Eine kurze Anmerkung zur Anhörung. Es gab ganz wenige Stimmen, die sich sehr kritisch dazu geäußert haben bzw. gänzlich ablehnend waren. Denen kann man nur zurufen: Das geht völlig an der Realität vorbei.Wärmedämmung ist ein zentraler Beitrag für den Klimaschutz, und wir können und werden darauf nicht verzichten.
Zu den Forderungen, die auch Gegenstand in der Anhörung waren, im Gesetzentwurf auf unbestimmte Rechtsbegriffe zu verzichten und weitere Präzisierungen vorzunehmen, stelle ich fest, dass es nicht Aufgabe von Gesetzen ist, für jeden denkbaren Einzelfall präzise, eindeutige Ergebnisse zu liefern. Gesetzliche Regelungen müssen zwar inhaltlich in den wesentlichen Punkten bestimmt sein, zugleich aber auch abstrakt bleiben. Nur so kann ein Gesetz auch atmen. Deshalb wäre es geradezu fatal, als Gesetzgeber den Anspruch zu verfolgen, alles bis ins letzte Detail regeln zu wollen.
Wir müssen darauf hoffen, dass sich im optimalen Fall die Eigentümer oder die Nachbarn einigen. Es ist völlig normal: Wenn dem nicht so ist, dann ist es die Aufgabe der Gerichtsbarkeiten, entsprechende Regelungen zu treffen, das Gesetz auf den jeweiligen Einzelfall anzuwenden und zu entscheiden, was konkret rechtens ist.
Außerdem sollten wir vielleicht auch erst einmal abwarten, was sich in der Praxis ergibt, bevor wir das vorschnell anders entscheiden.
Ich komme abschließend zu einem Punkt, der bereits in den Ausschussberatungen angesprochen wurde und nun unter anderem in den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgenommen wurde. Sie haben es eben auch angesprochen.Es geht um das Problem der beiderseitigen Grenzbebauung bzw. der geschlossenen Bauweise. Der Gesetzentwurf der Landesregierung lässt die
Nein, es ist völlig richtig. – Soll hier der Gesetzgeber tatsächlich regeln, ob er den Vorzug dem einen Eigentümer oder dem anderen geben soll? Frau Hammann, erklären Sie bitte, wie und mit welchen Maßstäben Sie das machen wollen. Das ist mir völlig unklar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, die Unterschiede der beiden, in der Sache durchweg begrüßenswerten Gesetzentwürfe sind bei der technischen Umsetzung nicht unerheblich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bringen wir den Klimaschutz in Hessen weiter voran. Der Gesetzentwurf enthält Regelungen, die ausgewogen und angemessen sind, um Hausbesitzern die Energieeinsparung zu erleichtern.
Frau Hammann, Sie haben jetzt die dritte Lesung beantragt. Insofern würde ich sagen, dass wir die Details im Rechts- und Integrationsausschuss besprechen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Abg. Müller hat eben gesagt, es komme auf die Zeit jetzt nicht so an.
Ob wir das in drei Stunden auch noch sagen, weiß ich nicht.Aber ich gebe Ihnen in Folgendem recht: Es kommt auf die Qualität dieses Gesetzes an, das wir gerade beraten. Da kritisieren wir nach wie vor die Unbestimmtheit einiger Rechtsbegriffe. Ich glaube, wir sind uns hier im Haus sogar einig darüber, dass es sehr sinnvoll ist, wenn energetische Maßnahmen am Hausbestand durchgeführt werden, dass es klimatechnisch sinnvoll ist und dass es für den Erhalt des Hauswertes sinnvoll ist. Da sind wir einer Meinung. Aber wenn wir wollen, das Hausbesitzer Investitionen tätigen, ohne dass sie Angst haben müssen, in einen jahrelangen Rechtsstreit hineingezogen zu werden,
dann müssen wir schon etwas mehr machen als, wie Frau Wallmann gerade hier gesagt hat, ein atmendes Gesetz zu schaffen. Wir müssen Rechtssicherheit für Hauseigentümer schaffen, indem wir ihnen erklären, was eine geringfügige Beeinträchtigung ist.
Zweite Bemerkung – und dabei belasse ich es am heutigen Tage auch schon –: Herr Müller, Sie haben gesagt, wir kämen zu einem Gesetz,mit dem wir hier alle leben könnten. Das offenbart für mich ein sehr merkwürdiges Verständnis. Die Bürgerinnen und Bürger im Land müssen mit den Gesetzen leben können, die wir hier verabschieden. Ich komme noch einmal darauf zurück: Dazu brauchen wir Rechtssicherheit in allen Fragen. Einige Gutachter haben in der Anhörung darauf hingewiesen.Wenn Sie seitens der die Regierung tragenden Fraktionen auf diese Hinweise wiederum nicht hören wollen, wiederhole ich meine Aussage von gestern: Ich bezeichne das als Arroganz der Macht.
(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der CDU: Uiuiui! Nee! – Gegenruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE): Ein bisschen Prügel muss sein!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Keine Bange, ich mache es kurz. Ich will nur die Sorgen von Herrn Wilken aufnehmen und ihm sagen, dass er sich diese Sorgen, was die unbestimmten Rechtsbegriffe angeht, nicht zu machen braucht. Denn Ihre Frage wurde doch explizit auch den Anzuhörenden zugeleitet.Schauen Sie sich das einmal an. Das Öko-Institut beispielsweise hat die Aussage getätigt:
Die beiden genannten unbestimmten Rechtsbegriffe sind geeignet, den einheitlichen Vollzug des § 10a Nachbarrechtsgesetz zu gewährleisten und Rechtssicherheit für betroffene Eigentümer zu schaffen.
Insofern bringen Sie sich bitte konstruktiv ein. Dann schaffen wir es vielleicht auch wirklich mit der CDU und der FDP zusammen, wenn Sie zugänglich sind, ein vernünftiges Gesetz auf den Weg zu bringen. – Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne jetzt genauso,wie Kollege Banzer das eben gemacht hat – in dem Geiste: Es ist schon vieles gesagt worden, nur nicht von mir. Das alles können wir in der Ausschusssitzung noch einmal wiederholen. Dann können wir das noch einmal in der dritten Lesung wiederholen.
Ich glaube deshalb, dass es für die Landesregierung jetzt gebührend ist, zu sagen, dass wir die Anhörung im zuständigen Ausschuss nicht nur zur Kenntnis genommen haben, sondern sowohl die Landesregierung wie auch die
Regierungsfraktionen haben eine Bewertung vorgenommen und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass keine Änderungen an dem Gesetzentwurf notwendig sind. Ich sehe, dass andere Fraktionen zu einem anderen Ergebnis gekommen sind und dass die Fraktion der GRÜNEN von ihrem Recht Gebrauch gemacht hat, die dritte Lesung zu beantragen, sodass wir jetzt unter uns nicht noch einmal das Thema diskutieren wollen.
Wir glauben, dass auf der einen Seite der Spruch richtig ist,dass Sorgfalt vor Eile geboten ist, aber auf der anderen Seite behaupten wir, dass bei uns bereits in der zurückliegenden Zeit nicht mit Eile, sondern mit großer Sorgfalt gearbeitet worden ist. Wir können aber gern die Diskussion noch einmal im Rahmen der dritten Lesung führen.
Herr Kollege Wilken, ich bitte aber schon, dass Sie, wenn Sie auch nur ansatzweise den Wunsch haben, in der Debatte ernst genommen zu werden – und da bin ich sehr dankbar für das, was Frau Kollegin Hammann gesagt hat –, alles nicht zu sehr aufblasen. Ganz offensichtlich haben Sie noch nicht einmal die Anhörung so zur Kenntnis genommen, dass Sie gemerkt haben, dass eine Reihe von Anzuhörenden das nicht als einen nicht auslegbaren Rechtsbegriff angesehen hat.
Nicht alle. – Wir werden in dieser Welt niemals alle zufriedenstellen. Das merken wir schon im Parlament, dass wir niemals DIE LINKE zufriedenstellen werden.Es wird also immer irgendwo solche LINKEN geben. Aber wir werden nicht alle zufriedenstellen.Aber dass Sie das dann mit „Arroganz der Macht“ bewerten, zeigt mir doch, dass Sie mit Demokratie relativ wenig Übung haben. Ich glaube, Sie sollten sich doch ein bisschen in der Wortwahl dem Parlament annähern und solche Dinge nicht so weit aufblasen.
Wir sehen sehr entspannt den Beratungen im Ausschuss entgegen. Wir sind der Meinung, dass der Gesetzentwurf so, wie er jetzt eingebracht worden ist, auch in der dritten Lesung zustimmungsfähig ist. – Vielen herzlichen Dank.
Beantragt ist die dritte Lesung für beide Gesetzentwürfe. Dann stelle ich fest: Für den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Erstes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz und den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nachbarschaftsrechtsgesetzes und der Hessischen Bauordnung ist die zweite Lesung erfolgt, und wir überweisen die zur Vorbereitung der dritten Lesung an den zuständigen Ausschuss. Widerspricht dem jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Schaffung und Änderung hessischer Vollzugsgesetze – Drucks. 18/1396 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Hessen hat sich nachdrücklich für die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder eingesetzt. Die Föderalismusreform hat den Ländern diese wesentliche Gestaltungsmöglichkeit eröffnet. Sie ist im Gegenzug auch mit einer erheblichen Verantwortung verbunden.
Durch Verabschiedung des Hessischen Jugendstrafvollzugsgesetzes hat Hessen bereits in beispielhafter Weise von dieser Verantwortung Gebrauch gemacht. Schon vor seinem Inkrafttreten im Jahre 2008 wurde es von den Vollzugswissenschaftlern als das – ich zitiere – „am besten durchdachte Regelwerk“ bezeichnet. In einer wissenschaftlichen Abhandlung der FH Frankfurt am Main heißt es: „Geht man der Frage nach, welches Gesetz im Ländervergleich am positivsten bewertet wird, ist hier laut Fachwelt eindeutig das Hessische Jugendstrafvollzugsgesetz zu benennen.“
Ich selbst habe in letzter Zeit an einigen Veranstaltungen teilgenommen, bei denen einhelliges Lob für das Gesetz, seine Umsetzung und die in Hessen geltenden Standards geäußert wurden. Daher geht mein kollegialer Dank an meine Amtsvorgänger, die Kollegen Dr.Wagner und Banzer, die dieses große Werk auf den Weg gebracht haben.