitzung am 6. Oktober 2009
überwiesen worden. Der Rechts- und Integrationsausschuss hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2009 die oben wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen. – Vielen Dank.
Ich rufe nun den Gesetzentwurf zur Abstimmung auf.Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und LINKE, also alle, das ganze Haus. Dann ist das einstimmig so beschlossen und zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern – Drucks. 18/1389 zu Drucks. 18/1149 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Familie und Gesundheit zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern, Drucks. 18/1149.
Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Es gibt keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen und zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen – Drucks. 18/1390 zu Drucks. 18/1151 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen, Drucks. 18/1151: Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum ein
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 22.Plenarsitzung am 6.Oktober 2009 überwiesen worden.Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 5. November 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist zu dem oben genannten Votum gelangt. – Herzlichen Dank.