Protokoll der Sitzung vom 09.12.2009

Die GRÜNEN haben auch gesagt, dass es Regelungsbedarf gibt, den wir angehen müssen. Das werden wir auch tun. Es ist aber nicht in Ordnung, etwas zu kritisieren, was überhaupt nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs sein kann. Wir müssen jetzt eine befristete Regelung finden, um die bisherige Regelung fortzusetzen. Insofern ist das wirklich ein starkes Stück.

Ich möchte das aufgreifen, was Herr Kollege Müller gesagt hat. Es geht nicht nur darum, die Relation zwischen den Mitteln für den öffentlichen Personennahverkehr und den Mitteln für den Straßenbau herzustellen. Es handelt sich um Mittel in Höhe von 3,2 Milliarden c für die nächsten fünf Jahre.Das ist der höchste Betrag,der jemals den Verbünden in Hessen zur Verfügung gestellt worden ist. Das haben Sie in der Vergangenheit nicht zuwege gebracht, sondern das ist das Ergebnis der Arbeit dieser Koalition. So viel Geld wie jetzt hatten die Verbünde noch nie zur Verfügung.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Sie versuchen nun, den Eindruck zu erwecken, als würde der öffentliche Personennahverkehr nicht den Stellenwert bekommen, den er hat. Es gehört vieles dazu. Dazu gehört beispielsweise das Projekt „Staufreies Hessen 2015“. Dazu gehört auch, dass wir den ländlichen Raum ausreichend mit Möglichkeiten des öffentlichen Personennahverkehrs ausstatten.Wir sind dabei, indem wir die Verbünde mit diesen Mitteln ausgestattet haben.

Es ärgert mich besonders, weil wir im Ausschuss angeboten haben, auf weitere Fragen einzugehen, Frau Waschke. Im Februar wollen wir unter Einbeziehung der verkehrspolitischen Sprecher eine Evaluation durchführen. Das war einvernehmlich so geregelt. Ich finde es ein bisschen schäbig,nun selbst die Gründe zu schaffen,um Nein zu sagen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin Waschke hat sich zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister Posch, genau das ist das Problem. Wir haben gestern Abend im Ausschuss gehört: Das Gesetz läuft aus. Wir müssen jetzt schnell etwas unternehmen. – Jetzt habe ich das beim ÖPNV-Gesetz wieder gehört. Ich frage mich, ob das immer so vom Himmel fällt oder ob man nicht schon vorher weiß,dass ein Gesetz ausläuft und wir deshalb ein neues Gesetz schaffen müssen.

(Beifall bei der SPD)

Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab,weil Sie eine Chance vertan haben, etwas als Gesetzgeber zu gestalten. Das ist nicht gelungen. Wir haben vorhin über das Problem des Klimawandels gesprochen. Zwei Jahre sind vor dem

Hintergrund dieser Probleme eine lange Zeit. Deswegen bleibt es bei unserer Ablehnung.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Waschke. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit hat die zweite Lesung des Gesetzentwurfs stattgefunden. Es ist keine dritte Lesung beantragt worden. Daher kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen, Drucks. 18/1609 zu Drucks. 18/1054.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD und DIE LINKE. Enthaltungen? – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit hat die Mehrheit diesem Gesetzentwurf zugestimmt. Dieser Gesetzentwurf ist damit so beschlossen und wird zum Gesetz erhoben.

Der Antrag der GRÜNEN soll an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen werden. – Es ist so beschlossen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 19:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kassenärztliche Vereinigung und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen – Drucks. 18/1610 zu Drucks. 18/767 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Bauer. – Da er gerade in seiner Funktion als Schriftführer neben mir sitzt, übernimmt Frau Kollegin Lannert die Berichterstattung.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich trage die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Familie und Gesundheit zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kassenärztliche Vereinigung und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen vor.

Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktion der SPD bei Enthaltung der übrigen Fraktionen, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/1104 in zweiter Lesung anzunehmen.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lannert. – Ich muss noch Folgendes ergänzen. Mit aufgerufen ist der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/1682.

Erste Wortmeldung, Herr Kollege Dr. Spies für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zwei Änderungsanträge zum eigenen Gesetzentwurf: Das ist möglicherweise verwunderlich. Im konkreten Fall ist es aber

Ausdruck eines, wie ich finde, außerordentlich positiven Signals.

Warum gibt es diesen Gesetzentwurf mit den beiden Änderungsanträgen? Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen setzt jedes Jahr einen Milliardenbetrag an Honoraren für Ärzte um. Einen dreistelligen Millionenbetrag davon verwendet sie für die Altersversorgung von nicht mehr berufstätigen Kassenärzten oder ihrer Angehörigen.

Angesichts der Veränderungen im SGB V, die letztendlich in großem Konsens beschlossen wurden, und angesichts der Einführung von Direktverträgen zwischen den Krankenkassen und bestimmten Arztgruppen, insbesondere den Hausärzten, wird – darin sind sich alle Prognosen einig – ein erheblicher Teil dieses Milliardenbetrags nicht mehr über die Kassenärztlichen Vereinigungen laufen, nicht mehr über die Kassenärztlichen Vereinigungen verteilt werden und damit dem Zugriff der Erweiterten Honorarverteilung, einer über Jahre etablierten Altersversorgung, nicht mehr zugänglich sein.

Diese Frage haben wir hier mehrfach und hinreichend erörtert.Angesichts der Aktualität ist es notwendig, die hessische Sondersituation umgehend so zu regeln, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen in die Lage versetzt wird, die Altersversorgung derjenigen, die auf diese vertraut haben, die von ihr abhängig sind, auch weiterhin sicherzustellen.

Im Gesetzgebungsverfahren stellten sich letztendlich zwei Verfahren zur Auswahl, wie die an der KV vorbei ausgehandelten Beträge zu erfassen sein könnten, nämlich entweder durch Meldung der Kassen oder durch eine interpretationsfähige Schätzung durch die Kassenärztliche Vereinigung, orientiert am Beispiel der Beitragsberechnung der Landesärztekammer. Ich sage Ihnen: Die Landesärztekammer schätzt gut, wenn man keine Meldung abgibt, sie schätzt manchmal sehr gut, und wenn die Kassenärztliche Vereinigung das genauso macht, wird das Verfahren außerordentlich erfolgreich sein.

Es gibt eine zweite Lösung, die wir mit dem vorgelegten Änderungsantrag in den Gesetzentwurf aufnehmen wollen. Sie scheint mir die sachgerechtere Lösung zu sein. Das war das Ergebnis der Anhörung.

Es gibt einen zweiten Änderungsantrag. Der hat einen eigenen Charakter. Der ist das Ergebnis der rechtsförmlichen Prüfung. Es besteht nämlich die ernsthafte Gefahr, dass das Hohe Haus heute den Gesetzentwurf einer Oppositionsfraktion beschließt.Daran hat zunächst keiner so richtig geglaubt, und die eine oder andere Feinheit wurde nicht mit der gebotenen Ernsthaftigkeit beachtet.

Ich möchte an dieser Stelle betonen: Das scheint mir ein ganz wesentlicher Aspekt zu sein, für den ich den Fraktionen der CDU und der FDP sowie der Landesregierung, insbesondere dem Herrn Staatsminister, meinen ausdrücklichen Respekt aussprechen möchte. In den letzten Jahren hat es das kaum gegeben, dass der Landtag einen Gesetzentwurf einer Oppositionsfraktion beschlossen hat. Im Gegenteil, in der Vergangenheit war es eher so, dass die Regierung bzw. die sie tragenden Fraktionen solche Entwürfe zu einem späteren Zeitpunkt herausgeholt und selber eingebracht haben. Ich möchte noch einmal ausdrücklich sagen, weil mich das sehr beeindruckt hat: An dieser Stelle haben Sie die Größe gezeigt, sich unserem Vorschlag anzuschließen,auch wenn es einzelne Feinheiten und Umstrittenheiten gab und möglicherweise weitere Änderungen anstehen. Ich glaube, dass diese Art des Umgangs miteinander dem Parlament guttut. Da hat

die Opposition leicht reden; wir sind die Profiteure. Deshalb möchte ich ausdrücklich noch einmal meinen Respekt dafür zum Ausdruck bringen, dass wir diesen Gesetzentwurf heute aller Voraussicht nach beschließen werden.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Spies. – Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Bartelt für die CDU-Fraktion.

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Altersversorgung niedergelassener Ärzte in Hessen ruht auf zwei Säulen, dem Versorgungswerk der Ärztekammer, das auf Kapitaldeckung basiert, und der Erweiterten Honorarverteilung, der EHV, der Kassenärztlichen Vereinigung, die umlagefinanziert ist. Die EHV ist ein in Hessen einzigartiges System. Die jeweiligen Anteile beider Systeme an den Ruhestandsbezügen sind unterschiedlich hoch. Bei jungen Ruheständlern überwiegt der Teil des Versorgungswerkes, bei älteren Ruheständlern und deren Hinterbliebenen ist es oft der Teil, der von der EHV kommt.

Ab dem 1. Januar 2010 können über Direktverträge zwischen Krankenkassen und Ärzten – unabhängig von der KV – Gelder von der GKV an die Leistungserbringer fließen. Dies betrifft insbesondere Hausarztverträge gemäß § 73 SGB V.Sie sind nach der derzeitigen Rechtslage nicht EHV-abgabepflichtig. Dies könnte die EHV in eine erhebliche Liquiditätsknappheit führen. Daher muss der Landesgesetzgeber schnell handeln. Ein entsprechender Vorschlag der Kassenärztlichen Vereinigung wurde vom Antragsteller übernommen, hier bereits beraten, auch durch unsere Vorschläge und durch Vorschläge aus der Anhörung rechtssicher gemacht, sodass jetzt ein Gesetzentwurf vorliegt, dem wir zustimmen werden. Besten Dank an alle, die daran mitgewirkt haben.

Wir betonen, dass dies eine Übergangsregelung sein wird. Wir erwarten von der Landesregierung eine umfassende Gesetzesanpassung, um die EHV dauerhaft zu sichern. Sie muss, auch angesichts der demografischen Entwicklung, von Einzahlern und Leistungsempfängern gleichermaßen getragen werden. Es muss z. B. geprüft werden, ob die umsatzbezogene Beitragserhebung noch akzeptiert wird, ob eine Beitragsbemessungsgrenze sinnvoll wäre, ob verschiedene Beitragsstufen sinnvoll wären und in welcher Form Mitspracherechte der Leistungsempfänger eingeführt werden könnten. Dies ist nicht im Schnellschussverfahren zu machen.

Bei der Zukunft der EHV geht es natürlich primär um Sicherheit für alte Menschen, die ganz überwiegend von der EHV leben. Es geht auf der anderen Seite aber auch um den Standort Hessen für niederlassungswillige junge Mediziner. Diese stellen kritische Fragen nach der nachhaltigen Leistungsfähigkeit der EHV. Der umsatzbezogene Beitrag beträgt etwa 5 %. „Umsatzbezogen“ bedeutet: bezogen auf den Gewinn vor Steuern; das kann je nach Fachdisziplin und Praxisstruktur einen Anteil von 10 bis 20 % ausmachen.

Wir setzen darauf – wir sind ganz sicher –, dass mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung in einigen Monaten

auch diesen jungen ansiedlungswilligen Medizinern gute Antworten gegeben werden, sodass sich möglichst viele in Hessen und darüber hinaus möglichst im strukturschwachen ländlichen Raum niederlassen werden. – Besten Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Bartelt. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schulz-Asche für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Worum geht es? Es geht um die Altersversorgung von niedergelassenen Ärzten, die in der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert sind und über diese abrechnen. Wir haben ein Umlageverfahren, das dazu führt, dass diese Altersversorgung für Ärzte unter all den Problemen leidet, die andere Altersversorgungssysteme auch haben: Sie muss den demografischen Wandel verkraften. Wie Herr Dr. Bartelt gesagt hat, ist eine immer größer werdende Zahl älterer Ärztinnen und Ärzte davon abhängig, diese Leistungen zu erhalten.

Wir haben ein weiteres Problem, nämlich dass innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigung immer weniger Leistungen abgerechnet werden – auch das wurde bereits gesagt –, sodass ein Teil des Kuchens, der dort verteilt wird, gar nicht mehr für die Altersversorgung zur Verfügung steht.

Diese beiden Probleme haben dazu geführt, dass wir aktuell eine Krise in diesem Altersversorgungssystem haben, das es allerdings nur in Hessen in dieser Form gibt. Deswegen können wir uns nicht auf Lösungen auf der Bundesebene verlassen, und deswegen möchte auch ich mich herzlich dafür bedanken, dass es uns gelungen ist, einen Gesetzentwurf der SPD fraktionsübergreifend so zu beraten, dass er in der Abstimmung eine Mehrheit finden wird. Das ist sicherlich etwas Besonderes.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ich einen Teil der Bedenken, die Herr Dr. Bartelt hier angesprochen hat, durchaus teile. Auch ich halte den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf für eine Übergangslösung; denn er ist in seiner Gestaltung nicht wirklich nachhaltig. Ich denke, wir müssen noch einmal darangehen, um eine nachhaltige Alterssicherung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen zu erreichen.

In dem Sinne hoffe ich, dass es bald eine gute Vorlage geben wird. Die werden wir dann kritisch beleuchten. Aber im Moment möchte ich für meine Fraktion erklären, dass wir sowohl den Änderungsanträgen als auch dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Schulz-Asche. – Nächster Redner ist Herr Kollege Rock für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier einen Gesetzentwurf der SPD vorliegen, der – wie ich es freundlicherweise sagen will – durch zwei Änderungsanträge optimiert worden ist. Dadurch und aufgrund der Diskussionen, die wir im Ausschuss geführt haben, hat sich klar ergeben, dass dieser Gesetzentwurf einem von zwei Zielen Rechnung trägt:dem Ziel,das wir kurzfristig erreichen wollen und auf das wir von früher her verpflichtet sind, nämlich die erworbenen Ansprüche der Ärzte, die auch im Grundgesetz verankert sind, so zu sichern, dass sie weiterhin entsprechende Zahlungen bekommen können.