Herr Kollege Frömmrich, ich empfehle Ihnen eines: Holen Sie sich ein bisschen Rat ein. Ich kann verstehen, dass die schwierigen Unterscheidungen zwischen Polizeirecht und Strafprozessrecht, für die andere viele Semester lang studieren müssen, nicht so einfach nachvollziehbar sind.
Ich sage das ohne jede Häme. Herr Kollege Rudolph, auch Ihre Phobie vor Juristen muss nicht so zum Ausdruck kommen.
Das ist einfach eine schwierige juristische Frage. Die einfache, banale Erkenntnis, die man daraus ziehen kann – und die sollten Sie einfach verinnerlichen, wenn Sie Innenpolitik machen –: Das, was die StPO erlaubt, ist Strafverfolgung.
Das ist schlicht etwas völlig anderes als Gefahrenabwehr. Die Gefahrenabwehr hat ihre eigenen Regeln,und das regeln wir auf Bundesebene im BKA-Gesetz. Im Übrigen waren Ihre Kollegen auch dagegen, ein paar Bürgerrechtler bei den GRÜNEN. Hier in Hessen regeln wir das im
Dabei hilft uns die StPO keinen Millimeter weiter. Hören Sie einfach auf, an den Dingen vorbeizureden. Bleiben Sie beim Thema.
Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar in der Fassung der Berichterstattung.Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte,den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen von CDU und FDP.Wer ist dagegen? – Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit den Stimmen von CDU und FDP angenommen und wird zum Gesetz.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt und zur Änderung von Rechtsvorschriften – Drucks. 18/1608 zu Drucks. 18/1050 –
Ich darf um den Bericht bitten. Herr Kaufmann, für den erkrankten Kollegen Klose haben Sie das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich trage Ihnen die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt und zur Änderung von Rechtsvorschriften vor.
Hierzu gab es Änderungsanträge sowohl der SPD als auch von CDU und FDP. Meine Damen und Herren, die Beschlussempfehlung lautet:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimme der LINKEN bei Stimmenthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/1584 – und damit in der Ihnen mit der Drucks. 18/1608 vorliegenden Fassung – in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 21. Plenarsitzung am 17. September 2009 überwiesen worden. Die Änderungsanträge waren dem Ausschuss am 23. und am 25. November 2009 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seinen Sitzungen am 5. und am 26. November 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist nach Anhörung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen zu dem eingangs dargestellten Votum gelangt.
Zuvor waren der Änderungsantrag Drucks. 18/1565 mit den Stimmen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung der LINKEN abgelehnt und der Änderungsantrag Drucks. 18/1584 mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN angenommen worden. – Vielen Dank.
Danke, Herr Kaufmann. – Mit aufgerufen sind der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/1683, und der Dringliche Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/1687.
(Abg. Sabine Waschke (SPD) geht zum Präsidentenpult. – Horst Klee (CDU): Wir können den Punkt schon fertig machen!)
Es gehört dazu, dass man sich zur Aussprache rechtzeitig meldet. – Das war jetzt, ich sage einmal, schlicht Goodwill und nicht der harte Schulmeister; ich gebe allen Fraktionen die Gelegenheit, sich noch einmal zu äußern. – Frau Waschke, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, vielen Dank für das Entgegenkommen, Entschuldigung. – Sehr verehrter Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit einem Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Eine Studie der Ruhr-Universität Bochum kam zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung dieser EU-Dienstleistungsrichtlinie so, wie sie jetzt geplant ist, soziale Risiken insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer birgt. Deswegen hat die SPD-Landtagsfraktion einen Änderungsantrag eingebracht. Wir fordern sehr klar, die Informations- und Beratungspflichten des Einheitlichen Ansprechpartners im EAH-Gesetz für Dienstleistungsanbieter zu erweitern. Wir wollen, dass der EAH auch Information und Beratung hinsichtlich der im Zielland geltenden arbeits-, tarif- und sozialrechtlichen Bestimmungen durchführt.
Insbesondere geht es um tarifliche und gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen, Informationen über betriebliche Mitbestimmung, Regelungen zur sozialen Sicherheit sowie zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, um Informationen zum Steuerrecht und über zulassungspflichtige Handwerksberufe. So kann kein Unternehmer, der seine Dienstleistung in Hessen anbieten möchte, später behaupten, er hätte von nichts gewusst.
Für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es nach unserer Auffassung wichtig, dass der EAH auch über die erwähnten Bereiche informiert und berät. Dieser Einheitliche Ansprechpartner soll nicht nur Dienstleistungsanbieter, sondern ebenso Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beraten und informieren.
Wir fordern auch, dass der EAH nicht bei den Regierungspräsidien angesiedelt wird, sondern auf der kommunalen Ebene: bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den Sonderstatusstädten.
Eine solche kommunale Lösung wäre besser, schlussendlich auch, weil die Mehrzahl der betreffenden Anwendungen bereits jetzt auf der kommunalen Ebene angesiedelt ist. Diese Lösung hätte in einem größeren Umfang zu Synergieeffekten geführt.
Allerdings, und das ist uns an dieser Stelle ebenso wichtig, muss das Prinzip der Konnexität – wer bestellt, der bezahlt – gewahrt bleiben. Im Fall der Umsetzung der EUDienstleistungsrichtlinie ist zu prüfen, ob hier nicht die europäische Ebene die zusätzlichen Kosten übernehmen muss.
Erhebliche Diskussionen gab es im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr über die zukünftige Rolle der Ingenieurkammer und der Architekten- und Stadtplanerkammer. Die bisherigen Zuständigkeiten zur Gewährung der Bauvorlageberechtigung bei den beiden Kammern haben sich bewährt. Insbesondere nach der Diskussion mit den Betroffenen im Ausschuss ist es für uns nicht nachvollziehbar, warum von der bewährten Praxis abgewichen werden soll.
Elemente der sogenannten Daseinsvorsorge wie Altenheime, Kinderbetreuungs- und Behinderteneinrichtungen, Müllentsorgung usw. sind ebenfalls Gegenstand der Dienstleistungsrichtlinie – soweit Dienstleistungen unter Marktbedingungen erbracht werden. Das ist wichtig.
Deswegen fordern wir von der Hessischen Landesregierung, bei der Privatisierung öffentlicher Einrichtungen bzw.Aufgaben sehr genau darauf zu achten, dass da nicht soziale und tarifliche Standards über die EU-Dienstleistungsrichtlinie abgebaut werden.
Im Zuge der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ist es unabdingbar, endlich auch ein europafestes Tariftreuegesetz in Hessen zu schaffen und umzusetzen. Hier sei auf Hamburg verwiesen. Dort ist es gelungen, ein solches Tariftreuegesetz in Kraft zu setzen, das vor dem EuGH Bestand hat.
Übrigens schützt ein Tariftreuegesetz auch kleine und mittelständische Betriebe. Es ist ein offenes Geheimnis, dass bei Ausschreibungen der Wettbewerb fast ausschließlich über Lohnkosten erfolgt.In vielen Sonntagsreden hören wir, wie wichtig der Mittelstand für die heimische Wirtschaft ist, wie viele Arbeits- und Ausbildungsplätze hier bestehen.
Meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, jetzt gilt es.Ein europafestes Tariftreuegesetz wie in Hamburg schützt unsere kleinen und mittelständischen Betriebe in Hessen vor dem Wettbewerb über die Löhne.
Zusammenfassend sagen wir als SPD-Landtagsfraktion, bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie muss alles getan werden, um den Abbau von Tarif-, Sozial- und Umweltstandards zu verhindern.
Ich komme zum Schluss. – Deswegen ist es wichtig, weitere Informations- und Beratungspflichten für den Einheitlichen Ansprechpartner jetzt gesetzlich festzuschreiben, wie das unser Änderungsantrag vorsieht.
In diesem Sinne muss der vorliegende Gesetzentwurf nachgebessert werden. Deswegen beantrage ich die dritte Lesung. – Vielen Dank.