Protokoll der Sitzung vom 28.01.2010

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

Natürlich sagt die Hessische Landesregierung zu Recht – der Staatssekretär war bei der Anhörung anwesend –, alle Förderrichtlinien, alle Genehmigungsmöglichkeiten richten sich auf diese Grenze 1 MBit/s. Aber unter dem Eindruck dieser Anhörung müssen wir einfach ein Stückchen weiterdenken. Was mich auch bedenklich stimmt, ist die Tatsache, dass die Bundesregierung sagt: ja, jetzt in unseren Zielen diese flächendeckende Ausbreitung dieser Übertragungsrate.– Aber 2014 sollen 75 % der Fläche mit einer Übertragungsrate von 50 MBit/s ausgestattet sein.

Wir haben miteinander gehört, das geht nur mit Glasfaserverbindungen bis zum Nutzer direkt ins Haus. Wir haben auch gehört,es gibt dazu ganz klar den verständlichen Anspruch der privatwirtschaftlichen Unternehmen, die sagen: Wenn wir dort investieren wollen und sollen, dann muss sich das auch rentieren, dann brauchen wir eine entsprechende Rendite, und das geht nur dann, wenn genügend Nutzer vorhanden sind.

Es muss unser aller Sorge sein, dass sich die restlichen 25 % eben nicht auf den ländlichen Raum konzentrieren, sondern dass wir alles daransetzen, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass auch im ländlichen Raum alle diese Dinge – E-Learning, E-Government im Bereich des Gesundheitswesens – möglich sind. Meine Damen und Herren, wenn es uns gelingt, dadurch im ländlichen Raum attraktive Arbeitsplätze zu schaffen, dann werden wir dieser Abwanderung in die Ballungsräume Einhalt gebieten. Dann haben wir junge Familien im ländlichen Raum.Dann haben wir Kaufkraft und all das,was wir wollen.

Was sind wesentliche Erkenntnisse dieser Anhörung gewesen? – Jedenfalls ist mir noch besonders eindrücklich in Erinnerung, was viele der Beteiligten über die rasante Entwicklung der Notwendigkeit von hohen Übertragungsraten vorgetragen haben. Einer sprach sogar von einer jährlichen Steigerung von 50 %, von diesem sogenannten Nielsen-Gesetz.

Das mag ein bisschen übertrieben sein.Aber ich rufe einmal in Erinnerung, auch im Jahr 2008 waren 384 KBit/s Stand der Technik. Wir reden heute über 1 MBit/s. Erinnern Sie sich bitte an die Äußerung des Vertreters der IHK, der sagte: Da, wo wir hinkommen, sind oft schon 6 MBit/s nicht ausreichend, und 10, 12 oder 16 sind das, was als Standard gefordert wird.

In den Unterlagen habe ich eine Darlegung gefunden, die mir eigentlich ganz plausibel erschien. Prof. Dahlhaus vom Fachgebiet Nachrichtentechnik der Uni Kassel hat sich darin geäußert. Er hat die Definition einer ausreichenden Breitbandversorgung abgegeben:

Somit müssen die Zahlen von 25 MBit/s im Downstream sowie 5 MBit/s im Upstream als konservative Forderung für die Einführung von BreitbandKommunikationsverbindungen gewertet werden.

Langfristig würden 100 MBit/s im Download benötigt. – Was bedeutet das? – Es bedeutet in jedem Falle, dass eine völlige Glasfasertechnologie am Ende aller Ausbaustufen unabdingbar ist

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Michael Siebel (SPD))

und dass wir dafür nicht Jahrzehnte Zeit haben, sondern dass es schnell gehen muss.Wir finden eine Investitionslücke vor, weil privatwirtschaftlich organisierte Firmen sagen: So geht es nicht. – Wir brauchen andere Formen der Finanzierung. Meine Damen und Herren, ich denke, hier sollten wir in den Beratungen des Ausschusses, aber auch hier im Hause selbst bis hin zu den kommenden Haushaltsverhandlungen über eine geschickte Förderung nachdenken.Wir können das nicht bezahlen.

Ich persönlich glaube, für eine flächendeckende Versorgung mit 50 MBit/s ist in Hessen sicherlich ein dreistelliger Millionenbetrag erforderlich, vor dem wahrscheinlich auch keine 1 steht.Wir brauchen privatwirtschaftliche Lösungen mit einer entsprechenden Unterstützung durch die öffentliche Hand, möglicherweise Kooperationsmodelle. Der Landkreis Odenwald hat im Moment ein sehr interessantes Pilotprojekt mit einem landkreiseigenen Unternehmen, das durchaus in der Lage ist, eine Amortisationszeit von 18 Jahren zu schultern, wenn es sich irgendwann rechnet, dort mit einer Unterstützung durch eine Landesbürgschaft eine solche Investition zu tätigen.

Aber ich glaube, dass wir jetzt in der Lage sind, klar zu sehen, wo wir hin müssen. Kurzfristig sehe ich ausreichende Bandbreiten bis 10 oder 16 MBit/s dadurch möglich, dass Lösungen gefunden werden, die funkgesteuerte Lösungen beinhalten,also über WLAN,Satellit oder UMTS und all diese Dinge. Dazu ist auch die digitale Dividende nützlich, also das Freiwerden von Frequenzen wegen der Digitalisierung von Funk und Fernsehen,die dort benutzt werden, damit man überhaupt erst einmal anfängt, dass man das von den Hauptverteilern bis zu diesen Kabelverteilern – diese grauen Kästen – über eine der Richtfunkverbindungen versorgt und über die Telefonleitung in die einzelnen Haushalte hineingeht. Das wurde uns vorgestellt. Ich glaube, dass das auch eine einigermaßen preiswerte Lösung ist.

Der nächste Punkt. Mittelfristig sind das Ersetzen dieser Richtfunkstrecken durch Glasfaser und dann der Ausbau bis hin zum Verbraucher zu entwickeln.Was brauchen wir dafür? Was kann die öffentliche Hand tun, ohne dass uns das fürchterlich viel Geld kostet? – Das ist doch die intelligente Frage. Es ist außerordentlich wichtig, dass wir versuchen, bei allen Gemeinden ein Kataster aufzustellen, in dem die Verbindungen, die dort bestehen – öffentliche Leitungen, Energieträger, Leerrohre, Telekomverbindungen, andere Verbindungen, Abwasserrohre –, aufgezeigt sind und wir einen Weg finden, dafür zu sorgen, dass wir Möglichkeiten ausloten können, wo Glasfaser verlegt werden kann, ohne dass es besonders viel Geld kostet.

Wir haben gehört, wenn man neu verlegen muss, kostet 1 km Tiefbau etwa 50.000 bis 70.000 c. Es wurde das Beispiel von Korbach mit 14.000 Anschlüssen und 20 km Tiefbau genannt. Das ist viel Geld.Wenn man vorhandene Infrastruktur nutzen kann, ist das wichtig. Es besteht ein Handlungsbedarf, bereits vorhandene öffentliche Infrastruktur zu identifizieren und dafür zu sorgen, dass wir dort einen Weg finden, sie zu nutzen. Überall dort, wo Land, Kreis, Kommune buddeln, muss ein Leerrohr eingezogen werden.Wir müssen versuchen, das über Freiwil

ligkeit, auch durch Förderung hier und da – das machen wir im Straßenbau bereits – zu machen.

Das Zweite, was ich auch für wichtig halte: Wie schließen wir die Investitionslücke? Wie bekommen wir vernünftige neue Betreibermodelle hin, die das schaffen? – Ich möchte das Stichwort Public Private Partnership auch in diesem Bereich ausdrücklich einwerfen. Ich möchte aber auch das aufgreifen, was Kollegen vorhin gesagt haben. Wir müssen auch über die Änderung des § 121 HGO sprechen.Ich kann mir beispielsweise eine Stadt im ländlichen Raum vorstellen, die Stadtwerke mit Versorgungsleitungen hat und diese Dinge auch tun könnte. Aber ich rege ausdrücklich an, dass wir uns über Kooperationen zwischen öffentlicher Hand und Privatfirmen Gedanken machen – mit der Unterstützung durch entsprechende Landesbürgschaften.

Das alles sollten wir gemeinsam in ein Breitbandkonzept einbinden. Ich weiß, dass vom Wirtschaftsministerium Minister Dieter Posch und Staatssekretär Steffen Saebisch dabei sind, in ihrem Haus ein solches Breitbandkonzept, das jetzt entwickelt wird, voranzutreiben. Wir werden sicherlich Gelegenheit haben, uns das vorstellen zu lassen und darüber zu diskutieren. Ich glaube, allen ist klar: Wir brauchen Systeme, die ausbaufähig sind und nichts verbauen. Wir brauchen schnelle und gute Lösungen, die diese Investitionslücke durch Ideen überbrücken, die auch umsetzbar sind.

Wir müssen letztendlich auch dafür sorgen, dass die leistungsfähige Breitbandversorgung nicht nur in Ballungsräumen eine Selbstverständlichkeit ist, sondern auch im ländlichen Raum. Es wäre wirklich die Vorstellung, die mir besonders gut gefällt – ich glaube, auch Ihnen allen –, dass eine sehr gute Breitbandversorgung im ländlichen Raum Hessens ein besonderes Markenzeichen,ein besonderer Standortvorteil ist.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Die letzten Passagen gefallen mir gut!)

Wir haben eine Menge gehört, was uns dabei unterstützt. Wenn wir das nicht im Streit, sondern im Konsens vorantreiben, dann haben wir eine interessante Aufgabe für uns alle. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das war der einzig gute Redebeitrag der Union am heutigen Tag!)

Das Wort hat Frau Abg. Wissler für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir freuen uns, dass die Breitbandversorgung des ländlichen Raums hier im Hause heute Thema ist. In der Tat sind sich

alle Fraktionen einig, dass diese Versorgung aus wirtschaftlichen Gründen dringend geboten ist. Breitbandanschlüsse werden zunehmend die ausschlaggebenden Kriterien bei der Ansiedlung und dem Verbleib von Unternehmen und Arbeitsplätzen werden.

Die technische Realisierung ist ein Thema, das wir hier unserer Meinung nach nicht per Beschluss festlegen können und sollten. Zu Recht wird immer darauf verwiesen, dass man heute nicht absehen kann, was in zehn Jahren Stand der Technik ist und was notwendig sein wird. Daher brauchen wir flexible Lösungen und Beschlüsse, deren Kern aber klar sein muss: Die Breitbandversorgung muss sichergestellt werden – ob mit Funk-, Kabel- oder Satellitenlösung.

Es macht daher wenig Sinn, wenn sich der Landtag jetzt per Beschluss auf eine bestimmte Technik festlegt. Wichtiger ist, dass wir dafür sorgen, dass Breitbandanschlüsse auch in der Zukunft auf dem jeweils aktuellsten Stand der Technik zur Verfügung gestellt werden. Denn Zugang zum Internet bedeutet eben auch und gerade im ländlichen Raum die Möglichkeit zur politischen und kulturellen Teilhabe an der Gesellschaft. Er bedeutet Zugang zu Informationen, zu politischen Entscheidungsträgern und wirtschaftlichen und sozialen Chancen. Viele Internetangebote können heutzutage mit der Technik von vor wenigen Jahren kaum noch genutzt werden. Die Betroffenen werden so natürlich auch in diesem Bereich vom Leben abgekoppelt.

Das ist nicht nur eine wirtschaftliche Frage, sondern das ist eine Frage der demokratischen und gesellschaftlichen Teilhabe. Deswegen darf über diese Frage auch nicht nur aus wirtschaftspolitischer Perspektive entschieden werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Wirtschaftlich sind die Probleme bekannt. Für private profitorientierte Kommunikationsunternehmen lohnt sich die Erschließung ländlicher Gebiete nicht.Wir haben in der Anhörung des Landtags und in den Diskussionen zu dem Thema viel Verständnis für die Unternehmen gehört, die schließlich Rendite erwirtschaften wollen. Ihre Investitionen müssen Profite abwerfen, sonst kann man nicht erwarten, dass sie etwas investieren und ländliche Gemeinde- und Gewerbegebiete mit Breitband versorgen.

Ich bin auch, ehrlich gesagt, ganz dankbar dafür, dass in der Anhörung so deutlich ausgesprochen wurde, dass privatwirtschaftliche Unternehmen nicht dafür da sind, gesellschaftliche Bedürfnisse zu befriedigen, auch wenn viele Politiker auf kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebene, Bürgerinitiativen und Handwerkskammern diese Forderungen an sie stellen. Das Problem betrifft in Hessen eine unbekannte, aber große Zahl von Menschen und Unternehmen. Genaue Zahlen liegen aus Datenschutzgründen und deshalb nicht vor, weil es einfach keine einheitliche Definition des Begriffs Breitband gibt.

Was aber vorliegt, sind die Beschwerden zahlreicher Gemeindevertreter, die von Marktversagen in diesem Bereich sprechen. Das ist ein böses Wort für die FDP. Das Wort „Marktversagen“ ist in der Anhörung sehr oft gefallen. Dass die digitale Kluft zwischen Stadt und Land langfristig schlimme volkswirtschaftliche Folgen haben kann, interessiert aber die Marktteilnehmer nicht. Dafür sind sie nicht zuständig. Sie verweisen auf die Politik.Aber Regierungen aller Ebenen glauben fest daran, dass der

Markt das regeln kann und sich der Staat aus dem Wirtschaftsgeschehen herauszuhalten hat. Das wird nicht funktionieren, wenn der eine dem anderen die Verantwortung zuschiebt und umgekehrt.

Die Errichtung großer Infrastrukturen – ob das Bahngleise, Straßen, Telegrafen- oder Telefonleitungen sind – wurde immer direkt durch den Staat geschaffen oder mit massiver staatlicher Unterstützung. Einzelunternehmen schaffen das nicht. Ich bin mir eigentlich sicher, dass wir heute keine privaten Telekommunikationsunternehmen hätten, wenn nicht mit Steuergeldern irgendwann einmal das Telefonnetz eingerichtet worden wäre. Dasselbe gilt für die privaten Eisenbahnunternehmen und alle anderen, die auf eine intakte Infrastruktur angewiesen sind. Darauf wurde im Übrigen schon bei der Privatisierung der Post und auch bei den Bahnreformen hingewiesen, und die Warnungen haben sich bestätigt.

Ein Drittel der Postfilialen wurde seit 1995 geschlossen. 10.000 km Strecken der Bahn wurden stillgelegt. Und die Telekom hält sich mit Investitionen im Breitbandbereich zurück, weil sie jedes Mal fürchten muss, von ihren Ausgaben würden ihre Konkurrenten profitieren. Der Markt versagt bei der Breitbandversorgung, und wir werden um eine deutliche staatliche Intervention in diesem Bereich nicht herumkommen. Das wird auch auf europäischer Ebene – auch von Teilen der Europäischen Kommission – so gesehen. Natürlich wäre die Sache mit dem Breitband heute sehr viel einfacher zu regeln, meine Herren von der FDP, wenn es die Privatisierung und die Liberalisierung des Telekommarktes nicht gegeben hätte. Denn dann könnten demokratisch gewählte Politiker entscheiden, dass die Post nicht nur jeden Winkel des Landes mit Briefen beliefern und Telefonleitungen legen, sondern eben auch Breitbandanschlüsse legen muss.

(Zuruf von der FDP: Sollen wir das wieder ver- staatlichen?)

Dann könnten wir das hier entscheiden.

Das wäre die einfachste Lösung. Bei der Post hat die heute so verschriene Quersubventionierung jahrzehntelang wunderbar funktioniert. Diese Quersubventionierung ist ja auch die konkrete Umsetzung des Solidarprinzips und sorgt für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Die Überschüsse, die in Ballungsgebieten erzielt wurden, kamen dem ländlichen Raum und strukturschwachen Regionen zugute. Heute sahnen die Privaten in den Metropolen ab und scheren sich nicht um die Fläche.

In Hamburg haben wir die Situation, dass dort sogar zwei Breitbandnetze verlegt werden.Volkswirtschaftlich ist das eine unglaubliche Verschwendung – und das alles nur,weil HanseNet der Telekom Konkurrenz machen will.Die Provinz geht leer aus.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben in der Anhörung aber auch von positiven kommunalen Beispielen gehört, wie beispielsweise im WerraMeißner-Kreis, wo es ein kommunales Breitbandprojekt gibt. Ich bin auch der Meinung, dass hier eine Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeiten der Kommunen durch eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung sinnvoll und nötig ist.

Aber das nötige Investitionsvolumen für eine flächendeckende Versorgung wird in den nächsten Jahren Milliarden kosten. Allein die Kabelverlegung kostet überirdisch 10.000 c, unterirdisch 20.000 c pro km. Ich muss sagen:

Angesichts der Größenordnung landen die Regierungsfraktionen mit ihrem Lob für ihre 5,2 Millionen c an Landesmitteln für den Breitbandausbau so weit weg vom Ziel, dass wir uns irgendwie fragen, ob wir überhaupt vom gleichen Thema sprechen.

Mit diesem Geld, mit 5,2 Millionen c, können Sie vielleicht ein paar Informationsveranstaltungen finanzieren, vielleicht kann man auch hier und da einen Zuschuss gewähren, mehr aber auch nicht. Wir müssen uns fragen: Muss das Geld für die Breitbandversorgung, für die Verkabelung mal wieder aus der öffentlichen Hand kommen? – Die nötigen Ausgaben sind so gewaltig, dass überhaupt nicht einzusehen ist, warum der Steuerzahler dafür aufkommen sollte, wenn das Endprodukt dann wieder Privatunternehmen in die Hand gegeben wird, die das dann betreiben. Die privaten Telekommunikationsanbieter profitieren von der öffentlich errichteten Infrastruktur. Sie sollten auch für die Modernisierung zahlen.

Das werden sie nicht freiwillig tun. Deshalb müssen sie dazu verpflichtet werden.Dazu bedarf es gesetzlicher Änderungen, auch auf europäischer Ebene.

(Anhaltende allgemeine Unruhe)

Ich hoffe, ich störe Sie nicht im Gespräch, und es stört Sie nicht, wenn ich weiterspreche.

Dazu bedarf es gesetzlicher Regelungen, auch auf europäischer Ebene. Aber nach den Erfahrungen mit der Privatisierung großer öffentlicher Infrastrukturunternehmen würde die Bundesregierung sicher Bündnispartner finden, z. B. in Großbritannien oder Frankreich, wenn es darum geht, die Universaldienstrichtlinie der Europäischen Union anzupassen.

Die Forderung nach Aufnahme der Breitbandversorgung in die Universaldienstleistungsverordnung, nämlich als Teil der Daseinsvorsorge, hängt in der Luft. Das ist eine Frage,die wir uns dringend stellen müssen.Im Bereich der klassischen Telefonanschlüsse gibt es eine Verpflichtung aller Marktteilnehmer, einen Mindeststandard zu garantieren. Wird das nicht eingehalten, zahlen die Marktteilnehmer die sogenannte Universaldienstleistungsabgabe. Das gleiche Prinzip ließe sich auch bei der Breitbandversorgung anwenden. Dem stehen im Moment rechtliche Hindernisse entgegen. Aber ich denke, wir müssen über diese Frage diskutieren. Mit Freiwilligkeit allein werden wir da nicht weiterkommen.

Wer es mit der flächendeckenden Breitbandversorgung ernst meint, der wird um die Initiative des Staates und das Kapital der Privaten nicht herumkommen. Die Vorschläge der Landesregierung zäumen das Pferd eher von der anderen Seite auf: Erst einmal soll der Staat Geld geben, damit die Privaten ausbauen. Das halte ich, so einig wir uns bei dem Ziel sind, eine flächendeckende Breitbandversorgung zu bekommen, für den falschen Ansatz. – Vielen Dank.