Zweitens. Im nächsten Jahr läuft die Hessische Bauordnung aus, Ende des Jahres 2010. Wir werden dieses Ge
setzgebungsverfahren also wegen der Verlängerung Mitte des Jahres notgedrungen aufnehmen müssen. Der zweite Teil unseres Antrags sagt: Landesregierung, gib uns bitte einen Erfahrungsbericht und sage uns, wie viele Anträge es sind und welche Erfahrungen gemacht wurden. Ich denke, dass das, was die Belange der Kammern anbelangt, nachvollziehbar ist. Diese haben gesagt:Wenn es beim RP zur Erteilung einer großen Bauvorlageberechtigung kommt, dann bitte schön gemäß der Qualität, die wir auch an unsere Architekten und Ingenieure stellen. – Aber zur absoluten Vermeidung eines Anlastungsrisikos ist die Entscheidung für den RP in Darmstadt absolut richtig. Deswegen werden wir auch das in dieser Gesetzesvorlage beibehalten und es im Ausschuss noch einmal gemeinsam diskutieren. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte im Laufe dieser Diskussion noch einmal auf Folgendes hinweisen: Die EG-Dienstleistungsrichtlinie hat im Rahmen der sogenannten Lissabon-Strategie zum Ziel, einen einheitlichen Binnenmarkt im Bereich der Dienstleistungswirtschaft zu schaffen bzw. zu ermöglichen. Dazu wird ein Ordnungsrahmen vorgegeben. Wir diskutieren jetzt nahezu ausschließlich über ein Detailproblem. Ich will aber den Gesamtzusammenhang darstellen:
Es geht erstens um die Einsetzung eines Einheitlichen Ansprechpartners. Es geht zweitens um die Möglichkeit zur elektronischen Verfahrensabwicklung. Es geht drittens um die Überprüfung und – soweit erforderlich – Anpassung von Rechtsvorschriften aller rechtsetzungsbefugten Körperschaften in Hessen, und es geht vor allen Dingen um die Einführung der Genehmigungsfiktion, einer wichtigen Maßnahme zur Beschleunigung von Entscheidungsfristen, und der bundesweiten Geltung von Genehmigungen.
Meine Damen und Herren,liebe Frau Kollegin Waschke – Herr Dr. Arnold hat darauf hingewiesen –, wenn wir damit jetzt kreisfreie Städte oder die Kreise beauftragen würden, würde das Ziel eines Einheitlichen Ansprechpartners gerade nicht erreicht. Das wäre genau das Gegenteil dessen,was in der Richtlinie vorgesehen ist.Für Unternehmen, die hier Auskünfte erhalten wollen, ist es eben wichtig, einen Ansprechpartner zu haben und nicht von Pontius zu Pilatus laufen zu müssen. Deswegen verstehe ich die ersten beiden Absätze Ihres Antrags überhaupt nicht. Er wäre im höchsten Maße kontraproduktiv.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus ist es so, dass das EG-Recht bei der landesrechtlichen Umsetzung kaum Spielräume zulässt. Diese nutzen wir beim Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner. Es wird keine neue Behörde geschaffen. Sie wissen, dass es andere Überlegungen gab, eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu schaffen.Nein,wir nutzen die drei Regierungspräsidien als Einheitlichen Ansprechpartner. Ich glaube, dort ist diese Aufgabe auch richtig angesiedelt.
Deswegen ist das auch eine Maßnahme, nämlich indem die Möglichkeit zur elektronischen Abwicklung von Verfahren und Formalitäten geschaffen wird, mit der deutlich wird,dass das Land erhebliche Anstrengungen unternommen hat und das E-Government einen großen Schritt vorangebracht wird.
Meine Damen und Herren,nun will ich zu dem Punkt,den Herr Dr. Arnold und Herr Lenders bereits angesprochen haben und den auch Herr Kaufmann zum Gegenstand seiner Ausführungen gemacht hat, auf Folgendes hinweisen: In dem hessischen Umsetzungsgesetz wird in keinem einzigen Fall, Frau Kollegin Waschke, der Sozialstandard irgendwo abgesenkt. Ich weiß überhaupt nicht, was Sie in diesem Zusammenhang mit Ihrem Beitrag in die Diskussion einbringen wollen. Sie reden auf einmal vom Tariftreuegesetz. Das hat mit dieser Frage überhaupt nichts zu tun. Sie haben einen Weg gesucht, hier ein Thema anzusprechen, das mit dem Einheitlichen Ansprechpartner überhaupt nichts zu tun hat.
Es werden keine Sozialstandards abgesenkt. Es besteht auch keine Veranlassung, anzunehmen, dass irgendwelche Standards abgesenkt werden. Ich habe fast den Eindruck, Sie wollten ein Thema zusätzlich einbringen, um hier eine dritte Lesung zu ermöglichen.
Alle diese Punkte – Einheitlicher Ansprechpartner bei den Kreisen bzw.Sozialstandards – gehen völlig an der Sache vorbei.
Deswegen will ich auch noch einmal – Herr Dr. Arnold hat es schon gesagt – die Intervention der Architektenund Stadtplanerkammer ansprechen. Ich glaube, dass diejenigen, die das vorgetragen haben, sich ein Missverständnis zu eigen gemacht haben bzw.etwas nicht so verstanden haben, weil wir es vielleicht auch nicht hinreichend rübergebracht haben. Gegenstand der umstrittenen Regelung ist nicht, ob die Person die berufliche Qualifikation – Sie haben es zitiert, Herr Dr. Arnold – der in § 49 Abs. 4 und 5 HBO neu genannten Berufe erfüllt. Dafür sind und bleiben ausschließlich die dort genannten berufsständischen Kammern zuständig.
Herr Dr.Arnold hat es eben zu Recht gesagt, und ich will es noch etwas banaler sagen: Es besteht die Möglichkeit, dass in einem anderen Land jemand bauvorlageberechtigt ist, der es nach unseren herkömmlichen Vorstellungen und gesetzlichen Regelungen nicht ist. Das gibt es. Jetzt geht es darum,eine Behörde zu finden,die feststellt,ob jemand nach einem anderen nationalen Recht in Europa bauvorlageberechtigt ist und ob er diese Berechtigung in diesem Land tatsächlich ausübt und praktiziert. Es geht also nicht um die materielle Anerkennung, ob derjenige, der in Frankreich bauvorlageberechtigt ist und weder Ingenieur noch Architekt ist, anerkannt werden muss, sondern es geht darum,administrativ festzustellen,ob er nach dortigem Recht bauvorlageberechtigt ist und in dem dortigen Land dies auch ausübt. Das hat nichts mit Anerkennung zu tun, sondern es geht darum, diese Frage zu überprüfen. Das Regierungspräsidium ist in diesem Fall auch
Herr Kollege Kaufmann, das, was Sie dort hineingeheimnisst haben, hat damit überhaupt nichts zu tun.
Sie haben gemeint, wir hätten gesagt, der RP sei es, und andere müssten meinen, dass es jemand anders machen sollte. Dort geheimnissen Sie etwas hinein. – Deswegen habe ich im Ausschuss schon gesagt: Selbstverständlich kann die obere Bauaufsichtsbehörde, wenn sie bei dieser Entscheidung den entsprechenden Bedarf sieht, andere einbinden. Nichts anderes wird jetzt durch die zusätzliche Intervention, die im Dringlichen Antrag enthalten ist, gemacht.
Meine Damen und Herren, das ist der eigentliche Sachverhalt. Das ist nichts, was sich gegen die Kammern richtet, sondern es ist eine administrative Maßnahme, um diesen Sachverhalt einer vernünftigen Regelung zuzuführen.
Um es zusammenzufassen: Ich glaube, mit dieser Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie sind wir einen wesentlichen Schritt weiter, Unternehmen, die im europäischen Ausland bzw. in Europa tätig sind, im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Dienstleistungsfreiheit auch in Deutschland tätig werden zu lassen. Dazu besteht Anpassungsbedarf. Das führt letztendlich dazu – Herr Kollege Lenders hat darauf hingewiesen –, dass möglicherweise durch diejenigen, die sich bei uns niederlassen, Arbeitsplätze in Deutschland, nach Möglichkeit in Hessen, geschaffen werden.Deswegen glaube ich,dass dieses Gesetz der richtige Weg bzw. ein Baustein zu diesem Ziel ist. – Vielen Dank.
Die zweite Lesung ist erfolgt. Vereinbarungsgemäß überweisen wir den Gesetzentwurf mit dem Änderungsantrag und dem Dringlichen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr. – Somit beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Jagdgesetzes – Drucks. 18/1638 –
Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Das Wort zur Einbringung hat Herr Kollege Görig für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Obwohl wir nach wie vor das Hessische Jagdgesetz mit seinen verankerten Grundstrukturen des Jagdwesens in Hessen ausdrücklich für gut halten und begrüßen und auch an ihnen festhalten,
sehen wir dennoch Handlungsbedarf in einigen wenigen Punkten. Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion ist das Ergebnis zahlreicher Gespräche im
Laufe des Jahres. Schwerpunkt bildeten hierbei die Vorschläge des Landesjagdverbandes, die bereits im April 2009 vorgelegt wurden. Hier hatte damals die FDP-Fraktion für alle Punkte, die vorgeschlagen wurden, uneingeschränkte Zustimmung signalisiert. Die CDU konnte das bisher nicht tun. Das kann aber noch kommen, Herr Kollege Dr.Arnold.
Meine Damen und Herren, bereits davor fanden Gespräche mit Rotwildsachkundigen, mit Hegegemeinschaften und Jagdgenossenschaften statt, außerdem Gespräche zum Thema Schwarzwildproblematik mit dem Kreisbauernverband und Jagdgenossenschaften. Das hat zu einer ganzen Reihe von Vorschlägen geführt, die sehr unterschiedlich ausgefallen sind. Die Essenz aus dem Ganzen ist das, was wir heute als Gesetzentwurf vorlegen: die Vereinfachung von Vorschriften, die Entbürokratisierung verschiedener Verfahren zur Entlastung der unteren Jagdbehörde, Delegation von Verantwortung auf bewährte Strukturen, nämlich auf die vorhandenen Hegegemeinschaften, Verbesserung der Wilderhaltung und der Biodiversität und letztlich Verbesserung des Tierschutzes.
Zu den Regelungen im Einzelnen. Zunächst zu § 26, den Grundsätzen der Abschussregelung. Hier wollen wir eine Delegation auf die Hegegemeinschaften. Bisher wurde der Abschussplan für Rehwild für jeden Jagdbezirk einzeln von den Jagdbehörden festgelegt. Neu soll sein, dass aufgrund der positiven Erfahrungen des Pilotprojekts der Hegegemeinschaft Knüll die Hegegemeinschaften darüber entscheiden können sollen, ob auf ihrem Gebiet ein gemeinsamer Abschussplan für Rehwild festgesetzt wird. Der soll dann anschließend von den Revierinhabern in Eigenverantwortung erfüllt werden.
Der zweite Punkt ist die besondere Abschussregelung für Rot-, Dam- und Muffelwild zur Verbesserung der Wilderhaltung und der Biodiversität. Bisher ist es so, dass alles Wild außerhalb der festgesetzten Gebiete zum Abschuss freigegeben ist. Neu ist, dass wir dem Austausch zwischen den Populationen mehr Raum geben wollen. Der Genaustausch ist nach Meinung der Sachverständigen und Biologen wichtig. Ihm kommt eine große Bedeutung zu. Deshalb soll der Abschussplan zukünftig so aufgestellt werden, dass in den angrenzenden Gebieten nur ein Teil des weiblichen Wildes, der Kälber und Lämmer geschossen werden darf.
Zu § 27: krankes Wild, Wildfolge. Hier wollen wir einen verbesserten Tierschutz, Entbürokratisierung und Delegation auf die untere Ebene bzw. auf die Vereinigung der Jäger. Bisher ist es nur möglich, verletztes Wild innerhalb der Hegegemeinschaft nachzusuchen, über die Reviergrenzen hinaus nur dann,wenn die Erlaubnis der Behörde im Vorhinein vorliegt.
Neu soll auch sein, dass überregional nachgesucht werden kann und es in Zukunft einfacher ermöglicht wird. Durch bestimmte Nachsuchegespanne, die durch die Landesvereinigung der Jäger festgelegt werden, soll die überregionale Nachsuche unbürokratischer gewährleistet werden.
§ 43: Verlängerung der Jagdzeiten, abweichend vom Bundesjagdgesetz.Bisher ist es nur möglich,Jagdzeiten zu verkürzen oder aufzuheben. Es sollte aber auch die Möglichkeit bestehen, eine Verlängerung der Jagdzeiten zu verordnen, um der neu anwachsenden Population und der vermehrten Wildschäden Herr zu werden. Deshalb ist die Möglichkeit einer Verlängerung der Jagdzeit durchaus sinnvoll.
Der letzte Punkt, der kritisch gesehen wird, ist das Thema Wildfütterung und hier das Thema Fütterung zur Bejagung, die sogenannte Kirrung. Meine Damen und Herren, das besteht aber schon seit vielen Jahren. Hier wollen wir einen Ersatz für die Genehmigung, die bisher erforderlich ist, nämlich nur noch die Anzeigepflicht. Durch die Einführung der Anzeigepflicht würde auf der einen Seite die untere Jagdbehörde entlastet.Es gibt keine Genehmigung mehr, es gibt weniger Kosten und weniger Gebühren.Auf der anderen Seite kann man durch die frei gewordene Kapazität dann auch stichprobenartige Kontrollen der Kirrungen in den Revieren durchführen und Missbrauch vorbeugen.
Wir geben den Entwurf ins Gesetzgebungsverfahren, und wir hoffen, meine Herren Kollegen – „meine Herren“ muss ich in dem Fall sagen, weil keine Dame in den Fraktionen zuständig ist, soweit ich es vernommen habe – –
Ich nehme alles zurück, großer Fehler. – Ich hoffe auf Ihre konstruktiven Vorschläge und natürlich auch,um Sie noch einmal anzusprechen, Frau Ministerin, auf die konstruktiven Vorschläge der Landesregierung. Dann wollen wir einmal sehen, was am Ende herauskommt. – Vielen Dank.
(Günter Rudolph (SPD): Sind die Jäger unter sich, oder wie? – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Schürzenjäger!)