Protokoll der Sitzung vom 26.01.2010

Nun kann man natürlich hergehen und sagen: Jawohl, die Bibliotheken verleihen auch Videos, die muss man sich auch am Sonntagnachmittag noch ausleihen können. – Okay, das wäre eine Erklärung.

Wie wir aber wissen, ist der Großteil der Bibliotheken kommunal.Auf der Grundlage der tarifvertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen bedeutet dies, dass, wenn am Sonntagnachmittag die Bibliotheken geöffnet werden,ein Sonntagszuschlag an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer Größenordnung von 25 % zu zahlen ist. So steht es zumindest im Tarifvertrag.

Herr Bellino, es mag vielleicht in Neu-Anspach gelten, dass sich die Beschäftigten aussuchen können, ob die Bibliothek sonntags geöffnet wird oder nicht.Es würde mich freuen, wenn Sie das durchsetzen würden. Ich werde auch entsprechend kontrollieren, ob die das nur freiwillig machen. Das können Sie mir glauben.

Normalerweise ist es aber die Angelegenheit der Kommune, ob sie sonntags öffnet. Ich finde, da wird dieses Gesetz in vieler Hinsicht nicht nur überflüssig, sondern sogar schädlich sein. Wozu wird das denn führen? Wenn für die Öffnung der Bibliotheken Sonntagszuschläge an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt werden müssen, dann führt das doch dazu, dass die Bibliothek bei einer Öffnungszeit am Sonntag von zehn Stunden innerhalb der Woche zwölfeinhalb Stunden geschlossen werden muss. Denn Sie haben gesagt, das solle kostenneutral geschehen. Entweder macht man es kostenneutral, oder die Gebühren müssen erhöht werden. Wenn man es kosten

neutral machen will, kann man auch weniger Bücher oder Material zum Verleihen zur Verfügung stellen.

Vielleicht wollen Sie auch eine Ausweitung des Service. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, Sie haben aber nicht dafür gesprochen, dass es zu zusätzlichen Öffnungszeiten der kommunalen Bibliotheken kommen soll.Vielmehr haben Sie immer von Kostenneutralität gesprochen.

Für die Kommunen, die sowieso schon klamm genug sind, heißt das letztendlich natürlich, dass sie, aus welchen Gründen auch immer, möglicherweise aufgrund einer Konkurrenzsituation, gezwungen wären, sonntags zu öffnen. Das würde aber zu einem Nachteil für die Bürgerinnen und Bürger und für die Beschäftigten führen. Da geht es dann auch um die Frage, wie es sich mit der Toleranz gegenüber denjenigen verhält, die unnützerweise sonntags arbeiten müssen.

Ich komme zum Schluss meiner Rede. Dieses Gesetz ist unchristlich. Das Gesetz wird keinen kulturellen Fortschritt bringen. Deswegen werden wir für die Ablehnung des Gesetzentwurfs stimmen.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort erhält nun Herr Innenminister Bouffier. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich kann in der heutigen Debatte keine neuen Argumente erkennen.

(Günter Rudolph (SPD): Es gibt auch keine!)

Herr Kollege, da es keine neuen Argumente gibt, sind Sie sicherlich damit einverstanden, dass ich mich auf meine Ausführungen aus der zweiten Lesung beziehe. Wir können die Debatte damit relativ kurz abhalten.

Ich habe für die Landesregierung Stellung genommen. Das will ich heute einfach in Erinnerung rufen. Es geht langsam auf eine späte Zeit zu.

(Günter Rudolph (SPD): Sie haben noch Zeit!)

Lassen Sie mich eine Bemerkung machen. Das muss jetzt einfach sein. Das passt auch so schön am Schluss.

Herr Kollege Kaufmann, Sie haben gesagt, wir seien übellaunig.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP)

Ich habe Sie mir jetzt die ganze Zeit einmal betrachtet.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP)

Ich kam dann,Herrn Kaufmann sehend,zu der Frage:Wie kommt ausgerechnet Herr Kaufmann zu einer solchen Beurteilung?

(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Jetzt haben Sie gelächelt und fröhlich dreingeschaut. Das freut mich.

Jetzt nehmen Sie einfach einmal von der Regierung Folgendes entgegen. Erstens sind wir tatkräftig.

(Günter Rudolph (SPD): Na ja!)

Zweitens sind wir fröhlich.

(Günter Rudolph (SPD): Na ja!)

Drittens sind wir gut aussehend. – In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der FDP – Lachen bei Abgeordneten der SPD und der LIN- KEN – Günter Rudolph (SPD): Herr Bouffier, wir sind, viertens, nicht eitel, das hat noch gefehlt!)

Wir müssen über den Gesetzentwurf trotzdem noch beschließen. Danach können wir weiterhin fröhlich feiern.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit in dritter Lesung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes und des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes.

Wer diesem Gesetzentwurf in dritter Lesung in der vorliegenden Form zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Abgeordneten der CDU und der FDP bei Gegenstimmen der Abgeordneten der Fraktionen der SPD,der GRÜNEN und der LINKEN angenommen worden ist. Er ist somit zum Gesetz erhoben.

(Unruhe)

Ich darf der Fröhlichkeit noch zwei Minuten Einhalt gebieten. Ich darf das wenigstens noch zwei Minuten. Dann geht es los.

Ich komme noch einmal auf die Debatte zurück, die wir heute Mittag bei der Aussprache über die Regierungserklärung des Herrn Ministers der Finanzen hatten. Ich habe mir aus dem Protokoll Auszüge der Reden des Herrn Kollegen Schmitt und des Herrn Lenders geben lassen. Ich will das kurz zitieren. Herr Kollege Schmitt hat im Zusammenhang mit seinen Ausführungen zum Kommunalen Finanzausgleich gesagt:

…, das ist schon schizophren. Das ist wirklich schizophren. An dieser Stelle fragt man sich wirklich: Wer müsste da zu Dr. Holzmann?

Er sagte das, wer immer das sein mag.

Herr Kollege Lenders hat sich in seiner Rede mit dieser Frage beschäftigt. Er hat gefragt, was für eine Rede Herr Kollege Schmitt eigentlich gehalten hat. Dann hat er festgestellt:

Am Ende war das alles ein bisschen gaga.

Gaga schreibt man mit zwei g.

(Heiterkeit des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP) – JörgUwe Hahn (FDP): Herr Oberlehrer!)

Meine Damen und Herren, ich habe mir daraufhin § 75 unserer Geschäftsordnung angeguckt. Sie wissen, dass es den Ordnungsruf gibt. Wir haben uns irgendwann einmal darauf verständigt, zuvor, sozusagen als gelbe Karte, die Rüge einzuführen, ohne dass sie in der Geschäftsordnung steht. Ich möchte beide Abgeordneten für diese Aussagen rügen. Im Wiederholungsfall wird zur Ordnung gerufen werden. – Danke schön. – Es muss auch nicht sein, solche Verdächtigungen zu erheben.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 35 auf.

(Zurufe)

Dazu ist keine Aussprache möglich.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 35: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu der Feststellung der Eröffnungsbilanz des Hessischen Rechnungshofs zum 1. Januar 2009 nach § 16 des hessischen Rechnungshofgesetzes,Ausschussvorlage HHA/18/20.

Berichterstatter ist Herr Kollege Kaufmann.Auf Berichterstattung wollen wir gerne verzichten. Wir hätten Sie nach dem Bericht von Herrn Bouffier gerne noch einmal gesehen.Aber das muss nicht sein.

(Wortmeldung des Abg.Axel Wintermeyer (CDU))

Herr Kollege Wintermeyer, zur Geschäftsordnung.

Ich weiß, dass wir alle gleich weg wollen. Ich habe aber, ehrlich gesagt, akustisch nicht verstehen können, was Sie gerade eben aufgerufen haben. Deswegen bitte ich Sie, das noch einmal aufzurufen.Ansonsten wüssten wir nicht, wie wir abstimmen sollen.

Wenn man etwas nicht mitbekommt, hat das entweder den Grund, dass man den, der es sagt, nicht versteht, oder dass der, der hört, nicht aufpasst. Letzteres ist hier der Fall.