Meine Damen und Herren! Ich darf die 31. Plenarsitzung des Hessischen Landtags in diesem Jahr eröffnen. Ich begrüße Sie von Ihrer glücklichen Rückkehr aus der Winterpause; dann geht das Leben normal weiter.
Wir haben Ihnen eine Einladung zugeschickt, sie liegt Ihnen vor, zunächst mit einer Erklärung der Regierung zur Unterrichtung über die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde, schnelle Rechtsklarheit und -sicherheit für den Ausbau des Frankfurter Flughafens zu suchen, durch Herrn Staatsminister Posch.
Es sind vier Dringliche Entschließungsanträge eingegangen und nach § 59 Abs. 4 zu entscheiden. Ich nenne Ihnen einfach die Punkte, ohne den Text aufzurufen: die Tagesordnungspunkte 2, 3, 4 und 5. Diese sind zur Dringlichkeit zu bescheiden.
Ich frage zunächst, ob der Dringliche Entschließungsantrag der SPD Ihre Zustimmung zur Dringlichkeit bekommt. – Das ist der Fall, keine Gegenstimmen und Enthaltungen. Damit ist er aufgenommen.
Widerspricht jemand der Dringlichkeit des Dringlichen Antrags der Fraktion DIE LINKE unter Tagesordnungspunkt 3? – Das ist auch nicht der Fall, damit ist er auch in die Tagesordnung aufgenommen.
Widerspricht jemand der Aufnahme des Dringlichen Entschließungsantrags der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Tagesordnungspunkt 4?
Schließlich: Widerspricht jemand der Dringlichkeit des Dringlichen Entschließungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP unter Tagesordnungspunkt 5? – Auch nicht der Fall, dann ist er auch in die Tagesordnung aufgenommen.
Meine Damen und Herren, die Tagesordnung ist damit komplett. Die Fraktionen haben sich für den gesamten Themenkomplex auf eine Redezeit von 30 Minuten je Fraktion verständigt.
Kann die Tagesordnung in der Form und Festlegung genehmigt werden? – Das ist der Fall.Wir beginnen also mit der Regierungserklärung, der Unterrichtung durch Staatsminister Posch.
Meine Damen und Herren, es ist klar, bei dieser grippalen Lage und anderen Umständen gibt es einige Kollegen, die entschuldigt sind. Die Liste der Entschuldigten kann bei mir eingesehen werden.
Ich kann sie auch vorlesen: Volker Bouffier, Dr. Wilken, Frau Ypsilanti, Dr. Spies, Herr Müller, FDP, und Kollege Rentsch. Habe ich jemanden vergessen? – Okay.
Regierungserklärung des Staatsministers Posch zur Unterrichtung über die Entscheidung der Planfeststel
lungsbehörde, schnelle Rechtsklarheit und -sicherheit für den Ausbau des Frankfurter Flughafens zu suchen
Es ist so geklärt, ich habe das geprüft: Wenn ein Minister unterrichtet, ist es auch eine Regierungserklärung.
Dazu werden die eben aufgenommenen Dringlichen Anträge unter den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4 und 5 aufgerufen.
Meine Damen und Herren, zur Unterrichtung erteile ich Herrn Staatsminister Posch das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in der letzten Plenarsitzung die wesentlichen rechtlichen Aspekte dargestellt, die nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Grundlage unserer Überlegungen waren, ob Revision eingelegt werden soll oder nicht.
Um dem Vorwurf, die Entscheidung habe damals bereits festgestanden, gleich zu begegnen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Stellungnahme meiner Projektgruppe Flughafen wie die Stellungnahme unseres Bevollmächtigten am 14. Dezember vorgelegen hat. Somit war es folgerichtig, dass ich danach die Entscheidung gefällt und veröffentlicht habe und Ihnen heute erläutern möchte.
Meine Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass die Diskussion mit sehr vielen Emotionen verbunden ist und politische und juristische Argumente vermischt und vermengt werden. Das macht es für die Öffentlichkeit so schwierig, sich zu orientieren. Ich möchte noch einmal versuchen, den Sachverhalt darzustellen, der meines Erachtens zwischen uns allen unstreitig sein sollte. Es wäre schön, wenn dieser Sachverhalt als unstreitig gelten würde, weil danach ein Votum abgegeben werden kann. Lassen Sie mich dies nach Möglichkeit unjuristisch mit wenigen Sätzen umreißen:
Erstens.Der vom 18.12.2007 datierende Planfeststellungsbeschluss ist bezüglich des Ausbaus der Landebahn vom VGH für rechtsfehlerfrei erklärt worden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat testiert, dass eine ordnungsgemäße Abwägung stattgefunden hat.
Zweitens. Bezüglich der betrieblichen Regelungen enthält der Planfeststellungsbeschluss 17 Ausnahmen von dem Nachtflugverbot. Das ist eine erhebliche Reduzierung gegenüber den gegenwärtig ca. 50 Nachtflügen in dieser Zeit. Ich sage das deswegen, weil ich in den letzten Tagen immer wieder gefragt worden bin: Sind es denn in Zukunft mehr?
Drittens. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat betriebliche Regelungen, insbesondere die 17 Flüge in der sogenannten Meditationsnacht, für rechtswidrig erklärt.
Viertens. Er hat dazu auch festgestellt, dass am Frankfurter Flughafen ein standortspezifischer Bedarf für Nachtflüge besteht. Er hat dies jedoch mit der Einschränkung versehen, dass es sich um Expressfracht handeln müsse und diese zahlenmäßig zu bilanzieren sei.
Fünftens. In seiner Entscheidung lässt der Hessische Verwaltungsgerichtshof diese Frage, die ich eben angesprochen habe, letztendlich dahingestellt sein und betont, dass aus dem Grundsatz des Landesentwicklungsplans und
den Erläuterungen dazu eine Bindungswirkung für die Planfeststellungsbehörde entstanden sei. Er kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass der Abwägungsspielraum sich auf annährend null reduziere.
Meine Damen und Herren, diese fünf Sätze wollte ich vorab genannt haben,weil ich glaube,dass das trotz unterschiedlicher Auffassungen eigentlich unstreitig sein sollte. Wer nicht bereit ist, diesen Sachverhalt zu akzeptieren, dem muss ich unterstellen, dass es ihm nicht um eine sachliche Auseinandersetzung geht, sondern dass er andere Ziele verfolgt.
Ich habe die Diskussionen in den letzten Tagen natürlich sehr intensiv verfolgt. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft,Verkehr und Landesentwicklung und auch die Regierungspräsidien sind in einer Vielzahl von Fällen Planfeststellungsbehörden und haben Abwägungsentscheidungen zu treffen. Dies gilt unter anderem – damit sind wir immer befasst – für Bundes- und Landesstraßen.
Ich sage sehr deutlich: Ich halte es für rechtlich nicht vertretbar, dass der Abwägungsspielraum immer dann auf annähernd null reduziert sein soll, wenn sich im Landesentwicklungsplan bzw. in dessen Begründung entsprechende Hinweise befinden. Hätte diese Rechtsprechung Bestand, könnten wichtige Infrastrukturvorhaben nicht oder nur sehr viel schwerer realisiert werden, und wenn Infrastrukturmaßnahmen nicht realisiert werden können bzw. verzögert werden, hat das enorme wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Auswirkungen auf unser Land.
Das betrifft nicht nur Hessen, sondern es ist für ganz Deutschland eine grundsätzliche Frage, ob in Zukunft wichtige Infrastrukturprojekte schnell realisiert werden können. Deswegen möchte ich diese Frage durch das Bundesverwaltungsgericht geklärt wissen.
Bezogen auf den Frankfurter Flughafen füge ich hinzu:Es geht eben nicht um die Aufrechterhaltung der Ausnahmeregelungen, sondern es geht um Rechtsklarheit in einer wichtigen Frage mit enormen ökonomischen Auswirkungen auf unser Land. Das will ich in aller Deutlichkeit feststellen.
Lassen Sie mich deshalb auf die Diskussion eingehen, die in den letzten Tagen stattgefunden hat. Sehr verehrter Herr Schäfer-Gümbel,Sie haben mir vorsätzlichen Betrug vorgeworfen.
Ich möchte Sie auf einen gemeinsamen Antrag vom 10. Mai 2007 hinweisen. Dieser Antrag wurde von den Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP gestellt. Darin heißt es:
Die Landesregierung wird gebeten, die Ergebnisse der Verhandlungen im Rahmen des Regionalen Dialogforums, soweit es gesetzlich möglich ist, in die Planfeststellung zu übernehmen.
Es gibt zwei Anträge, bei denen die Sozialdemokraten Mitantragsteller waren. Beide Anträge lauten gleich. Da heißt es:
Zum anderen wird eindeutig klargestellt, dass der Landtag in keiner Weise beabsichtigt, in die Planfeststellungskompetenz des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und seine eigenständige Ermessensausübung einzugreifen.