Protokoll der Sitzung vom 08.12.2009

In diesem Sinne muss der vorliegende Gesetzentwurf nachgebessert werden. Deswegen beantrage ich die dritte Lesung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Frau Waschke. – Als Nächster hat Herr Lenders das Wort für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt gar nicht mehr groß auf die Einzelheiten eingehen, die alle bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie geregelt werden, sondern auf den Änderungsantrag der SPD.

Liebe Sabine, du hast es hier zwar schön dargestellt, aber du hast den ersten Absatz eures Änderungsantrags überhaupt nicht begründet. Dort fordert ihr nämlich, die Zuständigkeit nicht bei den Regierungspräsidien zu lassen, sondern das gerade wieder herumzudrehen und das an die Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte zu geben.

Meine Damen und Herren, eigentlich habe ich gedacht, wir seien mit diesem Thema durch.Aber so geht es in dieser Diskussion – ihr habt diesen Antrag gestellt. Ganz nebenbei wollt ihr aber auch noch das Wirtschaftsministerium dabei zuständig sehen. Ich frage mich: Wo ist da eigentlich die Systematik? Ich kann hier nicht erkennen, worin der Vorteil liegen soll, wenn kommunale Verbände diese Aufgabe wahrnehmen. Das wird mit keinem Wort erwähnt.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Warum sind das nicht Oberzentren? Warum sind das nicht Unterzentren? Meines Erachtens – das gilt auch für den anderen Änderungsantrag – folgt die SPD hier nur den Argumenten von Lobbyisten, die versuchen, hier noch Einfluss zu nehmen.

(Beifall des Abg. Dr. Matthias Büger (FDP) – Widerspruch bei der SPD)

Meine lieben Kollegen von der SPD-Fraktion, wie kompliziert das ist,das sehen Sie an Ihrem zweiten Absatz.Auf einmal ist die Angelegenheit hier so kompliziert geregelt, dass Sie selbst nicht mehr schlau werden aus dem, was Sie da formulieren.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Liebe Sabine Waschke, zu den Themen der sozialen Sicherheit, und was Sie nicht alles bei dem Einheitlichen Ansprechpartner regeln wollen: Wenn es für die Unternehmensgründung oder für die Niederlassung eines Unternehmens nötig ist, dass Aspekte wie Tarifautonomie, Kündigungsschutz und dergleichen bekannt sind, dann muss das der Einheitliche Ansprechpartner machen. Und das tut er doch auch. Schauen Sie sich doch einmal den „Hessen-Finder“ an – was dort alles an Informationen zusammengetragen worden ist. Meine Damen und Herren, das ist wirklich einmalig in dieser Bundesrepublik, wie wir das hier in Hessen umsetzen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Das ist ein Pfund, das sollten wir uns nicht wegnehmen lassen.Andere Länder werden uns darum beneiden.

Man hätte auch eine Zusammenstellung von Telefonnummern bieten können, wie das die Bayern gemacht haben. Wir gehen hier viel weiter. Wir ermöglichen, dass in Hessen Unternehmer aus dem Inland und aus dem Ausland schneller dazu kommen,ihre Investitionen zu tätigen,ihre Unternehmen zu gründen und damit auch Arbeitsplätze zu schaffen. Das muss man sagen.

Wenn genügend Arbeitsplätze geschaffen sind, dann können wir uns auch darüber unterhalten, welche tariflichen Voraussetzungen notwendig sind – aber doch nicht an dieser Stelle. Damit kommen wir überhaupt nicht weiter.

(Beifall bei der FDP)

Die Kollegin Sabine Waschke hat hier schon die Europafestigkeit angesprochen. Ja, der SPD geht es immer um Europafestigkeit, wenn es um das Tariftreuegesetz geht. Aber dass wir gerade auch im Hinblick auf die Kritik der Architekten dieses Gesetz EU-fest machen müssen – haben Sie sich darüber schon einmal Gedanken gemacht? Was machen wir denn mit demjenigen,den wir heute nicht einwandfrei als Architekt oder Ingenieur identifizieren können und der nach der Berechtigung der großen Bauvorlage verlangt? Was machen Sie denn mit dem? Bisher hat der keinen Zugang zu diesem Markt. Das ist ein neuer Aspekt, den wir bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie berücksichtigen müssen.

Ich glaube, die Stelle beim Regierungspräsidenten, die obere Bauaufsichtsbehörde, besitzt die nötige Neutralität und Qualifikation, diese Personengruppe – von der wir heute überhaupt nicht wissen, wie groß die ist – richtig einzusetzen.

Meine Damen und Herren, wer von uns will denn riskieren, dass die EU sagt: „Diese Personengruppe ist den Kammern nicht einwandfrei zuzuordnen“? Aber alleine deswegen, weil wir eine Kammer dazwischenschalten, ist dann dieses Gesetz nicht mehr EU-konform. Dann bekommen wir die Regressansprüche.Wer will denn das riskieren? Fragen Sie doch einmal im Ministerium nach – da können durchaus Millionenklagen ins Haus stehen.

Meine Damen und Herren, wenn hier von Europafestigkeit die Rede ist, dann sollten Sie sich wirklich unserem Dringlichen Antrag zuwenden. Diesbezüglich freue ich

mich jetzt gleich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Judith Lannert (CDU))

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Kaufmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zu relativ später Stunde wird die Verwirrung immer größer.

Gerade hat sich der Kollege Lenders relativ lautstark empört und der SPD Lobbyismus vorgeworfen. Herr Kollege, ich glaube, diese Empörung bei Ihnen kommt daher, dass es normalerweise Ihre Rolle ist, Lobbyismus zu betreiben; Sie fürchten jetzt, das abgenommen zu bekommen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Meine Damen und Herren, die Umsetzung dieser EUDienstleistungsrichtlinie ist ein Gesetzgebungsverfahren nach Echternacher Art: zwei Schritt vor, einen wieder zurück – man springt durch die Gegend, und am Ende weiß keiner mehr so recht, was er eigentlich beabsichtigt.

Besonders prickelnd wird es durch das Problem, das der Kollege Lenders eben zum Schluss seines Vortrages angesprochen hat, nämlich das Problem, wie man eine bestimmte Art und Weise der Bauvorlageberechtigung bei formal nicht qualifizierten Ausländern – die aber in ihrem Heimatland, insbesondere in der EU, als qualifiziert gelten – durchführt.

Darüber haben wir im Ausschuss eine mehr als einstündige Debatte geführt.Am Ende konnten die Kammern eigentlich nicht mehr deutlich machen, warum das unbedingt sie entscheiden sollen – insbesondere unter dem Aspekt,dass es um eine einheitliche Ansprechstelle geht und man insoweit auch ein in bestimmten Fristen laufendes Verfahren gewährleisten muss.

Herr Kollege Lenders, Sie haben so nett genickt, aber ein bisschen unwohl war Ihnen erkennbar doch; denn – Stichwort Lobbyismus und Klientel – klassischerweise finden Architekten und Ingenieure ihre politische Heimat nicht selten bei der FDP. Also wollte man sie nicht zu sehr vergrätzen,

(Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

hat das im Ausschuss schon verbal angekündigt und schiebt heute einen Dringlichen Antrag nach, nach dem Motto: Das Gesetz machen wir zwar so, dass das Regierungspräsidium zuständig ist – aber per Antrag wollen wir erreichen, dass die anderen einbezogen werden. – Du liebe Zeit, kann ich da nur sagen, ein bisschen mehr Klarheit auf Ihrer Seite wäre da nicht falsch.

Meine Damen und Herren, in der Ausschusssitzung hatten wir das Ansinnen der SPD, die Zuständigkeit bei den Kammern festzulegen. Dem haben wir nicht entsprochen, weil in der Tat der Aspekt den Vorrang hat, dass eine einheitliche Ansprechstelle da sein muss – im Hinblick auf die Regelung, die die EU dort sicherstellen will.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, daher ist es mir schier ein Rätsel, wie das funktionieren soll, was Sie hier vorschlagen: Ihr heute eingereichter Änderungsantrag will eine Einheitlichkeit des Ansprechverfahrens bei 26 unterschiedlichen Gebietskörperschaften – nämlich den Kreisen und den kreisfreien Städten und den Sonderstatusstädten – unterstellen.

Insoweit würde ich sagen, dass das nicht funktionieren kann; und insoweit wäre dann die Vorgabe der EU-Richtlinie allemal nicht erfüllt. Deswegen wäre ich schon daran interessiert – wir werden es nachher im Ausschuss noch einmal diskutieren –, zu erfahren, wie Sie auf die Idee kommen, dass man nicht das Regierungspräsidium als einheitliche Stelle darstellt, das konkret in der Hand einer Landesregierung ist.Auch da könnte es im Einzelfall Abstimmungsbedarf geben.

Wir sollten eines nicht außer Acht lassen – weil der Ton ein bisschen unterschwellig lautet:Na ja,wir müssen da etwas machen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stehe hier und sage Ihnen glatt: Wir wollen da etwas machen, weil wir nämlich die Freiheit der Dienstleistungen innerhalb der EU tatsächlich sicherstellen wollen – nicht mit Tricks. Denn auch mancher Berufsverband und möglicherweise auch die eine oder andere Kammer könnten sich Gedanken machen und fragen, wie man elegante Methoden finden könnte, um sich den einen oder anderen Konkurrenten vom Hals zu halten.Wir als GRÜNE sagen ganz deutlich: Wir wollen, dass die Freizügigkeit des Dienstleistungsverkehrs in Europa tatsächlich stattfindet. Wir wollen nicht, dass irgendwelche Tricks angewendet werden.

Herr Staatsminister, GRÜNE haben normalerweise nicht an erster Stelle so recht ein Vertrauen in staatliche Institutionen. Aber in diesem Falle, was die Zuständigkeit für das Verfahren der Anerkennung angeht, gehen wir davon aus, dass die Federführung beim Regierungspräsidium richtig angesiedelt ist.

Meine Damen und Herren, es ist nett, dass die Regierungskoalition jetzt versucht, ausgerechnet das unter FDP-Führung stehende Ministerium zumindest dem Anschein nach zu bremsen, um die eigene Klientel nicht zu verärgern.

Der langen Rede kurzer Sinn:Wir haben bei den einheitlichen Ansprechstellen und insbesondere bei der Aufbewahrungsfrist noch ein anderes Problem: den Datenschutz. Dazu hat der Datenschutzbeauftragte einen Vorschlag gemacht. Man hat dann versucht, sich auf eine andere Frist zu einigen. Das ist aus unserer Sicht nicht ganz unproblematisch. Deswegen haben wir uns vorgenommen, bei dem Verfahren mit einer Enthaltung deutlich zu machen, dass die verschiedenen Irritationen, die jetzt aufgetreten sind, nicht zu dem Ergebnis führen sollten, dass man das Gesetz nicht macht, um die Dienstleistungsrichtlinie umzusetzen. Dies ist aber ein typisches Beispiel dafür: Wenn man dies etwas früher begonnen und etwas sorgfältiger bearbeitet hätte, dann hätte dies im Zweifelsfall weniger Ärger erregt und bessere Ergebnisse gebracht. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. – Das Wort hat Herr Dr. Arnold, Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Kaufmann, Sie sprachen von Verwirrung. Sie haben nicht besonders zur Entwirrung beigetragen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich möchte einmal deutlich sagen: Wenn Sie im Zusammenhang mit den Kammern – egal,ob Ingenieur- oder Architektenkammer –, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, von Tricks sprechen, dann weise ich das entschieden zurück. Die Kammern erfüllen ihre Aufgaben ordentlich. Das möchte ich an dieser Stelle auch einmal deutlich sagen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Zu den Änderungsvorschlägen,die wir jetzt in zweiter Lesung besprechen. Ich glaube, die Vorschläge des Datenschutzbeauftragten sind allgemeiner Konsens.Die werden wohl umgesetzt. Frau Kollegin Waschke, dem Vorschlag des Änderungsantrags der SPD – Festlegung einer einheitlichen Stelle – werden wir nicht folgen. Wir denken, dass die Entscheidung für den Regierungspräsidenten absolut richtig ist.

Jetzt komme ich zu dem dritten Punkt, der uns im Ausschuss über eine Stunde lang beschäftigt hat, nämlich zum § 49 Abs. 6 der Hessischen Bauordnung. Meine Damen und Herren, ich will eines zur Verdeutlichung sagen: Das ist ein neuer Absatz, den gab es vorher nicht. Wenn Sie, liebe Frau Waschke, von bewährter Praxis sprechen, dann ist das grottenfalsch. Warum? – Sowohl die Ingenieur- als auch die Architektenkammer sind in Ausübung der Berufsanerkennungsrichtlinie beauftragt, Architekten und Ingenieure anzuerkennen. Das ist in Ordnung. Das war auch vorher so.Was jetzt in Abs. 6 neu geregelt ist und bisher nicht geregelt war,ist die Frage,was man mit Personen macht – wohlgemerkt: mit juristischen oder natürlichen Personen –, die in anderen Ländern der EU bauvorlageberechtigt sind und jetzt zu uns kommen und sagen: Ich möchte eine große Bauvorlageberechtigung haben. – Genau das regelt der Abs. 6.

Jetzt kann man natürlich sagen, und da habe ich ein gewisses Verständnis für das Petitum der Kammern:Wir machen es bei der Berufsanerkennungsrichtlinie ordentlich; wir haben die Qualifikation. – Wir könnten dies auch in diesem Falle tun. In der Abwägung der Frage, ob dies geht oder nicht – Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass es in anderen Bundesländern den Kammern übertragen wird –, hat der Entwurf der Landesregierung eindeutig zum Inhalt, dass der Regierungspräsident in Darmstadt dies als obere Bauaufsichtsbehörde machen soll. Das hat einen guten Grund, und der gute Grund liegt darin, dass wir in Hessen tunlichst alles tun sollten, um der Gefahr eines Anlastungsrisikos zu begegnen. Es darf nicht sein, dass wir bei dieser neuen Regelung möglicherweise in ein Vertragsverletzungsverfahren kommen, das für uns finanziell durchaus ganz ordentliche Auswirkungen haben könnte. Deswegen ist die Entscheidung, dies dem RP Darmstadt zu geben, in diesem Gesetz richtig.

Unser Antrag, Drucks. 18/1687, besagt auch gegenüber den Kammern: Erstens. Lasst uns der Landesregierung in einer untergesetzlichen Regelung vorschlagen, den RP in einem Erlass anzuweisen, wenn er die große Bauvorlageberechtigung an solche Personen übergibt, dies mit den Kammern abzustimmen.

Zweitens. Im nächsten Jahr läuft die Hessische Bauordnung aus, Ende des Jahres 2010. Wir werden dieses Ge