Astrid Wallmann

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der GRÜNEN soll die Akzeptanz für Windkraftanlagen vor Ort in den Kommunen verbessert werden. Wir lehnen diesen Versuch, sich Zustimmung zu erkaufen, ab. Wir haben gute Gründe dafür.
Der finanzielle Verzicht des Landes wäre ein weiterer Fördertatbestand. Eine Sondersubvention des Landes für die Windenergie – ob diese dem Betreiber oder der Kommune zukäme, ist dabei unerheblich – ist nicht sachgerecht. Das EEG ist das Förderinstrument des Bundes. Damit wird – ich glaube, das sagen zu können – inzwischen genug Geld
umverteilt. Zusätzliche Subventionen des Landes für den Bau von Windrädern brauchen wir sicher nicht.
Auch im Hinblick auf die Schuldenbreme können wir uns weiter ausufernde Subventionen nicht leisten. Herr Gremmels, Sie haben uns zum Vorwurf gemacht, dass wir das Geld im Land zusammenhalten wollen. Das finde ich einen interessanten Vorwurf. Ja, Sie haben völlig recht. Wir müssen nämlich schauen, in der Regierungsverantwortung stehend, dass wir einen soliden Haushalt haben.
Dass Sie – wie es eine Opposition eben tut – mit ungedeckten Schecks arbeiten und alles, was Sie hier gerne zusammentragen und aufzählen, über Bundessteuern finanzieren wollen, von denen Sie überhaupt nicht wissen, ob sie jemals beschlossen werden, ist unseriös. Das zu Ihrem Vorwurf, dass wir das Geld zusammenhalten.
Es gibt natürlich weitere Gründe. Aus haushaltsrechtlichen Gründen sowie aufgrund des EU-Beihilferechts ist dieser Weg zumindest rechtlich höchst problematisch, Frau Dorn.
Ich habe es gelesen, keine Sorge, aber wir kommen gleich auf das, was Sie nicht gelesen haben. – Die Abführung eines Pauschbetrags käme einer Schenkung bzw. einer Zuwendung des Landes gleich, die sich nicht begründen ließe. Ihr Gesetzentwurf hat nichts, und zwar rein gar nichts mit Bürgerbeteiligung zu tun. Es geht nur darum, Geld vom Land zu den Kommunen zu schieben.
Die Kommunen haben sich in der Regel eigene Klimaschutzziele gesetzt. Ich nehme als Beispiel die Stadt Wiesbaden. Wir haben uns in der Stadt Wiesbaden eigene Ziele gesetzt. Es ist aber zur Kenntnis zu nehmen, dass es hier vor Ort bei infrage stehenden Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm erhebliche Widerstände gibt. In dieser Frage ist entscheidend, dass man die Bürger ehrlich und sachgerecht informiert. Wenn man mit den Bürgerinitiativen spricht – Frau Schott, ich fand es sehr interessant, dass Sie uns vorwerfen, mit Bürgerinitiativen zu reden –, dann ändern die ihre Sichtweise doch nicht deshalb, weil wir den Kommunen Geld geben. Das glauben Sie doch nicht im Ernst.
Im Übrigen liegen überhaupt keine Erkenntnisse dafür vor – das steht in der Stellungnahme des Rechnungshofs –, dass Planungs- oder Genehmigungsverfahren wegen mangelnder Akzeptanz der Kommunen verzögert oder verhindert wurden. Das muss man hier einmal festhalten. Wenn sich unter gleichen Konditionen mehrere Vorhabensträger für denselben Standort bewerben, erhalten vorrangig die Interessenten den Zuschlag, an denen die Kommunen oder kommunale Gesellschaften beteiligt sind und eine örtliche Mitwirkung gegeben ist. Das ist der richtige Weg.
Im Übrigen würden Sie in Hessen eine grobe Ungleichbehandlung vornehmen; denn Ihr Vorhaben trifft – Herr Stephan hat es eben schon zugerufen – auf lediglich 10 % der Landesfläche zu, wenn Sie die Vogelschutz-, FFH- und Naturschutzgebiete sowie die Eigentumsverhältnisse berücksichtigen. Die Waldflächen gehören in Hessen zu etwa 40 % dem Land. Rund 35 % der Flächen stehen im Eigentum der Kommunen, und die restlichen 25 % gehören privaten Waldeigentümern. Nach Ihren Vorstellungen würden aber nur die Kommunen von einer Beteiligung an den Pachteinnahmen profitieren. Insofern stellt Ihr Gesetzentwurf, das muss man einfach festhalten, eine Benachteiligung der privaten Waldbesitzer dar.
Es bestätigt sich bei diesem Gesetzentwurf wieder einmal, was für die Linke typisch ist: Der Staat soll es richten, Privateigentümer werden ausgebootet, und wenn sich Bürger gegen Ihre Ideologie richten, dann wird die Gesetzeskeule ausgepackt, ob es passt oder nicht. – Mit uns wird es diese Art der Politik nicht geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal: Es ist unüblich, dass man sich im Plenum mit Sachverhalten einer nicht öffentlichen Sitzung befasst. Ich finde es aber persönlich in Ordnung, dass wir das in diesem Fall tun.
Denn ich kann in diesem Fall ein paar Dinge aufklären. Dann fällt es vielleicht doch wieder auf die Gegenseite zurück, was Sie hier gerade veranstalten. Herr Wagner, Sie können sicher sein, dass ich mich darüber nicht profiliere. Vielleicht können Sie jetzt kurz zuhören, wie sich der Sachverhalt zugetragen hat.
Es geht um eine Petition, die Frau Öztürk in der Petitionsausschusssitzung – ich werde keine Daten nennen; aber ein paar Fakten muss man nennen, damit es klar wird – am 14.03. nicht beraten wollte, sondern erst im Juni, und zwar aus Zeitgründen. Dem haben wir widersprochen, weil wir gesagt haben, das kann nicht sein. Das haben wir auch ausführlich in der Sitzung der Vorprüfungskommission diskutiert. Es kann jeder in das Protokoll schauen. Das werde ich hier nicht näher ausführen.
In der darauffolgenden Sitzung hat Frau Öztürk darauf abgestellt, dass sie die Petition weiter schieben möchte. Jetzt muss man wissen: Es ist eben keine der sonst üblichen Petitionen, sondern sie gehört zu dem Korb an Petitionen, bei denen wir unter den Obleuten besprochen hatten – deswegen waren sie auch nur an Obleute verteilt –, dass wir sie zügig bearbeiten. Es sind nämlich Fälle, bei denen keine rechtliche Möglichkeit für einen Aufenthaltstitel gegeben ist.
Es geht um eine Vielzahl von Petenten, die im Herbst eingereist sind und einen Aufenthaltstitel begehren. Dem können wir aus rechtlichen Gründen aber nicht nachkommen. Insofern haben wir entsprechend dieser Vereinbarung der Obleute zum einen darauf gedrängt, dass es nicht sein kann, dass man uns mitteilt, dass man eine Petition über ein Vierteljahr nicht bearbeiten kann. Denn wenn hier immer das Recht der Berichterstatter angeführt wird: Petenten haben auch ein Recht, nämlich ein Recht darauf, dass die Petition zügig bearbeitet wird und man nicht sagt: Ich kann das erst in einem Vierteljahr machen.
Im Übrigen möchte ich noch darauf hinweisen – das ist hier leider mit keinem einzigen Wort erwähnt worden –, dass wir bei diesen Sonderfällen an Petitionen, wo wir rechtlich nichts machen können, die wir seit mehreren Monaten erhalten, uns über das, was wir eigentlich hätten machen können, hinweggesetzt haben und gemeinsam zwischen den Obleuten besprochen haben, dass wir diese Petitionen nach Sach- und Rechtslage bescheiden mit der Maßgabe, dass eine Rückführung stets erst nach dem 31.03. erfolgt, damit keine Rückführung in den Wintermonaten erfolgt. Das Innenministerium hat das mitgetragen. Wir haben da sehr human entschieden und das auch gemeinsam so besprochen.
Ich kann nun einmal nichts daran ändern, dass der Petitionsausschuss an Recht und Gesetz gebunden ist. Das ist nun einmal das System dieses Landtags.
In diesem Fall haben wir keine rechtliche Handhabe, einen Aufenthaltstitel zu erreichen. Frau Öztürk, Sie haben gesagt, Sie wollten noch Zeugnisse einholen. In dem Fall wird das aber rechtlich nichts ändern. Das haben wir auch von allen Beteiligten bestätigt bekommen.
Ich habe Sie gefragt, ob Sie mir irgendeinen Grund nennen können, wie sich die Rechtssituation ändert. Sie konnten mir dazu nichts sagen, weil die Rechtssituation eindeutig ist.
Aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit der FDP die Maßgabe „Härtefall“ beschlossen. Frau Cárdenas, Sie haben es falsch dargestellt. Wir haben nicht „Sach- und Rechtslage“ gesagt, wir haben gesagt: mit der Maßgabe „Härtefall“. Damit helfen wir den Petenten, weil im Härtefallverfahren humanitäre Gründe berücksichtigt werden, die im Petitionsverfahren nicht berücksichtigt werden. Insofern haben wir etwas für die Petenten getan, weil wir ihnen diesen Weg eröffnet haben.
Frau Öztürk, es kann nicht sein, dass Sie sagen, Sie können Petitionen ein Vierteljahr nicht bearbeiten. Es tut mir herzlich leid, das geht nicht, zumal wir vereinbart hatten, dass wir sie bearbeiten.
Das kann nicht sein. Die Petition war entscheidungsreif, und die Entscheidung würde ich auch genau so, wie wir das beschlossen haben, wieder treffen, weil der Vorwurf nicht gerechtfertigt ist. Sie hätten über das Petitionsverfahren für die Petenten überhaupt nichts erreichen können. Wir haben die Maßgabe „Härtefall“ beschlossen. Insofern haben wir etwas für die Petenten getan und nicht Sie.
Noch ein letzter Satz zu der Frage der Abstimmung. Wenn Ihr Grundsatz gelten würde und die Rechtsauffassung des Hessischen Landtags, des Petitionsbereichs – die kennen Sie inzwischen – –
Gut, aber in der Ausschusssitzung wurde etwas dazu gesagt. Frau Öztürk kann Ihnen da sicher gern weiterhelfen.
Kann ich bitte kurz – – So geht es nicht. Entschuldigung, so geht es nicht.
Wenn Sie wirklich geltend machen,
dass der Berichterstatter ausschließlich dafür zuständig ist, dass eine Petition bearbeitet oder auch beschlossen wird, würde das bedeuten, dass der Ausschuss bei einem Berichterstatter, der sich weigert, etwas zu bearbeiten, nie einen Beschluss fassen könnte.
Der Petitionsausschuss ist ein Hilfsorgan des Landtags.
Insofern ist es völlig richtig. Frau Öztürk, Sie können es gern kritisieren. Ich habe oft genug angekündigt, dass ich es Ihnen in diesen Fällen nicht durchgehen lasse, wenn Sie uns wieder eine lange Nase ziehen. Insofern würde ich es wieder so machen. Wir werden der Rücküberweisung nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vierte Bericht des Petitionsausschusses, seine Tätigkeit in der 18. Wahlperiode betreffend, steht heute auf der Tagesordnung. Im vergangenen Jahr hat der Petitionsausschuss zahlreiche Petitionen intensiv beraten, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen und sich seine Arbeit nicht leicht gemacht.
Die Zahl der eingereichten Petitionen im Berichtszeitraum war mit 985 im Vergleich zu den früheren Jahren relativ gering. Die aber oftmals komplizierte Materie, die hinter den einzelnen Fällen steckte, führte gleichwohl zu einer vollen Auslastung der Ausschussmitglieder. Wir haben au
ßerdem auf Initiative der CDU, der sich die anderen Fraktionen angeschlossen haben, im November letzten Jahres eine Sondersitzung des Petitionsausschusses abgehalten, in der wir die Zahl der nicht abgeschlossenen Petitionen spürbar reduzieren konnten. Das war nötig; denn Fakt ist, dass Petenten ein Anrecht darauf haben, wenn die Entscheidungsreife gegeben ist, zeitnah eine Antwort zu bekommen.
Frau Cárdenas, Sie haben eben angeführt, dass es immer wieder Beschwerden von Petenten wegen der Verfahrensdauer bei Gerichten gibt. Genauso ist es Fakt, dass es nicht sein kann, dass Petitionen in unserem Ausschuss jahrelang liegen.
Im Petitionsausschuss versuchen wir stets, konsensual zu arbeiten; denn wir arbeiten schließlich überparteilich. Wir verstehen uns als Vermittler zwischen den Petenten und den in der Regel beteiligten Landes- und Kommunalbehörden. Jedes Problem der Bürgerinnen und Bürger wird von uns ernst genommen, und wir sind um akzeptable Lösungen bemüht. Es ist aber auch klar, dass wir nicht in jedem Falle im Sinne der Petenten handeln können. So unterstützungswürdig manches Anliegen erscheinen mag, so sind auch wir natürlich an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Wir haben, gerade als von der Legislative Entsandte, die rechtlichen Normen einzuhalten. Entscheidungen der dritten Gewalt sind im Übrigen vom Petitionsausschuss nicht überprüfbar.
Für 599 Petenten konnten wir im zurückliegenden Zeitraum das Anliegen nur negativ bescheiden, was ein Beweis dafür ist, dass die Verwaltungshandlungen korrekt waren und das Verwaltungshandeln rechtmäßig.
Der Petitionsausschuss hat seine ganz besondere Verankerung in der Hessischen Verfassung. Das heißt, die Mitglieder des Petitionsausschusses handeln im Verfassungsauftrag, und dies natürlich mit sehr weit reichenden Befugnissen. So können wir mündliche und schriftliche Anfragen an die Landesregierung stellen. Wir können von nachgeordneten Behörden Auskünfte einholen. Wir haben Einsicht in behördliche Akten und Zutritt zu geschlossenen Einrichtungen und Anstalten. Mit diesen Handhaben können wir unseren Dienst am Bürger leisten und werden auch unserem verfassungsgemäßen Auftrag umfänglich gerecht.
Es ist eben schon gesagt worden, Petitionen sind beim Hessischen Landtag einzureichen. Eine öffentliche Übergabe von Petitionen, wie sie in der Vergangenheit stattgefunden hat, wird es nach der Entscheidung des Landtagspräsidenten so nicht mehr geben können.
Das hat natürlich auch Gründe. Es ist so, dass jede Petition gleich viel wert ist. Es gibt keine Petitionen erster und zweiter Klasse. Abgesehen davon müssen wir – da blicke ich etwas weiter nach links in diesem Raum – Personen oder Gruppierungen einen Riegel vorschieben, die eine öffentliche Übergabe politisch instrumentalisieren. So etwas darf es in diesem Hause nicht geben.
Herr Schaus, Sie können immer nur dazwischenrufen. Kinderstube hin oder her, der eine hat sie, der andere nicht. Das ist halt so.
Die Zahl der Ausländerpetitionen ist auch im zurückliegenden Berichtszeitraum zurückgegangen. Wenn man bedenkt, dass vor Jahren die Ausländerpetitionen noch die Hälfte der Petitionen ausgemacht haben und heute nur noch ein Sechstel, dann ist das eine sehr positive Entwicklung. Die im Bericht beispielhaft dargestellten Fälle zeigen auch, dass wir zu sehr humanen und auch guten Entscheidungen kommen,
so auch bei den in den Wintermonaten eingereisten Serben und Mazedoniern, bei denen auf Empfehlung des Petitionsausschusses aufenthaltsbeendende Maßnahmen erst nach dem 31.03. vorgenommen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht das Wichtigste zum Schluss. Es ist für mich persönlich und auch für die CDU ein Anliegen; denn wir arbeiten natürlich nicht alleine. Ich darf kurz den Blick nach oben richten und mich ganz herzlich zunächst beim Petitionsreferat, bei Frau Bachmann, Herrn Beck, Frau Brink, Frau Bicking und Herrn Schliesmeier ganz herzlich für die außerordentlich gute Zusammenarbeit bedanken, für das sehr vertrauensvolle Arbeiten mit Ihnen. Sie verrichten diese Arbeit sehr angenehm. Ein ganz herzliches Dankeschön. Ohne Sie könnten wir das gar nicht leisten. Vielen, vielen Dank.
Ich darf ebenso meinen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien richten, dort ganz speziell an Frau Ruf-Hilscher, die ich auch auf der Besuchertribüne sehe. Auch ihre Zuarbeit ist für uns ungemein wichtig. Vielen Dank dafür und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Anfang der Neunzigerjahre stand die Bundesrepublik vor großen Herausforderungen. Fast eine halbe Million Asylbewerber kam jedes Jahr in unser Land. Obwohl sich die Bundesrepublik – auch aus der Erfahrung der eigenen Vergangenheit – verpflichtet fühlt, Menschen Schutz vor Folter, Verfolgung und politischer Verfolgung zu gewähren, müssen wir doch auch Folgendes feststellen: Nicht alle nahmen das Asylrecht berechtigterweise in Anspruch.
Als das Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 1992 auf den Weg gebracht wurde, stellten 450.000 Menschen einen Asylantrag. In 95 % der Fälle wurden diese Anträge als unbegründet abgelehnt.
Ich werde gleich noch auf die inhaltlichen Punkte in Ihrem Antrag eingehen. Sie nennen das „fremdenfeindlich“. Aber das Thema Asylmissbrauch kann und darf nicht wegdiskutiert werden.
Frau Cárdenas, das einmal in Ihre Richtung: Das darf auch im Sinne der wirklich Schutzbedürftigen nicht wegdiskutiert werden. Auch verantwortliche SPD-Politiker erkannten das, insbesondere in den Städten. Auch sie waren damals der Ansicht, es müsse etwas getan werden.
Deswegen wurde das von Ihnen so geschmähte Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 1992 mit Stimmen von CDU/ CSU, FDP und SPD im Bundestag verabschiedet.
Herr Schaus, es ist ein großer Gewinn, dass Sie jetzt bei der LINKEN und hier im Landtag sind. Ja, das ist gut. Ihr Wortbeitrag bei dieser Sache ist sehr hilfreich.
Im Übrigen war schon damals das Sachleistungsprinzip integraler Bestandteil. Wenn das Asylbewerberleistungsgesetz so ungerecht wäre – Frau Öztürk, auch Herr Mick hat das schon zu Recht angesprochen –, dann muss ich jetzt einmal den Blick auf Rot-Grün richten: Sie waren von 1998 bis 2005 in der Regierungsverantwortung. Wenn dieses Gesetz so ungerecht wäre, wie Sie – DIE LINKEN – und auch Sie jetzt in Ihrem Wortbeitrag uns glauben machen wollen, dann hätten Sie in diesen Jahren die Gelegenheit gehabt, dieses Gesetz abzuschaffen. Das haben Sie nicht getan.
Interessant ist auch – ich richte jetzt auch noch einmal den Blick auf Rot-Grün –: Sie haben auch die Regelsätze für Asylbewerber nicht angetastet, Sie haben nicht einen Cent geändert.
Ja, Frau Öztürk, das ist nicht mein Problem. Sie haben es nicht geändert, daran müssen Sie sich auch messen lassen. Nein, nein, nein, so einfach läuft das nicht.
Sie haben es nicht geändert. Sie können es sich jetzt nicht so einfach machen, sich hier hinzustellen und uns zu erzählen, was alles ungerecht läuft. Sie hatten die Möglichkeit, und Sie haben es nicht gemacht. Daran müssen Sie sich jetzt messen lassen. So einfach geht es nicht.
Inzwischen sind 20 Jahre vergangen, und es liegt eine Gesetzesnovelle vor, die beachtliche Veränderungen vorsieht. Ein Erwachsener wird fast einen Hartz-IV-Regelsatz bekommen, wir reden hier von 336 €. Für ein Kind unter sechs Jahren wird es 202 € geben, nach zwei Jahren wird es der gesamte Hartz-IV-Satz sein. Im Vergleich zu den heute gezahlten 225 € ist das ein nennenswerter Betrag. Dass dies nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen erfolgen soll, ist plausibel und absolut nachvollziehbar.
Ja, Herr Schaus, bei Ihnen ist alles diskriminierend. Es ist schon klar, Sie sind diskriminierend, was weiß ich.
Ich weiß nicht, was dagegen spricht, ein Sachleistungsprinzip anzuwenden. Wie gesagt, 1992 war das auch schon der Fall. Es ist so, dass das Asylbewerberleistungsgesetz, darum geht es auch, ein menschliches Dasein gewähren soll. Dazu gehört eine Unterkunft, dazu gehört Daseinsvorsorge und medizinische Versorgung. All das ist gewährleistet.
Frau Cárdenas, jetzt auch noch einmal in Ihre Richtung: Es gibt nicht viele Länder auf der Welt, die so großzügige Rahmenbedingungen wie Deutschland haben. Sie sprechen – ich darf das einmal zitieren – gleich im ersten Satz Ihres Antrags von „unerträglichen Lebensbedingungen in Deutschland“. Frau Cárdenas, das ist schlicht unwahr.
Sie brauchen mich nicht zu belehren, ich habe mir die Unterkünfte angesehen.
Herr Schaus, wenn man lauter wird, wird es auch nicht besser. Jetzt seien sie einmal ruhig, ich habe das Wort.
Herr Schaus, jetzt halten Sie den Mund.
Vielen Dank. – Noch einmal in Richtung der LINKEN: Unerträgliche Lebensbedingungen, da werden Sie mir wohl nicht widersprechen, herrschen doch wohl eher in den Herkunftsländern und nicht in Deutschland, sonst würden sie doch nicht hierherkommen.
Dass Sie von unerträglichen Lebensbedingungen in Deutschland sprechen, das zeigt, sofern Sie jemals – das bezweifle ich sowieso – Maß und Mitte hatten: Das ist wirklich unverschämt, was Sie sagen.
So, wie Ihr Antrag beginnt, so endet er letztendlich auch. Sie spielen sich als Sprachpolizei auf, in dem Sie das Wort „Asylmissbrauch“ als fremdenfeindliche Aussage kriminalisieren. Frau Cárdenas, eine klare Feststellung: Sachverhaltsaufklärung ist niemals Diskriminierung.
Natürlich. – Sie können die Tatsachen nicht verdrängen, in dem Sie Wörter verbieten, die diese Tatsachen benennen. Das geht nicht.
Tatsache ist nun einmal – das mögen Sie nun wollen oder nicht –: Es gibt Asylmissbrauch, das ist so.
Frau Öztürk, vielen Dank auch für Ihre Aufklärung vorhin, was wir ändern sollen, was Rot-Grün aber nie geändert hat. Vielen Dank für Ihre Aufklärung. Super.
Tatsache ist, dass das den meisten schadet, die wirklich Hilfe brauchen. Man muss zur Kenntnis nehmen: Gerade sind die Zahlen von Asylbewerbern aus Mazedonien und aus Serbien sprunghaft angestiegen. Die Anerkennungsquote liegt bei nahezu unter null.
Jetzt muss man sich fragen, woran das liegt. Das ist auch ein Versuch von realem Asylmissbrauch. Das ist so. Auch sind jene Ausreisepflichtigen zu nennen, die sich der Ausreisepflicht entziehen.
Diese Problematik nennt von Ihnen keiner in den Anträgen. Das wird einfach totgeschwiegen. Das gibt es nicht, das ist klar.
Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass Verfahren, da sind wir uns mit der FDP absolut einig,
schneller beendet werden können. Das ist der einzige Punkt Ihres Antrags, den wir mitunterschreiben können. Was wir aber nicht teilen, ist die Aussage, dass immer nur die Behörden schuld sind.
Wenn Sie zügige Verfahren für die Asylanträge fordern, dann gehört nämlich auch dazu – Frau Cárdenas, es wäre gut, wenn Sie auch zuhören, Sie können nur dazulernen –, wenn Sie die Ergebnisse eines Asylverfahrens auch anerkennen. Frau Cárdenas, wir sitzen im Petitionsausschuss zusammen; ich bin gespannt, wie Sie das umsetzen wollen. Ich werde Sie bei Gelegenheit daran erinnern. Ergebnisse des Asylverfahrens anzuerkennen, gehört auch dazu.
Es gehört auch dazu, dass die Beteiligten mitwirken müssen. Auch das ist ein Faktum, das leider nicht immer berücksichtigt wird.
Die Bundestagsfraktion der LINKEN – Herr Mick hat das eben zu Recht erwähnt – hat das in den vergangenen Monaten in Berlin in einer ähnlichen Debatte thematisiert. Sie haben sich davon einmal wieder aufgrund von Ideenlosigkeit – was Ihnen nicht vorzuwerfen ist, so kennen wir Sie – inspirieren lassen. CDU, CSU, FDP und SPD haben die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes abgelehnt. Das werden wir in Hessen mit unserer Regierungsmehrheit ebenso tun.
Noch ein letzter Satz zur Residenzpflicht. Die Abschaffung wurde in Hessen durch Boris Rhein als hessischem Innenminister verkündet und wird am 17.12. veröffentlicht. Wir haben hier Tatsachen geschaffen und unsere Hausaufgaben gemacht. Mehr ist aus hessischer Sicht nicht zu tun. Herr Mick hat schon darauf hingewiesen, was wir auf Bundesebene gemacht haben. Da sage ich jetzt noch einmal klar und deutlich: Rot-Grün hat seine Hausaufgaben nicht gemacht, von 1998 bis 2005.
Deswegen brauchen Sie sich jetzt nicht hinstellen und uns sagen, was wir zu tun haben. – Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihre Reiseempfehlungen. Sie reisen ja lieber nach Kuba oder Nordkorea, das ist ja klar.
Um hier noch einmal eines klarzustellen – –
Vielleicht sind Sie jetzt mal kurz ruhig und hören mir zu, ich habe Ihnen eben auch zugehört. Das schadet auch nicht.
Kommen wir erst einmal zum Thema Arroganz. Wenn ich hier spreche, kommt es regelmäßig vor, dass Herr Schaus dazwischenblökt wie sonst etwas. Welche Begriffe Sie benutzen, das wissen wir auch. Das geht nicht.
Das hat auch etwas mit Arroganz zu tun. Von den LINKEN lasse ich mir sicherlich nicht Arroganz vorwerfen. Das zu Punkt 1.
Frau Wissler, hören Sie doch auch einmal zu. Sie können es nicht, das ist schon klar.
Zweitens. Fakt ist, dass es selbstverständlich Menschen gibt, die unsere Hilfe brauchen. Das verneint doch keiner. Das ist doch völlig klar. Ich sage aber auch – da ist dieser Antrag der LINKEN eben sehr einseitig –, dass es Menschen gibt, die unser System ausnutzen. Das geht zulasten der wirklich Schutzbedürftigen. Das ist nun einmal Fakt. In Ihren Antrag kriminalisieren Sie das Wort Asylmissbrauch, als gäbe es das nicht.
Es gibt Zahlen, die das belegen. Ich habe sie eben genannt, Frau Wissler. Da Sie aber nicht zuhören, sondern immer nur zurufen, haben Sie das nicht mitbekommen.
Ich will für die CDU-Fraktion hier ganz klar festhalten: Jeder Mensch, der Schutz braucht und einen berechtigten Asylantrag stellt, wird in Deutschland Asyl und auch Hilfe bekommen. Dafür stehen wir als CDU zusammen mit der FDP als Koalition.
Man muss sich aber die Fälle genau anschauen und darf nicht, wie Sie das machen, immer alles über einen Kamm scheren. Bei Ihnen sind immer alle anderen schuld. Man muss stattdessen genau hinschauen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute trifft sich in Frankfurt der Rat der Europäischen Zentralbank. EZB-Präsident Draghi wird dabei erste Details zum Anleihekaufprogramm vorstellen. Das ist der Hintergrund der Aktuellen Stunde; und völlig zu Recht hat die FDP heute diese äußerst wichtige Angelegenheit zum Thema gemacht.
Gerade an diesem Tage zu dieser grundlegenden Richtungsentscheidung zu schweigen, würde dem Hessischen Landtag nicht gut anstehen.
Frankfurt ist nicht weit weg, und vielleicht hört man uns ja im Eurotower. Bundesbankpräsident Jens Weidmann hat keinen einfachen Job. Genauer gesagt: Seine Aufgabe ist wahnsinnig schwierig, zumal er im Rat der EZB eine Stimme hat, eine Stimme von 23, genauso wie Länder wie Malta, Zypern oder Estland. – Würden bei Beratungen und Entscheidungen die Stimmen nur gezählt, dann könnte man verzagen.
Die Stimmen werden mitunter aber auch gewogen, und die Stimme unseres Bundesbankpräsidenten wiegt schwer; denn er vertritt die stärkste Volkswirtschaft Europas, und hinter ihm steht die bevölkerungsmäßig größte Nation der EU. Außerdem stehen hinter Jens Weidmann auch ein großer Teil der Öffentlichkeit und große Teile der deutschen Politik. Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler haben das in den letzten Tagen durch ihre Äußerungen gezeigt und ihm Rückendeckung gegeben, und diese Rückendeckung muss ihm heute auch der Hessische Landtag geben.
In Frankfurt geht es heute, wie gesagt, um das Anleihekaufprogramm. Dieses sind in Maßen nur einige bereit mitzutragen. Dazu gehört unser Bundesbankpräsident. Anderen wiederum geht das gar nicht weit genug. Die sehen die EZB wohl eher so in der Nachfolge der Banca d’Italia, die in den Siebzigerjahren bis 1981 Staatsanleihen aufkaufte, die unter festgesetzten Preisen vom Markt nicht abgenommen worden sind, und das hatte schwerwiegende Folgen.
Ja, darüber müssen wir einmal sprechen. – In dieser Zeit lag die Inflation in Italien zwischen 10 und 20 %. Die Lira war schwach und musste immer wieder abgewertet werden. Es ist die Aufgabe einer Notenbank, Geldwertstabilität zu organisieren und zu garantieren.
Das Beispiel Italiens zeigt sehr deutlich, was passiert, wenn man diese Kernaufgabe aus den Augen verliert. Das Letzte, was wir wollen, ist eine Abwärtsspirale in die Infla
tion. Deswegen ist es wichtig, dass wir Herrn Draghi auch deutlich seine Grenzen aufzeigen.
Jens Weidmann ist ein Verfechter des stabilen Euros, ganz in der Tradition einer unabhängigen Bundesbank. Dafür genießt er unser volles Vertrauen.
In seiner Zeit als wirtschaftspolitischer Berater der Bundeskanzlerin hat er mitgeholfen, unser Land durch viele Unwägbarkeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise zu steuern.
Frau Wissler, mit Ihnen fange ich gar nicht erst an.
Mit der Finanzkrise sind wir vor ein Problem gestellt, für das es keine einfachen Lösungen gibt. Die Möglichkeit, Staatsschulden über die Notenbank zu finanzieren, ist für viele die einfachste Lösung. Das ist klar. Aber in einem Euroraum mit den divergierenden Wirtschaftsräumen, wie wir sie haben, gibt es keine einfachen Lösungen.
Es ist kompliziert. Europa ist zu kompliziert für einfache Lösungen.
Ich will hier auch noch einmal deutlich sagen: Es wird kein Weg daran vorbeiführen, dass alle Euroländer, deren Krisen im Übrigen Zahlungsbilanzkrisen sind – dazu zählen Griechenland, Spanien, Portugal und auch Italien –,
schmerzhafte Strukturreformen werden vornehmen müssen, die einen mehr, die anderen weniger. Aber alle anderen Maßnahmen werden nur Zeit für diese Reformen erkaufen, nicht mehr.
Der Preis für die jetzt im Raum stehende Maßnahme ist für uns zu hoch. Dagegen streitet Jens Weidmann. Wir müssen ihn auf diesem Weg unterstützen.
Noch eine letzte Anmerkung. Dass Herr Weidmann in den letzten Wochen einen Rücktritt in Erwägung gezogen hat, muss uns alle mit Sorge erfüllen. Um einen solchen, für Deutschland verhängnisvollen Schritt zu verhindern, soll er sich des Vertrauens auch dieses Parlaments sicher sein. Wir brauchen Jens Weidmann an der Spitze der Deutschen Bundesbank. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben bisher an der Residenzpflicht festgehalten, und dafür gab es auch gute Gründe. Wer in Deutschland Asyl beantragt, hat ein Interesse daran, dass sich das Verfahren nicht unnötig verzögert. Der Asylsuchende sollte, auch schon in seinem eigenen Interesse, natürlich kurzfristig kontaktierbar sein.
Wer durch die Lande reist, sich bei Verwandten aufhält oder aus anderen Gründen nicht in dem zugewiesenen Bezirk verbleibt, ist für Behörden einfach nicht schnell zu erreichen. Das ist nicht nur schlecht für notwendige Behördenmaßnahmen, sondern auch für die Asylsuchenden selbst; denn diese müssen und sollen natürlich persönlich und schnell reagieren können.
Die Residenzpflicht wirkt im Übrigen dem Umstand entgegen, dass Asylbewerber sich dort aufhalten, wo bereits eigene Landsleute leben. Das ist menschlich natürlich mehr als verständlich, führt aber auch zu Nachteilen. Die Asylsuchenden sollen sich möglichst gleichmäßig in Hessen und in der Bundesrepublik aufhalten. Nur so werden die Belastungen für die Kommunen fair verteilt, die individuelle Betreuung kann teilweise besser erfolgen und vor allem: Die Integration von Asylsuchenden ist immer dann besser, wenn sie sich mit „Einheimischen“ vermischen, als wenn sie sich an einem zentralen Ort gemeinsam aufhalten. Das ist auch eine Erkenntnis der Enquetekommission.
Meinen Sie „Chinatown“ mit k oder ch?
Gut, schauen Sie noch mal ins Wörterbuch, wie man das genau ausspricht.
Herr Schaus, kommen Sie. Sie brauchen hier gar nichts, Sie nicht. Lassen Sie es einfach. Was Benehmen und alles Weitere angeht, brauchen Sie mir keine Belehrungen auszustellen – wirklich nicht.
Um zur Sache zurückzukommen: Wir sollten alles tun, damit sich Parallelgesellschaften nicht bilden.
Um noch einmal eines klar zu sagen: In dem Antrag steht drin, dass Asylbewerber sozusagen abgeschreckt würden, weil wir in Hessen eine Residenzpflicht haben. Das ist fast ein Instrument zur Fremdenfeindlichkeit, was Sie mit der Residenzpflicht verbinden.
Es ist doch völlig absurd, dass Asylbewerber nicht nach Deutschland kommen, weil sie im Einzelfall eventuell nicht den Regierungsbezirk verlassen können.
Jemand, der verfolgt wird, hat doch ganz andere Probleme. Das ist eine wirklich absurde Begründung. Ich finde das, ehrlich gesagt, auch unredlich.
Das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat die räumliche Beschränkung genauso wie die Strafbewehrung für rechtens erklärt. Genauso urteilt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Das ist übrigens auch von Amnesty International in der Enquetekommission vorgetragen worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber Gründe, die Residenzpflicht zu lockern. Voraussetzung dafür ist, dass die negativen Folgen, wie ich sie eben beschrieben habe, ausbleiben. Eine Lockerung ist dann sinnvoll, wenn sie zur Integration beiträgt und Integration nicht verhindert.
Was bisher im Einzelfall möglich war, wenn es um Familienschutz, medizinische Versorgung, den Beruf oder auch die Schule ging, führt bei der Erweiterung der Residenzpflicht auf die hessischen Grenzen künftig zu einer Erleichterung für alle Asylbewerber.
Insofern werden wir auch aufgrund der Anhörungsergebnisse der Enquetekommission die Residenzpflicht hinsichtlich der Begrenzung auf die Regierungsbezirke aufheben, so, wie es unser hessischer Innenminister Boris Rhein bereits in einem Radiointerview beim Deutschlandfunk zugesagt hat.
Aber eines bleibt klar: Die Wohnsitzauflage ist und bleibt für uns umso mehr unverzichtbar. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, dass das Grundrecht Petitionsrecht in Deutschland und Hessen eine lange Tradition hat. Das Allgemeine Preußische Landrecht und alle deutschen Verfassungen bis hin zur Hessischen Verfassung verpflichten die gewählten Bürgerschaften, Bitten und Beschwerden – sogenannte Petitionen – zur Prüfung entgegenzunehmen.
Im Petitionsausschuss des Hessischen Landtags waren wir im Jahr 2011 mit großem Engagement darum bemüht, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Bundeslandes mit ihren Beschwerden Gehör zu verschaffen.
Im Jahr 2011 gingen rund 15 % weniger neue Petitionen ein als im Vorjahr. Die Anzahl der abschließend behandelten Petitionen ist um 18 % gesunken.
Die im Jahr 2011 rund 1.000 neu eingegangenen bzw. abschließend behandelten Petitionen bedeuten nicht, dass wir uns nur um die Probleme einer recht überschaubaren Zahl von Personen gekümmert haben. Hinter diesen Petitionen standen im erfassten Zeitraum 64.000 Menschen. Zwei Drittel der Petitionen betrafen das Thema Fluglärm. Dieses Thema wühlt die Menschen außerordentlich auf. Zeitweise hat dieses Thema die Schlagzeilen der Zeitungen beherrscht.
Abgesehen von Themen mit großem Medieninteresse wenden sich viele Menschen auch in einer für sie wichtigen Frage mittels einer Petition an den Hessischen Landtag. Für 12.000 Bürgerinnen und Bürger galt das im Fall der Pferdesteuer.
So hoch diese Zahlen auch sind, es geht aus ihnen nicht hervor, ob es sich hierbei um hessische Bürgerinnen und Bürger handelt, und auch nicht, ob sie tatsächlich betroffen sind. Deutlich zurückgegangen ist die Zahl der Ausländerpetitionen. Vor rund zehn Jahren war das noch die Hälfte aller Petitionen. In den letzten drei Jahren konnten wir einen kontinuierlichen Rückgang beobachten; inzwischen sind es nur noch 20 % aller Petitionen.
Warum ist das so? Das hat seinen Grund in ausländerrechtlich großzügigen Bleiberechtsregelungen. Auch
wenn die Opposition hier einen gegenteiligen Eindruck erwecken möchte, so widerlegt sie die Realität – auch nachzulesen in diesem Bericht – eindrucksvoll.
Die Bleiberechtsregelung in § 25a des Aufenthaltgesetzes, welcher die Hessische Landesregierung schon vor Inkrafttreten mit einer entsprechenden Regelung entsprochen hat, hat diesen Rückgang der Zahlen mitbewirkt und ist zu begrüßen.
Es wird bei der Vorstellung des Petitionsberichts immer darauf hingewiesen, dass dieser Ausschuss besonders bürgernah ist. Das erlaubt aber nicht den Umkehrschluss, dass das Abgeordnetendasein ansonsten von fehlender Bürgernähe geprägt sei.
Wir haben die Möglichkeit, im Rahmen des Hessentags mit unserem Stand des Petitionsausschusses, in Bürgersprechstunden und bei Ortsterminen mit den unterschiedlichen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in Kontakt zu kommen. Letztendlich ist es so, jeder Wahlkreisabgeordnete kennt solche Anliegen, seien es nachbarschaftsrechtliche Fragestellungen, naturschutzrechtliche Fragestellungen oder auch ganz normaler baurechtlicher Ärger. Sie sind Teil der täglichen Arbeit. Jeder Kollege, unabhängig davon, ob er im Petitionsausschuss ist oder nicht, weiß ein Lied davon zu singen.
Ein weiterer Schritt im Sinne der Bürgerfreundlichkeit ist die geplante Änderung der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags. Es ist zum einen vorgesehen, zukünftig die Möglichkeit einer Onlinepetition zu eröffnen, zum anderen soll ein sogenanntes Beschleunigungsgebot aufgenommen werden. Das soll noch einmal hinterlegen, dass Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht darauf haben, dass Petitionen zeitnah erledigt werden.
Ich sage es auch heute noch einmal deutlich: Es kann nicht angehen, dass Petitionen über Jahre im Petitionsausschuss liegen und noch nicht einmal beraten werden. Es kann nicht angehen, dass Petitionen, die entscheidungsreif sind, nicht abgeschlossen werden.
Das kann nicht sein. An dieser Stelle hört auch das freie Mandat auf. Darüber muss sich jeder klar sein. Es gibt auch Rechte der Petenten.
Die Petenten haben auch Rechte.
Im Petitionsausschuss haben wir den unschätzbaren Vorteil, dass wir mit den oft schwierigen Fragestellungen nicht alleine dastehen. Ein besonderer Dank – das Petitionsreferat ist vertreten – geht an Frau Bachmann, Herrn Beck, Frau Brink, Frau Rost. Frau Bicking sehe ich gerade nicht. Einen herzlichen Dank an die unglaublich tolle Unterstützung. Ein ebensolcher Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien und der Verwaltung, insbesondere an Frau Ruf-Hilscher vom hessischen Innenministerium und an Frau Schnier vom Stenografischen Dienst.
Nur zwei Sätze noch. – Wir haben uns in dem zurückliegenden Jahr bemüht, den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. In 83 % der Fälle konnten wir keinen positiven Bescheid erlassen. Diese Zahl belegt aber auch eindrucksvoll, wie gut die Arbeit der zuständigen Organe in der Justiz und der Verwaltung ist. Das ist auch ein Beleg dieses Petitionsberichts. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hessen ist, was den Bereich schulpolitischer Bildung angeht, ein Land der Vielfalt und ein Land der Wahlfreiheit.
Schulen in privater Trägerschaft bereichern auch durch die von ihnen kommenden Impulse unser öffentliches Schulsystem. Die einzelnen Träger verkörpern ganz unterschiedliche Herangehensweisen in der Umsetzung ihres pädagogischen Auftrags.
Sie sollten besser zuhören; denn es kommt gleich noch ein bisschen, bei dem Sie vielleicht auch noch etwas argumentieren müssen. – Diese Schulvielfalt ist per se positiv von der CDU gewollt und wird auch in Zukunft weiter von uns unterstützt; denn die Stärke eines Bildungswesens spiegelt sich wider in Vielfalt, nicht aber in Gleichmacherei.
Werfen wir in aller Kürze einen Blick darauf, was wir seit 1999 in Hessen auf den Weg gebracht haben: Erstens. RotGrün hatte 1996 die Zuschüsse für diesen Schultyp auf 72,5 % gekürzt, wir haben diese Zuwendung wieder auf 75 % erhöht.
Zweitens. Wir haben die Anerkennungszeit von drei Jahren für bewährte Träger bei Schulneugründungen komplett gestrichen, sodass sie von vornherein gefördert wurden. Wir haben 10 Millionen € zusätzliche Investitionskosten dazugeschossen. Die CDU hat sich auf Bundesebene erfolgreich dagegen gewehrt, dass Steuervergünstigungen für Eltern gekürzt werden. Das Land Hessen stellt 960 Lehrerstellen zur Verfügung. Und wenn wir schon über das Finanzielle sprechen: 1998 standen im Haushalt 118 Millionen € – heute reden wir über 211 Millionen €, das sind 100 Millionen € mehr.
Das ist eine Zahl, die deutlich macht, dass wir unseren Worten auch Taten folgen lassen.
Anlässlich der Anhörung – wir haben es jetzt schon mehrfach gehört – hat sich das Kultusministerium auf den Weg gemacht, eine neue Berechnungsgrundlage vorzulegen. Diese liegt nun vor, wir werden sehen, wann wir sie einführen; allerdings ist das ein sehr kompliziertes Verfahren. Auf jeden Fall sind wir sicherlich einen ganzen Schritt weiter. Das ist ehrlich etwas, was man hätte loben müssen; denn wir werden uns erstmals an den tatsächlichen Kosten der Schüler im öffentlichen Schulsystem orientieren können.
Jetzt zu den Elternbeiträgen. Privatschulen lassen sich selbstverständlich nicht ohne Elternbeiträge finanzieren und betreiben, aber diese Beiträge werden natürlich nicht einfach nach Gusto festgelegt, weil es Art. 7 Abs. 4 Satz 3 im Grundgesetz und Art. 61 der Hessischen Verfassung gibt, das sogenannte Sonderungsverbot. Folgerichtig darf bei einem Verstoß gegen diesen Grundsatz eine Genehmigung nicht erteilt werden, bzw. muss sie widerrufen
werden; denn Privatschulen sollen natürlich keine Ausschließlichkeitseinrichtung für Kinder gut betuchter Eltern sein.
Diese Prämisse führt aber zu der Frage, ab wann ein vom jeweiligen Träger festgesetztes Schulgeld unzumutbar ist. Mit dieser Frage haben sich auch Gerichte beschäftigt. Es gibt einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994, ebenso ein Urteil aus dem Jahr 2005 vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg – aus Zeitgründen werde ich das jetzt nicht im Einzelnen vortragen. In diesem Urteil von Baden-Württemberg steht beispielsweise, dass 120 € im Jahr nicht als unzumutbar angesehen werden.
Nicht so voreilig. – Zu der Beurteilung dieses Urteils und dieser Beschlüsse ist es aber wichtig, Folgendes zu wissen: Es handelt sich hier nicht um einen Vergleich mit Ganztagsschulen, sondern mit Halbtagsschulen. Das bedeutet, wenn eine Privatschule ein Mehr bietet, kostet das logischerweise auch mehr Geld.
Zudem machen die Ausführungen dieser Gerichte deutlich, wie schwierig es ist, eine zumutbare Grenze für die Höhe des Schulgeldes festzulegen. Jede Schule hat ein sehr unterschiedliches Angebot, das kann bilingual sein, sie kann eine pädagogische Mittagsbetreuung haben, sie kann ein Mittagessen anbieten, es kann ein Unterrichtsangebot am Nachmittag geben. Letztendlich ist das Schulgeld nur für die Eltern unverträglich, die es im Einzelfall nicht aufbringen können. Das können 5 € sein, das können 100 € sein, das können aber auch 300 € sein. Fakt ist, man kann es nur im Einzelfall feststellen.
Jetzt kommen wir einmal zum Thema Glaubwürdigkeit. Es ist schon erstaunlich, wenn man feststellen muss, dass ein nicht ganz unbekanntes Mitglied der SPD-Fraktion offensichtlich gar kein Problem damit hat, ein Kind auf ein privates Gymnasium zu schicken.
Das ist zunächst einmal deswegen erstaunlich, wenn man sich die Kostentabelle – –
Ich würde gerne fertig sprechen.
Wenn man sich die Kostentabelle ansieht, stellt man fest, es handelt sich um 300 € Schulgeld. Es ist außerdem ein Gymnasium. Ich finde das relativ interessant, wenn man eigentlich die Gemeinschaftsschule will, wo alle händchenhaltend zum Abitur kommen,
auch wenn jemand keine guten Noten hat.
Es ist schon interessant, weil man feststellen muss, dass immer wieder SPD-Politiker, die eine Gemeinschaftsschule fordern – –
Frau Gnadl hat auch länger gesprochen. – In Wirklichkeit machen diese SPD-Politiker etwas ganz anderes. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht glaubwürdig.
Ein letzter Satz: Herr Reuscher hat es schon ausgeführt, es gibt Instrumente, die genau kontrollieren, welches Schulgeld wie erhoben werden kann. Das ist auch alles richtig so. Wir freuen uns weiter auf die sehr, sehr gute Arbeit der Privatschulen in Hessen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Öztürk, Sie haben es eben schon angesprochen: Wir reden nach nicht einmal vier Monaten erneut über das Thema der ethnischen Minderheiten im Kosovo. – Das Problem ist aber, an der Sachlage als solche
hat sich nichts geändert. Es sind keine neuen Fakten auf den Tisch gekommen. Sie beziehen sich – das haben Sie zum Schluss getan – auf eine überparteiliche Pressemitteilung, die vor über einem Jahr entstanden ist. Die hätten Sie auch im Dezember anführen können. Möglicherweise haben Sie das damals vergessen.
Worüber reden wir? Wir reden über ein Land, das wie kaum ein anderes unter der Beobachtung der Staatengemeinschaft steht. Die Republik Kosovo ist kein unkontrolliertes Land am Ende der Welt, sondern ist auf dem Weg nach Europa. Ihre Verfassung garantiert einen umfassenden Schutz der Minderheiten, selbstverständlich auch für Roma, Ashkali und Ägypter. Sie garantiert deren Teilhabe am öffentlichen Leben und gesteht ihnen im kosovarischen Parlament 20 Sitze zu. Im Büro des Staatspräsidenten ist ein sogenannter Konsultativrat eingerichtet. Der dortige Menschenrechtskoordinator kontrolliert sogar die Einhaltung des Antidiskriminierungsgesetzes. Sogar das gibt es bereits im Kosovo.
Das Bewusstsein für diese Problematik der Minderheiten ist so groß, dass es in jeder Kommune ein eigenes Büro für Minderheiten gibt. Ombudsleute berichten regelmäßig dem Parlament über die aktuelle Situation. Ebenso flächendeckend ist die OSZE-Mission mit Feldbüros in allen Regionen im Kosovo vertreten. Eine ihrer Hauptaufgaben ist gerade der Minderheitenschutz. Im Kosovo gilt die allgemeine Schulpflicht, die natürlich auch für die Minderheiten, wie Roma und Ashkali, den Besuch von Bildungseinrichtungen ermöglicht und gewährleistet. Meine Damen, meine Herren, Rückkehrer in den Kosovo stehen nicht vor dem Nichts. Sie werden dort erwartet.
Unterbringungsmöglichkeiten für zurückkehrende Angehörige – Sie haben es eben erwähnt – wurden und werden an verschiedenen Orten geschaffen, und zwar von der internationalen Gemeinschaft. Wir reden jetzt nicht von Zeltstädten, sondern wir reden von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Außerdem wurde im Rahmen der Umsetzung des Action Plan for Reintegration im Januar dieses Jahres das sogenannte Büro für Reintegration geschaffen. Dort ist ein Team von sieben Mitarbeitern für die Durchführung von Reintegrationsmaßnahmen tätig. Auch Nichtregierungsorganisationen sind in einem außerordentlichen Maß damit beschäftigt, ein geordnetes Zusammenleben im Kosovo zu ermöglichen, insbesondere was die ethnischen Minderheiten angeht. Es geht speziell auch darum, Rückkehrer zu integrieren. Auch das Diakonische Werk bietet beispielsweise Ausbildung in Handwerksberufen für Rückkehrer an, gerade auch für Roma.
Auch das muss man erwähnen: Die Sicherheitslage im Kosovo hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert. Sie beziehen sich bei der Behauptung einer Überforderung des Aufnahmelandes mangels Kapazitäten augenscheinlich auf den Bericht des Kommissars für Menschenrechte des Europarates. Sie überschlagen dabei aber, dass dieser vor einer massenhaften Abschiebung warnt. Davon kann, mit Verlaub, überhaupt keine Rede sein.
Jetzt schauen wir uns einmal die Zahlen an. Im vergangenen Jahr waren es 17 Rückführungen von Minderheitenangehörigen aus Hessen, davon zehn Roma. In diesem Jahr wurden bis zum Stand 1. April noch gar keine Rückführungen vorgenommen. Jetzt haben wir zwölf Einzelfälle vorliegen, die aber im Ausschuss von den Abgeord
neten sorgfältig geprüft wurden. Das ist eine Entscheidung, die jeder mit seinem Gewissen ausmachen muss. Wir sind zu der Erkenntnis gekommen, dass es dort keine andere Entscheidungsmöglichkeit gibt. Angesichts dieser Zahlen die Gefahr von sozialen Unruhen durch Zwangsabschiebungen heraufzubeschwören, wie Sie es in Ihrem Antrag tun und wie es dort nachzulesen ist, übersteigt wirklich jegliche Vorstellungskraft.
Ganz ehrlich: Sie verschieben Maßstäbe. Natürlich ist das kein Quatsch. Hören Sie sich die Zahlen an.
Sie reden doch selbst von zwölf Einzelfällen. Um es noch einmal festzuhalten: In Deutschland werden Minderheitenangehörige nicht massenhaft abgeschoben, sondern in Minischritten, und dies unter Beteiligung der kosovarischen Seite und immer unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazitäten.
Noch eines muss gesagt werden: Es ist schon dreist, wie Sie die vielfältigen Bemühungen der internationalen Organisationen, besonders von NGOs, mit Ihren Forderungen konterkarieren. Es ist nach Ihrer Ansicht also den Betroffenen nicht zuzumuten, in ihre Heimat zurückzukehren, obwohl dort alles Mögliche getan wird, um ihre Rückkehr möglich zu machen.
Welches Zeugnis stellen Sie mit Ihrem Antrag der Arbeit dieser Organisationen aus?
Auch das müssen Sie sich fragen lassen: Wäre eine Bleiberechtsregelung nicht auch eine Anerkennung der Vertreibung, eine Anerkennung des geschehenen Unrechts? Ich finde, wir sollten alles dafür tun, um eine Rückkehr zu ermöglichen. Die nötige Unterstützung vor Ort wird geleistet. Diesen Bemühungen haben Sie mit Ihrem Antrag leider keinen Dienst erwiesen. Ich sage es noch einmal: Es sind zwölf Einzelfälle. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Voraussetzungen müssen Buchhandlungen erfüllen, um das Gütesiegel „Lesefreunde Hessen – Anerkannter Lesepartner 2010/2011“ zu erhalten?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Abschiebestopp für kosovarische Staatsangehörige kann die CDU-Fraktion nicht zustimmen.
Auch wenn das Leben für Ashkali, Gorani, Ägypter und auch für die angesprochene Minderheit der Roma im Kosovo sicherlich nicht einfach ist, gibt es doch keine Anhaltspunkte dafür – allein das ist für die Beurteilung maßgeblich –, dass die Angehörigen der Minderheit, die freiwillig oder nach einer zwangsweisen Beendigung des Aufenthalts in den Kosovo zurückkehren, einer unmittelbaren existenziellen Bedrohung ausgesetzt sind.
Keinesfalls verleugnen will ich aber an dieser Stelle – denn das ist Fakt –, dass es nach den ethnisch motivierten Unruhen im März 2004 Übergriffe in einzelnen Fällen auf Serben gegeben hat. Die gab es auch in letzter Zeit; aber es konnte kein ethnisch motivierter Grund nachgewiesen werden. Das geregelte Zusammenleben von Albanern und Serben, wie es vor dem März 2004 üblich war, ist inzwischen überwiegend einer Trennung der Gemeinschaften gewichen, und das Leben der Serben ist auf ihre Siedlungsräume und Dörfer beschränkt. Internationale Beobachter beschreiben es als ruhig.
Auch dem aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Kosovo ist nicht zu entnehmen, dass ein Anlass für die Aussetzung des Rückübernahmeabkommens besteht. Betrachten wir zunächst die sozialen Parameter: In dem Gesundheitssystem der Republik Kosovo, dessen Standard sicherlich nicht mit dem unseres Gesundheitssystems vergleichbar ist – das will ich gern einräumen –, sind beispielsweise Sozialhilfeempfänger und Personen über 65 Jahre von der Zuzahlungspflicht bei bestimmten Basismedikamenten befreit.
Auch bei sonstigen medizinischen Leistungen ist dieser Personenkreis von der Eigenbeteiligung befreit; schon gar nicht muss er sie selbst bezahlen. Da auch die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln gewährleistet ist und Bedürftigen Sozialhilfe gezahlt wird, sehen wir keine Notwendigkeit, einen Abschiebungsstopp zu erlassen.
Zwei ganz wesentliche Aspekte sollten wir darüber hinaus nicht außer Acht lassen. Erstens. Gerade die Republik Kosovo steht unter ganz besonderer Beobachtung der Staatengemeinschaft, was beispielsweise durch die Anwesenheit zahlreicher europäischer – auch deutscher – Nichtregierungsorganisationen und von Vertretern europäischer Mitgliedstaaten sichergestellt ist.
Der zweite Punkt ist die europäische Finanzhilfe. Im Rahmen der Heranführungshilfe erhielt der Kosovo für den Zeitraum 2007 bis 2009 Finanzhilfen in Höhe von 359 Millionen € und für den Zeitraum 2010 bis 2012 Zuführungen in Höhe von 206 Millionen €. Auch in diesem Zusammenhang ist das im Februar dieses Jahres begonnene Umsiedlungsprogramm der EU von besonderer Bedeutung, mit dem nämlich für Angehörige der Roma die Möglichkeit geschaffen wurde, aus den mit Umweltgiften belasteten Camps in neu errichtete Häuser umzuziehen.
Wie wichtig gerade die EU für die Stabilität des Kosovo ist, zeigen diverse Beispiele. Es gibt eine zivile Mission im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Es gibt die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für politische Reformen, und es wurde die europäische Mission EULEX für Fragen der rechtsstaatlichen Ordnung eingerichtet.
Um Befürchtungen hinsichtlich einer Überforderung der kosovarischen Seite aufgrund der steigenden Zahl der Rückkehrer zu entkräften, möchte ich kurz die aktuellen Zahlen nennen. Im Jahr 2009 hat es aus Hessen insgesamt acht Rückführungen von Angehörigen einer Minderheit in die Republik Kosovo gegeben. Davon waren lediglich vier Roma.
Im Jahr 2010 – das ist der Stand vom 8. Dezember 2010 – waren es bisher elf Angehörige einer Minderheit. Davon waren neun Roma.
Auch möchte ich darauf hinweisen, dass sich diejenigen Asylbewerber, die in Hessen gut integriert sind, die nicht straffällig geworden sind und die ihren Lebensunterhalt selbst sichern können, sich jederzeit an die Härtefallkommission wenden können. Sie können dann damit rechnen, ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten.
Fazit. Hinsichtlich der Situation der Angehörigen einer Minderheit, insbesondere der Roma, in der Republik Kosovo ist festzustellen, dass diese sicherlich verbesserungswürdig ist. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Aber nach den vorliegenden Erkenntnissen – auf die kommt es an – ist die Situation längst nicht so bedrohlich und kritisch, wie es die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag dargestellt hat. Da für eine Aussetzung des Rückführungsabkommens kein Anlass besteht, werden wir den Antrag der LINKEN ablehnen. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Wie hat sich die Anzahl der Ganztagsangebote an hessischen Schulen vom Schuljahr 1998/1999 bis heute verändert?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kurz zur Historie. Nach der ersten und damals bundesweit einmaligen Überprüfung des gesamten Vorschriftenbestandes in den Jahren 1999 und 2000 hatte die Hessische Landesregierung 39 % der Verwal
tungsvorschriften und 15 % der Rechtsverordnungen außer Kraft gesetzt.
Um das einmal in Zahlen zu benennen: Das sind ca. 3.500 Regelungen und in den nachgeordneten Behörden ca. 1.400 allgemeine Verfügungen, die gestrichen worden sind. Herr Weiß, insofern kann ich Ihre Kritik nicht nachvollziehen. Im Übrigen ist es völlig richtig, dass wir mit dem Kabinettsbeschluss vom 16. Oktober 2001 grundsätzlich festgehalten haben, dass alle Gesetze und Rechtsverordnungen auf fünf Jahre befristet werden.
Mitte 2005 ist dies in die zweite Runde gegangen. Diese Überprüfung des Vorschriftenbestandes hat erneut eine Reduzierung um 30 % gebracht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch Sie, Herr Weiß, Sie sehen, dass wir nicht nur von einer Lichtung des Vorschriftendschungels reden, sondern diese auch konkret vollziehen.
Dazu kommen wir gleich, und das stimmt auch nicht. – Für den vorliegenden Gesetzentwurf, das will ich klar sagen, den ich für relativ halte und der nur marginale Änderungen vorsieht, haben wir eine Verlängerung mit zum Teil inhaltlichen kleinen Änderungen bis zum 31.12.2012 bzw. 31. Dezember 2015 vorgesehen.
Die Änderungen sind, wie gesagt, marginal. Aus meiner Sicht ist zu den Vorschlägen auch nichts hinzuzufügen. Einzig und allein hat der Art.8 – Herr Weiß,Sie haben das eben so schön angeführt –, wo es um die Änderung des Hessischen Schulgesetzes geht, in der Debatte für etwas Aufregung gesorgt. Erlauben Sie mir deshalb, dass ich dazu kurz Stellung nehme.
Es handelt sich bei der Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Schulgesetzes – ich wiederhole das, damit es bei der Opposition ankommt –, um einen rein formalen Akt.
Moment, Herr Weiß. – Das Hessische Kultusministerium arbeitet mit Hochdruck an der Novellierung des Schulgesetzes. Wir werden neue Bildungsstandards setzen.Wir werden einheitliche Tests einführen. Es wird eine neue Mittelstufenschule, die weitgehend die Hauptschule ersetzen wird, eingeführt.
Und wir werden die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderungen neu regeln. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass das nun einmal keine leichte Aufgabe ist, die man irgendwie über Nacht regeln kann.
Es ist eine Aufgabe, die man mit großer Ernsthaftigkeit und vor allem mit Sorgfalt – jetzt hören Sie mir genau zu: mit großer Sorgfalt – vornehmen muss.
Ein derart großes Projekt nimmt nun einmal Zeit in Anspruch. Hier gilt nun einmal, dass wir, die Junge Union – die CDU – –
Wir, die Union, machen gemeinsam mit der FDP in Hessen lieber eine Politik der Klasse und nicht der Masse.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kollege Weiß, Ihre Beziehung zum Thema Klasse und Masse bei der Einbringung von Gesetzentwürfen ist diesem Hohen Hause hinreichend bekannt. Bleiben wir dabei doch ruhig bei Wissenschaft und Bildung, und nehmen wir das Stichwort Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren. Ich möchte jetzt keine alten Kamellen aufwärmen, aber es lohnt sich oftmals, Gesetze mit der entsprechenden Sorgfalt vorzubereiten,damit nicht im Nachhinein Fehler bekannt werden.
Es ist auch sinnvoll, im Vorfeld alle zu beteiligen.