Dann war es vielleicht ein Versprecher. Das jedenfalls war es nicht, sondern der Hauptteil der Angehörten war in den Grundzügen für das Gesetz. – Sie können auch einmal dazu stehen, wenn Sie sich versprochen haben, oder? Ist das so schlimm?
Herr Kollege Grumbach, Sie haben gesagt – ich will nur auf wenige Punkte hinweisen –, dass es problematisch sei, über Technologietransfer und anwendungsorientierte
Forschung zu reden. An dieser Stelle sage ich Ihnen, dass ich die Änderungen, die in dem CDU- und FDP-Antrag über den Technologietransfer eingebracht worden sind, ausdrücklich begrüße. Da soll nämlich in § 3 Abs. 3 eingefügt werden:
Die Hochschulen fördern den Wissens- und Technologietransfer sowie das weiterbildende Studium und die Weiterbildung ihres Personals. Sie unterstützen die Absolventinnen und Absolventen bei der Existenzgründung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, technologieund anwendungsorientierte Forschung ist ohne Grundlagenforschung gar nicht möglich. Das ist vollkommen klar. Darin sind wir uns doch wohl völlig einig. Aber das, was entwickelt wird, und das, was in der Anwendung funktionieren kann, werde ich doch nicht ausschließen oder verbieten. Ich werde nicht politisch darüber entscheiden, ob man das macht oder nicht macht, sondern ich werde es den Wissenschaftlern überlassen,was sie für Innovationen halten. Wenn diese dann als Wissenschaftler Unternehmen ausgründen – das können sie nach dem neuen Gesetz nämlich tun –, dann werde ich nicht sagen: Wir wollen keine anwendungsorientierte Forschung haben.
Deshalb wollen CDU und FDP ein Hochschulgesetz mit mehr Autonomie und Freiheit für die Universitäten und Fachhochschulen – mit allem, was dazugehört. Die Oppositionsfraktionen – das ist heute ziemlich deutlich geworden – wollen mehr Staat an den Hochschulen und wollen an mehr Stellen politisch bestimmen, was an den Hochschulen geschieht.
Das Gefährliche an der Geschichte ist aber: Sie wollen mehr bestimmen, nicht nur in der Organisation, in der Struktur, sondern auch in der Forschung. Es darf aber nicht dazu kommen, dass die Freiheit der Forschung politisch eingeschränkt wird. Herr Grumbach, Sie haben gesagt, Sie wollen politisch entscheiden, wo geforscht wird. Das kritisiere ich scharf.
Die Freiheit der Forschung an Hochschulen und Fachhochschulen muss gewährleistet sein. Dafür werden wir kämpfen. Deswegen gibt es grundsätzliche Unterschiede zwischen Ihrer und unserer Hochschulpolitik.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass ich gesagt hätte, von allen Beteiligten habe es Kritik gegeben, und Sie meinten, da hätte ich mich versprochen. Frau Ministerin, das habe ich nicht. Ich habe in der Anhörung sehr genau zugehört. Vielleicht nehmen Sie Dinge, die Menschen sagen, nicht als Kritik wahr; Sie haben aber sicher gehört, dass beispielsweise alle Präsidenten, sowohl der Fachhochschulen als auch der Universitäten,gesagt haben,dass sie die Mög
lichkeit der Schaffung von Zwei-Klassen-Professuren – ich sage es einmal in meinen Worten – falsch finden, die Sie durch das Gesetz ermöglichen wollen. Nach Ihren Vorstellungen gibt es künftig Professoren, die Forschung und Lehre betreiben, und Professoren, die nur forschen. Das ist z. B. auch vom Präsidenten der Universität Frankfurt kritisiert worden, der klar gesagt hat, es gebe überhaupt keine Notwendigkeit, das zu tun, und Sie gebeten hat, das zu ändern. Er hat gesagt, es sei in der Praxis überhaupt nicht sinnvoll, Forschung und Lehre zu trennen.
Zum Thema Hochschulräte wurden von den Präsidenten ebenfalls sehr kritische Stimmen laut. Sie haben gesagt, sie arbeiten gern mit dem Hochschulrat zusammen, solange das ein Beratungsgremium sei, und sie möchten nicht, dass er eine Entscheidungskompetenz bekomme.
Frau Kühne-Hörmann, als Drittes möchte ich darauf hinweisen, dass die Hochschulen mehr sind als die Präsidenten.
Man kann natürlich sagen, dass der Präsident für die Hochschule spricht, aber die Hochschulen bestehen aus vier Statusgruppen, und deshalb sollten Sie auch dann sehr genau hinhören, wenn die Studierenden etwas sagen, wenn die Professoren etwas sagen, wenn die wissenschaftlichen Mitarbeiter etwas sagen und wenn das administrativ-technische Personal etwas sagt. Frau Ministerin, die Kritik der Personalräte, der Gewerkschaften und der Studierendenvertretungen können Sie nicht einfach wegreden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, es ist ein beliebter rhetorischer Trick, einen Buhmann aufzubauen und auf ihn einzuschlagen.
Ich sage es auf den Punkt gebracht: Hier hat kein Mensch die Wissenschaftsfreiheit infrage gestellt.
Ich habe vielmehr thematisiert, dass es im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit natürlich normal ist, dass die Gesellschaft und die Hochschulen in einen Austausch treten. Wer spricht für die Gesellschaft? Sie sagen, für die Gesellschaft sprechen die Vertreter im Hochschulrat. Ich sage, für die Gesellschaft sprechen die gewählten Vertreter des Landes. Das ist der Unterschied.An der Stelle sind Sie weniger demokratisch als wir.
Deswegen habe ich Sie zitiert. Ihr Zitat zu der Frage, ob wir mehr anwendungsorientierte Forschung brauchen,betrifft nicht nur die Frage,worüber an den Hochschulen geforscht werden soll, sondern auch, welche Funktion der
Hochschulrat hat. Genau daran wird aber deutlich, dass Ihr Blick auf bestimmte Leute im Hochschulrat die Freiheit der Wissenschaft eher mehr gefährdet als die politische Debatte. Umgekehrt wird also ein Schuh daraus.
Es wurde beantragt, eine dritte Lesung durchzuführen. Daher überweisen wir den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Hochschulgesetz und Gesetz zur Änderung des TUD-Gesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. – Dem widerspricht keiner, dann ist das so beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung – Drucks. 18/1420 neu zu Drucks. 18/1045 –
Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Hochschulzulassung als zentrale Aufgabe mit hoher sozialer Relevanz gerecht werden statt einzelne Landes- und Hochschulinteressen voranbringen – Drucks. 18/1543 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Zunächst gebe ich Herrn Dr. Büger für die Berichterstattung das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung der Hochschulzulassung, Drucks. 18/1045. Hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/1399.
Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimme der LINKEN bei Stimmenthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen und ihn dem Ausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung zurückzuüberweisen.
Bericht: Erstens. Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 21.Plenarsitzung am 17. September 2009 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Zweitens. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche und am 29. Oktober 2009 eine öffentlich mündliche Anhörung durchgeführt.
Drittens. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 11. November
2009 beraten. Er hat die Beschlussfassung über den Änderungsantrag Drucks. 18/1399 zurückgestellt und ist zu der eben wiedergegebenen Beschlussempfehlung gelangt.
Vielen Dank für die Berichterstattung. – Ich erteile Ihnen in der Aussprache das Wort für die Fraktion der FDP.
Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat das Verfahren der zentralen Vergabe von Studienplätzen – man könnte auch kurz sagen: Studentenlandverschickung – seit jeher kritisch gesehen. Eine zentrale Vergabe passt unserer Meinung nach nicht in das Bild einer autonomen Hochschule, wie wir sie gerade eben mit der Novelle des Hochschulgesetzes weiterentwickelt haben.
Wie soll denn eine Hochschule selbstständig sein und eigene Schwerpunkte herausarbeiten können, wenn sie noch nicht einmal ihre Studenten auswählen kann? Gerade weil das so ist, halten wir am Ziel der Abschaffung des zentralen Vergabeverfahrens bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengänge fest.
Dieses Ziel findet sich deswegen auch im Koalitionsvertrag sowie im Kabinettsbeschluss zu dem vorgelegten Gesetzentwurf. – So weit die grundsätzliche Position.