Protokoll der Sitzung vom 19.11.2009

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 22.Plenarsitzung am 6.Oktober 2009 überwiesen worden.Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 5. November 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist zu dem oben genannten Votum gelangt. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Milde.

Ich rufe den Gesetzentwurf zur Abstimmung auf. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP, SPD und GRÜNE. DIE LINKE nicht? Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der LINKEN einstimmig beschlossen und zum Gesetz erhoben.

Dann kommen wir zu dem Tagesordnungspunkt 14:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Erstes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz – Drucks. 18/1412 zu Drucks. 18/350 –

mit Tagesordnungspunkt 15:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes und der Hessischen Bauordnung – Drucks. 18/1413 neu zu Drucks. 18/855 –

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 18/1545 –

Man hat sich auf fünf Minuten Redezeit geeinigt. Berichterstatterin ist Frau Kollegin Wallmann. Bitte sehr.

Drucks. 18/350. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Integrationsausschusses:Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Drucks. 18/855. Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Enthaltung der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wallmann für den Bericht. – Es sind fünf Minuten Redezeit vereinbart. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Kollegin Hammann.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anhörung zu dem von uns GRÜNEN eingebrachten Ersten Hessischen Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz sowie zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes macht deutlich, dass beide Entwürfe in die richtige Richtung gehen. Aber zu beiden Gesetzentwürfen, die eingebracht wurden, sind weitere Anmerkungen der Experten erfolgt mit der Bitte, auch diese im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Meine Damen und Herren, diese Erkenntnis nehmen wir sehr ernst.Wir haben deshalb einen Änderungsantrag eingebracht, der Ihnen heute zur Debatte vorliegt. Wir sind davon überzeugt, dass unser Gesetzentwurf, der im Rechts- und Integrationsausschuss leider abgelehnt wurde, immer noch der weitreichendere Gesetzentwurf ist. Dennoch sind wir auch weiter an einer konstruktiven Mitarbeit interessiert. Denn wir waren diejenigen, die bereits zum dritten Mal einen Aufschlag vorgenommen haben, um das Nachbarrechtsgesetz zu ändern, damit es auch den Bauherren, die auf die Grenze gebaut haben, möglich ist, eine nachträgliche Wärmedämmung vorzunehmen. Denn dafür gibt es im Nachbarrechtsgesetz bisher unzureichende Regelungen, die dringend verändert werden müssen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte auch darauf aufmerksam machen, dass es nicht sein kann, dass wir aus der Anhörung hinausgehen, sehr viele Informationen bekommen haben und dann keine Reaktion in den vorliegenden Gesetzentwürfen erfolgt. Dann würde die Anhörung zu einer Farce werden. Ich denke, das sollten wir uns nicht erlauben.

Wir haben besondere Punkte herausgenommen, wo wir sagen: Da ist dringender Nachbesserungsbedarf gegeben. Das ist zum einen das Thema beidseitige Bebauung. Sehr viele Reihenhäuser sind in den Sechziger- und Siebzigerjahren gebaut worden. Sie sind aneinander gebaut. Wir haben dort versetzt gebaute Bauweisen und in der Höhe unterschiedliche Bauweisen zu erkennen. Diese Menschen haben laut Gesetzentwurf der Landesregierung keine Möglichkeit, eine nachträgliche Dämmung vorzunehmen, wenn es der Nachbar nicht will. Auch da brauchen wir eine gesetzliche Regelung. Denn wir können uns nicht davor drücken. Wir haben in diesem Bereich einen hohen Bestand, der berücksichtigt werden muss.Wir können mehr Energieeffizienz in diesem Bereich für die Bauherren ermöglichen. Meine Damen und Herren, Sie wissen alle: Wir haben steigende Energiepreise. Das wirkt sich natürlich auf die Kosten, auch auf die Nebenkosten der Mieterinnen und Mieter aus. Wenn die Eigentümer dieser Häuser eine nachträgliche Dämmung nicht vornehmen können, würde dies zu einem Wertverlust des Eigentums führen.

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie wirklich noch einmal eindringlich darum bitten: Wir haben in den Stellungnahmen sehr viele wichtige Bereiche gesehen.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Wir haben uns auch mit den umweltpolitischen Sprechern der Fraktionen auseinandergesetzt. Wir hoffen, dass es hier ein Einsehen gibt. Deshalb wollen wir auch eine dritte Lesung beantragen, damit all das noch nachgebessert werden kann. Denn wir wollen ein vernünftiges Gesetz. Wir wollen, dass die Hauseigentümer so schnell wie

möglich, noch in diesem Jahr, zu Wärmedämmmaßnahmen kommen können. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg.Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Vielen Dank, Frau Kollegin Hammann. – Das Wort hat Frau Kollegin Hofmann, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein Kollege hat mir eben zugerufen, ich möge Gas geben. – Ich werde nicht Gas geben, aber ich werde zumindest die fünf Minuten nicht ausschöpfen, weil wir jetzt – Frau Hammann hat es angeführt – sozusagen im dritten Anlauf eines sehr umfangreichen Gesetzgebungsverfahrens wieder um die gleiche Regelungsmaterie ringen,die aber sehr wichtig ist: der effektive Schutz für das Klima.

Gerade im Gebäudebestand gibt es noch sehr viel zu tun. Die Problematik ist hier aufgerufen worden, die Frage, inwieweit wir im Gebäudebestand trotz Angrenzens an andere Häuser nachträglich Wärmedämmung anbringen und damit wirklich etwas für den Klimaschutz tun können.

Sechs andere Bundesländer haben in diesem Bereich schon reagiert. Wir in Hessen sind damit eines der Schlusslichter. Aber ich sage: Für ein gutes Gesetz ist es noch nicht zu spät.Wir sollten es in der Tat, auch nach einer dritten Lesung, endlich auf den Weg bringen. Ich sage Ihnen ganz klar, dass wir als SPD-Fraktion natürlich mit dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sympathisieren, weil er umfänglicher ist und mehr in die Breite geht. Zu begrüßen ist auch, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jetzt mit einem Änderungsantrag einzelne zentrale Punkte der Anhörung aufgreifen wird, nämlich die beidseitige Grenzbebauung, und die eine oder andere redaktionelle Änderung an Stellen vornehmen will, die nicht ganz stimmig waren.

Der Änderungsantrag zeigt auch, in welcher rechtlich und tatsächlich diffizilen Materie wir uns bewegen. Deswegen gilt eher Sorgfalt vor Eile. Die dritte Lesung ist aus meiner Sicht angezeigt. In diesem Sinne werden wir das Gesetzgebungsverfahren – welches Gesetz es dann sein wird, ob von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder von der Landesregierung, wird sich noch zeigen; ich vermute zu wissen, welches es sein wird –

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Woher denn das?)

auf jeden Fall konstruktiv begleiten.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hofmann. – Das Wort hat der Kollege Müller, FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)

Gute Laune zu später Stunde. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Das Gesetz wird jetzt seit zweieinhalb Jahren im Landtag diskutiert. Insofern kommt es sicherlich, zumal die Winterperiode schon begonnen hat, auf die drei Wochen bis zur dritten Lesung nicht mehr an. Das werden wir verkraften. Insofern ist es richtig und gut, dass wir das Ganze noch einmal im Ausschuss diskutieren.

Der vorgelegte Änderungsantrag mit den verschiedenen Änderungen – das kann ich schon andeuten – ist in Teilen für das Gesetz inhaltlich nicht erforderlich. Aus unserer Sicht sind es unnötige Klarstellungen. Dass zu einer Wärmedämmung auch das zuständige Gerüst und der Putz, der außen davor kommt, hinzugehören, ist eine Selbstverständlichkeit. Das kann man hineinschreiben, man muss es aber nicht. Da gehen wir ein Stück nach dem Motto: Was man nicht ins Gesetz hineinschreiben muss, lässt man besser draußen, weil es sich von selbst erklärt.

(Beifall bei der FDP – Ursula Hammann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Gerade nicht!)

Überflüssige Klarstellungen im Gesetz kann man sich sparen. Das ist Papier, das unnütz bedruckt wird.

Meine Damen und Herren, die übrigen Punkte diskutieren wir sicherlich im Ausschuss. Das brauchen wir nicht hier zu machen, dafür haben wir auch noch eine dritte Lesung. Ich denke aber auch, wir werden es schaffen, ein gutes Gesetz zu verabschieden.

Frau Hammann, nicht immer ist das weitestreichende Gesetz auch das beste Gesetz. Insofern schauen wir, was wir am Ende daraus machen. Wir finden auf jeden Fall einen angemessenen Ausgleich zwischen den Energieeinsparungsinteressen und den Eigentümerinteressen. Ich bin mir sicher, dass wir am Ende ein Gesetz haben werden, mit dem alle in diesem Hause gut leben können und mit dem vor allem die Eigentümer, aber auch diejenigen, die ihr Haus dämmen wollen, zufrieden sein werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Abg.Wallmann, CDUFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Hessische Landtag hat heute die Möglichkeit, eine Reform des Nachbarrechts vorzunehmen.Ziel ist es,Eigentümern auch dort eine nachträgliche Wärmedämmung zu ermöglichen, wo dies wegen der besonderen Lage des Gebäudes als Grenzbebauung rechtlich nicht möglich war.

Klimaschutz – ich denke, da sind wir uns alle einig – gehört zu einer der wichtigsten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. Die nachträgliche Wärmedämmung ist ein Baustein auf dem Weg der Zielerreichung. Gleichwohl – das habe ich bereits bei der ersten Lesung gesagt – legitimiert dieses Ziel nicht alle Mittel.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Insbesondere eigentumsrechtliche Fragen sind zu berücksichtigen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist zunächst einmal Folgendes festzustellen: Die Zulässigkeit der Duldungspflicht zugunsten der Wärmedämmung ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zuletzt im Juli 2007 ausdrücklich bestätigt worden. Nun hat auch Hessen die Möglichkeit, mit entsprechenden Regeln nachzuziehen.

Konkret bedeutet dies, dass in schwierigen Fällen, in denen eine Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks erfolgen muss, weil wegen einer Grenzbebauung die Wärmedämmung anders nicht möglich ist, Regeln gefunden werden müssen, die aber vertretbar sein müssen. Dies beginnt damit, dass man vom Eigentümer verlangen kann, den Eingriff auf das Nachbargrundstück möglichst schonend zu gestalten, und endet bei einer möglicherweise bestehenden Entschädigungspflicht. All diesen Ansprüchen wird der Gesetzentwurf der Landesregierung gerecht.Genau das unterscheidet unseren Gesetzentwurf fundamental von dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Frau Hammann, das hat sich sowohl in der schriftlichen Anhörung als auch bereits in der ersten Lesung bestätigt.

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))