Protokoll der Sitzung vom 28.01.2010

DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, einen generellen Abschiebestopp für mindestens sechs Monate zu beschließen, genauer gesagt, so lange, wie die Aggression gegen die Demonstrantinnen und Demonstranten anhält, wie das Demonstrationsrecht missachtet wird, wie verhaftete Oppositionelle gefoltert werden, Homosexuellen die Todesstrafe droht und Konvertiten und andere religiöse Minderheiten Willkürakten auf allen Ebenen ausgesetzt sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir erinnern uns: Mit eindrücklichen Bildern dokumentierte im letzten Sommer ein ZDF-Bericht bei „Frontal21“ den Fall eines jungen Iraners. Nach seiner Flucht nach Deutschland über Griechenland wurde er im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens dorthin zurückgeschoben und lebte dort über ein Jahr obdach- und mittellos. Im Juli entschied das Frankfurter Verwaltungsgericht, seine Rücküberstellung sei rechtswidrig, denn die Bearbeitung seines Asylantrags könne in Griechenland nicht gewährleistet werden. Das Verwaltungsgericht verpflichtete also das Bundesamt für Migration, das Asylverfahren durchzuführen.Worauf ich hinaus will, ist Folgendes: Der ZDFBericht schildert sehr anschaulich die heuchlerische Haltung deutscher Politiker, die etwa gegenüber dem Iran lautstark die Menschenrechte einfordern und auf der anderen Seite nichts für die Betroffenen tun, die nach Deutschland flüchten konnten.

(Beifall bei der LINKEN)

Gehen wir nicht in diese Falle.Verhängen wir einen generellen Abschiebestopp. Denn wenn zurzeit in Hessen über 600 Menschen von einer Abschiebung in den Iran bedroht sind, dann bedarf es dringend einer generellen vorsorglichen Regelung eines solchen Abschiebestopps.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ein Abschiebestopp ist nicht nur konkrete Hilfe für möglicherweise künftig betroffene Flüchtlinge, sondern auch ein wichtiges Signal an die iranische Regierung. Das wurde heute auch schon mehrfach gesagt.Von daher können wir dem Antrag der GRÜNEN voll zustimmen. Wir wollen einen generellen Abschiebestopp, keine Einzelfallentscheidung. Deshalb können wir dem CDU-Antrag nicht zustimmen und würden uns ebenfalls enthalten. Sie haben unterhalb des generellen Abschiebestopps durchaus die Bedingungen in Ihrem Antrag so gestellt, dass

man bei gutwilliger Prüfung jeden Einzelfall berücksichtigen könnte. Daher jetzt meine Frage an CDU und FDP:

(Anhaltende Unruhe)

Ich weiß nicht, wer mir hier noch zuhört. – Danke schön, wunderbar. – Meine Frage an CDU und FDP: Wen würden Sie eigentlich ausweisen – –

(Glockenzeichen des Präsidenten)

Danke schön. – Meine Frage lautet – ich weiß nicht, ob ich darauf noch eine Antwort bekommen könnte, aber ich fände das sehr schön –: Wen würden Sie eigentlich bei einer solchen Einzelfallüberprüfung, wie Sie sie vorschlagen, ausweisen? – Ich kann mir eigentlich keinen denken. – Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Bellino für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde bereits darauf hingewiesen: Jeder Asylantrag wurde und wird als Einzelfall geprüft, und dies mehrfach. Das wurde noch nicht herausgearbeitet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörde vor Ort genauso wie Gerichte, der Petitionsausschuss und die Härtefallkommission – und teilweise geschieht das mehrfach. Das wissen wir aus unserer Erfahrung in verschiedenen Gremien. Hier findet, teilweise ungewollt, eine Mehrfachkontrolle statt. Dabei wird immer das berücksichtigt, was sich temporär im betreffenden Zielgebiet gerade abspielt.

Bei dieser Einzelfallprüfung an verschiedenen Orten – ich sage das bewusst, um zu verdeutlichen, dass hier keine einzelnen Individuen entscheiden – stehen aktuelle Lageberichte, die nicht am grünen Tisch entwickelt werden, sondern die sich aus Praktikerinformationen von vor Ort speisen, aber auch die persönliche Situation des Petenten, des Asylbewerbers im Mittelpunkt.

Ich sage dies, um sehr deutlich zu machen, dass bei diesen Entscheidungen, die in der Regel nicht einfach zu treffen sind, zielstaatsbezogene Abschiebehindernisse genauso berücksichtigt werden wie inlandsbezogene, persönliche oder rechtliche Hintergründe, etwa Erkrankungen, der Familienverbund vor Ort, die Verfolgung im Zielland und Ähnliches mehr.

Es ist jedenfalls die Meinung von CDU und FDP in diesem Hause, dass sich dieses Verfahren bewährt hat. Daher wollen wir davon nicht abweichen – wenn wir es auch noch ein Stück weit ergänzen werden.

An dieser Stelle sei aber auch deutlich gesagt, dass die Hinweise der Opposition auf Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz schlicht und ergreifend falsch sind, zumindest das, was im Antrag steht. Es gibt dort keinen Abschiebestopp. Es gibt dort eine Vorlagepflicht, wie wir sie auch fordern. Natürlich gibt es auch den Hinweis auf die Angabe zielstaatsbezogener Gründe – aber das ist doch bei uns längst Standard, das braucht man doch gar nicht extra zu erwähnen.

Unser Dringlicher Antrag – er wurde bereits besprochen – sieht neben einer berechtigten Verurteilung der Situation im Iran vor, dass wir zum einen die bereits angesprochene Einzelfallprüfung beibehalten, dass wir darüber hinaus aber eine Vorlagepflicht für das Innenministerium vorsehen, gerade für die Fälle, bei denen die örtliche Ausländerbehörde aufgrund der verschiedenen Prüfungen – darauf bin ich bereits eingegangen – eine Rückführung empfiehlt.

Wenn Sie sich das letzte Jahr anschauen – der Kollege Greilich hat bereits darauf hingewiesen –, so wissen Sie, damals gab es ganze 16 Rückführungen, während gleichzeitig 321 geduldete Iraner in Deutschland verbleiben,obwohl sie ausreisepflichtig sind. Das zeigt sehr deutlich, dass hier schon damals mit Maß und Verstand, aber auch mit Herz gearbeitet wurde und man sich sehr intensiv damit auseinandergesetzt hat, ob eine Rückführung zumutbar ist oder nicht.

Wir sind davon überzeugt, dies wird auch in Zukunft so sein.

Wenn wir – wie das unser Antrag vorsieht – zusätzlich noch ergänzen, dass dann, wenn die örtliche Ausländerbehörde aufgrund entsprechender Gerichtsentscheide und anderem zu der Erkenntnis kommt, dass eine Rückführung angezeigt ist, dies noch zusätzlich dem Innenministerium vorzulegen ist, sind wir zum einen davon überzeugt, dass das Ganze angesichts der Fallzahlen bewältigbar ist. Ich hatte gesagt, im vergangenen Jahr waren es 16; in diesem Jahr werden es mit Sicherheit nicht mehr werden. Zum anderen sind wir sicher, dass dadurch auch der von Ihnen angesprochene humanitäre Aspekt in der gebührenden Form berücksichtigt werden wird.

Insofern bitten wir um Zustimmung zu unserem Dringlichen Antrag.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herzlichen Dank. – Das Wort hat Herr Innenminister Bouffier.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Wenn ich es richtig verstanden habe, ist jetzt eigentlich schon Schluss. Deshalb muss ich mich kurz fassen.

Ich will mich ausdrücklich bei den Kollegen Greilich und Bellino bedanken. Als Landesregierung werbe ich auch dafür, dass man diesem gemeinsamen Antrag nicht nur nähertritt, sondern ihn auch beschließt.

Ich bitte Sie auch, den Ursprungsantrag der GRÜNEN nicht zu beschließen. Warum? Wir haben immer wieder die Forderung nach dem allgemeinen Abschiebestopp.Ich habe schon so oft erklärt, dass das rechtlich nicht geht, und ich habe wenig Lust, das zum 87. Mal zu erklären.

(Nancy Faeser (SPD): Darum geht es auch nicht!)

Dazu steht alles im Gesetz.Selbst wenn wir das wollten,so könnten wir es als Hessen nicht alleine. Aber es kommt noch eines hinzu, und das wenigstens sollten Sie zur Kenntnis nehmen.

Selbst wenn es möglich wäre – wenn der Bund zustimmt und wer auch immer –, dann wäre mit einem allgemeinen

Abschiebestopp von sechs Monaten für ein Land wie den Iran das Problem nicht wirklich gelöst.

Frau Kollegin Cárdenas hat eben so schön gesagt, wir sollten die Sache sechs Monate lang einstellen, damit bis dahin eine menschenwürdige Behandlung der Staatsbürger im Iran stattfindet.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Es geht um die Verlängerung!)

Ich sage Ihnen: Diesen geschundenen Menschen wäre es zu wünschen. Dieses korrupte Mullah-Regime ist das Letzte, für das ich hier eintrete. Aber wir können es uns nicht so leicht machen und hier die Reden halten – was ist aber in sechs Monaten?

Deswegen gehen wir mit diesen Dingen äußerst sensibel um. Ich empfehle uns gemeinsam, nicht in den Wettbewerb der Gefallsucht und dessen einzutreten,was der eine oder andere immer einmal ganz gerne hört.

Gestern hat im Deutschen Bundestag die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen sofortigen Abschiebestopp für Syrien gefordert. Soll ich Ihnen einmal vorlesen, was für welche Länder in der letzten Zeit alles gefordert wurde? – Das ist keine vernünftige Politik.

Es ist bedauerlich, auf dieser Welt gibt es eine Mehrzahl von Ländern, die keine Demokratien sind. Es gibt eine furchtbare große Anzahl von Ländern, die Diktaturen sind und die die Menschenrechte in vielen Fällen nicht achten. Das stimmt. Genau deshalb müssen wir den Einzelfall genau prüfen.

Es gibt ein abgestuftes System.Wir haben ein Gesetz. Solange wir ein Gesetz haben, haben wir uns auch an dieses Gesetz zu halten; wer es anders haben will, der mag eine Änderung des Gesetzes bewirken.

Danach ist das Bundesamt in Zirndorf bei den Asylfällen auch für die Frage der Abschiebungshindernisse zuständig.

Dessen Feststellungen wiederum sind auch für die örtlichen Ausländerbehörden bindend.Entgegen vielfältigen Behauptungen ist das nicht ein allgemeines Ermessen, sondern ein gebundenes Ermessen.

Wenn man das, was man hier sagt, morgen in der Ausländerbehörde des X- oder des Y-Kreises nicht wieder widerrufen will, dann wäre ich dankbar, wenn wir das einfach einmal zur Kenntnis nähmen.

Dann bleibt übrig, ob nach den Feststellungen des Bundesamtes oder gegebenenfalls der Gerichte neue Sachverhalte eingetreten sind, die eine neue Beurteilung möglich machen.

Genau so gehen wir vor. Wenn 340 Personen aus dem Iran, die eigentlich ausreisen müssten, zurzeit hier gehalten werden und im vergangenen Jahr 16 abgeschoben wurden, dann mögen Sie aus diesen Zahlen erkennen, dass der Vorwurf,wir schauten weg,absolut absurd ist.Wir schauen hin, so gut wir dies können. Wir sind sensibel. Wenn wir 90 % nicht heimschicken, obwohl sie heimgehen müssten – weil wir Zweifel haben, ob das verantwortet werden kann –, und 10 % gehen müssen – in aller Regel geht es dabei um Straftäter –, dann halte ich das für eine sehr sensible, rechtsstaatliche und richtige Verhaltensweise.

Meine Damen und Herren,der ewige Wettbewerb um das, was sich gut anhört, löst weder das Problem, noch entspricht das dem, was das Gesetz vorsieht.

Deshalb kann ich diesem Haus nicht empfehlen – erstens weil es unzuständig ist; zweitens weil es rechtswidrig ist; drittens weil es auch nicht klug wäre –, einen allgemeinen Abschiebestopp zu beschließen.

Eine letzte Bemerkung, und die meine ich ganz persönlich. Frau Kollegin Faeser, wir hatten gerade die Situation, dass ich wegen der Lautstärkenkulisse immer nur teilweise verstehen konnte, was der Redner eigentlich gesagt hat. Ich glaube, ich habe es richtig mitbekommen.

Sie haben auf das verwiesen, was uns Herr Prof. Müller gestern gesagt hat. Ich sage das jetzt nicht als Innenminister, sondern als Volker Bouffier. Ich glaube, wir sollten es uns wechselweise bei noch so strittiger Diskussion, über welches Thema auch immer, ersparen, Bezüge zu einem Vorgang herzustellen, der einmalig ist.

(Beifall des Abg.Wolfgang Greilich (FDP))

Ich will das erklären, damit da kein falscher Eindruck entsteht. Das, woran wir gestern erinnert haben und wozu Bundespräsident Herzog einen nationalen Gedenktag proklamiert hat, ist eine solche Einmaligkeit, dass ich als Person jeden darum bitte, diesen Sachverhalt nicht in Beziehungen zu anderen Dingen zu setzen, die wir auch verabscheuen.