Kommen wir nun zu unseren Änderungsanträgen.Wir haben die Anhörung sehr genau ausgewertet und bestimmte Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen.
Ich will nur die wichtigsten nennen: Wir haben den Wissens- und Technologietransfer hier eingeführt. Er soll in die Zielvereinbarungen Eingang finden. Wir stärken das familienfreundliche Studium, indem wir bei den Prüfungsordnungen einen Nachteilsausgleich bei der Erkrankung von Kindern eingebracht haben. Wir erweitern die Möglichkeiten des Hochschulzugangs, indem wir ausdrücklich die der Meisterprüfung gleichgestellten Abschlüsse wie den Fachwirt berücksichtigen. So verbessern wir die Möglichkeiten, ein Studium aufzunehmen. Wenn Leistungsnachweise fehlen, so ermöglichen wir, dass diese in den nächsten beiden Semestern nachgeholt werden, sodass die Möglichkeit besteht, das Studium früher aufzunehmen.Wir haben also weitere soziale Gesichtspunkte in dem Gesetzentwurf verankert.
Ein immer wiederholter Kritikpunkt ist der Hochschulrat. Meiner Ansicht nach ist Ihre diesbezügliche Kritik völlig überzogen. Denn die Tätigkeit des Hochschulrats bereichert die Hochschule und begleitet die Hochschule positiv. Deswegen sagen wir – das haben wir in den letzten fünf Jahren bei der Erprobung des TUD-Gesetzes gelernt, das sich als ein Erfolgsmodell erwiesen hat –, es ist richtig, Persönlichkeiten zu finden, die dazu beitragen, dass die Hochschule flexibler wird.Die Vorteile davon haben sich gezeigt.
Jawohl. – Sie haben behauptet, der Hochschulrat sei ein allmächtiges Ersatzministerium. Das ist Humbug.
Zum Abschluss sage ich: Dieser Gesetzentwurf ist alles andere als ein Rückschritt – er ist moderne Hochschulpolitik.
Ihre Vorschläge sind da nicht hilfreich.Wir sehen die Freiheit für die Hochschulen als die bessere Möglichkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Reißer, ich gestehe Ihnen durchaus zu: Im ganz Kleinen haben Sie einige Anregungen aus der Anhörung oder aus den Hochschulen aufgenommen. Beispielsweise bin ich sehr erfreut darüber, dass die Promotionen an den Fachhochschulen in Kooperation mit den Universitäten weiterhin möglich sind – ursprünglich hatten Sie das nicht vorgesehen.
Im Kleinen gab es also durchaus Änderungen, die auch für die Zukunft der Fachhochschulen wichtig sind.
Wir GRÜNE kritisieren jedoch, dass Sie in dieser Hochschulgesetz-Novelle überhaupt nicht die Probleme anpacken, die heute allgegenwärtig sind:Wo immer man heute die Zeitung aufschlägt, wird von protestierenden Studierenden, von unzufriedenen Hochschullehrern usw. geredet. Diese ganze Kritik haben Sie in dieser Gesetzesnovelle überhaupt nicht angepackt.
Hier gibt es eine ganze Reihe von Anforderungen, die nötig wären. Vor allem: In Bezug auf den Bologna-Prozess wären hier durchaus Dinge zu gestalten gewesen, und es gibt auch andere Sachen, etwa den Hochschulzugang, die Frage des chancengerechten Zugangs. Hier hätte ich mir einen größeren Wurf gewünscht – wenn man schon das Hochschulgesetz insgesamt novelliert. Man hätte hier zeigen müssen, welche Hochschule man sich wünscht und wohin sich die Hochschulen entwickeln sollen.
Meine Damen und Herren, das haben Sie nicht getan. Stattdessen haben Sie sich mit einem nach meiner Ansicht nur vorgeschobenen Autonomiebegriff beschäftigt – um eigentlich nur die Verantwortung an die Hochschulen abzuschieben. Heute Morgen haben wir es schon von der Frau Kollegin Dorn gehört: Beim Bologna-Prozess ist es so, dass allüberall, vom Bundespräsidenten bis zur Bundesbildungsministerin, die Leute sagen, die Länder müssen die Verantwortung wahrnehmen, und wir müssen
hier etwas ändern.Allein, die Wissenschaftsministerin des Landes Hessen schiebt die Verantwortung den Hochschulen zu und sagt selbst nicht, was sie strukturell ändern kann oder möchte. Sie beruft auch keinen runden Tisch ein.
So wird auch die Autonomie behandelt. Die Autonomie wird an die Hochschule abgegeben, ohne zu schauen, was dann in den Hochschulen geschieht und welche Auswirkungen das hat.
Deswegen möchte ich jetzt doch noch einmal auf die Stellung des Hochschulrats zu sprechen kommen. Das ist die Hauptkritik. Denn hier geht es um etwas, wo Sie in der Anhörung tatsächlich nicht zugehört haben.
Die Hochschulen sollen mehr Autonomie bekommen. Hierin sind wir uns in diesem Hause in weiten Teilen sogar einig. Das ist der Grund, warum wir beispielsweise damals das TUD-Gesetz gemeinsam ausgehandelt und verabschiedet haben.
Wir haben aber immer gesagt,Autonomie muss mit einem Mehr an Demokratie einhergehen: Das, was vom Land abgegeben wird, muss in der Hochschule gemeinsam ausgehandelt werden.
Ein Hochschulrat, der nicht nur beratende Kompetenz hat, sondern wirklich weit in die Belange der Hochschule hinein entscheiden kann, ist falsch, weil es dazu führt, dass die wissenschaftlichen Belange, die Entwicklung und die Profile der Hochschule nicht mehr hochschulintern ausgehandelt werden, sodass dieser Prozess damit auch nicht mehr gemeinschaftlich getragen wird. Das sind Probleme, die wir schon jetzt sehen, und mit diesen Problemen müssen Sie sich doch auseinandersetzen.
Meine Damen und Herren, man kann anerkennen, dass wir unterschiedliche politische Ideen davon haben, wie eine autonome Hochschule funktioniert; das ist im politischen Prozess eben so, dass es unterschiedliche Ansichten gibt.Aber was ich nicht akzeptieren kann und worüber ich mich massiv ärgere, ist, dass es hier wirklich einen Schritt zu weit geht. Sie haben die Meinung, dass Hochschulen von einem Hochschulrat quasi als Aufpasserrat geleitet werden sollen.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, es ist aber rund um die Anhörung wirklich so gewesen, dass sich alle von dieser neuen Regelung Betroffenen auf allen Ebenen der Hochschule gegen diese Regelung ausgesprochen haben. Daher frage ich Sie wirklich: Muss das denn sein, dass man total auf jegliche Argumentation verzichtet und hier einfach nach dem Motto handelt: „Augen zu und durch“? Wir haben eine Kompromissidee gehabt. Diese wurde sowohl in der Anhörung immer wieder wiederholt als auch von mir noch einmal an Sie herangetragen:Warum machen Sie es nicht einfach so, dass für die Hochschulen die Möglichkeit besteht, diesem Hochschulrat weitere Kompetenzen zu geben, dass aber die Hochschulen selbst entscheiden können, ob sie diese neue Funktion des Hochschulrates wollen? Das wäre – wenn überhaupt – ein richtiger Schritt von Autonomie.
Den Hochschulen eine Autonomie zu geben, hier aber gleichzeitig einen Weg vorzuschlagen, den die Hochschulen für sich überhaupt nicht wollen, ist ein Weg in die falsche Richtung, meine Damen und Herren. – Herzlichen Dank.
Danke, Frau Sorge. – Als Nächster hat Herr Dr. Büger die Möglichkeit, für die FDP-Fraktion zu reden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man ein Vorhaben mit Modellcharakter durchführt, dann tut man dies, um aus dem Modell zu lernen. Lernen bedeutet, im Falle positiver Erfahrung das Modell zur Regel zu machen. Genau das tun wir hier und heute beim Hochschulgesetz.
Zwei Hochschulen,nämlich die Universität Frankfurt und die TUD, haben einen weiter gehenden Grad an Autonomie, verbunden mit einem stärkeren Präsidium und Entscheidungskompetenzen des Hochschulrats, insbesondere bei der Auswahl dieses Präsidiums und der Entwicklungsplanung. Beide Hochschulen haben sich – das will ich hier festhalten – hervorragend entwickelt und genießen über die Grenzen Deutschlands hinaus einen guten Ruf. Beide Hochschulen sind mit ihrem Autonomiestatus sehr zufrieden und haben die HHG-Novelle folgerichtig unterstützt. Auch das ist eine Wahrheit aus der Anhörung.
Das Modell der weiter gehenden Autonomie ist also ein Erfolgsmodell. Deshalb ist es folgerichtig, dieses Erfolgsmodell in seinen wesentlichen Zügen für alle Hochschulen zur Grundlage zu machen. Genau dies bewirkt das Hochschulgesetz.
Meine Damen und Herren, es gibt Bedenken und Ängste gegenüber dem unbekannten Neuen bei denjenigen Hochschulen, die bisher noch nicht von dieser weiter gehenden Autonomie profitieren konnten. Diese Bedenken haben wir ernst genommen. Sie sind auch in wichtige Detailänderungen eingeflossen, wie dem ausdrücklichen Schutz von Personen, die in Gremien der Selbstverwaltung mitarbeiten, der Informationspflicht zur Arbeit des Hochschulrats, der paritätischen Besetzung der Findungskommission zur Wahl des Präsidenten und der Ernennung von Hochschulratsmitgliedern durch das Ministerium im Benehmen mit der Hochschule. Außerdem haben wir im Rahmen der Änderung – Herr Kollege Reißer hat dies schon erwähnt – den Technologietransfer gestärkt und die Möglichkeit kooperativer Promotionen für Angehörige von Fachhochschulen verbessert. Das wurde auch schon mehrfach erwähnt. Das wird insbesondere den Fachhochschulen zugute kommen, um exzellente Absolventen im Mittelbau zu halten.
Insgesamt lässt sich daher festhalten: Noch nie hatten die hessischen Hochschulen in ihrer Geschichte so viel selbst zu entscheiden wie heute, über ihren Weg in Forschung und Lehre, ihre eigene Struktur und ihre finanziellen Mittel. Der Einfluss des Landes beschränkt sich im Wesentlichen auf die Vereinbarung der Ziele und auf die Rahmengesetzgebung. Mit diesem Gesetz, das wir heute weiter novellieren, geben wir unseren hessischen Hochschulen ein nie da gewesenes Maß an Freiheit.
Meine Damen und Herren, „Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit“, und so fügte George Bernard Shaw hinzu: „Das ist der Grund, weshalb die meisten Menschen sich vor ihr fürchten.“ Das kann und darf uns nicht daran hindern, Freiheit anzustreben und zu gewähren. Deswegen möchte ich hier mit einem Wort des großen Athener Staatsmannes Perikles schließen: „Das Geheimnis der Freiheit ist der Mut.“ – Vielen Dank.
Ich glaube, irgendjemand sollte einmal sagen: Die Voraussetzung des Mutes ist der Verstand. – Dann würde das Zitat, glaube ich, besser wirken.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Auch nicht im- mer! – Zuruf der Abg. Karin Wolff (CDU))
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn Sie über Freiheit und Verantwortung reden, dann lassen Sie uns auch einmal darüber reden, wessen Freiheit das eigentlich ist.Wessen Freiheit ist das eigentlich? – Sie reden von abstrakten Institutionen. Sie reden davon, dass es sozusagen eine große Freiheit gäbe.Wessen Freiheit ist es? – Sie haben die Freiheiten der Studierenden eingeschränkt. Sie haben ihre Möglichkeiten zur Gestaltung eingeschränkt. Sie haben sie aus der Gestaltung ihrer eigenen Studienbedingungen herausgedrückt.
Ich sage jetzt einmal rein historisch betrachtet: Als Universitäten gegründet wurden – dorthin will ich nicht wieder zurück –, waren die Studierenden die Einzigen, die darüber entschieden haben, was an der Hochschule passiert. Es soll hungernde Professoren gegeben haben, weil die nämlich eine so schlechte Lehre gemacht haben, dass sie die Studierenden nicht bezahlt haben. Dorthin will ich nicht wieder zurück. Ich will Ihnen nur beschreiben, wohin wir im Zuge der Universitätsentwicklung gekommen sind.
Sie beklagen die Staatsuniversität, weil sie die Freiheitsgrade einschränkt;und Sie schaffen die Hochschulratsuniversität, bei der die Freiheit aller anderen Hochschulangehörigen eingeschränkt wird, zugunsten von Leuten, die zwar eine Freiheit haben, aber niemandem gegenüber Verantwortung tragen. Genau diese Paarung von Freiheit und Verantwortung ist falsch.
Wir haben heute Morgen schon über den Bologna-Prozess diskutiert. Sie organisieren mit allen Ebenen die Verantwortungslosigkeit im Hochschulbereich. Das ist der Punkt, bei dem Sie mit den Ergebnissen werden leben müssen. Und ich garantiere Ihnen: Sie werden die Ergebnisse in diesem Plenarsaal noch präsentiert bekommen. Wir sehen das anders. Wir glauben, dass Autonomie von Hochschulen nur möglich ist, wenn die Hochschulen in sich demokratisch gestaltet werden – in sich demokratisch für die Lehrenden und die Studierenden. Wer eines von
beiden außer Acht lässt, der behandelt sie wie ein Vormund, der eben keine Freiheit gibt, sondern ganz gnadenlos sagt: Ich entscheide, oder ich lasse andere entscheiden. – Das hat mit Demokratie und Autonomie nichts zu tun. Das ist schlicht Feudalismus und nichts anderes.